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#artikel2 — Public Fediverse posts

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  1. #NLseGrondwet #Artikel2
    #Nederlanderschap; toelating; uitzetting; uitlevering; recht land te verlaten
    1. De wet regelt wie #Nederlander is.
    2. De wet regelt de #toelating en de #uitzetting van #vreemdelingen.
    3. #Uitlevering kan slechts geschieden krachtens verdrag. Verdere voorschriften omtrent uitlevering worden bij de wet gegeven.
    4. Ieder heeft het recht het land te verlaten, behoudens in de gevallen, bij de wet bepaald.
    (waarom zijn dit niet gewoon 4 aparte artikelen?)

  2. #NLseGrondwet #Artikel2
    #Nederlanderschap; toelating; uitzetting; uitlevering; recht land te verlaten
    1. De wet regelt wie #Nederlander is.
    2. De wet regelt de #toelating en de #uitzetting van #vreemdelingen.
    3. #Uitlevering kan slechts geschieden krachtens verdrag. Verdere voorschriften omtrent uitlevering worden bij de wet gegeven.
    4. Ieder heeft het recht het land te verlaten, behoudens in de gevallen, bij de wet bepaald.
    (waarom zijn dit niet gewoon 4 aparte artikelen?)

  3. #NLseGrondwet #Artikel2
    #Nederlanderschap; toelating; uitzetting; uitlevering; recht land te verlaten
    1. De wet regelt wie #Nederlander is.
    2. De wet regelt de #toelating en de #uitzetting van #vreemdelingen.
    3. #Uitlevering kan slechts geschieden krachtens verdrag. Verdere voorschriften omtrent uitlevering worden bij de wet gegeven.
    4. Ieder heeft het recht het land te verlaten, behoudens in de gevallen, bij de wet bepaald.
    (waarom zijn dit niet gewoon 4 aparte artikelen?)

  4. #GGUltras Zwei Wochen sind nun rum zur ersten Folge des #Grundgesetz's und hier nun exklusiv für euch, #Artikel2 ( Freie Entfaltung der Persönlichkeit ) fast überall wo es Podcasts gibt. Reinhören und Teilen sind Ehrensache

    ggultras.de/grundgesetz-kurz-u

  5. #GGUltras Zwei Wochen sind nun rum zur ersten Folge des #Grundgesetz's und hier nun exklusiv für euch, #Artikel2 ( Freie Entfaltung der Persönlichkeit ) fast überall wo es Podcasts gibt. Reinhören und Teilen sind Ehrensache

    ggultras.de/grundgesetz-kurz-u

  6. #GGUltras Zwei Wochen sind nun rum zur ersten Folge des #Grundgesetz's und hier nun exklusiv für euch, #Artikel2 ( Freie Entfaltung der Persönlichkeit ) fast überall wo es Podcasts gibt. Reinhören und Teilen sind Ehrensache

    ggultras.de/grundgesetz-kurz-u

  7. #Artikel2 Absatz 2 #Grundgesetz

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

    In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    --------------

    Die Realität im #SGBII ist ein bereits als Kostenunterdeckung geplantes #Existenzminimum, worin 15% der ärmsten Menschen als Grundlage des Warenkorbs dienen & dann noch einmal Gelder gestrichen werden.
    Es reicht nicht mehr für Grundnahrungsmittel eines kompletten Monats!

  8. #Artikel2 Absatz 2 #Grundgesetz

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

    In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    --------------

    Die Realität im #SGBII ist ein bereits als Kostenunterdeckung geplantes #Existenzminimum, worin 15% der ärmsten Menschen als Grundlage des Warenkorbs dienen & dann noch einmal Gelder gestrichen werden.
    Es reicht nicht mehr für Grundnahrungsmittel eines kompletten Monats!

  9. #Artikel2 Absatz 2 #Grundgesetz

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

    In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    --------------

    Die Realität im #SGBII ist ein bereits als Kostenunterdeckung geplantes #Existenzminimum, worin 15% der ärmsten Menschen als Grundlage des Warenkorbs dienen & dann noch einmal Gelder gestrichen werden.
    Es reicht nicht mehr für Grundnahrungsmittel eines kompletten Monats!

  10. #Artikel2 #Grundgesetz

    [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person]

    An dieser Stelle kommen nun Aspekte, welche im #SGBII - also auch im #Buergergeld - eine erhebliche Einschränkung, bis hin zur Negation erfahren:

    Artikel 2 Absatz 1

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner #Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz (?) verstößt.

  11. #Artikel2 #Grundgesetz

    [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person]

    An dieser Stelle kommen nun Aspekte, welche im #SGBII - also auch im #Buergergeld - eine erhebliche Einschränkung, bis hin zur Negation erfahren:

    Artikel 2 Absatz 1

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner #Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz (?) verstößt.

  12. #Artikel2 #Grundgesetz

    [Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person]

    An dieser Stelle kommen nun Aspekte, welche im #SGBII - also auch im #Buergergeld - eine erhebliche Einschränkung, bis hin zur Negation erfahren:

    Artikel 2 Absatz 1

    Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner #Persoenlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz (?) verstößt.

  13. Artikel 2

    Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

    #AEMR #Artikel2 #Menschenrechte

  14. Artikel 2

    Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

    #AEMR #Artikel2 #Menschenrechte