@BGH_Bund hat im #Urteil vom 01.10.2026 AZ. III ZR 205/25 entschieden, dass die Preiserhöhungsklauseln von #Amazon für den Abodienst #Prime unwirksam waren.
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026184.html
Amazon hat seine Kunden ebenfalls über das Urteil informiert. Ausweislich des beigefügten Screenshots hat es jedoch nur angekündigt, für die Zukunft den geringeren Betrag zu erheben. Zudem heißt es:
„Die Änderung erfolgt automatisch. Du musst nichts weiter tun.“
Aber stimmt das?
Über die Vergangenheit schweigt sich Amazon aus. Das hat vermutlich ca. 1.400.000.000 Gründe.
Es spricht nämlich viel dafür, dass alle betroffenen #Verbraucher das #Recht haben, sämtliche Überzahlungen, die auf den unwirksamen Klauslen basieren, zurückzufordern.
Die jährliche Überzahlung beträgt ca. 21,- Euro und somit je Kunde, der seit 2022 dabei ist, ca. 84,- Euro insgesamt.
Unter https://www.mediasprout.de/amazon-statistiken/ kann man nachlesen, dass in #Deutschland ca. 17 mio Prime-Abos bestehen, was zu den genannten 1,4 Mrd. führt.
1/2