#marschfuernarsch — Public Fediverse posts
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:vz206: Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht :vz206:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist.
Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 10. April 2015, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.
Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.
@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobeDer Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.
Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform. Vorliegend unterfalle zwar die Gegendemonstration dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, aber vorliegend musste "das Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, zurücktreten".
@Orkan_der_rechtspflege
#bverfg #bundesverfassungsgericht #antifa #pius #marsch_fur_das_leben #MarschFuernArsch #freiburg #FreiburgImBreisgau #donnerstag #deutschland #demo #blockade #demonstrationsfreiheit #baden #BadenWurttemberg #freiheit #strafrecht #jurabubble #priester #bruderschaft -
:vz206: Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht :vz206:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist. Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 21. September 2019, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.
Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.
@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobeDer Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.
Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform.
@Orkan_der_rechtspflege
#bverfg #bundesverfassungsgericht #antifa #pius #marsch_fur_das_leben #MarschFuernArsch #freiburg #FreiburgImBreisgau #donnerstag #deutschland #demo #blockade #demonstrationsfreiheit #baden #BadenWurttemberg #freiheit #strafrecht #jurabubble #priester #bruderschaft -
:vz206: Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht :vz206:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist.
Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 10. April 2015, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.
Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.
@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobeDer Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.
Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform. Vorliegend unterfalle zwar die Gegendemonstration dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, aber vorliegend musste "das Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, zurücktreten".
@Orkan_der_rechtspflege
#bverfg #bundesverfassungsgericht #antifa #pius #marsch_fur_das_leben #MarschFuernArsch #freiburg #FreiburgImBreisgau #donnerstag #deutschland #demo #blockade #demonstrationsfreiheit #baden #BadenWurttemberg #freiheit #strafrecht #jurabubble #priester #bruderschaft -
:vz206: Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht :vz206:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist.
Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 10. April 2015, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.
Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.
@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobeDer Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.
Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform. Vorliegend unterfalle zwar die Gegendemonstration dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, aber vorliegend musste "das Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, zurücktreten".
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#bverfg #bundesverfassungsgericht #antifa #pius #marsch_fur_das_leben #MarschFuernArsch #freiburg #FreiburgImBreisgau #donnerstag #deutschland #demo #blockade #demonstrationsfreiheit #baden #BadenWurttemberg #freiheit #strafrecht #jurabubble #priester #bruderschaft -
:vz206: Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht :vz206:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist.
Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 10. April 2015, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.
Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.
@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobeDer Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.
Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform. Vorliegend unterfalle zwar die Gegendemonstration dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, aber vorliegend musste "das Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, zurücktreten".
@Orkan_der_rechtspflege
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Fotorückblick: Proteste gegen den sog. "Marsch für das Leben"
Etwa 1.900 Menschen nahmen am christlich-fundamentalistischen „Marsch für das Leben“ am 16. September 2023 durch #Berlin-Mitte teil. Bei der Anreise, entlang der Route und innerhalb der Veranstaltung gab es immer wieder queer-feministische Gegenproteste, sowie zwei Blockade-Versuche. Erstmalig fand parallel ein „Marsch für das Leben“ in #Köln statt, der endete aber vorzeitig an Blockaden.
(...)
https://www.trueten.de/archives/12931-Proteste-gegen-den-sog.-Marsch-fuer-das-Leben.html
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Linksradikaler Geschichteworkshop organisiert von der Bibliothek von unten und dem Archiv der sozialen Bewegungen am 7.12. im #CafeSabotage in der w23 / Wipplingerstr. 23 1010 #Wien
Es gibt wie immer #Küfa, #marschfuernarsch Solicocktails mit 💫✨ und liebe Menschen zum plauschen.
Infos zum #Workshop:
Die Bibliothek von unten startet gemeinsam mit dem Archiv der sozialen Bewegungen eine Workshopreihe zum Themenfeld “Linksradikale Geschichte”. Ziel ist die gemeinsame Wissensaneignung unserer eigenen Geschichte anhand von Quellen aus dem Archiv und der Bibliothek.
Zum Ablauf: Wir schlagen ein paar Themen vor und je nach Interesse wird dann jeweils ein Teilbereich eines Themas in Kleingruppen mit Ressourcen aus Archiv und Bibliothek tiefgehender bearbeitet. Für heißen Tee, kühlen Mate und Verpflegung ist gesorgt.
Start ist 18:00, Dauer ist ca. 2,5 – 3 Stunden. Anmeldung ist nicht notwendig.
Der Workshop findet am Mittwoch im Rahmen des Café Sabotage statt, im Anschluss gibt es Solicocktails und wie immer kann mensch sich beim Café Sabotage in arbeitsrechtlichen Belangen beraten lassen.
Mehr Infos zum Café Sabotage findet ihr unter: https://www.raw.at/cafe-sabotage/
Barriere-Infos und das Covid-Konzept der w23 hier: https://wipplinger23.org/ueber-die-w23/
Was ist das #CafeSabotage?
Café Sabotage! Jeden 1. und 3. Mittwoch in der w23
Wir bieten im Café Sabotage Arbeitsrechts- und Lehrlingsberatung. Zusätzlich planen wir Diskussionen, Filmabende, Vorträge, Workshops und vieles mehr. Außerdem gibt es Küfa & Drinks!
Café Sabotage – Kapitalismus und Patriarchat sabotieren!
ℹ️Rat und Tat 📢
🍲 Küfa &🍹 Drinks
🍿Filmabende 🎤 Diskussionen 🔨 Workshops uvmjeden 1. und 3. Mittwoch
🏴 Open Door 17:00
🚧 Beratungsbeginn 17:30
📣 Veranstaltungsbeginn meist 19:00
Offen bis ca 22:00 (oder solange wir Lust haben)💤