#strafbarkeit — Public Fediverse posts
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Kein #Mord ohne #Motiv!? Oh doch!
Darüber sprechen der @Orkan_der_rechtspflege und ich, abrufbar ab Sonntag, 9.30h auf allen Kanälen.
Zugang zu allen Formaten und Plattformen mit unserem Podcast verschafft am komfortabelsten:
https://samt-vs-seide.letscast.fm/Unseren Video-Podcast gibt es hier:
https://peertube.art3mis.de/a/samtvsseide/video-channels1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.Er hat kein Motiv! Er kann es nicht gewesen sein!
Ob jemand ein #Tatmotiv hatte oder nicht, ist vor allem für die #Ermittlungen interessant. Bei der #Strafbarkeit einer Tat interessiert das eigentlich nicht. Warum? Erklären wir!
Ist #Vorsatz nicht so etwas wie ein Motiv?
Was ist mit Absichtsdelikten?
Und die #Mordmerkmale?
Und wie war das jetzt mit der Bombe?Alles nah an einem Motiv dran, aber trotzdem knapp daneben. Auf das Motiv kann es aber bei der Strafzumessung ankommen.
FunFact: Das moderne Strafrecht ist kein #Gesinnungsstrafrecht
FunFact 2: Manchmal sind auch schon Vorbereitungen strafbar, selbst wenn es gar keine Tat gibt!
Mehr über Absichtsdelikte bei Jura online: https://jura-online.de/lernen/besondere-subjektive-tatbestandsmerkmale/4344/excursus/
Mehr über den subjektiven Tatbestand bei Jurafuchs: https://wissen.jurafuchs.de/definitionen/jqor9x3/tatbestand-subjektiver-vor-%C2%A7-13-stgb
Mehr über die Mordmerkmale bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)
§ 89 a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html
#Justiz #Rechtsstaat #Gericht #Rechtsanwältin #Rechtsanwalt #Richter*in #JuraBubble #TeamResopal
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #EingriffsArt 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #StrafbarkeitArt 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff -
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
#BVerfGE 105, 313, 345#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau
-> #Mehrehe nicht vom #Schutzbereich #umfasst; #Bigamie
#Strafbarkeit der #Begründung einer #Doppelehe in #Deutschland nach § 172 #StGB;-> #Möglichkeit den #Schutzbereich der #Ehe #eng zu #fassen und im #Ausland #geschlossene #Vielehe auszuschließen. #Differenzierung zur #Familie.
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#Grenze des #Normzweck § 223 #StGB #Körperverletzung
#Fraglich ob #Delikte #bloßer #seelischer #Beeinträchtigung in #Strafbarkeit #aufgenommen wird;
#Physischer #Körper als #geschütztes #Rechtsgut; #Differenzierung wenn #seelische #Beeinträchtigung #physische #Beeinträchtigung zur #Folge hat.
#Fraglich ob #bloße #Dispositionsfreiheit des #Opfers von der #Vorschrift #umfasst ist.
#Selbstbestimmungsrecht (nur) zu #berücksichtigen. -
#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau#Unterteilung der #Objektiven #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligten #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolgzur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normative statt einer #Empirischen #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #VorsatzII. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #RechtfertigungsgründenIII. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Unterscheidung von #Tatstrafrecht und #Täterstrafrecht als #Möglichkeit der #Objektivierung von #Bestrafung.
#Tatstrafe: #Strafe für #Taten - #Handlung / #Handeln , #Unterlassen, #Objektivität der #Tatsache
#Täterstrafe: #Eigenschaft des #Täters, also #Zurechnung von #Beweggrund auf eine #Person, als #Alternative des #Denkens von #Strafbarkeit.
#Reentry der #Gesinnung über § 46 II #StGB bei #Strafzumessung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01