#asylg — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #asylg, aggregated by home.social.
-
Nach Beschlüssen des #VG #Berlin Zurückweisen auch um den Preis der #strafbarkeit
#Innenminister #Dobrindt will trotz der Beschlüsse des #VG #Berlin mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen.
Nur einen Tag nach der #Regierungsübernahme am 7. Mai wies #Bundesinnenminister #Dobrindt ( #CSU ) die #Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ( #AsylG ) anzuwenden.
-
Nach Beschlüssen des #VG #Berlin Zurückweisen auch um den Preis der #strafbarkeit
#Innenminister #Dobrindt will trotz der Beschlüsse des #VG #Berlin mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen.
Nur einen Tag nach der #Regierungsübernahme am 7. Mai wies #Bundesinnenminister #Dobrindt ( #CSU ) die #Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ( #AsylG ) anzuwenden.
-
Nach Beschlüssen des #VG #Berlin Zurückweisen auch um den Preis der #strafbarkeit
#Innenminister #Dobrindt will trotz der Beschlüsse des #VG #Berlin mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen.
Nur einen Tag nach der #Regierungsübernahme am 7. Mai wies #Bundesinnenminister #Dobrindt ( #CSU ) die #Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ( #AsylG ) anzuwenden.
-
Nach Beschlüssen des #VG #Berlin Zurückweisen auch um den Preis der #strafbarkeit
#Innenminister #Dobrindt will trotz der Beschlüsse des #VG #Berlin mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen.
Nur einen Tag nach der #Regierungsübernahme am 7. Mai wies #Bundesinnenminister #Dobrindt ( #CSU ) die #Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ( #AsylG ) anzuwenden.
-
Nach Beschlüssen des #VG #Berlin Zurückweisen auch um den Preis der #strafbarkeit
#Innenminister #Dobrindt will trotz der Beschlüsse des #VG #Berlin mit Zurückweisungen an der Grenze weitermachen.
Nur einen Tag nach der #Regierungsübernahme am 7. Mai wies #Bundesinnenminister #Dobrindt ( #CSU ) die #Bundespolizei an, nunmehr die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz ( #AsylG ) anzuwenden.