#restbudget — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #restbudget, aggregated by home.social.
-
Anhang
Aus dem Urteil des #BVerfG vom 24. März 2021
"Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter #Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit #CO2Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden #Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf. Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das #Klimaschutzgebot des #Art20aGG (vgl. BVerfGE 118, 79 <110 f.>; 137, 350 <368 f. Rn. 47, 378 Rn. 73>; 155, 238 <278 Rn. 100>), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (unten Rn. 208 ff.). Geht das dieser Temperaturschwelle entsprechende #CO2Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-#Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden #Grundrechte in der Abwägung mit dem #Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem #Klimawandel aufgrund der immer intensiveren #Umweltbelastungen immer weiter ab.
Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger #Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete #Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter #Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird (näher oben Rn. 117 ff.). Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein schneller Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender #Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte (oben Rn. 121). Je kleiner das #Restbudget und je höher das Emissionsniveau ist, desto kürzer ist die verbleibende Zeit für die erforderlichen Entwicklungen. Je weniger aber auf solche Entwicklungen zurückgegriffen werden kann, desto empfindlicher werden die Grundrechtsberechtigten von den bei schwindendem CO2-Budget verfassungsrechtlich immer drängenderen Beschränkungen CO2-relevanter Verhaltensweisen getroffen." 3/3
-
Anhang
Aus dem Urteil des #BVerfG vom 24. März 2021
"Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter #Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit #CO2Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden #Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf. Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das #Klimaschutzgebot des #Art20aGG (vgl. BVerfGE 118, 79 <110 f.>; 137, 350 <368 f. Rn. 47, 378 Rn. 73>; 155, 238 <278 Rn. 100>), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (unten Rn. 208 ff.). Geht das dieser Temperaturschwelle entsprechende #CO2Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-#Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden #Grundrechte in der Abwägung mit dem #Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem #Klimawandel aufgrund der immer intensiveren #Umweltbelastungen immer weiter ab.
Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger #Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete #Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter #Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird (näher oben Rn. 117 ff.). Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein schneller Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender #Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte (oben Rn. 121). Je kleiner das #Restbudget und je höher das Emissionsniveau ist, desto kürzer ist die verbleibende Zeit für die erforderlichen Entwicklungen. Je weniger aber auf solche Entwicklungen zurückgegriffen werden kann, desto empfindlicher werden die Grundrechtsberechtigten von den bei schwindendem CO2-Budget verfassungsrechtlich immer drängenderen Beschränkungen CO2-relevanter Verhaltensweisen getroffen." 3/3
-
Anhang
Aus dem Urteil des #BVerfG vom 24. März 2021
"Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter #Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit #CO2Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden #Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf. Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das #Klimaschutzgebot des #Art20aGG (vgl. BVerfGE 118, 79 <110 f.>; 137, 350 <368 f. Rn. 47, 378 Rn. 73>; 155, 238 <278 Rn. 100>), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (unten Rn. 208 ff.). Geht das dieser Temperaturschwelle entsprechende #CO2Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-#Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden #Grundrechte in der Abwägung mit dem #Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem #Klimawandel aufgrund der immer intensiveren #Umweltbelastungen immer weiter ab.
Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger #Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete #Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter #Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird (näher oben Rn. 117 ff.). Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein schneller Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender #Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte (oben Rn. 121). Je kleiner das #Restbudget und je höher das Emissionsniveau ist, desto kürzer ist die verbleibende Zeit für die erforderlichen Entwicklungen. Je weniger aber auf solche Entwicklungen zurückgegriffen werden kann, desto empfindlicher werden die Grundrechtsberechtigten von den bei schwindendem CO2-Budget verfassungsrechtlich immer drängenderen Beschränkungen CO2-relevanter Verhaltensweisen getroffen." 3/3
-
Anhang
Aus dem Urteil des #BVerfG vom 24. März 2021
"Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter #Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit #CO2Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen unumkehrbar zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden #Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf. Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das #Klimaschutzgebot des #Art20aGG (vgl. BVerfGE 118, 79 <110 f.>; 137, 350 <368 f. Rn. 47, 378 Rn. 73>; 155, 238 <278 Rn. 100>), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (unten Rn. 208 ff.). Geht das dieser Temperaturschwelle entsprechende #CO2Budget zur Neige, dürfen Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-#Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden, soweit sich die entsprechenden #Grundrechte in der Abwägung mit dem #Klimaschutz durchsetzen können. Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem #Klimawandel aufgrund der immer intensiveren #Umweltbelastungen immer weiter ab.
Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger #Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete #Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter #Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird (näher oben Rn. 117 ff.). Zwar müsste CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann ohnehin im Wesentlichen unterbunden werden, weil sich die Erderwärmung nur anhalten lässt, wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt. Ein schneller Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärft jedoch das Risiko schwerwiegender #Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte (oben Rn. 121). Je kleiner das #Restbudget und je höher das Emissionsniveau ist, desto kürzer ist die verbleibende Zeit für die erforderlichen Entwicklungen. Je weniger aber auf solche Entwicklungen zurückgegriffen werden kann, desto empfindlicher werden die Grundrechtsberechtigten von den bei schwindendem CO2-Budget verfassungsrechtlich immer drängenderen Beschränkungen CO2-relevanter Verhaltensweisen getroffen." 3/3
-
Deutschland verfehlt das 1,5°C-Ziel!
Nun hat es die #Bundesregierung auch schwarz auf weiss.
"Die nach #SRU-Methode berechnete Obergrenze für einen gerechten Anteil Deutschlands am globalen CO2-Budget für 1,5°C ist bereits aufgebraucht (dabei werden derzeit weitgehend spekulative Maßnahmen wie eine künftige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Budgetzukäufe im Ausland nicht berücksichtigt)." So erklärt es der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) selber im heute vorgelegten, erneuerten Bericht.Das bedeutet nicht, dass wir uns nun einfach mal einfacher zu erreichende Ziele aussuchen können und so weiter machen, wie bisher.
Vielmehr müssen wir die NOTBREMSE bei den Emissionen ziehen und schneller und mit drastischeren Maßnahmen von den Emissionen runter.
Zusätzlich schlagen die Wissenschaftler vor: "Das Ausmaß der Zielverfehlung ist durch das #CO2Budget transparent zu machen, indem statt Restbudgets nun Überschreitungsbudgets ausgewiesen werden."Und: "Aus Gründen der Klimagerechtigkeit sollten sich Deutschland und die #EU zu den mitverursachten Schäden und Verlusten bekennen sowie die Frage der Entschädigung betroffener Staaten hierfür glaubwürdig in die Diskussion aufnehmen." Machen wir uns nichts vor: das wird teuer. Und mit jeder zusätzlich emittierten Tonne CO2 wird es immer teurer!
Bei dieser Gelegenheit kritisiert der @umweltrat auch die #Bundesländer, die bisher keine Einigung erzielen wollten, wie sich ein bundesweites Emissionsbudget auf die Bundesländer runterbrechen ließe. Er macht sehr deutlich, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu mehr Verantwortlichkeit im eigenen Handeln führen würde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html
#Klimaschutz #Klimapolitik #1komma5 #1komma5Grad #PariserAbkommen #Restbudget #Klimagerechtigkeit
#Klimanotstand -
Deutschland verfehlt das 1,5°C-Ziel!
Nun hat es die Bundesregierung auch schwarz auf weiss.
"Die nach #SRU-Methode berechnete Obergrenze für einen gerechten Anteil Deutschlands am globalen CO2-Budget für 1,5°C ist bereits aufgebraucht (dabei werden derzeit weitgehend spekulative Maßnahmen wie eine künftige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Budgetzukäufe im Ausland nicht berücksichtigt)." So erklärt es der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) selber im heute vorgelegten, erneuerten Bericht.Das bedeutet nicht, dass wir uns nun einfach mal einfacher zu erreichende Ziele aussuchen können und so weiter machen, wie bisher.
Vielmehr müssen wir die NOTBREMSE bei den Emissionen ziehen und schneller und mit drastischeren Maßnahmen von den Emissionen runter.
Zusätzlich schlagen die Wissenschaftler vor: "Das Ausmaß der Zielverfehlung ist durch das #CO2Budget transparent zu machen, indem statt Restbudgets nun Überschreitungsbudgets ausgewiesen werden."Und: "Aus Gründen der Klimagerechtigkeit sollten sich Deutschland und die #EU zu den mitverursachten Schäden und Verlusten bekennen sowie die Frage der Entschädigung betroffener Staaten hierfür glaubwürdig in die Diskussion aufnehmen." Machen wir uns nichts vor: das wird teuer. Und mit jeder zusätzlich emittierten Tonne CO2 wird es immer teurer!
Bei dieser Gelegenheit kritisiert der SRU auch die #Bundesländer, die bisher keine Einigung erzielen wollten, wie sich ein bundesweites Emissionsbudget auf die Bundesländer runterbrechen ließe. Er macht sehr deutlich, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu mehr Verantwortlichkeit im eigenen Handeln führen würde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html
#Klimaschutz #Klimapolitik #1komma5 #1komma5Grad #PariserAbkommen #Restbudget #Klimagerechtigkeit
#Klimanotstand -
Deutschland verfehlt das 1,5°C-Ziel!
Nun hat es die #Bundesregierung auch schwarz auf weiss.
"Die nach #SRU-Methode berechnete Obergrenze für einen gerechten Anteil Deutschlands am globalen CO2-Budget für 1,5°C ist bereits aufgebraucht (dabei werden derzeit weitgehend spekulative Maßnahmen wie eine künftige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Budgetzukäufe im Ausland nicht berücksichtigt)." So erklärt es der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) selber im heute vorgelegten, erneuerten Bericht.Das bedeutet nicht, dass wir uns nun einfach mal einfacher zu erreichende Ziele aussuchen können und so weiter machen, wie bisher.
Vielmehr müssen wir die NOTBREMSE bei den Emissionen ziehen und schneller und mit drastischeren Maßnahmen von den Emissionen runter.
Zusätzlich schlagen die Wissenschaftler vor: "Das Ausmaß der Zielverfehlung ist durch das #CO2Budget transparent zu machen, indem statt Restbudgets nun Überschreitungsbudgets ausgewiesen werden."Und: "Aus Gründen der Klimagerechtigkeit sollten sich Deutschland und die #EU zu den mitverursachten Schäden und Verlusten bekennen sowie die Frage der Entschädigung betroffener Staaten hierfür glaubwürdig in die Diskussion aufnehmen." Machen wir uns nichts vor: das wird teuer. Und mit jeder zusätzlich emittierten Tonne CO2 wird es immer teurer!
Bei dieser Gelegenheit kritisiert der @umweltrat auch die #Bundesländer, die bisher keine Einigung erzielen wollten, wie sich ein bundesweites Emissionsbudget auf die Bundesländer runterbrechen ließe. Er macht sehr deutlich, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu mehr Verantwortlichkeit im eigenen Handeln führen würde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html
#Klimaschutz #Klimapolitik #1komma5 #1komma5Grad #PariserAbkommen #Restbudget #Klimagerechtigkeit
#Klimanotstand -
Deutschland verfehlt das 1,5°C-Ziel!
Nun hat es die #Bundesregierung auch schwarz auf weiss.
"Die nach #SRU-Methode berechnete Obergrenze für einen gerechten Anteil Deutschlands am globalen CO2-Budget für 1,5°C ist bereits aufgebraucht (dabei werden derzeit weitgehend spekulative Maßnahmen wie eine künftige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Budgetzukäufe im Ausland nicht berücksichtigt)." So erklärt es der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) selber im heute vorgelegten, erneuerten Bericht.Das bedeutet nicht, dass wir uns nun einfach mal einfacher zu erreichende Ziele aussuchen können und so weiter machen, wie bisher.
Vielmehr müssen wir die NOTBREMSE bei den Emissionen ziehen und schneller und mit drastischeren Maßnahmen von den Emissionen runter.
Zusätzlich schlagen die Wissenschaftler vor: "Das Ausmaß der Zielverfehlung ist durch das #CO2Budget transparent zu machen, indem statt Restbudgets nun Überschreitungsbudgets ausgewiesen werden."Und: "Aus Gründen der Klimagerechtigkeit sollten sich Deutschland und die #EU zu den mitverursachten Schäden und Verlusten bekennen sowie die Frage der Entschädigung betroffener Staaten hierfür glaubwürdig in die Diskussion aufnehmen." Machen wir uns nichts vor: das wird teuer. Und mit jeder zusätzlich emittierten Tonne CO2 wird es immer teurer!
Bei dieser Gelegenheit kritisiert der @umweltrat auch die #Bundesländer, die bisher keine Einigung erzielen wollten, wie sich ein bundesweites Emissionsbudget auf die Bundesländer runterbrechen ließe. Er macht sehr deutlich, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu mehr Verantwortlichkeit im eigenen Handeln führen würde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html
#Klimaschutz #Klimapolitik #1komma5 #1komma5Grad #PariserAbkommen #Restbudget #Klimagerechtigkeit
#Klimanotstand -
Deutschland verfehlt das 1,5°C-Ziel!
Nun hat es die #Bundesregierung auch schwarz auf weiss.
"Die nach #SRU-Methode berechnete Obergrenze für einen gerechten Anteil Deutschlands am globalen CO2-Budget für 1,5°C ist bereits aufgebraucht (dabei werden derzeit weitgehend spekulative Maßnahmen wie eine künftige Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre oder Budgetzukäufe im Ausland nicht berücksichtigt)." So erklärt es der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) selber im heute vorgelegten, erneuerten Bericht.Das bedeutet nicht, dass wir uns nun einfach mal einfacher zu erreichende Ziele aussuchen können und so weiter machen, wie bisher.
Vielmehr müssen wir die NOTBREMSE bei den Emissionen ziehen und schneller und mit drastischeren Maßnahmen von den Emissionen runter.
Zusätzlich schlagen die Wissenschaftler vor: "Das Ausmaß der Zielverfehlung ist durch das #CO2Budget transparent zu machen, indem statt Restbudgets nun Überschreitungsbudgets ausgewiesen werden."Und: "Aus Gründen der Klimagerechtigkeit sollten sich Deutschland und die #EU zu den mitverursachten Schäden und Verlusten bekennen sowie die Frage der Entschädigung betroffener Staaten hierfür glaubwürdig in die Diskussion aufnehmen." Machen wir uns nichts vor: das wird teuer. Und mit jeder zusätzlich emittierten Tonne CO2 wird es immer teurer!
Bei dieser Gelegenheit kritisiert der @umweltrat auch die #Bundesländer, die bisher keine Einigung erzielen wollten, wie sich ein bundesweites Emissionsbudget auf die Bundesländer runterbrechen ließe. Er macht sehr deutlich, dass dies zu mehr Transparenz und damit zu mehr Verantwortlichkeit im eigenen Handeln führen würde.
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2024_03_CO2_Budget.html
#Klimaschutz #Klimapolitik #1komma5 #1komma5Grad #PariserAbkommen #Restbudget #Klimagerechtigkeit
#Klimanotstand -
"#Hamburgs neues #Klimaschutzgesetz
1,5-Grad-Ziel adé
Der rot-grüne Senat will den neuen #Klimaplan überarbeiten, um das Pariser #Klimaziel zu erreichen. Nun ergab eine Anhörung: Das wird nicht ausreichen. [...]
Mit der Fortschreibung des Klimaplans will der rot-grüne Senat den Ausstoß des Klimagases CO2 schneller und stärker verringern als bisher vorgesehen. „Die Novelle ist eine deutliche Verbesserung zum alten Gesetz“, sagte Mark Roach von der Umweltorganisation GermanZero am Donnerstag bei der Anhörung des Wirtschafts- und des Umweltausschusses. Das reiche aber nicht aus.
Roach verwies auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es im März 2021 Teile des deutschen Klimaschutzgesetzes verworfen hatte, denn damit werde das Deutschland zustehende #Restbudget an CO2-#Emissionen überschritten. Diese vom Internationalen Klimawandelbeirat (#IPPC) ermittelten Restbudgets hat GermanZero auf die Hamburger Bevölkerung heruntergerechnet.
Das erste Budget, mit dem sich die 1,5 Grad mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit einhalten ließen, würde Hamburg 44,6 Millionen Tonnen erlauben. Das zweite Budget, mit dem diese Grenze nur mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit eingehalten würde, beträgt 69,5 Tonnen. Diese beiden Ziele würden nach dem Senatvorlage schon 2025 und 2028 gerissen. Nur das Ziel 1,75 Grad mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit könnte gehalten werden. „Will das die Hamburger Bevölkerung?“, fragte Roach."
-
"#Hamburgs neues #Klimaschutzgesetz
1,5-Grad-Ziel adé
Der rot-grüne Senat will den neuen #Klimaplan überarbeiten, um das Pariser #Klimaziel zu erreichen. Nun ergab eine Anhörung: Das wird nicht ausreichen. [...]
Mit der Fortschreibung des Klimaplans will der rot-grüne Senat den Ausstoß des Klimagases CO2 schneller und stärker verringern als bisher vorgesehen. „Die Novelle ist eine deutliche Verbesserung zum alten Gesetz“, sagte Mark Roach von der Umweltorganisation GermanZero am Donnerstag bei der Anhörung des Wirtschafts- und des Umweltausschusses. Das reiche aber nicht aus.
Roach verwies auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es im März 2021 Teile des deutschen Klimaschutzgesetzes verworfen hatte, denn damit werde das Deutschland zustehende #Restbudget an CO2-#Emissionen überschritten. Diese vom Internationalen Klimawandelbeirat (#IPPC) ermittelten Restbudgets hat GermanZero auf die Hamburger Bevölkerung heruntergerechnet.
Das erste Budget, mit dem sich die 1,5 Grad mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit einhalten ließen, würde Hamburg 44,6 Millionen Tonnen erlauben. Das zweite Budget, mit dem diese Grenze nur mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit eingehalten würde, beträgt 69,5 Tonnen. Diese beiden Ziele würden nach dem Senatvorlage schon 2025 und 2028 gerissen. Nur das Ziel 1,75 Grad mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit könnte gehalten werden. „Will das die Hamburger Bevölkerung?“, fragte Roach."
-
Die 2. Fortschreibung des #Hamburger #Klimaplans ist ambitionierter, reicht aber nicht aus, um das mit dem #PariserAbkommen vereinbare CO₂-#Restbudget einzuhalten.
Es gibt viel "soll" und wenig "muss", die #PV-Pflicht kommt zu spät und ist unzureichend, beim #Verkehr fehlen wesentliche #PushMaßnahmen.Der neue Hamburger Klimaplan:
https://www.hamburg.de/klimaplan -
Die 2. Fortschreibung des #Hamburger #Klimaplans ist ambitionierter, reicht aber nicht aus, um das mit dem #PariserAbkommen vereinbare CO₂-#Restbudget einzuhalten.
Es gibt viel "soll" und wenig "muss", die #PV-Pflicht kommt zu spät und ist unzureichend, beim #Verkehr fehlen wesentliche #PushMaßnahmen.Der neue Hamburger Klimaplan:
https://www.hamburg.de/klimaplan -
Die 2. Fortschreibung des #Hamburger #Klimaplans ist ambitionierter, reicht aber nicht aus, um das mit dem #PariserAbkommen vereinbare CO₂-#Restbudget einzuhalten.
Es gibt viel "soll" und wenig "muss", die #PV-Pflicht kommt zu spät und ist unzureichend, beim #Verkehr fehlen wesentliche #PushMaßnahmen.Der neue Hamburger Klimaplan:
https://www.hamburg.de/klimaplan -
Die 2. Fortschreibung des #Hamburger #Klimaplans ist ambitionierter, reicht aber nicht aus, um das mit dem #PariserAbkommen vereinbare CO₂-#Restbudget einzuhalten.
Es gibt viel "soll" und wenig "muss", die #PV-Pflicht kommt zu spät und ist unzureichend, beim #Verkehr fehlen wesentliche #PushMaßnahmen.Der neue Hamburger Klimaplan:
https://www.hamburg.de/klimaplan -
Die 2. Fortschreibung des #Hamburger #Klimaplans ist ambitionierter, reicht aber nicht aus, um das mit dem #PariserAbkommen vereinbare CO₂-#Restbudget einzuhalten.
Es gibt viel "soll" und wenig "muss", die #PV-Pflicht kommt zu spät und ist unzureichend, beim #Verkehr fehlen wesentliche #PushMaßnahmen.Der neue Hamburger Klimaplan:
https://www.hamburg.de/klimaplan -
#GermanZero: Statt die Mechanismen des #Klimaschutzgesetzes aufzuweichen, wäre es [...] an der Zeit, das #KSG so zu gestalten, dass es eine zukunftsweisende #Klimapolitik ermöglicht. Ein verbindliches Restbudget ist der wichtigste Schlüssel, um das Ziel der #Klimaneutralität entsprechend unserer Pariser Verpflichtungen zu erreichen. Damit verbunden muss jede Maßnahme in #CO2 bilanziert und an ebendiesem #Restbudget gemessen werden