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#instagrammeta — Public Fediverse posts

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  1. Du siehst aber jung aus

    Meta will uns bis auf die Knochen überwachen

    Auf der Suche nach Minderjährigen will Meta Nutzer*innen auf Facebook und Instagram umfassend durchleuchten. Der Konzern will sogar die Knochenstruktur von Menschen auf Fotos auswerten. Wie gefährlich ist das? Die Analyse.

    Instagram und Facebook wollen ihre Nutzer*innen künftig noch genauer unter die Lupe nehmen. Eine als KI bezeichnete Software soll unter anderem Texte in Posts und Kurzbios kontrollieren und Objekte in Fotos und Videos scannen. Die Software soll sogar die Körpergröße und Knochenstruktur abgebildeter Personen auswerten. Das Ziel dieser Art von Rasterfahndung sind Minderjährige.

    Schätzt die Software eine Person für verdächtig jung ein, soll sie ihr Alter nachweisen. Junge Menschen unter 18 Jahre sollen die Plattformen nur im Jugendschutz-Modusnutzen; Kinder unter 13 Jahre dürfen keinen Account haben.

    Wer also künftig auf Instagram Fotos vom Kindergeburtstag postet oder über Schulnoten spricht, könnte Probleme bekommen. Die Software könnte das als Hinweis werten, dass man noch nicht erwachsen ist. Diese beiden Beispiele kommen aus der Pressemitteilung von Meta.

    Die neue KI-Überwachung startet Instagram demnach jetzt in der EU und in Brasilien. Zuvor lief sie bereits in den USA, Australien, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Auf Facebook rollt Meta die Überwachung zunächst in den USA aus; im Juni soll sie für EU und Vereinigtes Königreich folgen.

    Hier kommen die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zu Metas neuen Alterskontrollen.

    1. Bergen Metas Alterskontrollen Gefahren?

    Ein Fachbegriff für die von Meta geplanten Alterskontrollen ist Inferenz, einfacher ausgedrückt: schlussfolgern. Inferenz-Methoden kombinieren mehrere Anhaltspunkte, um das Alter einer Person zu schätzen. Dabei können Dinge schiefgehen – besonders wenn ein Tech-Konzern sogar Fotos und Videos mit sogenannter KI durchsuchen will.

    • Datenmaximierung: In der EU verankert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt im Fall von Meta: Der Konzern soll nicht mehr Daten sammeln und verarbeiten als nötig. Auf Datenminimierung pocht auch die EU-Kommission in ihren Leitlinien, die beschreiben, wie Online-Dienste Minderjährige schützen sollen; Grundlage is das Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Passend dazu fordern in der aktuellen Debatte um Altersgrenzen und Social-Media-Verbote Politiker*innen durch die Bank weg, Alterskontrollen sollen datensparsamein. Was Meta plant, ist jedoch das Gegenteil: Der Konzern will Daten nicht minimieren, sondern maximieren. Er will „mit KI-Technologie komplette Profile analysieren“.
    • Kontrollverlust: Meta listet nicht vollständig auf, was die Software auf der Suche nach Minderjährigen alles einbezieht. Hinweise auf Geburtstage oder Schulnoten sind nur Beispiele; ebenso die Knochenstruktur von Menschen in Fotos und Videos. Nutzer*innen können deshalb nicht wissen, welche der Dinge, die sie posten, möglicherweise problematisch sein könnten. Sie wissen auch nicht, was genau mit den aus der Analyse gewonnenen Erkenntnissen passiert. Meta ist ein Datenschlucker; in der Vergangenheit hatte der Konzern mehrfach Datenschutz-Skandale. Die autoritäre US-Regierung hat potenziell Zugriff auf Daten von Meta-Nutzer*innen in der EU. Daraus folgt: Menschen auf Instagram und Facebook können kaum kontrollieren, was mit ihren Daten geschieht.
    • Fehleinschätzungen: Inferenz-Methoden setzen auf Hinweise, aber Hinweise sind keine Fakten. Die Software könnte Menschen zu Unrecht als minderjährig einstufen. In der Folge müssten sie potenziell invasive Alterskontrollen überwinden; etwa auf Basis von Ausweisen oder biometrischen Gesichtsscans. Eventuell geraten manche Gruppen besonders oft in Verdacht, noch nicht erwachsen zu sein. Etwa Menschen, die sich aufgrund von Sprachschwierigkeiten nur sehr einfach ausdrücken. Oder eher kleine, schmale Menschen, deren Körper eine Software als jugendlich einstufen würde.
    • Gesellschaftsbild: Die Maßnahme steht für einen radikalen gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Risiken. Auf der Suche nach Minderjährigen werden praktisch alle Nutzer*innen zu Verdächtigen – und all ihre Uploads zu potenziellem Beweismaterial. Die Überwachung wichtiger Schauplätze der digitalen Öffentlichkeit wird zunehmend lückenlos. Lange Zeit wurden KI-gestützte Überwachungsmethoden vor allem diskutiert, um schwere Verbrechen aufzuklären. Jetzt sollen sie sogar Kinder aufspüren. Es geht um junge Menschen, die neugierig sind und Regeln brechen, nicht um Schwerverbrecher*innen. Das normalisiert permanente Überwachung, selbst im Alltag.
    • Function Creep ist die schrittweise Ausweitung einer Technologie über die ursprünglich beschriebenen Zwecke hinaus. Konkretes Beispiel: Schon jetzt nutzt die rassistische Trump-Regierung ein Arsenal an Überwachungstechnologie auf der Jagd nach Migrant*innen, um sie zu deportieren. Theoretisch könnte Meta die Systeme zur Suche nach Minderjährigen auch zur Suche nach Migrant*innen oder anderen vulnerablen Gruppen einsetzen. Entsprechende Gesetze könnten Konzerne dazu verpflichten, wenn die Infrastruktur erst einmal da ist.

    2. Warum macht Meta das?

    Meta reagiert mit den neuen Alterskontrollen wahrscheinlich auf die weltweite Debatte um Jugendschutz im Netz und Social-Media-Verbote. Jüngst hat etwa die EU-Kommission festgestellt, dass Meta nicht genug tut, um unter 13-Jährige von Facebook und Instagram fernzuhalten. Das ist ein möglicher Verstoß gegen den DSA; am Ende können Geldbußen drohen.

    Die neuen Alterskontrollen könnte der Meta-Konzern als Argument dafür nutzen, dass er sich nun an die Regeln hält. Generell bieten Inferenz-Methoden mehrere Anreize für kommerzielle Online-Plattformen.

    • Plattformen wollen ihre Nutzer*innen nicht abschrecken; immerhin ist deren Aufmerksamkeit die wichtigste Geldquelle. Während etwa Ausweiskontrollen für alle eine sichtbare Hürden sind, laufen Inferenz-Methoden zunächst unscheinbar im Hintergrund.
    • Inferenz-Methoden basieren auf Wahrscheinlichkeiten. Plattformen können genau steuern, ab welcher Schwelle eines Verdachts die Software Alarm schlägt und von Nutzer*innen eine Altersverifikation verlangt. Auf diese Weise könnte ein Konzern stets optimieren, wie streng die Kontrollen ausfallen – auch mit Blick auf möglichst geringe finanzielle Einbußen.
    • Die Systeme hinter Inferenz-Methoden können für Außenstehende komplex und intransparent sein. Kommerzielle Online-Plattformen sprechen gerne davon, dass sie ihre Systeme kontinuierlich verbessern. Das gibt ihnen viel Spielraum, etwaige Fehlerzu relativieren mit Verweis auf eine überholte Version der Systeme, etwa gegenüber Aufsichtsbehörden.

    3. Ist das neu?

    Inferenz-Methoden zur Alterskontrolle auf Online-Plattformen gibt es schon länger. Selbst Meta schreibt, dass sie ihre Systeme lediglich weiter „stärken“. Auch beispielsweise TikTok, ChatGPT, die Google-Suche oder YouTube suchen im Hintergrund nach Hinweisen darauf, ob Nutzer*innen zu jung sein könnten.

    Neu ist allerdings die beschriebene Tiefe der Eingriffe – bis hin zur Analyse von Objekten und Knochenstruktur in Bildern und Videos. Wie zur Beschwichtigung betont Meta in der Pressemitteilung: „Das ist keine Gesichtserkennung.“ Die Software identifiziere keine Personen. Das kann technisch korrekt sein, macht die Eingriffe aber nicht unbedenklich.

    4. Darf Meta das?

    Vielleicht nicht. Die Datenschutzjuristin Kleanthi Sardeli verfolgt die Neuerungen bei Meta jedenfalls mit Skepsis. Sie arbeitet für die spendenfinanzierte NGO noyb („none of your business“) mit Sitz in Wien. Auf Anfrage von netzpolitik.org geht sie darauf ein, dass biometrische Daten wie Knochenstruktur und Körpergröße in der DSGVO einem strengeren Schutz unterliegen.

    Knochenstruktur und Körpergröße können als Gesundheitsdaten angesehen werden, die denselben Schutz wie biometrische Daten genießen. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage spezifischer Rechtsgrundlagen verarbeitet werden. Dazu gehört unter anderem die Einwilligung. In Metas Datenschutzerklärung wird dieser spezifische Einsatzbereich bisher nicht erwähnt, und als Rechtsgrundlage wird lediglich das berechtigte Interesse genannt – was für den Einsatz dieser neuen KI-Technologie eindeutig nicht ausreichend wäre.

    Nähere Einschätzungen seien schwierig, schreibt Sardeli. Dafür seien Metas Informationen zu zurückhaltend. „Es wird auch nicht näher erläutert, wie Metas KI-Modelle auf die Alterserkennung trainiert werden – und ob Inhalte auf Meta-Plattformen verwendet werden, um diese KI-Funktionen weiter zu trainieren.“

    Scharfe Kritik an Meta kommt von der deutschen Europa-Abgeordneten Alexandra Geese (Grüne), Stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt sie:

    Was Meta hier plant, ist nichts weniger als der nächste Tabubruch: Die systematische Auswertung von Körpermerkmalen wie Knochenstruktur zur Altersbestimmung ist ein massiver Eingriff in hochsensible personenbezogene Daten.

    Geese verweist auf eine Regel im DSA, die besagt: Online-Plattformen sind „nicht verpflichtet, zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, um festzustellen, ob der Nutzer minderjährig ist“. Meta tut es dennoch. Statt mehr Schutz reagiere Meta mit mehr Überwachung. „Wer glaubt, man könne Kinderschutz mit biometrischer Massenanalyse erreichen, opfert Grundrechte auf dem Altar eines kaputten Geschäftsmodells.“

    5. Was passiert als nächstes?

    Die EU-Kommission dürfte sich für das laufende DSA-Verfahren genau anschauen, ob Meta mit den neuen Alterskontrollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Einerseits könnte Meta auf diese Weise tatsächlich mehr Minderjährige finden – andererseits könnte die Kommission die datenhungrigen Maßnahmen als unverhältnismäßig einstufen.

    Parallel diskutieren Expert*innen gerade auf Deutschland- und EU-Ebene über Maßnahmen für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen fordern vehement Social-Media-Verbote und (datensparsame) Alterskontrollen, während Fachleute aus unter anderem Medienpädagogik, Kinderschutz oder IT-Sicherheit vor beidem warnen. Im Sommer sollen die von EU-Kommission und Bundesregierung einberufenen Expert*innen ihre Empfehlungen vorlegen.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. “Vergleichbar mit Kokain”

    Als die Suchtexpertin Anne Wilkening vor 20 Jahren anfing, Vorträge an Schulen zu halten, ging es um Nikotin. Dann folgten Alkohol und Cannabis. Seit etwa 10 Jahren macht Medienkonsum den Hauptteil ihrer Aufklärungsarbeit aus.

    Sie beraten an Schulen zu Drogen- und Medienkonsum. Was haben die gemeinsam?

    Unter Suchtforschern wird nicht mehr unterschieden, ob etwas körperlich oder psychisch abhängig macht. Die Entzugserscheinungen und Schwierigkeiten damit aufzuhören, sind sehr ähnlich. Die Forschung zeigt, dass auf bestimmte Apps oder Spiele derselbe Bereich im Gehirn reagiert, der uns nach Drogen süchtig macht.

    Was genau passiert im Gehirn?

    Unser Gehirn schüttet dabei Dopamin aus. Dieser Botenstoff ist Teil des Belohnungssystems und beeinflusst unsere Stimmung. Dieser “Spaßmacher” wird auch ausgeschüttet, wenn wir schöne Erlebnisse mit Menschen haben. Aber beim Drogen- oder Medienkonsum um ein Vielfaches mehr. Das ist, was unser Gehirn abhängig und uns süchtig macht. Das ist, warum sich unser Gehirn immer öfter fürs Handy oder die Spielekonsole entscheidet, statt für ein Treffen mit echten Menschen.

    Ist der gestiegene Medienkonsum also ein Grund dafür, dass Depressionen bei Kindern und Jugendlichen zugenommen haben?

    Wir sind immer noch dabei herauszufinden, woher Ängstlichkeit und Depressionen kommen. Aber eine Sache, die durch die Corona-Lockdowns besonders auffällig wurde: Je weniger wir Zeit mit echten Menschen verbringen, desto mehr nehmen Ängstlichkeit und Depressivität bei Kindern zu. Und wenn Medienkonsum dazu führt, dass wir uns immer seltener mit Freunden treffen, und selbst wenn wir sie treffen, uns nicht mehr richtig auf sie einlassen, weil wir ständig am Handy sind, dann führt das zu Vereinsamung, selbst wenn man zusammen ist. Deswegen ist es eine sehr wichtige Maßnahme, dass Schulen handyfreie Zonen sind.

    Sie warnen besonders vor Social Media. Wie gefährlich sind TikTok & Co?

    Social Media, besonders TikTok und Instagram, haben ein extremes Suchtpotenzial – Fachexperten sagen, dass es vergleichbar ist mit dem Suchtpotenzial der Droge Kokain. Es kann eine wirkliche Abhängigkeit entstehen, bei der man komplett die Kontrolle darüber verliert, wie viel Zeit man damit verbringt und nicht aufhören kann.

    Sind Sie für ein Social-Media-Verbot für unter 16-jährige?

    Absolut. Abgesehen vom extremen Suchtpotenzial hat Social Media alarmierende Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit. Und einen riesigen Einfluss auf die Entwicklung der Gehirne der Kinder, wenn es um die Erwartungen an das eigene Aussehen und das Aussehen anderer geht. In der Forschung zum Thema wird immer wieder betont: Es ist nicht möglich, sich nicht zu vergleichen. Und wenn mir ständig – mit Filtern geschönte oder komplett KI-generierte – makellose Gesichter und Körper präsentiert werden, mit makellosen Leben, in tollen Wohnungen mit tollen Partnern, dann ist es fast unmöglich sich damit nicht zu vergleichen. Und zu denken: Warum ist mein Leben nicht so attraktiv? Warum kann ich nicht so makellos, dünn oder faltenfrei sein? Da werden toxische Standards aufgebaut, die niemand erfüllen kann und die dazu führen können, dass Menschen immer unglücklicher werden.

    Viele Studien zeigen einen direkten Zusammenhang zwischen Social Media und den zugenommenen Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen.

    Es gibt eine aktuelle Studie, die hat gezeigt, was passiert, wenn 12–14jährige Teenager nur zwei bis vier Wochen auf Social Media verzichten. Es gab drei Haupteffekte: Der erste war, dass sich das Selbstbild verbesserte. Die Kinder fingen an, sich wieder wohler in ihrer Haut zu fühlen, sie nahmen sich positiver wahr, fanden sich hübscher. Der zweite Effekt war, dass sich Ängstlichkeit und Depressivität deutlich reduzierten. Und der dritte: Die Fähigkeit, sich für andere Dinge außerhalb von Social Media zu begeistern und Aufmerksamkeit aufzubauen und zu halten, nahm zu.

    „Medienkonsum darf nicht dazu führen, dass man immer mehr Zeit allein verbringt.“

    Für die Aufmerksamkeit gelten kurze Videos besonders problematisch.

    Je kürzer die Videos und je mehr man davon hintereinander guckt, umso schwieriger wird es für das Gehirn, Aufmerksamkeit zu halten, wenn es mit Inhalten konfrontiert wird, die länger als ein paar Sekunden anhalten. Zum Beispiel 45 Minuten Unterricht. Es gibt immer mehr Schüler, für die es unmöglich ist, sich länger als ein paar Sekunden auf eine Sache zu konzentrieren. Und wenn man ständig mit neuen Inhalten konfrontiert wird, aber niemals Zeit hat, das auch zu verarbeiten und abzuspeichern, führt es dazu, dass Dinge nicht nur nicht gelernt, sondern andere Dinge sogar gelöscht werden.

    Studien aus mehreren Ländern zeigen, dass die kognitiven Fähigkeiten unserer Kinder massiv abgenommen haben. Digitale Reizüberflutung könnte eine zentrale Ursache sein.

    Ja, und es gibt noch eine zweite Sache, die dazu beiträgt: der Einsatz von KI. Dazu gibt es aktuelle Studien, die untersucht haben, was passiert, wenn man KI benutzt, anstatt Dinge selbst zu erarbeiten. Dann entsteht etwas, das nennt man kognitive Schuld – cognitive debt. Wenn wir Denkarbeit an die KI abgeben, lernt unser Gehirn nicht dazu. Um Dinge zu verarbeiten und abzuspeichern, muss unser Gehirn Denkarbeit selbst machen.

    Welche Rolle spielt das Smartphone bei der Konzentrationsfähigkeit?

    Verschiedene Studien zeigen, dass das Gehirn nach einer Unterbrechung, zum Beispiel durch eine Nachricht, bis zu 20 Minuten braucht, um sich wieder genauso gut auf die Aufgabe zu konzentrieren wie vorher. Und je öfter man unterbrochen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gehirn diese Aufmerksamkeit nicht mehr aufbauen und halten kann. Aber selbst die bloße Anwesenheit des Handys zieht Aufmerksamkeit ab und verschlechtert die Konzentrationsfähigkeit.

    Wie erklärt sich das?

    Wenn man täglich viel Zeit mit seinem Handy verbringt, baut man für das Handy einen eigenen Gehirnteil – eine Repräsentation des Handys im Gehirn. Dieser Gehirnteil wird umso größer, je mehr Zeit man seinem Handy schenkt – je öfter man es anschaut, es berührt. Und dieser Gehirnteil zieht immerzu Aufmerksamkeit von anderen Tätigkeiten ab …

    … und von Menschen.

    Beziehungen leiden darunter – selbst zu den eigenen Kindern. Am St. Joseph Krankenhaus in Berlin hat man vor einigen Jahren geschaut, was Eltern in der ersten Stunde nach der Geburt ihrer Babys machen. Da hat sich gezeigt, dass sie ihre Babys weniger angucken und weniger Körperkontakt aufnehmen, weil sie so damit beschäftigt sind, Fotos und Videos zu machen und Nachrichten zu verschicken, um mitzuteilen, dass ihr Kind jetzt auf der Welt ist. Die Eltern schenken ihrem Handy Aufmerksamkeit statt ihren Neugeborenen. Das ist aber für die Gehirnentwicklung der Kinder problematisch, weil in den ersten zwei Stunden nach der Geburt Prozesse im Gehirn stattfinden und Stoffe ausgeschüttet werden, die für die Fähigkeit Bindung und Liebe aufzubauen entscheidend sind. Dafür wird die ungeteilte Aufmerksamkeit der Eltern benötigt, vor allem Blick- und Körperkontakt.

    Sie vermitteln in Ihren Vorträgen “cleveren Medienkonsum”. Was sind die wichtigsten Formeln?

    Es gibt eine Metapher, die ich gern benutze: Als Ihr Kind Fahrradfahren gelernt hat, haben Sie es anfangs festgehalten und sind mitgelaufen, dann haben Sie sich getraut, loszulassen, sind aber weiter nebenhergelaufen und dann noch jahrelang neben oder hinter Ihrem Kind hergefahren, bis Sie sich sicher waren, dass es sicher ist im Straßenverkehr. Dasselbe gilt für den Onlineverkehr. Kinder müssen lernen, wie sie sich sicher online bewegen. Dafür brauchen sie bestimmte Fähigkeiten, die das Gehirn erst ab einem bestimmten Alter lernen kann. Meine erste Empfehlung ist deshalb das eigene Smartphone fürs Kind lange hinauszuzögern – am besten nicht unter 12 Jahren – und anfangs sollten die Eltern Zugriff haben, Bildschirmzeiten begrenzen, Medienkompetenz mit den Kindern üben. Bestimmte Apps und Spiele sollten noch später kommen oder gar nicht. Die stehen auf meiner “bösen Liste” – zusammen mit WhatsApp und anderen Messengern, die uns ständig unterbrechen, und unsere Aufmerksamkeit abziehen. Meine Empfehlung dafür – und die gilt auch für alle anderen Apps – Benachrichtigungen ausstellen!

    Was machen Apps und Spiele “böse”?

    Die beiden Eigenschaften die Apps und Spiele gefährlich machen: Wenn sie dazu nötigen oder belohnen, sie jeden Tag zu spielen. Wenn ich Spiele nicht anhalten und abspeichern kann, wenn sie mich ständig kontaktieren und mit Belohnungen locken, wenn ich eine extra Runde spiele oder mich bestrafen, wenn ich nicht spiele. Es gibt zunehmend Kinder, so berichten mir Schulen, die nicht auf Klassenfahrt wollen, weil sie ihr Handy nicht mitnehmen dürfen, weil sie sich nicht jeden Tag um ihr Snapchat Account kümmern können, ihre Duolingo-App oder ihren digitalen Bauernhof. Und die gefährlichste Eigenschaft: Wenn mich das Spiel oder die App dazu bringt, echtes Geld zu investieren. Nichts erhöht das Suchtpotenzial mehr, als wenn man Geld investiert. Das ist Glücksspiel – eine der stärksten Süchte, die es gibt.

    Gibt es auch eine “liebe Liste”?

    Ja, da stehen unter anderem Spiele, bei denen man sich stark bewegt und verausgabt wie Tanz- und Sportspiele. Denn besonders gesundheitsgefährdend am Medienkonsum ist der Bewegungsmangel. Deshalb empfehle ich ein Bewegungskonto: Mindestens genauso viel Zeit, wie man inaktiv vor Maschinen rumsitzt, sollte man durch zusätzliche Bewegung ausgleichen. Und noch eine wichtige Empfehlung: So selten wie möglich allein vor Maschinen sitzen. Medienkonsum darf nicht dazu führen, dass man immer mehr Zeit allein verbringt. Das heißt, lieber Filme zusammen gucken, Spiele zusammen spielen. Das macht für das Gehirn einen riesigen Unterschied. Online zusammen spielen, wie viele Schüler mich fragen, reicht dabei nicht. Das Gehirn kann zwar durch die Kooperation auch etwas profitieren, aber der Effekt ist dramatisch besser, wenn man sich tatsächlich trifft und ein gemeinsames Erlebnis hat.

    Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.

  3. Digitaler Wochenrückblick 5. April 2026 – Showdown

    Es ist und bleibt so ein wohlig-warmes Gefühl in ein totes Schaf zu treten… die fliegen wieder zum Mond, und? Naja, es funktioniert Outlook nicht, konnten sie aus der Entfernung (remote) lösen. Natürlich wurde der Flight-Director Judd Frieling dazu befragt.

    Sagt er auf der täglichen Pressekonferenz entschuldigend zu den Outlook Problemen, dass so etwas nicht selten vorkommen würde. Na, dann kann ja nix mehr passieren. Dennoch hat sich die Marketing-Abteilung von Microsoft das völlig anders vorgestellt – nicht, dass ihre Programme funktionieren würden, darum geht es nicht, aber muss wirklich darüber gesprochen werden?

    Auf BlueSky gab es dieses Bildchen von Karl Klammer (der schwachsinniger Windows-Klassiker) dazu und die Antwort sieht so aus (Draufklicken, Fotos haben wir hier nicht …)

    Die ganze neuerliche Mondlandung erinnert mich an den Science-Fiction Kult-Klassiker Iron Sky von 2012, vom Helium 3-Abbau auf dem Mond, eine US-Präsidentin die wieder gewählt werden, bis hin zu einem schwarzen Astronauten an Bord. Nachdem alles schiefgeht, entdeckt die Präsidentin, dass sie auch durch einen Krieg Wahlen gewinnen kann. So weit ist das alles nicht weg –  nur eine amerikanische Präsidentin ist denn doch zu hoch gegriffen! (Wer den Film sehen will, der besorgt sich nicht die Kinofassung, sondern gleich den „Dictators Cut“, ein cineastischer Hochgenuss!)

    Science-Fiction kann sehr realistisch sein, die Wirklichkeit ist oftmals sogar dramatischer. Gestern sprachen alle darüber, wie Instagram/Meta durch Dauerscrollen die jugendlichen Nutzerinnen und Nutzer, vor allem Kinder am Smart-Device halten, bis hin zur Selbstaufgabe und diesem selig-glücklichen leeren Blick am Ende des Tages.

    Was macht Meta und wer strahlt lustvoll in die Kamera: Mark Zuckerberg, darüber der Titel im Business InsiderMeta is assembling an elite new AI lab for its recommendations division

    Da wird KI zum Bruder des Teufels!

    Aber: wer nur scrollt, kann nicht arbeiten, kann sich also den Ramsch nicht leisten, der da unablässig präsentiert wird. Ob das sinnvoll ist? Wir wissen es einfach nicht, wir glauben …

    An den dicken Eiern und die kleinen Überraschungen dazwischen konnten im Morgengrauen viele Kinder heute das Osterfest entdecken. Für die Eltern habe ich auch noch eine Überraschung: Heute ist nicht nur Ostersonntag, sondern es ist auch der 1. Sonntag im Monat, das ist der di.day und steht für Digital Independence Day.  

    Diesmal haben wir das über Wochen vorbereitet, wer es in den kleinen, überschaubaren Häppchen nicht schlucken wollte, der muss jetzt die ganze Pulle auf einmal nehmen.

    Wenn schon Outlook nicht bei der Mondmission funktioniert, müssen wir uns auch nicht damit quälen, besser wir denken drüber nach, wie wir von Outlook oder Google wegkommen, darum ging es am 8. Februar, hier starten!

    Am 15. Februar blickten wir auf das Grauen bei einem neuen Mailprogramm.

    Am 22. Februar haben wir bei „Der Umstieg“ erfolgreich ein neues Mailkonto eingerichtet.

    Am 1. März mit der „Der Loslösung“ würgen wir outlook/hotmail und gmail ab – wir haben eine neue Mailadresse!

    Am 8. März folgt die „Der Vollendung“ und alle sind in der Lage alle Mails von Google zu entfernen und an dieser Stelle auch der Tipp für treue Leserinnen und Leser wie sie an den Rabatt für den Extradienst von mail.de kommen.

    Am 15. März geht es mit „Weg hier“ darum die Mails bei Mircosoft von Outlook zu befreien. Probleme mit Outlook hat auch unsere Mission zum Mond, also besser jetzt eingreifen.

    Am 22. März sammeln wir unter „Der Rest…?“ Adressbuch und Kalender bei Google ein, um

    am 29. März mit „No Way Back“ werden die letzten digitalen Spuren bei Microsoft ausgelöscht.

    Übrigens, eMails an die Raumstation sind problemlos mit Thunderbird möglich, sofern die Mailadresse bekannt ist und Outlook dort funktioniert, auf der Erde brauchen wir solche Programme nicht.

    Insgesamt gehört nicht viel dazu, um von google/outlook/hotmail wegzukommen, es muss der Wille zur Veränderung angestachelt werden.

    Natürlich können wir abwarten, einfach sitzen bleiben – so schlimm ist das doch alles nicht. Ganz wie der Frosch, der im heißen Wasser sitzt – bis es kocht und er einfach platzt. Geht auch, ganz schmerzfrei sei das nicht, heißt es.

    Noch ein Frohes Osterfest – und lasst mir die Frösche in Ruhe …

    Über Christian Wolf:

    Christian Wolf (M.A.) ist Autor, Filmschaffender, Medienberater, ext. Datenschutzbeauftragter. Geisteswissenschaftliches Studium (Publizistik, Kulturanthropologie, Geografie), freie Tätigkeiten Fernsehen (RTL, WDR etc.) mit Abstechern in Krisengebiete, Bundestag Bonn und Berlin, Dozent DW Berlin (FS), Industriefilme (Würth, Aral u.v.m), wissenschaftliche und künstlerische Filmprojekte, Projekte zur Netzwerksicherheit, Cloudlösungen. Keine Internetpräsenz, ein Bug? Nein, Feature. (Digitalpurist)

  4. 1500 Euro wegen illegaler Überwachung

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

    Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

    Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

    Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

    Ein Urteil mit Strahlkraft

    Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

    Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

    Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. 1500 Euro wegen illegaler Überwachung

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

    Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

    Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

    Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

    Ein Urteil mit Strahlkraft

    Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

    Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

    Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Martin Schwarzbeck - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  6. 1500 Euro wegen illegaler Überwachung

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

    Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

    Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

    Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

    Ein Urteil mit Strahlkraft

    Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

    Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

    Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Martin Schwarzbeck - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  7. 1500 Euro wegen illegaler Überwachung

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

    Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

    Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

    Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

    Ein Urteil mit Strahlkraft

    Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

    Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

    Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

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  8. 1500 Euro wegen illegaler Überwachung

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

    Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

    Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

    Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

    Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

    Ein Urteil mit Strahlkraft

    Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

    Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

    Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Martin Schwarzbeck - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  9. Netzpolitik ist Machtpolitik

    Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht.

    Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

    Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

    Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

    Bipolare digitale Welt

    2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

    Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

    Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

    Kein Raum für Freiheitsrechte?

    Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

    Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

    Wer bestimmt die Regeln?

    2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

    Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

    Das Netz ist politisch und bleibt es auch

    Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.

    Carla Siepmann schreibt seit 2022 frei für netzpolitik.org. Sie interessiert sich für Gewalt im Netz, Soziale Medien und digitalen Jugendschutz. Seit 2023 erscheint ihre monatliche Kolumne auf netzpolitik.org. Kontakt: [email protected], @CarlaSiepmann. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.