#bundesnaturschutzgesetz — Public Fediverse posts
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🐣 Momentan sieht man wieder häufig #Jungvögel auf dem Boden sitzen. Für unser Auge sehen diese kleinen gefiederten Tierchen vielleicht hilflos aus, aber das sind sie oft gar nicht.
Was für uns nach Hilfeschreien vermeintlich hilfloser Jungvögel klingt, sind in den meisten Fällen Bettelrufe an die Eltern. Denn diese befinden sich in der Regel in der Nähe und versorgen den Nachwuchs mit Futter. Die Kleinen lernen noch das Fliegen und halten sich daher häufiger als die #Altvögel in Bodennähe auf.
🚫Auch wenn man es gut meint, darf man niemals einen gesunden, jungen Vogel auf- oder mitnehmen. #Vögel sind #Wildtiere und durch das #Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Außerdem suchen die Elterntiere noch bis zu 24 Stunden nach ihren vermissten Jungen.
ABER: Es gibt drei Ausnahmen, in denen menschliche Hilfe angebracht ist. Wenn der Vogel äußerlich verletzt ist, könnt ihr bei einer #Tierarztpraxis oder einer #Tierschutzorganisation um Rat fragen. Auch bei Vögeln, die noch nicht vollständig befiedert sind, ist Hilfe angesagt. Dann handelt es sich um einen #Nestling, der vermutlich aus dem Nest gefallen ist und noch nicht fliegen kann. Wenn ihr das Nest erreichen könnt, setzt ihn dorthin zurück. Falls das nicht geht, gilt auch hier wieder externe Hilfe einzuholen.
Bei flüggen Jungvögeln braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Wartet ab und beobachtet mindestens eine Stunde lang, ob sich die Altvögel um das Kleine kümmern. Falls ihr aber Katzen in der Nähe bemerkt oder sich der Vogel an einer Straße befindet, könnt ihr ihn in Hörweite des Fundorts erhöht vorsichtig ins nächste Gebüsch setzen. Dort finden ihn die Elternvögel wieder.
Übrigens: Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Vögel nehmen ihre Jungen trotz menschlicher Berührung wieder an.
Das Wichtigste ist, zunächst gründlich abzuwägen, ob ein Handeln eurerseits notwendig und angemessen ist. Meist müsst ihr nichts tun. Es reicht Abstand zu halten und einfach zu beobachten. 🧡
Mehr Infos auf 👉 lbv.de/vogel-gefunden
#lbv_bayern #artenschutz #naturschutz #vogelschutz #birding #ornithologie
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🐣 Momentan sieht man wieder häufig #Jungvögel auf dem Boden sitzen. Für unser Auge sehen diese kleinen gefiederten Tierchen vielleicht hilflos aus, aber das sind sie oft gar nicht.
Was für uns nach Hilfeschreien vermeintlich hilfloser Jungvögel klingt, sind in den meisten Fällen Bettelrufe an die Eltern. Denn diese befinden sich in der Regel in der Nähe und versorgen den Nachwuchs mit Futter. Die Kleinen lernen noch das Fliegen und halten sich daher häufiger als die #Altvögel in Bodennähe auf.
🚫Auch wenn man es gut meint, darf man niemals einen gesunden, jungen Vogel auf- oder mitnehmen. #Vögel sind #Wildtiere und durch das #Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Außerdem suchen die Elterntiere noch bis zu 24 Stunden nach ihren vermissten Jungen.
ABER: Es gibt drei Ausnahmen, in denen menschliche Hilfe angebracht ist. Wenn der Vogel äußerlich verletzt ist, könnt ihr bei einer #Tierarztpraxis oder einer #Tierschutzorganisation um Rat fragen. Auch bei Vögeln, die noch nicht vollständig befiedert sind, ist Hilfe angesagt. Dann handelt es sich um einen #Nestling, der vermutlich aus dem Nest gefallen ist und noch nicht fliegen kann. Wenn ihr das Nest erreichen könnt, setzt ihn dorthin zurück. Falls das nicht geht, gilt auch hier wieder externe Hilfe einzuholen.
Bei flüggen Jungvögeln braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Wartet ab und beobachtet mindestens eine Stunde lang, ob sich die Altvögel um das Kleine kümmern. Falls ihr aber Katzen in der Nähe bemerkt oder sich der Vogel an einer Straße befindet, könnt ihr ihn in Hörweite des Fundorts erhöht vorsichtig ins nächste Gebüsch setzen. Dort finden ihn die Elternvögel wieder.
Übrigens: Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Vögel nehmen ihre Jungen trotz menschlicher Berührung wieder an.
Das Wichtigste ist, zunächst gründlich abzuwägen, ob ein Handeln eurerseits notwendig und angemessen ist. Meist müsst ihr nichts tun. Es reicht Abstand zu halten und einfach zu beobachten. 🧡
Mehr Infos auf 👉 lbv.de/vogel-gefunden
#lbv_bayern #artenschutz #naturschutz #vogelschutz #birding #ornithologie
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🐣 Momentan sieht man wieder häufig #Jungvögel auf dem Boden sitzen. Für unser Auge sehen diese kleinen gefiederten Tierchen vielleicht hilflos aus, aber das sind sie oft gar nicht.
Was für uns nach Hilfeschreien vermeintlich hilfloser Jungvögel klingt, sind in den meisten Fällen Bettelrufe an die Eltern. Denn diese befinden sich in der Regel in der Nähe und versorgen den Nachwuchs mit Futter. Die Kleinen lernen noch das Fliegen und halten sich daher häufiger als die #Altvögel in Bodennähe auf.
🚫Auch wenn man es gut meint, darf man niemals einen gesunden, jungen Vogel auf- oder mitnehmen. #Vögel sind #Wildtiere und durch das #Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Außerdem suchen die Elterntiere noch bis zu 24 Stunden nach ihren vermissten Jungen.
ABER: Es gibt drei Ausnahmen, in denen menschliche Hilfe angebracht ist. Wenn der Vogel äußerlich verletzt ist, könnt ihr bei einer #Tierarztpraxis oder einer #Tierschutzorganisation um Rat fragen. Auch bei Vögeln, die noch nicht vollständig befiedert sind, ist Hilfe angesagt. Dann handelt es sich um einen #Nestling, der vermutlich aus dem Nest gefallen ist und noch nicht fliegen kann. Wenn ihr das Nest erreichen könnt, setzt ihn dorthin zurück. Falls das nicht geht, gilt auch hier wieder externe Hilfe einzuholen.
Bei flüggen Jungvögeln braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Wartet ab und beobachtet mindestens eine Stunde lang, ob sich die Altvögel um das Kleine kümmern. Falls ihr aber Katzen in der Nähe bemerkt oder sich der Vogel an einer Straße befindet, könnt ihr ihn in Hörweite des Fundorts erhöht vorsichtig ins nächste Gebüsch setzen. Dort finden ihn die Elternvögel wieder.
Übrigens: Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Vögel nehmen ihre Jungen trotz menschlicher Berührung wieder an.
Das Wichtigste ist, zunächst gründlich abzuwägen, ob ein Handeln eurerseits notwendig und angemessen ist. Meist müsst ihr nichts tun. Es reicht Abstand zu halten und einfach zu beobachten. 🧡
Mehr Infos auf 👉 lbv.de/vogel-gefunden
#lbv_bayern #artenschutz #naturschutz #vogelschutz #birding #ornithologie
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🐣 Momentan sieht man wieder häufig #Jungvögel auf dem Boden sitzen. Für unser Auge sehen diese kleinen gefiederten Tierchen vielleicht hilflos aus, aber das sind sie oft gar nicht.
Was für uns nach Hilfeschreien vermeintlich hilfloser Jungvögel klingt, sind in den meisten Fällen Bettelrufe an die Eltern. Denn diese befinden sich in der Regel in der Nähe und versorgen den Nachwuchs mit Futter. Die Kleinen lernen noch das Fliegen und halten sich daher häufiger als die #Altvögel in Bodennähe auf.
🚫Auch wenn man es gut meint, darf man niemals einen gesunden, jungen Vogel auf- oder mitnehmen. #Vögel sind #Wildtiere und durch das #Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Außerdem suchen die Elterntiere noch bis zu 24 Stunden nach ihren vermissten Jungen.
ABER: Es gibt drei Ausnahmen, in denen menschliche Hilfe angebracht ist. Wenn der Vogel äußerlich verletzt ist, könnt ihr bei einer #Tierarztpraxis oder einer #Tierschutzorganisation um Rat fragen. Auch bei Vögeln, die noch nicht vollständig befiedert sind, ist Hilfe angesagt. Dann handelt es sich um einen #Nestling, der vermutlich aus dem Nest gefallen ist und noch nicht fliegen kann. Wenn ihr das Nest erreichen könnt, setzt ihn dorthin zurück. Falls das nicht geht, gilt auch hier wieder externe Hilfe einzuholen.
Bei flüggen Jungvögeln braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Wartet ab und beobachtet mindestens eine Stunde lang, ob sich die Altvögel um das Kleine kümmern. Falls ihr aber Katzen in der Nähe bemerkt oder sich der Vogel an einer Straße befindet, könnt ihr ihn in Hörweite des Fundorts erhöht vorsichtig ins nächste Gebüsch setzen. Dort finden ihn die Elternvögel wieder.
Übrigens: Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Vögel nehmen ihre Jungen trotz menschlicher Berührung wieder an.
Das Wichtigste ist, zunächst gründlich abzuwägen, ob ein Handeln eurerseits notwendig und angemessen ist. Meist müsst ihr nichts tun. Es reicht Abstand zu halten und einfach zu beobachten. 🧡
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🐣 Momentan sieht man wieder häufig #Jungvögel auf dem Boden sitzen. Für unser Auge sehen diese kleinen gefiederten Tierchen vielleicht hilflos aus, aber das sind sie oft gar nicht.
Was für uns nach Hilfeschreien vermeintlich hilfloser Jungvögel klingt, sind in den meisten Fällen Bettelrufe an die Eltern. Denn diese befinden sich in der Regel in der Nähe und versorgen den Nachwuchs mit Futter. Die Kleinen lernen noch das Fliegen und halten sich daher häufiger als die #Altvögel in Bodennähe auf.
🚫Auch wenn man es gut meint, darf man niemals einen gesunden, jungen Vogel auf- oder mitnehmen. #Vögel sind #Wildtiere und durch das #Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Außerdem suchen die Elterntiere noch bis zu 24 Stunden nach ihren vermissten Jungen.
ABER: Es gibt drei Ausnahmen, in denen menschliche Hilfe angebracht ist. Wenn der Vogel äußerlich verletzt ist, könnt ihr bei einer #Tierarztpraxis oder einer #Tierschutzorganisation um Rat fragen. Auch bei Vögeln, die noch nicht vollständig befiedert sind, ist Hilfe angesagt. Dann handelt es sich um einen #Nestling, der vermutlich aus dem Nest gefallen ist und noch nicht fliegen kann. Wenn ihr das Nest erreichen könnt, setzt ihn dorthin zurück. Falls das nicht geht, gilt auch hier wieder externe Hilfe einzuholen.
Bei flüggen Jungvögeln braucht man sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Wartet ab und beobachtet mindestens eine Stunde lang, ob sich die Altvögel um das Kleine kümmern. Falls ihr aber Katzen in der Nähe bemerkt oder sich der Vogel an einer Straße befindet, könnt ihr ihn in Hörweite des Fundorts erhöht vorsichtig ins nächste Gebüsch setzen. Dort finden ihn die Elternvögel wieder.
Übrigens: Auch wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Vögel nehmen ihre Jungen trotz menschlicher Berührung wieder an.
Das Wichtigste ist, zunächst gründlich abzuwägen, ob ein Handeln eurerseits notwendig und angemessen ist. Meist müsst ihr nichts tun. Es reicht Abstand zu halten und einfach zu beobachten. 🧡
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#lbv_bayern #artenschutz #naturschutz #vogelschutz #birding #ornithologie
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Ich möchte eine Änderung des #Bundesnaturschutzgesetz-es. Tiere sollten auch außerhalb ihres Habitats besonders geschützt sein. #Timmy #Hope
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Der #Moorfrosch (Rana arvalis) gehört zu unseren kleineren Froscharten und wird nur bis zu sieben Zentimeter groß. Meist ist er unscheinbar hell- bis dunkelbraun gefärbt, oft mit einem hellen Längsband auf dem Rücken. Doch zur Laichzeit passiert Erstaunliches: Die Männchen entwickeln für kurze Zeit eine intensive Blaufärbung – ein eindrucksvolles Naturschauspiel in unseren Mooren.
Sein Körper ist schlank, die Schnauze kurz und spitz. Das Trommelfell ist deutlich kleiner als das Auge – ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Braunfröschen.
🌍 Verbreitung: Von den Niederlanden und Deutschland reicht sein Verbreitungsgebiet über Osteuropa bis nach Sibirien. In Deutschland liegt der Schwerpunkt im Norden und Osten. In Mittel-, West- und Süddeutschland ist der Moorfrosch dagegen selten geworden – in #Bayern gilt er sogar als vom Aussterben bedroht.
💧 #Lebensraum: Der Moorfrosch ist eng an wasserreiche Lebensräume gebunden: Zwischen- und Niedermoore, Bruchwälder, Nasswiesen, sumpfiges Grünland und Weichholzauen größerer Flüsse. Entscheidend ist ein hoher Grundwasserstand – und genau diese Lebensräume sind heute stark gefährdet.
🐸 Fortpflanzung: Ähnlich wie der #Grasfrosch legt der Moorfrosch Laichballen mit 500 bis 3.000 Eiern in flachen, sonnigen Gewässerzonen ab. In empfindlichen Moorgewässern kann jedoch bereits ein zu niedriger pH-Wert (unter etwa 4,5), etwa durch „sauren Regen“, zu Verpilzung und Absterben des Laiches führen.
⚠️ Gefährdung: Entwässerung, Zuschüttung von Gewässern, Nährstoffeinträge durch Dünger sowie Schadstoffe setzen dem Moorfrosch massiv zu. Wo Moore trockengelegt oder Wiesen intensiv genutzt werden, verschwinden seine Lebensräume – und mit ihnen die Bestände.
🛡️ Schutzstatus: Der Moorfrosch ist europaweit durch die FFH-Richtlinie geschützt und nach dem #Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützt“. Er darf nicht gefangen, verletzt oder getötet werden – und auch seine Lebensstätten stehen unter besonderem Schutz.
Doch klar ist: Schutz auf dem Papier reicht nicht. Nur intakte Moore sichern seine Zukunft – und die vieler weiterer Arten.
Habt ihr schon mal einen blauen Moorfrosch gesehen?
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REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
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REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
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REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
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REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
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REMINDER: Zwischen 1. März und 30. September ist der Radikalschnitt von Hecken gesetzlich verboten (§ 39 Absatz 5 #Bundesnaturschutzgesetz; Art.16, BayNatSchG). Die Missachtung des Verbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt auch für Hecken im Garten.
Vor allem zwischen März und Juli sollen so in der Hauptbrutzeit der #Vögel Störungen vermieden werden. Die Zeit der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar ist für ein Zurückschneiden der #Hecken ohnehin am besten geeignet.
Hier hat sich jedoch in den letzten Jahren eine ökologische Falle entwickelt. Vor allem an Straßen werden viele Hecken zwar gesetzeskonform vor dem 1. März geschnitten, das Schnittgut wird jedoch oft in großen Haufen zunächst an Ort und Stelle für längere Zeit gelagert. Vogelarten, die in der Hecke gebrütet hätten, weichen nun in diese Asthaufen aus und bauen dort ihre Nester. Dann passiert genau das, was der Gesetzgeber aus gutem Grund in der #Brutzeit verhindern wollte, und die Nester werden (häufig bestimmt auch aus Versehen) zerstört.
Außerdem besiedeln #Igel und andere Kleintiere gerne diese „Totholzstrukturen". Wird das Astmaterial dann später zur Weiterverwendung als Hackschnitzel in der Brutzeit abtransportiert oder gleich an Ort und Stelle zerkleinert, haben die Vögel und andere Tiere keine Chance.
Aus Sicht des Artenschutzes muss das Häckseln der Schnittguthaufen in den Frühlings- und Sommermonaten deshalb unterbleiben. Rechtlich bestehen hierzu noch keine konkreten Vorgaben, allerdings gilt das naturschutzrechtliche Verbot der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten. Schnittgut muss daher ebenso zeitlich behandelt werden wie die Heckenpflege.
Daher gilt: am besten das Schnittgut sofort entfernen. Solange dies nicht der Fall ist, könnten vernünftige Initiativen örtlicher Naturschützer möglicherweise ein Umdenken bei den ausführenden Gemeinden oder Behörden bewirken.
Danke, dass ihr auch einem Info-Post ein Like gebt. 😊
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Wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz drohen dem Jäger bis zu fünf Jahre Haft. Auch sein Bruder ist angeklagt.#WDR #Lokalzeit #Ostwestfalen #Lippe #OWL #wdrde #WestdeutscherRundfunk #StudioBielefeld #IllegaleVogelfalle #Greifvogel #Raben #Krähen #PreußischOldendorf #Jäger #Landwirt #Anklage #Bundesnaturschutzgesetz #NRW
Jäger vor Gericht: Er soll eine illegale Vogelfalle in Preußisch Oldendorf aufgestellt haben -
#Bundestag debattiert über Novelle des #Bundesnaturschutzgesetz: Öl- & Gasförderung in Meeresschutzgebieten soll eingeschränkt werden – doch der Entwurf hat Schlupflöcher! Bohrungen wie vor #Borkum bleiben möglich. Wir fordern: Gesetz nachbessern! www.duh.de/presse/press...
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Wieso gibt es in manchen Regionen eine unterdurchschnittliche Windkraftnutzung?
#Windkraftanlagen sind bekanntlich in Deutschland sehr ungleich verteilt.
Das liegt natürlich vor allem an der ungleichen Verteilung der #Windgeschwindigkeit in der Höhe üblicher Rotoren: So stehen viele Anlagen im #Norden https://www.energy4climate.nrw/energiewirtschaft/windenergie/flaechen-fuer-windkraftanlagen , weniger im #Süden - konkret in #Bayern und #BadenWürttemberg.
https://windturbinemap.com/Beim Lesen eines sechs Wochen alten Artikels in der #KontextWochenzeitung
https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/734/kuhhandel-auf-schwaebisch-10193.html drängt sich ein Verdacht auf - Es gibt auch eine unphysikalische Ursache: eine "große Klüngel-Koalition".In der #RegionStuttgart gehen vielleicht nur #Grüne und #Linke ernsthaft in die Diskussion über die Ausweisung von #Vorrangflächen für Windkraft. #CDU, #FreieWähler, #SPD und #FDP haben Gründe, weshalb dieser oder jener Standort freigehalten werden sollte.
Es ist völlig richtig, daß "bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen die gesetzlichen Vorgaben nach dem #Bundesnaturschutzgesetz und weiteren gesetzlichen Regelungen beachtet werden."
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende/erneuerbare-energien/windenergie/planung-genehmigung-und-bau/windenergie-und-naturschutz
Wenn 1,8% der Landesfläche als "Windvorrangfläche" festgeschrieben sind, dürfen #Windkraftwerke nur dort gebaut werden.Wird keine Einigkeit über 1,8% der Fläche erreicht, greift die "Super-Privilegierung" von Windkraftanlagen.
"Super-Privilegierung bedeutet, dass Windkraftanlagen überall dort genehmigt werden können, wo sie nicht verboten sind. Das bedeutet, dass z.B. keine Rücksicht auf das Landschaftsbild oder eine mögliche Umzingelung von Gemeinden genommen werden muss. Lärmschutz- oder
Sicherheitsaspekte müssen aber in jedem Fall beachtet werden."
https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Planung/Wind/Fragenkatalog_neu.pdfAm Ende könnte die große Verhinderungskoalition zur großen Freigabe für Windanlagen führen.
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Ein #Landwirt und #Jäger aus #Lengerich (Landkreis #Emsland) muss eine Geldstrafe von (nur!) 3.500 Euro zahlen, weil er einen #Habicht mit einer Metallstange erschlagen hat. Die #Tiere sind streng geschützt. Damit hat der Mann gegen das #Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Das bestätigte das Amtsgericht #Lingen. Außerdem wurde der #Jagdschein des Mannes eingezogen. Der #Landwirt hatte das #Habichtweibchen mit einer illegalen #Falle auf seinem Grundstück gefangen und anschließend getötet. Das Geschehen war von einer #Wildtierkamera gefilmt worden. Mitglieder des Vereins "Komitee gegen den Vogelmord" hatten sie in der Nähe angebracht. Sie hatten den Greifvogel nach einem Hinweis aus der Bevölkerung noch lebend in der Falle entdeckt. Die Vogelschützer alarmierten die #Polizei. Noch vor dem Eintreffen der Beamten erschlug der Landwirt den #Vogel. Die Polizisten stoppten sein Auto und stellten den getöteten Habicht sicher. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig. #Landwirtschaft #Jagd
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Randnotiz: Zum Glück für den #Bauernpräsident gibt es im #Bundeskabinett eine Julia #Klöckner, die sich sehr gerne um ihre #Lobby Freunde kümern wird. Also ein Schlupfloch findet die doch immer, gell ?
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Das #Bundesnaturschutzgesetz wird endlich geändert und z.B. #Glyphosat ab 2024 nicht mehr zugelassen.
Verständlich, dass der #Bauernpräsident Rukwied rumfaucht
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/insekten-schuetzen-1852558