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#einteamgegendigitalegewalt — Public Fediverse posts

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  1. Sieben Köpfe gegen digitale Gewalt

    Strafrecht allein reicht nicht

    Berichte über Erfahrungen von Collien Fernandes haben eine landesweite Debatte entfacht. Was muss passieren, um Betroffene digitaler Gewalt zu schützen? Hier stellen wir sieben Menschen vor, die sich damit seit Jahren befassen. Was sie fordern und wovor sie warnen.

    In Politik und Nachrichtenmedien, in der Promi-Welt und zuhause am Küchentisch sprechen gerade viele über die Gewalterfahrungen der Schauspielerin Collien Fernandes. In der Debatte geht es auch um die gesellschaftliche Dimension von digitaler und häuslicher Gewalt gegen Frauen.

    Früher war digitale Gewalt ein kaum bekannter Begriff unter Fachleuten, nun steht er in den Schlagzeilen großer Zeitungen und beschäftigt Abgeordnete im Bundestag. Die Menschen, die wir in diesem Artikel vorstellen, haben dazu viel zu sagen. Etwa, weil sie seit Jahren dazu arbeiten, weil sie betroffene Frauen beraten oder die Rechtslage in- und auswendig kennen.

    Einhellig fordern die sieben Expert*innen, Betroffene ernstzunehmen und das Hilfesystem zu stärken – und sie warnen vor dem Ausbau digitaler Überwachung.

    Elizabeth Ávila González: „Kein neues Phänomen“

    „Ich bin Referentin für digitale Gewalt beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Seit mehreren Jahren arbeite ich als Juristin im Bereich Menschenrechte und Digitalisierung. Mein Fokus ist digitale geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum. Neben Michaela Burkard und Sandra Boger bin ich außerdem Referentin im bff-Projekt Aktiv gegen digitale Gewalt.

    Der bff hat als erstes den Leitsatz „Digitale Gewalt ist reale Gewalt“ geprägt, da ihre Konsequenzen unmittelbar real und untrennbar mit physischen und psychischen Gewaltformen verwoben sind. Aus der Beratungspraxis wissen wir: Digitale Technologien sind tief in patriarchale Machtverhältnisse eingebettet und werden systematisch auch für Kontrolle, Überwachung und Einschüchterung von Frauen genutzt. Diese Gewalt ist also kein neues Phänomen, hat aber eine neue, bedrohliche Dimension angenommen.

    Um von kurzfristiger Empörung zu nachhaltiger Veränderung zu kommen, braucht es einen strukturellen Ansatz. Digitale Gewalt muss als Teil patriarchaler Gewalt verstanden und entsprechend ganzheitlich bekämpft werden – online und offline.

    Zentral ist dafür der konsequente Ausbau des Hilfesystems, insbesondere im Rahmen des Gewalthilfegesetzes: Beratungsstellen müssen flächendeckend, langfristig bedarfsgerecht finanziert und personell so ausgestattet werden, dass sie Betroffene auch bei digitaler Gewalt umfassend unterstützen können. Gleichzeitig braucht es ein kohärentes Gesamtkonzept, das Strafrecht, Prävention, Plattformregulierung und Opferschutz systematisch verzahnt.

    Kritisch sehe ich Forderungen nach einer Klarnamenpflicht. Anonymität ist für viele Betroffene und vulnerable Gruppen eine zentrale Schutzstrategie – etwa bei Stalking oder politischer Gewalt. Eine Abschaffung würde sie aus digitalen Räumen verdrängen statt sie zu schützen. Ebenso lehne ich pauschale Überwachungsmaßnahmen wie die Chatkontrolle ab, die tief in Grundrechte eingreifen, ohne strukturelle Gewalt wirksam zu bekämpfen.“

    📬 Kontakt zu Elizabeth

    Ophélie Ivombo: Ein gesamtgesellschaftliches Problem

    „Eingestiegen bin ich in das Themenfeld über mein Informatikstudium und medienpädagogische Bildungsarbeit. Als Referentin zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewaltbei Frauenhauskoordinierung e.V. bin ich seit 2022 tätig. Wir veröffentlichen laufend Beiträge auf dem Fachportal „Sicher gegen digitale Gewalt“.

    In Frauenhäusern stellt digitale Ortung und Überwachung ein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Ein aktueller Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Frage: Wie muss das Hilfesystem ausgebaut werden, damit Betroffene digitaler Gewalt besser beraten werden? Vor kurzem ist dazu mein Bericht erschienen „Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt: gefährliche Schutzlücken im Hilfesystem schließen”.

    (Ex-)Partnerschaftsgewalt muss als gesamtgesellschaftliches Problem erkannt und angegangen werden. Frauenhäuser sind unterfinanziert und können vielerorts den zusätzlichen Beratungsbedarf zu digitaler Gewalt nicht bedienen. Es braucht auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einen umfassenden Ausbau im Hilfesystem, zum Beispiel zusätzliche feste Stellenanteile in Frauenhäusern zu dem Thema sowie viel mehr Schwerpunkt-Beratungsstellen zu digitaler Gewalt.

    Wenn es um Schutzmaßnahmen für Betroffene gegen digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt geht, gibt es teilweise eine Überfokussierung auf technische Interventionen. Dabei wird psychosoziale Beratung an zweite Stelle gesetzt. Um Betroffene bedarfsgerecht zu unterstützen, braucht es ganzheitliche, diskriminierungssensible Beratungsangebote, in denen der Gewaltkontext berücksichtigt wird.

    Empfehlungen, dass Betroffene digitaler Gewalt einfach offline gehen sollen, verstärken dagegen nur die Tendenz, dass Frauen aus dem digitalen Raum verdrängt werden. Auch Betroffene haben ein Recht auf digitale Teilhabe.“

    📬 Kontakt zum Ophélie

    Cordelia Moore: „Digitale Gewalt passiert, weil wir wegschauen“

    „Seit 2019 arbeite ich zu geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Ich berate Organisationen zum betroffenenzentrierten Umgang mit Themen wie Cyberstalking und digitaler sexualisierter Gewalt. Dafür verbinde ich aktuelle Forschung mit meinem praktischen Wissen aus der Arbeit mit Betroffenen.

    Im In- und Ausland halte ich Vorträge für Fachkräfte aus der praktischen Arbeit und aus der Wissenschaft. Ich kläre über die verschiedenen Formen digitaler Gewalt auf, gehe auf gesellschaftliche Ursachen und Möglichkeiten der politischen Regulierung ein, und vermittle Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Betroffenen.

    Von digitaler sexualisierter Gewalt sind sehr häufig Frauen und queere Personen betroffen. Dies muss endlich als gesellschaftliches Problem anerkannt werden, das uns alle betrifft. Digitale Gewalt passiert, weil wir als Gesellschaft wegschauen: Betroffenen zuzuhören und das eigene Verhalten zu reflektieren sind erste Schritte zur Veränderung – analog wie digital.

    Bei der Entwicklung von Technologien brauchen wir diversere Perspektiven und Safety by Design, bei dem der Schutz von Betroffenen schon bei der Konzeption mitgedacht wird. Nur so können wir verhindern, dass Technologie die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft noch verstärkt und Menschen Gewalt erleben.

    Das Strafrecht allein ist nicht ausreichend, um digitale Gewalt zu bekämpfen. Wir brauchen Prävention, um zu verhindern, dass Gewalt überhaupt erst ausgeübt wird, und ein gesellschaftliches Umdenken, bei dem sich alle verantwortlich fühlen, digitale Gewalt zu verhindern. Scheinbar einfache Lösungen wie Social-Media-Verbote für Jugendliche verlagern nur das Problem. Stattdessen müssen Technologie-Konzerne in die Verantwortung genommen und politisch reguliert werden.“

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    Zara Rahman: „Das Strafrechtssystem schützt uns nicht“

    „Ich bin co-Managing Director bei Superrr. Seit etwa zehn Jahren beschäftige ich mich mit digitaler Gewalt im weitesten Sinne. Das umfasst zum Beispiel die Frage, wie digitale Identitätssysteme missbraucht werden können und zur Ausgrenzung marginalisierter Communities beitragen (was zu meinem Buch „Machine Readable Me“ geführt hat). Ich beschäftigte mich auch mit der Ethik von Open-Source-Ermittlungen, und wie sie von Gewalttätern missbraucht werden können, um Menschen zu stalken oder zu verfolgen.

    Seit 2020 bin ich Vorstandsmitglied bei Saheli, einer Organisation gegen häusliche Gewalt mit Sitz im Vereinigten Königreich. Sie bietet Unterstützung und Notunterkünfte für Women of Colour und ihre Kinder, die vor Gewalt fliehen. Mich interessiert besonders, wie man besser Brücken schlagen kann zwischen Digitalpolitik und Organisationen wie Saheli – die die Auswirkungen digitaler Gewalt aus erster Hand erleben und über viel Erfahrung in der Unterstützung verfügen.

    Bei Superrr arbeiten wir auch an Ansätzen zum Umgang mit digitaler Gewalt, die nicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen setzen. Viele Reaktionen auf digitale Gewalt führen zu einer Zunahme von Kriminalisierung und Überwachung; aus feministischer Perspektive ist jedoch klar, dass das Strafrechtssystem uns nicht schützt.

    Ich interessiere mich dafür, wie wir gemeinschaftsbasierte Ansätze für den Umgang mit Gewalt aller Art entwickeln können, und möchte von Sozialarbeiter*innen und Menschen lernen, die seit langem Überlebende von Gewalt unterstützen – und deren Perspektiven in die Debatte um die digitale Politik einbringen.“

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    Theresia Rasche: Plattformen zur Verantwortung ziehen

    „Ich bin Rechtsanwältin im Recht der Digitalisierung und promoviere derzeit zu Unterlassungsverträgen im Persönlichkeitsrecht. Seit 2025 bin ich Vorsitzende der Kommission ‚Recht der digitalen Gesellschaft‘ im Deutschen Juristinnenbund. Wir arbeiten gemeinsam mit der Kommission Strafrecht rechtspolitisch zum Themenfeld der digitalen Gewalt in ihrer geschlechtsspezifischen Dimension.

    Im djb bin ich zuständig für die effektive Rechtsverfolgung individueller Ansprüche sowie die Verantwortlichkeit von Plattformen und KI-Anbietern. Die strafrechtlichen Reformen begleitet PD Dr. Anja Schmidt.

    Die Erleichterung der Rechtsverfolgung durch Auskunftsrechte, richterlich angeordnete Accountsperren und Verbandsklagerechte ist ein wichtiger Baustein für langfristige Verbesserung zum Schutz vor digitaler Gewalt. Darüber hinaus müssen wir endlich die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt begreifen und mit Plattformen und KI-Anbietern diejenigen zur Verantwortung ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern.

    Digitale Gewalt trifft Frauen und andere marginalisierte Personen besonders stark. Eine Instrumentalisierung ihrer Belange für eine restriktive Migrationspolitik oder für ausufernde Überwachung ist abzulehnen.“

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    Anne Roth: Betroffene endlich ernst nehmen

    „Seit 2018 bin ich mit Unterbrechung Referentin für Netz-, inzwischen Digitalpolitik für die Fraktion Die Linke. Ich begleite die Arbeit der Fraktion und habe unter anderem den ersten Antrag zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ im Bundestag entworfen.

    Den ersten Artikel über digitale Gewalt habe ich 2017 für „Die Zeit“ geschrieben: Tags und nachts in Cyberparks. Beschäftigt hat mich das Thema auch vorher schon im Rahmen meiner Arbeit für die NGO „Tactical Tech“ mit dem Schwerpunkt digitale Sicherheit für vulnerable Gruppen international. Unter anderem für den CCC habe ich dann verschiedeneTalks dazu gehalten.

    Mein thematischer Schwerpunkt ist technikbasierte geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum, besser bekannt als die digitale Seite der häuslichen Gewalt: Stalkerware, Spy-Cams, Kontrolle über vernetzte, ‚smarte‘ Geräte, digitales Stalking, Doxing, Deepfakes, Identitätsdiebstahl.

    Betroffene müssen endlich ernst genommen werden und die Unterstützung finden, die sie brauchen. Das bedeutet, dass es gut erreichbare Beratungsstellen geben muss, die auch dauerhaft finanzierte Stellen spezifisch für digitale Gewalt haben. Dazu muss es IT-Kompetenzzentren geben, die den Gewaltberatungsstellen mit technischer Expertise zur Seite stehen. Für Polizei und Justiz muss es verpflichtende Weiterbildungen geben und die nötige IT-Ausrüstung für gerichtsfeste Beweiserhebung.

    Strafrecht allein ist keine Lösung. Auch Vergewaltigungen sind verboten, aber nur die wenigsten werden verurteilt. Betroffene von digitaler Gewalt brauchen praktische Unterstützung. Das ist mühsamer und teurer als ein neuer Paragraf, hilft aber tatsächlich.

    Die jetzt von der Koalition vorgeschlagene IP-Adressspeicherung oder immer wieder ins Spiel gebrachte Klarnamenpflicht lehne ich ab. Gerade für von digitaler Gewalt betroffene Menschen ist elementar wichtig, sich auch anonym im Netz bewegen zu können.

    📬 Kontakt zu Anne

    Isa Schaller: Fokus auf Selbstbestimmung

    „Zusammen mit sieben anderen FLINTA*-Personen habe ich 2022 ‚Ein Team gegen digitale Gewalt‘ gegründet und bin seitdem dort als Trainerin, Beraterin und in der Recherche aktiv. Wir erarbeiten Fortbildungen für Fachkräfte aus Frauenhäusern und Beratungsstellen zum Thema digitale Gewalt, schwerpunktmäßig Überwachung, Kontrolle und Belästigung im Nahraum. Wir vermitteln aktuelles technisches Know-how, praxisnahe Absicherungswege und Checklisten für Helfende und Betroffene.

    Dabei setzen wir einen starken Fokus auf die digitale Selbstbestimmung und das Recht auf digitale Teilhabe der gewaltbetroffenen Person. Momentan bauen wir mit dem Team eine technische Anlaufstelle mit telefonischer Fallberatung für Fachkräfte in Berlin auf. Wir sind außerdem regelmäßig mit Vorträgen und Workshops auf Fachtagen zu finden.

    2024 haben wir im Namen von mehr als 60 Organisationen und Projekten aus dem Gewaltschutz ein Forderungspapier an die Bundesregierung übergeben. Es wurde gemeinsam erarbeitet und zeigt den massiven Handlungsbedarf beim Schutz vor digitaler Gewalt auf.

    Digitale Gewalt zeigt sich häufig als eine Erweiterung bestehender Gewaltformen mit digitalen Mitteln, und sie hat ganz klar eine geschlechtsspezifische Komponente. Wir fordern deshalb ein Gewalthilfegesetz, das verschiedene Formen digitaler Gewalt miteinbezieht – nicht nur Hate Speech von anonymen Accounts, sondern auch die diversen schwerwiegenden digitalen Gewaltformen, die sich im sozialen Nahraum abspielen.

    Außerdem ist eine langfristige und angemessene Finanzierung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen dringend notwendig. Aktuell fehlen bundesweit rund 14.000 Frauenhausplätze. Dem wachsenden Problem der digitalen Gewalt im sozialen Nahraum kann nur nachhaltig begegnet werden, wenn Technikexpert*innen eng mit Anlaufstellen für psychosoziale, juristische und finanzielle Unterstützung zusammenarbeiten.

    Anders als häufig suggeriert lösen eine Klarnamenpflicht und Identifizierungsverfahren Probleme rund um digitale Gewalt nicht – schaffen aber viele neue. Auch ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche halte ich für falsch. Digitale Teilhabe ist inzwischen unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Die Verantwortung für digitale Sicherheit sollte niemals allein den Betroffenen zugeschoben, sondern viel stärker bei Politik und Tech-Konzernen verortet werden.

    📬 Kontakt zu Isa

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Eine Chance

    Digitale Gewalt: Der Fall Collien Fernandes ist eine Chance

    Mit Collien Fernandes gelangt digitale Gewalt wie nie zuvor ins öffentliche Bewusstsein. Am Wochenende haben tausende Menschen in Berlin protestiert. Jetzt kommt es drauf an, das politische Momentum wirksam für Betroffene zu nutzen. Ein Kommentar.

    Von ungefähr 13.000 Menschen sprachen die Veranstalter*innen, von 6.700 die Polizei. Am Sonntag protestierten Tausende vor dem Brandenburger Tor in Berlin für besseren Schutz vor digitaler Gewalt. Sie zeigten Plakate mit der Aufschrift: „Nicht wütend genug“ oder „Gewalt gegen Frauen gefährdet Demokratie“. Der Grund dafür ist der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.

    Seit Jahren kursieren von ihr nicht-einvernehmliche sexuelle Deepfakes. Bereits 2024 erschien eine ZDF-Dokumentation mit Fernandes: Jagd nach den Tätern. Seit einem Bericht des Spiegel sind ihre Erfahrungen wieder in den Schlagzeilen, und Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft überschlagen sich. Früher als geplant will das Justizministerium ein Gesetz vorlegen zum Schutz vor digitaler Gewalt.

    Eine wertvolle Gelegenheit

    Mit dem Fall Fernandes bekommt ein Thema Momentum, das lange unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit war. Rund ein Vierteljahrhundert nach den ersten Spuren des Begriffssteht digitale Gewalt in Deutschland wie nie zuvor im Fokus. Verschiedene Formen digitaler und häuslicher Gewalt bekommen mit Collien Fernandes ein Gesicht und eine Fürsprecherin. Damit bietet sich eine seltene und wertvolle Gelegenheit, Betroffenen eine Stimme zu geben – und ihren politischen Forderungen.

    Ein solches politisches Momentum ist mächtig, es lauern aber zwei Gefahren. Erstens kann das Momentum schnell wieder verpuffen, denn Nachrichtenzyklen sind oft kurzlebig. Zweitens kann sich das Momentum an Forderungen festmachen, die Betroffenen wenig oder nur scheinbar helfen.

    Innerhalb kürzester Zeit hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geäußert. Sie hat auf ihre – bereits länger laufende – Arbeit an einem Gesetz gegen digitale Gewalt verwiesen. Geplant ist unter anderem eine neue Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes, die seit der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen allerdings ohnehin Pflicht ist. Vor klaffenden Lücken beim Schutz vor bildbasierter Gewalt warnen Fachleute bereits seit Jahren. Erste Teile des Entwurfs kursieren schon, wir werden ihn zeitnah analysieren.

    Achtung: Vorratsdatenspeicherung

    Verwiesen hat die Justizministerien allerdings auch auf die bereits im Koalitionsvertragvereinbarte Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt? Wenn Netzbetreiber IP-Adressen und Portnummern auf Vorrat speichern müssen, ist das grundrechtlich kritisch. Das sehen auch Fachleute für digitale Gewalt so. Ende 2024 hat die Initiative „Ein Team gegen digitale Gewalt“ gemeinsam mit 60 weiteren Organisationen und Projekten ein umfassendes Forderungspapier vorgelegt. Darin heißt es:

    Schutz vor digitaler Gewalt begründet keine Grundrechtseinschränkungen. Es ist im Interesse der Betroffenen, auf Repressions- und Verfolgungsmaßnahmen zu verzichten, die zwar den Straftäter aufspüren, aber auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft vulnerabler machen.

    Stattdessen sollten „Möglichkeiten ausgeschöpft und erprobt werden, die keine oder weniger negative Effekte haben“. Als konkrete Maßnahmen nennt das Papier Werkzeuge mit weniger Kollateralschäden wie etwa Login-Falle und Quick-Freeze-Verfahren.

    Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wert?

    Ein neues Bündel an Forderungen steht in einem neuen 10-Punkte-Papier, das mehr als 250 namhafte Frauen unterzeichnet haben. Manche der Forderungen sind spezifisch, andere breit. Die Strafbarkeit für sexualisierte Deepfakes (Forderung eins) zum Beispiel zielt auf jene konkrete Reform im Strafgesetzbuch, die das Justizministerium bereits plant. Weitaus größer ist allerdings Forderung fünf: Hier geht es um „Schutzstrukturen“ in der Breite nach dem Vorbild des spanischen Modells.

    Dieses spanische Modell umfasst Prävention, Schutz und Strafverfolgung; ein Netz aus Unterstützungsdiensten und spezialisierten Staatsanwaltschaften, wie es der Verein Frauenhauskoordinierung zusammenfasst. Im Vergleich zu einer Strafrechtsreform geht es hier also auch um viel Geld für Personal, Behörden und Fortbildungen. Es geht um Menschen in Polizei und Justiz, die Zeit und Expertise brauchen, um Betroffene und ihre Erlebnisse ernst nehmen zu können. Um Menschen in Beratungsstellen, die Betroffenen Zeit und Rat geben sollen. Um Frauenhäuser, bei denen Betroffene Schutz und Zuflucht finden.

    Bezeichnenderweise soll Fernandes ihre Anzeige nicht in Deutschland eingereicht haben, sondern in Spanien. Nicht nur, weil sie auf Mallorca einen Wohnsitz habe, sondern auch aufgrund der besseren Rechtslage. Für das deutsche Schutzsystem ist das ein bitteres Zeugnis. Selbst wenn sich jetzt ein politischer Wille formt, das System zu verbessern: Das wird Jahre dauern, länger als ein typischer Nachrichtenzyklus.

    Erst vor wenigen Wochen hatten wir acht deutsche Organisationen gefragt: „Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten?“ Aus den zahlreichen Antworten lässt sich eine wichtige Forderung kondensieren: Es muss mehr Geld ins Hilfesystem fließen.

    Dieser Aspekt kann schnell unter den Tisch fallen, wenn Politik und Nachrichtenmedien über vergleichsweise kostengünstige Verschärfungen im Strafrecht sprechen. Oder über Vorratsdatenspeicherung, die ohnehin längst auf dem Wunschzettel der schwarz-roten Koalition stand.

    Wie viel ist dem Staat der Schutz vor digitaler Gewalt wirklich wert? Genau hier gilt es den Finger in die Wunde zu legen, wenn es darum geht, das Momentum des Falls Fernandes im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Digitale Gewalt

    Fachleute fordern: Das fehlt beim Schutz vor digitaler Gewalt

    Stalking, Doxing, geleakte Nacktfotos – digitale Gewalt kann Menschen das Leben zur Hölle machen. Während das Justizministerium ein Gesetz entwirft, haben wir zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was am meisten helfen würde.

    Fremde, die Frauen heimlich in der Sauna filmen und die Videos ins Netz stellen. Männer, die das Handy ihrer Freundin verwanzen, um sie jederzeit orten zu können. Organisierte Gruppen, die auf sozialen Medien unliebsame Personen mit Hassnachrichten überziehen. Digitale Gewalt hat viele Facetten. Auf besondere Weise trifft sie Frauen und andere marginalisierte Gruppen.

    Das Bundesjustizministerium entwirft derzeit ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) in mehreren Interviews angekündigt hat. Erste bekannte Bestandteile des Gesetzes sind demnach „angemessene Strafen für Deepfakes“ sowie zeitweise Sperren für Accounts, „über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden“.

    Bereits die vorige Regierung hatte sich an einem Gesetz zu dem Thema versucht. Für dessen Eckpunkte gab es breite Kritik. Nachdem die Ampel-Regierung zerbrochen war, kam nicht mehr heraus als ein unfertiger Entwurf.

    In Deutschland befassen sich mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen mit digitaler Gewalt. Ihre Perspektive basiert teils auf direkter Erfahrung mit Betroffenen. Zuletzt hatten wir vor knapp drei Jahren aufgeschrieben, welche klaffenden Lücken es bei digitaler Gewalt gibt.

    Die aktuellen Pläne der Regierung für einen weiteren Anlauf haben wir zum Anlass genommen, die Frage zu erneuern: Was brauchen Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten? Hier fassen wir die Perspektiven von insgesamt acht Organisationen zusammen.

    1. Anlaufstellen stärken

    Bevor Polizei oder Justiz überhaupt relevant werden, können Betroffene zunächst bei Beratungsstellen Unterstützung finden. Davon gibt es nicht genug, wie Berater*innen regelmäßig beklagen. „Die Finanzierung für Beratungsstellen von Betroffenen muss langfristig und nachhaltig gewährleistet sein. Die Beratungsstellen brauchen qualifiziertes, gut geschultes Personal“, fasst es die Organisation das Nettz auf Anfrage von netzpolitik.org zusammen. Auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert „ausreichend finanzierte Unterstützungsstrukturen“.

    Der Verein Frauenhauskoordinierung schlüsselt das näher auf: Einerseits brauche es mehr Personal, „weil digitale Gewalt neue Herausforderungen mit sich bringt: Es wird mehr Zeit benötigt, um zu den digitalen Dimensionen von Gewalt zu beraten, aber auch mehr Zeit, um sich das nötige Wissen anzueignen“. Weiter brauche es „Expert*innen zum Thema digitale Gewalt in jedem Frauenhaus“ und „regelmäßige Fortbildungen, damit Kenntnisse zu digitaler Gewalt im Beratungsteam aktuell sind“. Dafür brauche es trotz kommender Finanzierung durch den Bund weiter Geld von Ländern und Kommunen.

    Fälle von etwa digitalem Stalking und heimlicher technischer Überwachung können viel IT-Expertise benötigen. Hierfür fordert die Initiative Ein Team gegen digitale Gewalt, Fachberatung in Einrichtungen zu verankern. „Die IT-Fachberatung könnte von einer fachkompetenten zivilgesellschaftlichen Organisation aufgebaut, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt und vom Bundesministerium des Innern gefördert werden“, heißt es in einem Forderungspapier von Ende 2024, das „ein Team“ und mehr als 60 weitere Organisationen und Projekte erarbeitet haben. Das Papier „ist nicht weniger aktuell als damals“, schreibt die Initiative heute.

    2. Polizei und Justiz sensibilisieren

    Wollen sich Betroffene digitaler Gewalt juristisch wehren, können sie sich nicht immer darauf verlassen, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft sie professionell behandeln. Es brauche „Schulungen für Polizei und Justiz, damit Betroffene ernst genommen werden und schnell Hilfe erhalten“, hält „Ein Team“ fest. Häufig könnten „Polizei und Gerichte mit entsprechenden Beweisen noch nicht umgehen oder erkennen sie nicht an“.

    Das Nettz bekräftigt: „Justiz und Polizei brauchen spezialisiertes Personal und verpflichtende themenspezifische Fortbildung für ihre Mitarbeitenden.“ Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert „Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewalt“.

    Ein konkreter Ansatz aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für digitale Gewalt. So nennt man Justizbehörden, die auf bestimmte Themen spezialisiert sind. Einrichten müssten sie die Länder. Bisher gibt es das zum Beispiel für Geldwäsche oder Bekämpfung sogenannter Kinderpornografie.

    3. Vorschriften für Plattformen durchsetzen

    Die Regulierung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder X sprechen gleich mehrere Organisationen an. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe kritisiert: „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt wird durch die Marktmacht großer Techkonzerne begünstigt, weil Profit und Reichweite über Schutz gestellt werden.“ Das Nettz fordert: „Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen und die existierende Regulierung konsequent umsetzen.“

    In der EU gibt es das Gesetz über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen demnach systemische Risiken für ihre Nutzer*innen erkennen und mindern – etwa durch Inhaltsmoderation, Meldewege oder Sicherheitsfunktionen. Sonst drohen Sanktionen. Werkzeuge zur Durchsetzung des Schutzes Betroffener digitaler Gewalt wären also vorhanden.

    Allerdings gibt es Widerstand: Plattformen setzen gerade kostspielige Maßnahmen oft nur zögerlichum; die Trump-Regierung deutet Regulierung aus der EU zunehmend als Angriff. Mit Blick darauf schreibt die gemeinnützig Organisation HateAid: „Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur europäischen Plattformregulierung und den unbedingten Willen, diese auch gegen den politischen Druck aus den USA durchzusetzen“.

    4. Strafrecht erweitern

    Mehrere Formen digitaler Gewalt sind strafbar, Betroffene können sich also vor Gericht dagegen wehren. Gerade bei bildbasierter, sexualisierter Gewalt stehen sie aber oftmals vor einem Flickenteppich. Je nachdem, was sie erlebt haben, kann eine andere Regelung greifen. Bereits im Jahr 2023 kritisierte der Deutsche Juristinnenbund den rechtlichen Schutz als „lückenhaft“, das Strafrecht „vollkommen unsystematisch“.

    HateAid richtet den Fokus auf eine bestimme Form bildbasierter Gewalt und fordert, dass schon die Erstellung sexualisierter, nicht-einvernehmlicher Deepfakes strafbar sein solle. Selbst wenn die Bilder „nur auf einer Festplatte oder Cloud gespeichert werden, sind sie nur einen falschen Knopfdruck, Hackingangriff oder ein Datenleck von der Verbreitung entfernt“. Die neue EU-Richtlinie zur Gewalt gegen Frauen adressiert zwar auch die Herstellung solcher Deepfakes, knüpft die Strafbarkeit jedoch an die Verbreitung. Bei der Ausgestaltung der Regeln warnen Kritiker*innen vor möglicher Überregulierung.

    Das Projekt „Ein Team“ nimmt weitere Delikte in den Blick und warnt: „Viele Formen von technikgestützter Gewalt sind bisher nicht verboten. Dazu gehört zum Beispiel das heimliche Überwachen des Aufenthaltsorts mit Bluetooth-Trackern wie Apple AirTags“. Im Forderungspapier mit anderen Organisationen fordert „Ein Team“ ein Verbot von Stalkerware – also Spionage-Apps, mit denen Täter*innen das Smartphone ihrer (Ex-)Partner*innen heimlich verwanzen, um sie umfassend zu überwachen. Gegen solche Szenarien gibt es bereits verschiedene Normen, die jedoch Schlupflöcher lassen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hersteller solcher Apps künftig verpflichtet werden, regelmäßig das Einverständnis der Gerätebesitzer*innen abzufragen.

    Auf „identifizierte Lücken im Rechtssystem“ verweist auch der Verein Weisser Ring hin und fordert, sie zu schließen.

    5. Rechtsdurchsetzung für Betroffene erleichtern

    Je nach Fall können Betroffene digitaler Gewalt Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das Strafrecht greift jedoch nur, wenn eine Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufnimmt. Die Hürden dafür können unterschiedlich hoch sein. Mithilfe des Zivilrechts können Betroffene zum Beispiel erfahren, wer hinter einem Übergriff steckt (Auskunft), erreichen, dass die Angriffe aufhören (Unterlassung) oder in bestimmten Fällen Geld als Entschädigung erhalten.

    „Private Rechtsdurchsetzung ist angesichts überlasteter Strafverfolgungsbehörden und der schleppenden Umsetzung von Nutzendenrechten auf Online-Plattormen ein wichtiges Instrument“, schreibt HateAid. Betroffene digitaler Gewalt könne das handlungsfähig machen, zumindest in ausgewählten Fällen.

    Das Problem laut HateAid: Dieser Weg sei für Betroffene „kaum zugänglich“. Die Organisation warnt vor hohen Kosten und langen Laufzeiten der Verfahren von sechs bis zwölf Monaten. Auch der Weisse Ring fordert, dass zivilrechtliche Ansprüche klarer und zugänglicher gestaltet werden sollten.

    Betroffene kann es entlasten, wenn sie ihre Rechte nicht individuell einklagen müssen. Stattdessen könnten auch Organisationen im Interesse von Betroffenen vor Gericht ziehen. Ein solches Verbandsklagerecht gibt es zum Beispiel beim Umwelt- oder Verbraucherschutz. Ein Verbandsklagerecht für digitale Gewalt wünschen sich unter anderem der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt „Ein Team“.

    6. Verdächtige einfacher ins Visier nehmen

    Viele Formen digitaler Gewalt geschehen im direkten Umfeld der Betroffenen, etwa durch Ex-Partner*innen. Das heißt: Sie kennen die Täter*innen bereits. In anderen Fällen können Betroffene lange rätseln, wer überhaupt Täter*in ist. Zum Beispiel bei Drohungen und Beleidigungen auf sozialen Medien oder bei nicht-einvernehmlich geteilten Nacktfotos auf Pornoseiten.

    HateAid wünscht sich Maßnahmen im Zivilrecht, die es Betroffenen leichter machen, Verdächtige zu identifizieren. Die Organisation will eine „Stärkung der gerichtlichen Auskunftsansprüche“. Damit ist gemeint, dass etwa Plattformen auf Anordnung von Gerichten Details über einen Account herausrücken sollen, der zum Beispiel Beleidigungen verschickt hat. „In der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung sind die Auskunftsansprüche gleichzeitig kostspielig und völlig nutzlos“, kritisiert HateAid.

    Das Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen warnt jedoch – an dieser Stelle mit Blick aufs Strafrecht – vor Maßnahmen, die Täter*innen aufspüren sollen. Der Grund: Sie können auch die Betroffenen und die Gesamtgesellschaft verletzlicher machen. Deshalb sollten Möglichkeiten erprobt werden, die „keine oder weniger negative Effekte haben“.

    Eine konkrete Maßnahme ist die Login-Falle. Das ist ein vom Verein D64 entwickeltes Verfahren, wonach erst auf richterliche Anordnung nach einem Anfangsverdacht für eine Straftat die IP-Adresse eines Verdächtigen übermittelt wird. Eine weitere Maßnahme ist das Quick-Freeze-Verfahren, das vor allem die FDP als Alternative zur invasiven Vorratsdatenspeicherung vorangetrieben hatte.

    Auch richterlich angeordnete Account-Sperren könnten Betroffene in bestimmten Fällen entlassen, indem sie potenziellen Täter*innen die Plattform nehmen. Diesen Plan hatte bereits die Ampelgefasst; unter anderem der Deutsche Juristinnenbund fordert es weiterhin.

    7. Adressen von Betroffenen besser schützen

    Eine besondere Gefahr für Betroffene digitaler Gewalt sind Regelungen zur Anschrift – auch wenn das auf den ersten Blick sehr bürokratisch klingt. Wenn eine Person etwa ein Zivilverfahren wegen digitaler Gewalt anstrengt, muss sie der Regel eine Anschrift angeben, unter der sie zuverlässig erreichbar ist. Das Problem: Entsprechende Unterlagen können auch bei der Gegenseite landen. Auf diese Weise kann es passieren, dass Betroffene ausgerechnet dem Menschen, der sie bedrohen und stalkt, ihre genaue Adresse verraten.

    „Die Angabe von c/o-Adressen muss bei der Geltendmachung eigener Rechte ausreichend sein“, fordert der Deutsche Juristinnenbund. Das bekräftigt auch das Forderungspapier von „Ein Team“ und anderen Organisationen: „In zivilrechtlichen Verfahren braucht es Möglichkeiten, die Anonymität Betroffener effektiv zu wahren.“

    Ähnlich gelagert ist die Impressumspflicht. Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, muss eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum schreiben. Ein Postfach oder eine c/o-Adresse reichen demnach nicht. Gerade Freiberufler*innen haben oftmals eine solche Website, aber keine separate Firmenanschrift – und stehen damit unter erhöhter Gefahr für Stalking. Der Deutsche Juristinnenbund will auch das ändern: Eine Reform der Impressumspflicht ist dem Verein zufolge „dringend notwendig“.

    8. Aufklärung und Medienkompetenz ausbauen

    Digitale Gewalt ist vor allem ein Fachbegriff aus Wissenschaft, Beratung und Politik. Was das genau ist, wie man sich davor schützen und dagegen wehren kann, das dürften längst nicht alle wissen. „Betroffene brauchen Schulungen, die über ihre Rechte aufklären und leicht auffindbare Wege (online und offline), wo sie sich Hilfe suchen können“, schreibt das Nettz. Ähnlich hält die gemeinnützige Organisation Superrr fest: „Zentral für den Schutz vor Gewalt ist Aufklärung und digitale Kompetenz“.

    Die Fachleute von „Ein Team“ und weiteren Organisationen fordern „stärkere Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft“. Konkret könnten Bundesministerien die Präventionsarbeit fördern. Der Weisse Ring denkt bei Medienkompetenz nicht nur an Betroffene, sondern an alle. Mit „digitaler Zivilcourage“ könnten Menschen etwa gegen Hassrede vorgehen.

    Wissenschaftliche Forschung zu digitaler Gewalt kann einen weiteren Beitrag zur öffentlichen Aufklärung leisten. „Wir brauchen mehr Forschung zu digitaler Gewalt, denn wir wissen immer noch zu wenig über das tatsächliche Ausmaß“, bemängelt das Nettz. Mehr Forschung verlangt etwa auch der Verein Frauenhauskoordinierung.

    9. Frauen nicht isoliert betrachten

    Viele Formen digitaler Gewalt betreffen Frauen. Das Thema sollte aber nicht darauf reduziert werden, wie mehrere Organisationen betonen. Digitale Gewalt müsse „immer mit weiteren Diskriminierungsformen gemeinsam gedacht werden“, schreibt das Nettz. Betroffen seien potenziell alle. „Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund, junge Frauen oder queere Menschen, die ohnehin diskriminiert werden, jedoch noch mal deutlich mehr.“

    Was das konkret bedeuten kann, zeigen Beispiele aus dem Forderungspapier von „Ein Team“ und weiteren Organisationen: „So kann das Veröffentlichen eines Fotos ohne Kopftuch für eine kopftuchtragende muslimische Frau eine extrem gewaltsame Erfahrung sein. Für Menschen mit Behinderung sind manche Tipps zum Schutz vor digitaler Gewalt nicht umsetzbar, weil die Barrieren zu hoch sind. Für Menschen in Armut sind die Kosten zivilrechtlicher Verfahren eine Hürde, die Gegenwehr verhindert.“

    Der Verein Frauenhauskoordinierung fordert die „Stärkung von intersektionalen Ansätzen im gesamten Hilfesystem“. Zudem weist der Verein darauf hin, dass Betroffene auch oft Kinder haben, die mitbedacht werden müssten. „Kinder können in die Ausübung digitaler Gewalt hineingezogen oder dafür instrumentalisiert werden“. Die Organisation Superrr wiederum erinnert daran, dass Maßnahmen auch bei der Arbeit mit Täter*innen ansetzen können.

    Generell kann Täter*innenarbeit dazu beitragen, dass Menschen Gewalt gar nicht erst ausüben – oder bereits gewaltsame Menschen dabei unterstützen, ihr Verhalten zu überdenken und zu ändern.

    10. Internationale Regeln gut umsetzen

    Auf Bundesebene ließe sich zumindest ein Teil der Forderungen angehen; einiges betrifft jedoch Länder und Kommunen. Zwei umfassende Regelungen mit direktem Bezug zu digitaler Gewalt sind schon beschlossene Sache. Mindestens an deren Umsetzung wird sich die aktuelle Bundesregierung messen lassen müssen.

    Erstens gibt es die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, die Gewalt gegen Frauen verhüten und bekämpfen soll. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisationen mit 46 Mitgliedstaaten. In Deutschland ist die Konvention bereits seit 2018 in Kraft. Der Verein Frauenhauskoordinierung kritisiert: Deutschland habe die Konvention unzulänglich umgesetzt. „Nicht nur fehlen 14.000 Frauenhausplätze, sondern auch eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ein wirksames Risikomanagement gegen Femizide“.

    Zweitens gibt es die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten müssen die Anforderungen bis Juni 2027 in nationales Recht überführen. Neben Vorgaben zur Unterstützung von Betroffenen sieht die Richtlinie auch Schulung und Information von Fachkräften vor – und stellt Regeln auf zur Bekämpfung bildbasierter, sexualisierter Gewalt und Deepfakes. In ihrem Forderungspapier pochen „Ein Team“ und weitere NGOs auf „zügige“ Umsetzung.

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. Gemeinsam mit #EinTeamGegenDigitaleGewalt reichen wir heute bei der @BNetzA und der @EU_Commission Beschwerde gegen #Google ein. #Google bewirbt aktiv Apps für #Cyberstalking - laut #DSA verboten. #Cyberstalking-Apps werden überwiegend von Männern dazu genutzt, um ihre Partnerinnen heimlich zu #überwachen. Sie ermöglichen es, Nachrichten mitzulesen, Telefonate abzuhören und unbemerkt die Kamera zu aktivieren. Ein empfindlicher Eingriff in Privat- und Intimsphäre. freiheitsrechte.org/themen/fre