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Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker
In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.
Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.
Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.
Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.
Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht
Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.
In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.
Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.
Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.
Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“
Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.
Die Polizei in Brandenburg antwortete:
Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.
Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.
Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.
Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft
Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“
Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:
Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.
Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“
Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“
Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?
Polizei-Behörden sehen sich im Recht
Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.
Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.
Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.
Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.
Diese neun LKAs schweigen
Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.
Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.
Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.
Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.
Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“
Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“
Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“
Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.
„Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.
„Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“
Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“
Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“
Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“
Bundesbehörden mauern ebenfalls
Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.
Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.
Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.
Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.
Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.
Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg
Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.
Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.
In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.
Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.
Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.
Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.
netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker
In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.
Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.
Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.
Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.
Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht
Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.
In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.
Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.
Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.
Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“
Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.
Die Polizei in Brandenburg antwortete:
Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.
Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.
Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.
Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft
Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“
Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:
Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.
Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“
Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“
Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?
Polizei-Behörden sehen sich im Recht
Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.
Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.
Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.
Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.
Diese neun LKAs schweigen
Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.
Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.
Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.
Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.
Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“
Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“
Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“
Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.
„Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.
„Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“
Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“
Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“
Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“
Bundesbehörden mauern ebenfalls
Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.
Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.
Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.
Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.
Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.
Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg
Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.
Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.
In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.
Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.
Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.
Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.
netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck - netzpolitik:
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Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker
In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.
Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.
Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.
Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.
Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht
Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.
In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.
Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.
Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.
Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“
Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.
Die Polizei in Brandenburg antwortete:
Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.
Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.
Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.
Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft
Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“
Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:
Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.
Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“
Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“
Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?
Polizei-Behörden sehen sich im Recht
Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.
Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.
Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.
Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.
Diese neun LKAs schweigen
Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.
Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.
Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.
Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.
Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“
Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“
Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“
Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.
„Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.
„Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“
Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“
Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“
Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“
Bundesbehörden mauern ebenfalls
Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.
Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.
Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.
Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.
Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.
Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg
Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.
Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.
In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.
Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.
Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.
Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.
netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Deutsche Polizei nutzt offenbar rechtswidrig Databroker
In mindestens zwei Bundesländern hat sich die Polizei Daten von Databrokern beschafft, wie Recherchen von netzpolitik.org und BR erstmals zeigen. Mit solchen Daten könnten sich Handys metergenau orten lassen. Fachleute halten das für illegal, eine Datenschutzbehörde hat sich bereits eingeschaltet.
Fachleute haben es schon vermutet, jetzt belegen Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk exklusiv: Auch in Deutschland nutzt die Polizei Daten der Werbe-Industrie. Mindestens zwei Landeskriminalämter haben sich von kommerziellen Anbietern Daten beschafft.
Dahinter steckt das oftmals illegale Geschäft der Databroker. Erhoben werden solche Daten etwa angeblich zu Werbezwecken, doch über Databroker werden sie zur Handelsware. In die Hände der Datenhändler gelangen sie über Tracking-Firmen, abgesaugt von populären Apps – und in der Regel ohne Wissen der Betroffenen.
Zum Angebot der Databroker gehören auch metergenaue Ortungen, aus denen sich Bewegungsprofile von Handys und ihren Besitzer*innen ablesen lassen: Wohnort, Arbeitsplatz und mehr. Das gefährdet nicht nur die Privatsphäre aller, sondern lässt sich auch für Spionage und Sabotage nutzen. Expert*innen aus Politik und Wissenschaft sehen im Handel mit Standortdaten deshalb eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Dass Polizeibehörden selbst Daten von Databrokern nutzen, war bislang nur von wenigen Staaten bekannt, etwa den USA und seit Kurzem Ungarn. Jetzt haben das auch zwei deutsche Landeskriminalämter bestätigt: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Anlass waren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Presseanfragen von netzpolitik.org und dem BR.
Ein Geschäft, das Europas Sicherheit bedroht
Möglicherweise nutzen noch mehr deutsche Landespolizeien solche Daten. In neun Bundesländern haben die Behörden eine Auskunft verweigert. Nur in fünf Bundesländern hat die Polizei den Einsatz klar verneint.
In Reaktion auf die Recherche hat der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern eine Prüfung eingeleitet. Weder seine Behörde noch die sonstigen 15 Landesdatenschutzbehörden, die wir angefragt haben, sehen eine konkrete rechtliche Grundlage für die Nutzung von Werbedaten durch die Polizei.
Auch der Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München hält die Praxis für rechtswidrig. Er spricht von einem „wirklich massiven“ Risiko, dass Behörden Daten erhalten, die sie nicht zu sehen bekommen sollten.
Unsere Recherche zeigt: Auf wahrscheinlich illegale Weise unterstützt die Polizei den Schwarzmarkt der Databroker. Damit beteiligen sich deutsche Behörden im Namen der Sicherheit an einem Geschäft, das selbst Europas Sicherheit bedroht. Ob und wie viel Steuergeld dabei geflossen ist, wissen wir jedoch nicht.
Brandenburg „greift auf Datenhändler zurück“
Ein wichtiger Baustein unserer Recherche war eine Liste von sogenannten ADINT-Firmen. ADINT steht für Advertising-based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung. Die Liste haben der Tracking-Forscher Wolfie Christl und das Citizen Lab der Universität Toronto bereitgestellt. Sie arbeiten an einer globalen Bestandsaufnahme zum Missbrauch von Werbedaten für Überwachungszwecke. Ihre bislang unveröffentlichten Zwischenergebnisse sind in unsere IFG- und Presseanfragen an deutsche Behörden geflossen.
Die Polizei in Brandenburg antwortete:
Das Landeskriminalamt Brandenburg greift zur Bekämpfung unterschiedlicher Kriminalitätsphänomene bei der Informationsbeschaffung anlassbezogen auch auf Datenhändler oder andere Anbieter kommerziell erwerblicher Daten zurück.
Unter anderem würden „in den Phänomenbereichen Cybercrime und Wirtschaftskriminalität Daten weniger kommerzieller Anbieter erhoben“. Dies diene „in der Regel zur Analyse von Täter- und Tatzusammenhängen“.
Mehr zu den Daten und ihren Quellen, den beteiligten Firmen oder entsprechenden Verträgen wollte die Behörde nicht offenlegen. Das könne „Belange der Strafverfolgung und ‑vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen“. Wir wissen deshalb nicht genau, welche kommerziellen Daten die Polizei in Brandenburg nutzt und ob dazu auch Handy-Standortdaten gehören.
Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern hat unsere IFG-Anfrage so beantwortet:
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität, die im Zuständigkeitsbereich des LKA MV liegt, wie zum Beispiel im Bereich der Bekämpfung von Cybercrime oder auch Wirtschaftskriminalität, erfolgt mitunter die Nutzung von Daten weniger und etablierter kommerzieller Anbieter, insbesondere für eine erste Analyse von Beteiligungen und Verflechtungen.
Erst nach einer weiteren Presseanfrage wurde die Behörde genauer: Zu den Daten gehörten demnach auch Standortdaten der Werbeindustrie. Das LKA legt aber nicht offen, ob es die Daten selbst erworben oder einen ADINT-Dienstleister genutzt hat. Künftig will die Behörde allerdings keine kommerziellen Daten mehr nutzen: Es sei “gegenwärtig und auch zukünftig” nicht vorgesehen.
Mecklenburg-Vorpommern: Datenschutzbehörde prüft
Was sagt die zuständige Datenschutzbehörde zu den Databroker-Deals der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern? Das LKA hatte die Behörde „über ein entsprechendes Produkt informiert“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Anlass sei ein „regelmäßiger, informeller Austausch“ gewesen. „Bereits in diesem Termin haben wir uns kritisch zum Einsatz und insbesondere Zweifel an einer tragfähigen Rechtsgrundlage geäußert.“
Dass die Polizei das Produkt tatsächlich eingesetzt hat, erfuhr die Behörde jedoch erst auf Anfrage von netzpolitik.org und BR, wie der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt auf Anfrage erklärt. Daraufhin habe die Behörde eine Prüfung eingeleitet. Zunächst müsse man herausfinden, welche Daten die Polizei tatsächlich genutzt habe und wofür – mehr Details zum konkreten Fall könne er deshalb nicht nennen. Grundsätzlich weist der Datenschützer jedoch auf drei mögliche Probleme bei kommerziellen Werbedaten hin:
Erstens könne die Polizei mit Standortdaten aus der Werbe-Industrie „ähnliche Erkenntnisse“ gewinnen wie mit einer Funkzellenabfrage – so nennt man es, wenn die Polizei Handys über Daten von Mobilfunkanbietern ortet. Diese Überwachungsmaßnahme muss aber ein*e Richter*in genehmigen. „Einen solchen Richtervorbehalt würde man zum Beispiel umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür hat“, erklärt Schmidt.
Zweitens stecken in den Angeboten von Databrokern oftmals Daten von Millionen Geräten, also von sehr vielen Unbeteiligten. Daran seien noch mal andere Anforderungen geknüpft, als wenn es nur um Verdächtige gehe, erklärt der Datenschützer. „Wir prüfen selbstverständlich auch, ob Daten von unbeteiligten Dritten angekauft worden sind.“
Drittens ist bei kommerziell erworbenen Standortdaten nicht klar, ob sie rechtmäßig erhoben wurden. Die bisherigen Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen: Von der informierten Einwilligung, auf die sich viele App-Betreiber und Databroker mit Blick auf die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berufen, kann in der Regel keine Rede sein. Schmidt sagt: „Diese Daten dann für polizeiliche Ermittlungen zu verwenden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch.“
Die Prüfung könnte Schmidt zufolge etwa ein halbes Jahr lang dauern. Das heißt, Ergebnisse kommen nicht vor der Landtagswahl am 20. September, in der die in Teilen rechtsextreme AfD Umfragen zufolge stärkste Kraft werden könnte. Was würde eine potenzielle AfD-Regierung mit einem solchen Überwachungs-Instrument tun?
Polizei-Behörden sehen sich im Recht
Der Fall Mecklenburg-Vorpommern könnte für ganz Deutschland wichtig sein. Denn unsere Recherchen zeigen: Bundesweit gehen die Einschätzungen von Polizei- und Datenschutzbehörden zur Rechtmäßigkeit der Nutzung von Werbedaten auseinander.
Wir haben alle 16 Landesdatenschutzbehörden angefragt – keine nannte eine konkrete Rechtsgrundlage für den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei.
Offenbar bräuchte es jedoch eine solche Grundlage. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse, sogenannte Generalklauseln, dürften nicht ausreichen. Das sagt etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Nachfrage von BR und netzpolitik.org. Generalklauseln “können unseres Erachtens nicht für die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden”.
Das LKA Brandenburg, das nach eigener Aussage auf Datenhändler zurückgreift, hat unsere Frage zur Rechtsgrundlage nicht beantwortet. Andere Polizeibehörden argumentieren jedoch mit Generalklauseln. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich etwa auf allgemeine Befugnisse in der Strafprozessordnung und dem Landespolizeigesetz. Auch die Landeskriminalämter von Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Saarland halten den Einsatz kommerzieller Standortdaten für rechtlich möglich.
Diese neun LKAs schweigen
Während die Polizeibehörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einige Fragen offenlassen, sind die Behörden der meisten anderen Bundesländer noch weniger transparent.
Lediglich die Polizei in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat den Einsatz kommerzieller Werbedaten bei unseren jüngsten Presseanfragen klar verneint.
Neun weitere LKAs verwiesen auf Geheimschutzgründe und äußern sich nicht. „Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu schützen und laufende Verfahren nicht zu gefährden, müssen diese Angaben vertraulich behandelt werden“, heißt es etwa aus Sachsen. Thüringen und Baden-Württemberg verweisen auf „polizeitaktische Gründe“.
Von „sensiblen Bereichen der Polizeiarbeit“, schreiben die Behörden in Niedersachsen und Hamburg. Auch Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland verweigerten eine Auskunft.
Jurist: Praxis ist „rechtswidrig“
Darf die Polizei nun Werbedaten nutzen oder nicht? Der Jurist Mark Zöller ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und forscht dort zu Innerer Sicherheit und Digitalisierung. Im Gespräch mit netzpolitik.org und BR sagt er zur Nutzung von Werbedaten durch die Polizei: „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wäre das rechtswidrig.“
Eine Ermächtigungsgrundlage gebe es in keinem Polizeigesetz, Behörden könnten sich nicht auf bestehende Generalklauseln berufen. „Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.“
Zwar könne die Polizei im Einzelfall auch illegal erhobene Daten verwenden, wie der Jurist erklärt. Die Rechtsprechung folge dem Muster: Je schlimmer die Straftat, desto eher könne auch ein rechtswidrig erhobenes Beweismittel benutzt werden. Im Fall von Standortdaten und anderen Informationen aus der Werbeindustrie brauche es jedoch ausdrückliche gesetzliche Regelungen.
„Das Risiko halte ich für wirklich massiv, dass man da über die Hintertür Daten erhält, die man auf verfassungskonformen Weg als Staat eigentlich gar nicht zu sehen bekommen sollte“, sagt Zöller. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsmüssten sich Menschen darauf verlassen können, dass ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben werden.
„Wir sehen das sehr häufig, dass Polizeibehörden neue technische Möglichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung groß ist, so etwas zu nutzen“, sagt Zöller mit Blick auf den Datenhandel. Auch ermittlungstaktisch könne man das nachvollziehen. Im Rechtsstaat funktioniere die Logik jedoch anders herum: „Erst regeln, dann loslegen.“
Zöller sieht es kritisch, dass mehrere Polizeibehörden den Einsatz von Werbedaten weder bestätigen noch verneinen: „Das spricht dafür, dass das auch dort zumindest in Erwägung gezogen wird.“
Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl warnt vor den Folgen staatlicher Überwachung mit Werbedaten: „Sollten deutsche Polizeibehörden ADINT-Systeme einsetzen, wäre damit eine Art unkontrollierte Massenüberwachung möglich – auf Grundlage großer Mengen zugekaufter personenbezogener Verhaltensdaten über Millionen von Menschen in Deutschland.“
Er spricht vom „Missbrauch“ der Daten für Überwachung. „Es gibt über die gesamte Datenlieferkette hinweg keine Rechtsgrundlage für eine Weitergabe dieser Daten für Überwachungszwecke.“
Bundesbehörden mauern ebenfalls
Nicht nur in den Bundesländern verweigern Sicherheitsbehörden Transparenz, sondern auch auf Bundesebene. Nutzen etwa die Bundespolizei und Bundeskriminalamt Daten der Werbe-Industrie? Das wollte Ende 2025 die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) in einer Kleinen Anfrage wissen. Die Bundesregierung gab keine Auskunft.
Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
Nicht einmal in eingestufter Form, also unter Auflagen zur Geheimhaltung, wollte die Regierung das Parlament über eine mögliche Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden informieren. Auch Auskünfte zur Nutzung durch Geheimdienste verweigerte sie auf vorherige Anfragen von netzpolitik.org und BR.
Fachleute halten es jedoch für wahrscheinlich, dass auch Bundesbehörden bei Databrokern einkaufen oder Dienste von ADINT-Anbietern nutzen. „Es gibt gute Gründe, davon auszugehen, dass dies längst geschieht“, schlussfolgern die Autoren einer Studie des Thinktanks Interface im Jahr 2024. Hinweise darauf gibt es unter anderem in der Begründung für die 2023 beschlossene Novelle des BND-Gesetzes.
Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sehen Hinweise, „dass die Praxis kein Ausnahmephänomen darstellt, sondern zunehmend Teil des behördlichen Informationsmanagements wird“. Das dazu gehörige Gutachten entstand auf Anfrage von Linken-Politikerin Vogtschmidt.
Sollten Bundesbehörden tatsächlich Werbedaten kaufen, würde das laut Gutachten rechtlich auf tönernen Füßen stehen: Bundespolizei und Bundeskriminalamt hätten dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es. Eine klare Rechtsgrundlage fehlt demnach sogar für Geheimdienste, die deutlich mehr Befugnisse zur Überwachung haben.
Politiker*innen warnen über Parteigrenzen hinweg
Hinter dem Geschäft mit Handy-Standortdaten steckt globale kommerzielle Massenüberwachung. Hierzu recherchieren netzpolitik.org, Bayerischer Rundfunk und internationale Recherche-Partner seit Februar 2024. Databroker bündeln Daten aus der Werbe-Industrie und verkaufen sie in riesigen Paketen, in der Regel rechtswidrig. Dabei geht es längst nicht mehr um personalisierte Werbung. Die Daten werden zur Handelsware – ein klarer Bruch mit der Zweckbindung, wie sie die DSGVO verlangt.
Allein anhand von Gratis-Kostproben verschiedener Anbieter konnte das Recherche-Team inzwischen mehr als 13 Milliarden Handy-Standorte von Millionen Betroffenen weltweit sammeln und auswerten.
In zahlreichen Veröffentlichungen haben die Databroker Files gezeigt: In den Daten stecken teils genaueste Bewegungsprofile. Sie verraten Wohnadressen und Urlaubsziele, aber auch Privates wie Besuche in Kliniken, Bordellen oder religiösen Einrichtungen. Ausspionieren lassen sich selbst hochrangige Beamt*innen der Bundesregierung und der EU-Kommission oder Menschen mit Zugang zu Militärstützpunkten und Geheimdiensten.
Sicherheitsbehörden müssen die milliardenfachen Standortdaten nicht selbst auswerten. Dafür bieten spezialisierte Firmen Software an. Zum Angebot gehört eine interaktive, grafische Nutzungsoberfläche, ähnlich wie ein Online-Kartendienst. Statt nach Restaurants können Beamt*innen damit etwa nach Handy-Ortungen in bestimmten Gebieten suchen sowie nach den Bewegungsprofilen bestimmter Geräte.
Für den Zugriff auf solche Software verlangen ADINT-Firmen eine Gebühr. Zur Branche gehören etwa die US-amerikanische Firma Penlink, das israelische Unternehmen Rayzone oder das italienische RCS Labs. Zu den öffentlich bekannten Kunden zählen die US-amerikanische Abschiebe-Miliz ICE und die ungarische Regierung, wie kürzlich das Citizen Lab der Universität Torotono mit dem Medium VSquare aufgedeckt hat.
Parteiübergreifend haben Politiker*innen in Deutschland und in der EU den unkontrollierten Handel mit Standortdaten aus der Werbeindustrie als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit bezeichnet. Mit Blick auf erhöhte Gefahr von Spionage ist die Sorge groß, dass ausländische Geheimdienste solche Daten nutzen.
netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk recherchieren weiter zur Nutzung von Werbedaten durch Polizeibehörden. Für Hinweise sind die Autoren Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck dankbar. Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen” war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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Sicherheitsbehörden und Databroker: Bundesregierung macht Datenkauf zum Staatsgeheimnis
Die Bundesregierung verweigert Transparenz darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern einkaufen. Die Frage ist brisant, denn für den Kauf gäbe es keine sichere Rechtsgrundlage. Das zeigen Dokumente aus dem Bundestag, die wir exklusiv vorab veröffentlichen.
Diese Recherche entstand in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk. Sie ist Teil der Databroker Files.
Seit Monaten häufen sich Berichte über menschenfeindliche Übergriffe von Beamt*innen der US-Abschiebebehörde ICE. Sie inhaftieren massenhaft Menschen, die nach dem Willen der Regierung von US-Präsident Donald Trump das Land verlassen sollen. Um sie aufzuspüren, kann die Behörde ein mächtiges Werkzeug nutzen: Mit Tracking-Daten aus der Online-Werbeindustrie kann sie Milliarden Standorte von Handys ausspionieren.
Die Angebote für solche Informationen kommen von Databrokern und darauf spezialisierten Dienstleistern. Gesammelt werden die Daten angeblich nur zu Werbezwecken, doch auch staatliche Stellen können beherzt zugreifen. Kommerzielle und staatliche Überwachung sind weltweit inzwischen eng verwoben.
Neue Dokumente aus dem Bundestag zeigen jetzt: Die Bundesregierung verweigert zwar eine Auskunft darüber, ob deutsche Sicherheitsbehörden auf solche Standortdaten zugreifen – die Möglichkeit schließt sie aber ausdrücklich nicht aus.
Zugleich nährt ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages Zweifel daran, ob staatliche Shoppingtouren bei Databrokern überhaupt rechtmäßig wären: Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehlt demzufolge eine Ermächtigungsgrundlage; selbst für die mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Geheimdienste ist die Rechtslage unklar.
„Wir haben es hier mit einer echten Black Box zu tun“, konstatiert die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke). Sie lehnt es ab, dass Sicherheitsbehörden den Handel mit Werbedaten anheizen. Als „eindeutig rechtswidrig“ bezeichnet Polizeirechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden. Auch Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling von der Denkfabrik Interface warnt: Behörden könnten beim Kauf von Datenbanken verfassungswidrig handeln.
Regierung verweigert Transparenz
Über die vielfältigen Gefahren von Handy-Standortdaten aus der Werbeindustrie haben wir in unserer Recherche-Reihe Databroker Files ausführlich berichtet. Anhand echter Datensätze konnten wir zeigen, wie detaillierte Bewegungsprofile auch Millionen Menschen in Deutschland gefährden. Ausspionieren lassen sich sogar Angestellte von Regierung, Militär und Geheimdiensten. Datenschützer*innen gehen davon aus, dass der Datenhandel in der Regel gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
Wie also hält es die Bundesregierung mit Databrokern? Das und mehr wollte die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt durch eine Kleine Anfrage erfahren. Solche Anfragen sind ein Werkzeug, das die Fraktionen im Bundestag nutzen können, um die Regierung zu kontrollieren.
In der Antwort, die wir hier veröffentlichen, stellt die Bundesregierung bei den entscheidenden Fragen keine Transparenz her. Fragen dazu, ob Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei bei Databrokern einkaufen, beantwortet sie nicht. Sie tut dies auch nicht in „eingestufter Form“; das heißt, selbst unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten keine Informationen zu einer möglichen Teilnahme am umstrittenen Datenhandel bekommen.
„Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden“, rechtfertigt sich die Bundesregierung. Demnach könnten „Täter oder potenzielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln“. Weiter könnte eine Antwort „fremde staatliche Akteure dazu verleiten, entsprechende Dienste anzugreifen, um die jeweiligen Datenbestände im eigenen Sinne zu manipulieren.“
„Absolut nicht hinnehmbar“
Möglich ist es jedoch durchaus, dass deutsche Sicherheitsbehörden bereits bei Databrokern einkaufen. So schreibt die Regierung:
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann. Dies muss im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage individuell geprüft werden.
Details nennt die Bundesregierung lediglich bei weniger sicherheitsrelevanten Behörden. So kauft etwa das „Bundesamt für Kartographie und Geodäsie“ seit einigen Jahren regelmäßig personenbezogene Daten bei kommerziellen Anbietern. Zum Beispiel bei einem Unternehmen, das nach eigenen Angaben unter anderem Adressen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern anbietet. Solche Daten sind jedoch weitaus weniger brisant als etwa detaillierte Bewegungsprofile von Handy-Nutzenden.
Die größtenteils ausgebliebene Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage kritisiert die Abgeordnete Donata Vogtschmidt scharf: „Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit im Unklaren darüber lässt, ob und in welcher Form Sicherheitsbehörden persönliche Daten einkaufen, die die Menschen vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegeben haben.“ Die Digitalpolitikerin fordert “Transparenz darüber, wie und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden am Markt für kommerzielle Geschäfte mit persönlichen Daten beteiligt sind“.
Weiter kritisiert die Abgeordnete, dass der riesige und in der Öffentlichkeit kaum bekannte Markt für personenbezogene Daten entstehen konnte: „Wie konnte es überhaupt dazu kommen?“ Eine Reform der DSGVO wäre wichtig, so Vogtschmidt, würde das Problem aber nicht an der Wurzel packen. Als solche benennt sie den Kapitalismus und das unausgeglichene Kräfteverhältnis zwischen Konzernen und Betroffenen. Ihre Forderung: „Wir brauchen Online-Plattformen im Gemeinwohl ohne Profitabsichten.“
Mehr Transparenz in anderen Staaten
Während die Bundesregierung jeglichen Einblick in mögliche Datenkäufe durch Sicherheitsbehörden für ein Risiko hält, liefern andere Staaten mehr Transparenz. Einkäufe von Handy-Standortdaten durch US-Behörden wurden spätestens ab dem Jahr 2020 schrittweise bekannt. Im November stellte ein Bericht des Kontrollgremiums PCLOBheraus, dass das FBI Kunde bei kommerziellen Datensammlern wie Clearview AI und Babel Street ist.
In den Niederlanden beaufsichtigt das Gremium CTIVD die Geheimdienste. Bereits dessen Bericht aus dem Jahr 2018 handelte davon, wie Agent*innen kommerzielle Datensätze erworben haben. Auch in Norwegen bestätigte das parlamentarische Kontrollgremium EOS-Committee 2023 in einem öffentlichen Bericht, dass der militärische Geheimdienst massenhaft personenbezogene Daten gekauft hat. Die Aufseher*innen sparten nicht mit Kritik, weil der Behörde für das Daten-Shopping eine Rechtsgrundlage fehlte.
Eine grundsätzliche Kritik am Handel mit personenbezogenen Daten aus dem Ökosystem der Online-Werbung ist, dass er in der Regel gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Daten aus dem Angebot von Databrokern haben oftmals schon eine lange Reise hinter sich, noch bevor Sicherheitsbehörden überhaupt ins Spiel kommen. Bereits die Erhebung, etwa durch Apps und Tracking-Firmen, kann rechtswidrig sein, weil die Einwilligung der Nutzer*innen oft nicht informiert erfolgt und somit ungültig ist. Der Weiterverkauf wiederum kann gegen die Zweckbindung verstoßen, die etwa die DSGVO verlangt. Von Werbezwecken kann nämlich keine Rede mehr sein, sobald die Daten zur offenen Handelsware werden.
Diesen Standpunkt vertrat 2024 auch das deutsche Verbraucherschutzministerium. Jüngst sprach die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Interviewmit netzpolitik.org von einer „unglaublichen Masse an Daten, die rechtswidrig genutzt werden“.
Datenkauf als „besondere Gefahr“ für Grundrechte
Hätten Sicherheitsbehörden des Bundes überhaupt eine Rechtsgrundlage, um bei Databrokern einzukaufen? Dieser Frage geht ein neues Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach. Die dort tätigen Forscher*innen arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Ebenfalls im Auftrag der Abgeordneten Vogtschmidt haben sie die „rechtlichen Voraussetzung und Grenzen des behördlichen Ankaufes von personenbezogenen Daten aus Werbedatenbanken“ untersucht. Hier veröffentlichen wir das 25 Seiten umfassende Gutachten [PDF].
Aus dem Gutachten geht hervor: Sicherheitsbehörden fehlt eine klare Rechtsgrundlage für den Kauf von personenbezogenen Daten von Databrokern. Der Kauf kann zudem einen weitreichenden Grundrechtseingriff darstellen, für den es deshalb sehr hohe Hürden gibt. So könnten die Behörden damit etwa in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungeingreifen.
„Betroffene können in aller Regel weder überschauen noch beherrschen, welche Daten aus welchen Quellen in Werbedatenbanken gespeichert und miteinander verknüpft werden“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Zudem besteht „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung“.
Wie intim Erkenntnisse aus solchen Daten sein können, zeigen die Databroker Files: Handy-Ortungen offenbarten beispielsweise Besuche in Bordellen, Kliniken oder Gefängnissen; die Nutzung bestimmter Apps kann Aufschluss über Krankheiten oder sexuelle Orientierunggeben.
Wissenschaftliche Dienste: schwere Belastung für Betroffene
Weiter gehen die Wissenschaftler*innen auf die „Schwere der Belastung“ von Betroffenen ein, wenn Behörden ihre personenbezogenen Daten kaufen. Zunächst erfahren die Betroffenen nichts davon, die Maßnahme ist also heimlich. Außerdem könne es sein, dass die Daten selbst rechtswidrig erhoben wurden. Weiter sei unklar, ob die gekauften Daten „überhaupt inhaltlich korrekt“ sind.
Eine Studie des NATO-Forschungszentrums Stratcom schätzte 2021, dass im Durchschnitt nur 50 bis 60 Prozent der Daten von Databrokern „als präzise angesehen werden können.“ Auch unsere Recherchen zeigten, dass immer wieder Zeitstempel oder Geräte-Kennungen in den Datensätzen von Databrokern falsch sind. Im Fall von geheimdienstlicher Überwachung könnten also Unbeteiligte ins Visier geraten.
Bei BKA und Bundespolizei konstatiert das Gutachten, dass ihnen eine „Ermächtigungsgrundlage“ fehle, um solche Daten zu kaufen. Das heißt: Es gibt in den Gesetzen, die die Arbeit dieser Sicherheitsbehörden regeln, keine Normen, die ein Shopping bei Databrokern erlauben oder rechtfertigen würden.
Weniger deutlich fällt die rechtliche Einordnung allerdings bei den Geheimdiensten des Bundes aus, also Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst. Auch hier finden die Wissenschaftlichen Dienste keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Kauf solcher Daten möglicherweise in Einzelfällen gerechtfertigt sein könnte, wenn auch unter sehr begrenzten Umständen.
Das Gutachten stellt zudem heraus:
Unter welchen Umständen und mit welchen Methoden die Daten erhoben und in die Datenbank eingepflegt wurden, ist daher völlig offen und für den ankaufenden Nachrichtendienst auch kaum mit hinreichender Sicherheit überprüfbar. Es erscheint daher möglich, dass Nachrichtendienste durch den Ankauf an Daten gelangen könnten, die sie im Wege einer Überwachung nicht selbst erheben dürften.
„Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“
Thorsten Wetzling forscht für die gemeinnützige Denkfabrik Interface zu Geheimdiensten und ADINT. So nennt man die Erlangung geheimdienstlicher Erkenntnisse („intelligence“) durch Daten aus der Werbeindustrie („Ad“). Gerade die Aussicht auf Daten, die Geheimdienste sonst nicht erheben dürften, sieht Wetzling als wesentlichen Anreiz für ADINT. Hierbei könnten sich Geheimdienste auch umfangreiche Genehmigungsverfahren, Nutzungsbeschränkungen und Kontrollvorgaben sparen.
Mit Blick auf das Gutachten beschreibt Wetzling die unklare Rechtslage als besorgniserregend. Gewichtige Gründe sprechen ihm zufolge dagegen, dass die entsprechenden Normen den verfassungsrechtlichen Standards der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Der Forscher warnt:
Sollte die Bundesregierung nachrichtendienstliche Datenkäufe tätigen, so ist deren rechtliche Grundlage ungewiss und verfassungswidriges Handeln durchaus möglich.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider deutet die Rechtslage ähnlich. Ankauf und Nutzung von Werbedaten bedürften „spezieller gesetzlicher Regelungen, welche für die Sicherheitsbehörden bisher nicht bestehen“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org und BR. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage reiche nicht aus. „Hier gilt: Der Rechtsstaat versteckt keine Elefanten hinter Mäuselöchern“, so der Sprecher.
Deutlich wird auch Mark Zöller, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu Polizeirecht forscht. Er sagt, es wäre „eindeutig rechtswidrig“, wenn Behörden personenbezogene Daten aus der Werbeindustrie kaufen würden. „Eine spezielle Ermächtigungsgrundlage für den Ankauf solch privater Datenbestände gibt es in keinem Sicherheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Es sei jedoch typisch für Sicherheitsbehörden, dass sie neue Instrumente ohne Rechtsgrundlage erst mal nutzen würden, „bis sich Widerstand regt“. Juristisch könne das aber zum Problem werden, weil damit auch die gerichtliche Verwertbarkeit auf diesem Weg erlangter Beweise in Frage stehe.
Forscher Thorsten Wetzling sieht im Ankauf kommerzieller Daten „einen Paradigmenwechsel bei der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung“, der dringend reguliert werden muss. Das Mandat der unterschiedlichen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste sei für das Phänomen nicht ausreichend. Der Gesetzgeber sollte bei der anstehenden Geheimdienstreform jedoch nicht nur auf ADINT schauen, sondern „die ganze Palette des möglichen Zusammenwirkens privater und öffentlicher Stellen näher in den Blick nehmen“. Im Falle einer gesetzlichen Regelung fordert Wetzling eine Diskussion über Schutzvorkehrungen beim Kauf sensibler Daten – bis hin zu einem möglichen Verbot, hochsensible Daten überhaupt zu kaufen.
Die Versuchung der Daten
Darüber, wie Geheimdienste mit Databrokern umgehen sollten, gibt es im Bundestag gespaltene Meinungen. „Ich lehne es ab, dass Sicherheitsbehörden den vor Datenschutzverletzungen strotzenden Handel mit Werbedatenbanken anheizen und fordere einen gesetzlichen Riegel davor“, sagt Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt mit Blick auf die neusten Recherchen. Bereits zuvor sagte sie: „Geheimdienste sind Fremdkörper in der Demokratie und müssen schrittweise durch Informationsstellen ohne nachrichtendienstliche Mittel ersetzt werden“.
Eine ambivalente Position äußerte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter gegenüber netzpolitik.org und BR im Sommer 2024: „Angesichts der Bedrohungslage und der Ressourcenknappheit kann es durchaus sinnvoll sein, auch solche Daten verstärkt für die Aufklärung zu nutzen.“ Andererseits sprach er davon, Datenmarktplätze und Verkäufer zu regulieren, „damit solche Datensätze nicht von gegnerischen ausländischen Diensten im Rahmen hybrider Kriegsführung verwendet werden“ und um „unsere Bürger vor dem Datenabgriff durch ausländische Staaten zu schützen.“
Der Abgeordnete Konstantin von Notz (Grüne) sprach sich 2024 für eine rechtliche Klärung aus. Er verglich das mit anderen Mitteln wie etwa dem Abhören von Telefongesprächen, bei denen es auch klare Regeln gibt.
Auch der Thinktank Hybrid CoE, bei dem Fachleute im Auftrag von EU und NATO hybride Bedrohungen erforschen, bewertet ADINT als zweischneidig. „Die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, ist schwer zu beantworten, da sich beide offenbar die Waage halten“, sagte Sprecherin Kirsi Pere auf Anfrage von netzpolitik.org.
Aus Perspektive von Daten- und Verbraucherschutz sollten die Maßnahmen bereits früher ansetzen, und zwar schon bei der schieren Anhäufung der Daten. Nicht zuletzt der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken.
EU-Kommission: „wachsendes Problem“
Zumindest scheint im Zuge der Databroker Files das Bewusstsein dafür zu wachsen, wie gefährlich es ist, wenn Angebote von Databrokern praktisch allen offenstehen. Am 4. November haben netzpolitik.org und Recherche-Partner berichtet, wie Datenhändler metergenaue Standortdaten von EU-Personal verkaufen. Wenig später, am 19. November, thematisierte die EU-Kommission Databroker in einem Schreiben an EU-Parlament und Ministerrat. Darin heißt es, leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt:
Der Handel mit personenbezogenen Daten ist zu einem wachsenden Problem geworden. Solche intransparenten Praktiken untergraben zentrale Grundsätze des Datenschutzrechts und der Privatsphäre, verzerren den Wettbewerb und unterminieren das öffentliche Vertrauen in digitale Märkte. Eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden Vorschriften ist erforderlich. Die Kommission wird prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um diese Praktiken einzudämmen und die Transparenz im Datenhandel zu erhöhen.
Dabei stehen die Zeichen eigentlich auf Deregulierung. Anlass des Schreibens ist das Vorhaben der EU-Kommission, Daten für KI-Innovationen zu befreien. Auch der Digitale Omnibus, ein Gesetzpaket der EU-Kommission, will Unternehmen beim Datenschutz mehr freie Hand lassen. Offenbar erweisen sich die Databroker Files als Sand im Getriebe der Deregulierung.
Bundesregierung „beobachtet aufmerksam“
Noch im Herbst hatte sich die Bundesregierung mit möglichen Regulierungslücken beim Handel mit personenbezogenen Daten beschäftigt. Anlass war eine schriftliche Frage des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne). Eine Lücke können etwa Datenmarktplätze sein, die Kontakt zwischen Databrokern und potenziellen Käufern herstellen. Prominentes Beispiel für einen Datenmarktplatz ist der Berliner Anbieter Datarade, der offenbar durch die Maschen der Datenschutz-Regulierung schlüpft und sogar von einer teilweise staatlichen Investition profitiert hat. Über Datarade konnte netzpolitk.org Kontakt zu einem Datenhändler herstellen, der dem Team letztlich 3,6 Milliarden Handy-Standortdaten aus Deutschland zur Verfügung stellte.
In ihrer Antwort vom 16. September schreibt die Bundesregierung, sie „beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Bereich des Datenhandels“. Auch Datenmarktplätze erwähnt sie ausdrücklich. Zu Konsequenzen äußert sie sich jedoch zurückhaltend. „Sollte sich zeigen, dass zusätzliche Regelungen erforderlich sind, wird die Bundesregierung die erforderlichen Schritte prüfen“, heißt es. „Dies kann, je nach Sachlage, auch gesetzgeberische Maßnahmen einschließen.“
Allein in den drei Monaten nach dieser Antwort sind vier große Enthüllungen über die Gefahren von Handy-Standortdaten erschienen – mit Daten aus Belgien, Irland, Frankreichund Italien.
Ingo Dachwitz ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Er schreibt häufig über Datenmissbrauch und Datenschutz, Big Tech, Plattformregulierung, Transparenz, Lobbyismus, Online-Werbung, Wahlkämpfe und die Polizei. 2024 wurde er mit dem Alternativen Medienpreis und dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft sowie der Evangelischen Kirche. Seit 02/2025 ist sein Buch erhältlich: “Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen”. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat. Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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📬 Palantir-Testbetrieb des Bayerischen LKA ist rechtswidrig
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