home.social

#cordeliamoore — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #cordeliamoore, aggregated by home.social.

  1. Sieben Köpfe gegen digitale Gewalt

    Strafrecht allein reicht nicht

    Berichte über Erfahrungen von Collien Fernandes haben eine landesweite Debatte entfacht. Was muss passieren, um Betroffene digitaler Gewalt zu schützen? Hier stellen wir sieben Menschen vor, die sich damit seit Jahren befassen. Was sie fordern und wovor sie warnen.

    In Politik und Nachrichtenmedien, in der Promi-Welt und zuhause am Küchentisch sprechen gerade viele über die Gewalterfahrungen der Schauspielerin Collien Fernandes. In der Debatte geht es auch um die gesellschaftliche Dimension von digitaler und häuslicher Gewalt gegen Frauen.

    Früher war digitale Gewalt ein kaum bekannter Begriff unter Fachleuten, nun steht er in den Schlagzeilen großer Zeitungen und beschäftigt Abgeordnete im Bundestag. Die Menschen, die wir in diesem Artikel vorstellen, haben dazu viel zu sagen. Etwa, weil sie seit Jahren dazu arbeiten, weil sie betroffene Frauen beraten oder die Rechtslage in- und auswendig kennen.

    Einhellig fordern die sieben Expert*innen, Betroffene ernstzunehmen und das Hilfesystem zu stärken – und sie warnen vor dem Ausbau digitaler Überwachung.

    Elizabeth Ávila González: „Kein neues Phänomen“

    „Ich bin Referentin für digitale Gewalt beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Seit mehreren Jahren arbeite ich als Juristin im Bereich Menschenrechte und Digitalisierung. Mein Fokus ist digitale geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum. Neben Michaela Burkard und Sandra Boger bin ich außerdem Referentin im bff-Projekt Aktiv gegen digitale Gewalt.

    Der bff hat als erstes den Leitsatz „Digitale Gewalt ist reale Gewalt“ geprägt, da ihre Konsequenzen unmittelbar real und untrennbar mit physischen und psychischen Gewaltformen verwoben sind. Aus der Beratungspraxis wissen wir: Digitale Technologien sind tief in patriarchale Machtverhältnisse eingebettet und werden systematisch auch für Kontrolle, Überwachung und Einschüchterung von Frauen genutzt. Diese Gewalt ist also kein neues Phänomen, hat aber eine neue, bedrohliche Dimension angenommen.

    Um von kurzfristiger Empörung zu nachhaltiger Veränderung zu kommen, braucht es einen strukturellen Ansatz. Digitale Gewalt muss als Teil patriarchaler Gewalt verstanden und entsprechend ganzheitlich bekämpft werden – online und offline.

    Zentral ist dafür der konsequente Ausbau des Hilfesystems, insbesondere im Rahmen des Gewalthilfegesetzes: Beratungsstellen müssen flächendeckend, langfristig bedarfsgerecht finanziert und personell so ausgestattet werden, dass sie Betroffene auch bei digitaler Gewalt umfassend unterstützen können. Gleichzeitig braucht es ein kohärentes Gesamtkonzept, das Strafrecht, Prävention, Plattformregulierung und Opferschutz systematisch verzahnt.

    Kritisch sehe ich Forderungen nach einer Klarnamenpflicht. Anonymität ist für viele Betroffene und vulnerable Gruppen eine zentrale Schutzstrategie – etwa bei Stalking oder politischer Gewalt. Eine Abschaffung würde sie aus digitalen Räumen verdrängen statt sie zu schützen. Ebenso lehne ich pauschale Überwachungsmaßnahmen wie die Chatkontrolle ab, die tief in Grundrechte eingreifen, ohne strukturelle Gewalt wirksam zu bekämpfen.“

    📬 Kontakt zu Elizabeth

    Ophélie Ivombo: Ein gesamtgesellschaftliches Problem

    „Eingestiegen bin ich in das Themenfeld über mein Informatikstudium und medienpädagogische Bildungsarbeit. Als Referentin zu digitaler (Ex-)Partnerschaftsgewaltbei Frauenhauskoordinierung e.V. bin ich seit 2022 tätig. Wir veröffentlichen laufend Beiträge auf dem Fachportal „Sicher gegen digitale Gewalt“.

    In Frauenhäusern stellt digitale Ortung und Überwachung ein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Ein aktueller Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Frage: Wie muss das Hilfesystem ausgebaut werden, damit Betroffene digitaler Gewalt besser beraten werden? Vor kurzem ist dazu mein Bericht erschienen „Digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt: gefährliche Schutzlücken im Hilfesystem schließen”.

    (Ex-)Partnerschaftsgewalt muss als gesamtgesellschaftliches Problem erkannt und angegangen werden. Frauenhäuser sind unterfinanziert und können vielerorts den zusätzlichen Beratungsbedarf zu digitaler Gewalt nicht bedienen. Es braucht auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einen umfassenden Ausbau im Hilfesystem, zum Beispiel zusätzliche feste Stellenanteile in Frauenhäusern zu dem Thema sowie viel mehr Schwerpunkt-Beratungsstellen zu digitaler Gewalt.

    Wenn es um Schutzmaßnahmen für Betroffene gegen digitale (Ex-)Partnerschaftsgewalt geht, gibt es teilweise eine Überfokussierung auf technische Interventionen. Dabei wird psychosoziale Beratung an zweite Stelle gesetzt. Um Betroffene bedarfsgerecht zu unterstützen, braucht es ganzheitliche, diskriminierungssensible Beratungsangebote, in denen der Gewaltkontext berücksichtigt wird.

    Empfehlungen, dass Betroffene digitaler Gewalt einfach offline gehen sollen, verstärken dagegen nur die Tendenz, dass Frauen aus dem digitalen Raum verdrängt werden. Auch Betroffene haben ein Recht auf digitale Teilhabe.“

    📬 Kontakt zum Ophélie

    Cordelia Moore: „Digitale Gewalt passiert, weil wir wegschauen“

    „Seit 2019 arbeite ich zu geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Ich berate Organisationen zum betroffenenzentrierten Umgang mit Themen wie Cyberstalking und digitaler sexualisierter Gewalt. Dafür verbinde ich aktuelle Forschung mit meinem praktischen Wissen aus der Arbeit mit Betroffenen.

    Im In- und Ausland halte ich Vorträge für Fachkräfte aus der praktischen Arbeit und aus der Wissenschaft. Ich kläre über die verschiedenen Formen digitaler Gewalt auf, gehe auf gesellschaftliche Ursachen und Möglichkeiten der politischen Regulierung ein, und vermittle Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Betroffenen.

    Von digitaler sexualisierter Gewalt sind sehr häufig Frauen und queere Personen betroffen. Dies muss endlich als gesellschaftliches Problem anerkannt werden, das uns alle betrifft. Digitale Gewalt passiert, weil wir als Gesellschaft wegschauen: Betroffenen zuzuhören und das eigene Verhalten zu reflektieren sind erste Schritte zur Veränderung – analog wie digital.

    Bei der Entwicklung von Technologien brauchen wir diversere Perspektiven und Safety by Design, bei dem der Schutz von Betroffenen schon bei der Konzeption mitgedacht wird. Nur so können wir verhindern, dass Technologie die Ungleichheiten in unserer Gesellschaft noch verstärkt und Menschen Gewalt erleben.

    Das Strafrecht allein ist nicht ausreichend, um digitale Gewalt zu bekämpfen. Wir brauchen Prävention, um zu verhindern, dass Gewalt überhaupt erst ausgeübt wird, und ein gesellschaftliches Umdenken, bei dem sich alle verantwortlich fühlen, digitale Gewalt zu verhindern. Scheinbar einfache Lösungen wie Social-Media-Verbote für Jugendliche verlagern nur das Problem. Stattdessen müssen Technologie-Konzerne in die Verantwortung genommen und politisch reguliert werden.“

    📬 Kontakt zu Cordelia

    Zara Rahman: „Das Strafrechtssystem schützt uns nicht“

    „Ich bin co-Managing Director bei Superrr. Seit etwa zehn Jahren beschäftige ich mich mit digitaler Gewalt im weitesten Sinne. Das umfasst zum Beispiel die Frage, wie digitale Identitätssysteme missbraucht werden können und zur Ausgrenzung marginalisierter Communities beitragen (was zu meinem Buch „Machine Readable Me“ geführt hat). Ich beschäftigte mich auch mit der Ethik von Open-Source-Ermittlungen, und wie sie von Gewalttätern missbraucht werden können, um Menschen zu stalken oder zu verfolgen.

    Seit 2020 bin ich Vorstandsmitglied bei Saheli, einer Organisation gegen häusliche Gewalt mit Sitz im Vereinigten Königreich. Sie bietet Unterstützung und Notunterkünfte für Women of Colour und ihre Kinder, die vor Gewalt fliehen. Mich interessiert besonders, wie man besser Brücken schlagen kann zwischen Digitalpolitik und Organisationen wie Saheli – die die Auswirkungen digitaler Gewalt aus erster Hand erleben und über viel Erfahrung in der Unterstützung verfügen.

    Bei Superrr arbeiten wir auch an Ansätzen zum Umgang mit digitaler Gewalt, die nicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen setzen. Viele Reaktionen auf digitale Gewalt führen zu einer Zunahme von Kriminalisierung und Überwachung; aus feministischer Perspektive ist jedoch klar, dass das Strafrechtssystem uns nicht schützt.

    Ich interessiere mich dafür, wie wir gemeinschaftsbasierte Ansätze für den Umgang mit Gewalt aller Art entwickeln können, und möchte von Sozialarbeiter*innen und Menschen lernen, die seit langem Überlebende von Gewalt unterstützen – und deren Perspektiven in die Debatte um die digitale Politik einbringen.“

    📬 Kontakt zu Zara

    Theresia Rasche: Plattformen zur Verantwortung ziehen

    „Ich bin Rechtsanwältin im Recht der Digitalisierung und promoviere derzeit zu Unterlassungsverträgen im Persönlichkeitsrecht. Seit 2025 bin ich Vorsitzende der Kommission ‚Recht der digitalen Gesellschaft‘ im Deutschen Juristinnenbund. Wir arbeiten gemeinsam mit der Kommission Strafrecht rechtspolitisch zum Themenfeld der digitalen Gewalt in ihrer geschlechtsspezifischen Dimension.

    Im djb bin ich zuständig für die effektive Rechtsverfolgung individueller Ansprüche sowie die Verantwortlichkeit von Plattformen und KI-Anbietern. Die strafrechtlichen Reformen begleitet PD Dr. Anja Schmidt.

    Die Erleichterung der Rechtsverfolgung durch Auskunftsrechte, richterlich angeordnete Accountsperren und Verbandsklagerechte ist ein wichtiger Baustein für langfristige Verbesserung zum Schutz vor digitaler Gewalt. Darüber hinaus müssen wir endlich die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt begreifen und mit Plattformen und KI-Anbietern diejenigen zur Verantwortung ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern.

    Digitale Gewalt trifft Frauen und andere marginalisierte Personen besonders stark. Eine Instrumentalisierung ihrer Belange für eine restriktive Migrationspolitik oder für ausufernde Überwachung ist abzulehnen.“

    📬 Kontakt zu Theresia

    Anne Roth: Betroffene endlich ernst nehmen

    „Seit 2018 bin ich mit Unterbrechung Referentin für Netz-, inzwischen Digitalpolitik für die Fraktion Die Linke. Ich begleite die Arbeit der Fraktion und habe unter anderem den ersten Antrag zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ im Bundestag entworfen.

    Den ersten Artikel über digitale Gewalt habe ich 2017 für „Die Zeit“ geschrieben: Tags und nachts in Cyberparks. Beschäftigt hat mich das Thema auch vorher schon im Rahmen meiner Arbeit für die NGO „Tactical Tech“ mit dem Schwerpunkt digitale Sicherheit für vulnerable Gruppen international. Unter anderem für den CCC habe ich dann verschiedeneTalks dazu gehalten.

    Mein thematischer Schwerpunkt ist technikbasierte geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum, besser bekannt als die digitale Seite der häuslichen Gewalt: Stalkerware, Spy-Cams, Kontrolle über vernetzte, ‚smarte‘ Geräte, digitales Stalking, Doxing, Deepfakes, Identitätsdiebstahl.

    Betroffene müssen endlich ernst genommen werden und die Unterstützung finden, die sie brauchen. Das bedeutet, dass es gut erreichbare Beratungsstellen geben muss, die auch dauerhaft finanzierte Stellen spezifisch für digitale Gewalt haben. Dazu muss es IT-Kompetenzzentren geben, die den Gewaltberatungsstellen mit technischer Expertise zur Seite stehen. Für Polizei und Justiz muss es verpflichtende Weiterbildungen geben und die nötige IT-Ausrüstung für gerichtsfeste Beweiserhebung.

    Strafrecht allein ist keine Lösung. Auch Vergewaltigungen sind verboten, aber nur die wenigsten werden verurteilt. Betroffene von digitaler Gewalt brauchen praktische Unterstützung. Das ist mühsamer und teurer als ein neuer Paragraf, hilft aber tatsächlich.

    Die jetzt von der Koalition vorgeschlagene IP-Adressspeicherung oder immer wieder ins Spiel gebrachte Klarnamenpflicht lehne ich ab. Gerade für von digitaler Gewalt betroffene Menschen ist elementar wichtig, sich auch anonym im Netz bewegen zu können.

    📬 Kontakt zu Anne

    Isa Schaller: Fokus auf Selbstbestimmung

    „Zusammen mit sieben anderen FLINTA*-Personen habe ich 2022 ‚Ein Team gegen digitale Gewalt‘ gegründet und bin seitdem dort als Trainerin, Beraterin und in der Recherche aktiv. Wir erarbeiten Fortbildungen für Fachkräfte aus Frauenhäusern und Beratungsstellen zum Thema digitale Gewalt, schwerpunktmäßig Überwachung, Kontrolle und Belästigung im Nahraum. Wir vermitteln aktuelles technisches Know-how, praxisnahe Absicherungswege und Checklisten für Helfende und Betroffene.

    Dabei setzen wir einen starken Fokus auf die digitale Selbstbestimmung und das Recht auf digitale Teilhabe der gewaltbetroffenen Person. Momentan bauen wir mit dem Team eine technische Anlaufstelle mit telefonischer Fallberatung für Fachkräfte in Berlin auf. Wir sind außerdem regelmäßig mit Vorträgen und Workshops auf Fachtagen zu finden.

    2024 haben wir im Namen von mehr als 60 Organisationen und Projekten aus dem Gewaltschutz ein Forderungspapier an die Bundesregierung übergeben. Es wurde gemeinsam erarbeitet und zeigt den massiven Handlungsbedarf beim Schutz vor digitaler Gewalt auf.

    Digitale Gewalt zeigt sich häufig als eine Erweiterung bestehender Gewaltformen mit digitalen Mitteln, und sie hat ganz klar eine geschlechtsspezifische Komponente. Wir fordern deshalb ein Gewalthilfegesetz, das verschiedene Formen digitaler Gewalt miteinbezieht – nicht nur Hate Speech von anonymen Accounts, sondern auch die diversen schwerwiegenden digitalen Gewaltformen, die sich im sozialen Nahraum abspielen.

    Außerdem ist eine langfristige und angemessene Finanzierung von Beratungs- und Schutzeinrichtungen dringend notwendig. Aktuell fehlen bundesweit rund 14.000 Frauenhausplätze. Dem wachsenden Problem der digitalen Gewalt im sozialen Nahraum kann nur nachhaltig begegnet werden, wenn Technikexpert*innen eng mit Anlaufstellen für psychosoziale, juristische und finanzielle Unterstützung zusammenarbeiten.

    Anders als häufig suggeriert lösen eine Klarnamenpflicht und Identifizierungsverfahren Probleme rund um digitale Gewalt nicht – schaffen aber viele neue. Auch ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche halte ich für falsch. Digitale Teilhabe ist inzwischen unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Die Verantwortung für digitale Sicherheit sollte niemals allein den Betroffenen zugeschoben, sondern viel stärker bei Politik und Tech-Konzernen verortet werden.

    📬 Kontakt zu Isa

    Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Digitales Stalking

    „Er wusste immer genau, wo ich war“

    Aikos Ex-Partner verwanzt ihr Handy. Er kann sehen, was sie liest, was sie tippt, wo sie ist. Er lauert ihr immer wieder auf und verfolgt sie bis nach China. Dieser Fall zeigt, wie invasiv und bedrohlich frei verfügbare Spionage-Apps sind.

    Seit ihrer Trennung ist Aiko eine vorsichtige Frau geworden. Bevor sie ihren Wohnblock verlässt, wartet sie still im Eingangsbereich. Dort gibt es mehrere Türen mit Glaseinsätzen. Sie versucht zu erkennen, ob draußen jemand ist. Es könnte ja sein, dass Tom ihr wieder auflauert. Er hat schon oft auf sie gewartet oder sie auf der Straße abgefangen. Er hat sich ihr von hinten genähert und sie festgehalten. Sie sagt, Tom wollte immer wieder reden, reden, reden, über ihre Beziehung, obwohl Aiko diese schon vor Jahren beendet hat.

    Um Tom zu entkommen, hat Aiko ihn wiederholt angezeigt, ein Annäherungsverbot erwirkt, eine Auskunftssperre bei den Meldebehörden hinterlegen lassen, sie ist in eine neue Stadt gezogen. Doch Tom taucht immer wieder auf. Auch an diesem Tag im Sommer 2025 steht er vor der Tür. Aiko kann das Haus nicht verlassen, ohne sich mit ihm auseinanderzusetzen. Sie ruft die Polizei – wie schon so oft.

    Diese Geschichte ist eine von Gewalt. Es geht um Macht und Kontrolle und um eine Spionage-App, die jede*r mit wenigen Klicks im Netz ordern kann und mit der Menschen illegal ihre (Ex-)Partner*innen ausspähen. Jede 100. Frau wurde in den vergangenen fünf Jahren mit digitalen Mitteln gestalkt, so das Bundeskriminalamt. Aiko ist eine der Betroffenen. Mit ihrer Geschichte wird in Deutschland erstmals ein Fall öffentlich, in dem nachgewiesenermaßen eine Spionage-App als Mittel der Partnerschaftsgewalt eingesetzt wurde. Nach der Trennung installierte Tom diese auf Aikos Telefon.

    Über ein Browser-Interface konnte Tom sehen, wo Aiko gerade unterwegs war, und lesen, was sie tippte. Er konnte ihre Passwörter abgreifen, ihre Chatnachrichten und E-Mails, die Anrufliste, die Kontakte, den Kalender, die Bilder und Videos, den Browser-Verlauf. Er drang tief in ihr digitales und analoges Leben ein.

    Ein paar Minuten allein mit Aikos Handy

    Um sie zu schützen, haben sie und Tom hier andere Namen. netzpolitik.org hat mit Aiko gesprochen und Menschen aus ihrem Umfeld befragt. Zahlreiche Dokumente und geleakte Daten aus dem Kundendienst der Spionage-App mSpy bestätigen ihre Schilderungen. Eine forensische Analyse von Aikos Telefon, die ein IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchgeführt hat, belegt zudem, dass das Gerät mit mSpy infiziert ist.

    Um mSpy zu installieren, muss man das Zieltelefon für ein paar Minuten in der Hand halten. Tom hatte, so Aiko, viele Gelegenheiten, bei denen er allein mit ihrem Telefon war.

    netzpolitik.org hat Tom mit den in diesem Text geschilderten Geschehnissen und Aikos Vorwürfen konfrontiert. Einen großen Teil davon hat er bereits in Gerichtsverfahren eingeräumt. Gegenüber netzpolitik.org erklärt er nur, dass ihm zu vielen der geschilderten Punkte Belege vorlägen, die eine „deutlich andere Sicht auf die Geschehnisse zulassen“. Im Einzelnen will er sich nicht äußern und verweist auf zwei noch laufende Berufungsverfahren.

    „Ich dachte, er ist ein aufrichtig guter Mensch“

    Die Geschichte von Tom und Aiko beginnt Anfang 2021. Sie treffen sich auf der Dating-Plattform Bumble. Tom ist Nachwuchsregisseur, in Interviews wirkt er eloquent, zu öffentlichen Anlässen trägt er einen schmal geschnittenen Anzug. Seine Agentur schreibt über ihn, dass er mit seiner Arbeit Menschen sichtbar machen wolle, die sonst nicht gesehen würden. Auch Aiko arbeitet in einem kreativen Beruf. In ihrer Freizeit geht sie gerne ins Kino oder reist mit Freundinnen zu Kunstausstellungen.

    Laut Aiko verband sie und Tom das Interesse für Kunst, Filme und Design. „Ich dachte, dass er die gleichen humanistischen Werte hat wie ich, dass er ein Idealist ist, ein aufrichtig guter Mensch“, sagt Aiko heute. Sie spricht leise, sucht nach den richtigen Worten. Immer wieder hebt sie fragend den Blick, als müsse sie die Erlaubnis zum Sprechen erst einholen.

    Von August 2021 bis Mai 2022 sind Tom und Aiko ein Paar. Dann habe sie entdeckt, dass Tom mit vielen anderen Frauen Kontakt hat, sagt Aiko. Sie habe Sexvideos auf einem Datenträger gefunden. Eines, das sie mit ihm gemacht habe, sieben weitere von ihm und anderen Frauen. Sie sagt, sie habe Schluss gemacht, Tom auf mehreren Messengern blockiert. Doch er habe immer wieder im Treppenhaus gestanden. Mehrere Male habe sie zugelassen, dass er in ihre Wohnung kommt. „Ich wollte extrem von ihm weg. Aber ich bin nicht weggekommen“, sagt Aiko.

    Wegen dem, was dann folgt, zeigt Aiko Tom an. Die Staatsanwaltschaft fasst Aikos Schilderungen so zusammen: „Der Beschuldigte soll seine Lebensgefährtin mehrfach auf ein Bett gedrückt, ihr mit der erhobenen Faust gedroht und mit der Faust ein Loch in eine Tür geschlagen haben.“ Zu einer anderen Gelegenheit habe er Aiko, „die zwischenzeitlich ins Badezimmer gegangen war, um von dort die Polizei zu verständigen, ihr Mobiltelefon abgenommen. Als sie in der Folge anfing zu schreien und aus dem Fenster um Hilfe zu rufen, soll der Beschuldigte ihr die Hand auf den Mund gedrückt und sie vom Fenster weggezogen haben.“

    Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben. Sie sah kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

    Nachrichten an den mSpy-Kundendienst

    Am 10. Januar 2023 schickt jemand von dem E-Mail-Account, den Toms Filmhochschule für ihn damals bereitstellt, eine Nachricht an den Kundendienst der Spionage-App mSpy. Dieser Mensch schreibt, er habe ein Problem: Er sehe zwar wie gewünscht den Standort des Zieltelefons, aber es übermittele nicht mehr, was darauf getippt wird.

    Auf der Suche nach einer Lösung bombardiert er den Kundendienst mit dutzenden Nachrichten. Dieser rät dazu, eine Nachricht mit dem Inhalt „1000000“ an das Zieltelefon zu senden, um die App neu zu starten. Der Kunde präsentiert einen Entwurf.

    aiko rede bitte mit mir anstatt mich zu blocken zum 1000000 mal. bitte aiko. das zerstört mich so sehr.

    Später nennt er das Modell des Telefons, das er überwachen will. Es ist das Modell, das Aiko nutzt. MSpy hat auf Nachfragen zum Fall nicht reagiert.

    Die Nachrichten sind öffentlich, nachzulesen in einem Datensatz, mit dem Millionen von Chats im Netz landeten, die Nutzer*innen mit dem Kundendienst der Spionage-App geführt haben. Die Plattform Distributed Denial of Secrets hat den Datensatz im Juni 2024 veröffentlicht. Die Hackerin maia arson crimew gibt an, dass ihr das Paket von einer anonymen Quelle zugespielt wurde.

    Von Anfang 2023 bis zum Juni 2024 kontaktiert demnach jemand von Toms E-Mail-Account aus den Support mit einer gut dreistelligen Zahl von Nachrichten. Dieser Mensch hat anscheinend mehrfach physischen Zugriff auf das Zieltelefon und installiert mSpy nach Ausfällen wiederholt neu. Er will mSpy mehrere Male kündigen, weil Funktionen ausfallen, und bucht den Service dann doch wieder.

    Jahre später wird Tom wegen Nachstellung mit Hilfe einer Software vor Gericht stehen. Dabei gibt er zu, dass er die App am 28. April 2024 installiert hat und damit bis zum 24. November Zugriff auf Aikos Handydaten hatte. Laut den Nachrichten könnte er Aiko aber wesentlich länger mit der App überwacht haben, bereits ab Anfang 2023.

    Für Stalking mit Spionage-Apps gibt es bis zu fünf Jahre Haft

    Als mSpy vor mehr als 15 Jahren auf den Markt kam, wurde die App noch offen als Instrument für Partnerschaftsgewalt vermarktet. Später stellte das Unternehmen seine Marketing-Botschaften um.

    mSpy ist laut eigenen Angaben inzwischen eine App für Eltern, die damit die Geräte ihrer Kinder überwachen – das kann in Deutschland unter Umständen legal sein, auch ohne Zustimmung. Wer hingegen andere Erwachsene heimlich überwacht, handelt eindeutig strafbar: Ausspähen von Daten, womöglich Nachstellung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Dafür können mehrere Jahre Haft drohen.

    Wer ein Spionage-Tool einsetzt, begeht zudem einen besonders schweren Fall von Nachstellung, strafbewehrt mit mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahre Haft. Verschärfend wirkt ebenfalls, wenn die Nachstellung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten abläuft oder das Opfer gesundheitlich beeinträchtigt wird. Beides trifft im Fall von Aiko zu.

    Der Mensch, der von Toms Account dem mSpy-Kundendienst schreibt, gibt an, mit der App seinen Sohn überwachen zu wollen. Tom hat keine Kinder. Frühere Recherchen zeigten: Andere Anwender*innen von mSpy gaben offen zu, dass sie Partner- oder Ex-Partner*innen ausspionieren wollten. Der Kundendienst half ihnen trotzdem weiter.

    Keine Kraft mehr, sich zu wehren

    Auch 2023, da sind Aiko und Tom bald ein Jahr getrennt, taucht Tom laut Aiko immer wieder vor ihrer Wohnung auf und begegnet ihr auch anderswo. „Wenn ich raus bin, hat er mich abgefangen“, sagt Aiko. Sie fährt zu einer Hochzeit, er sitzt im gleichen Zug. Sie will ins Kino, er steht davor. Das geht aus einer eidesstattlichen Versicherung von Aiko hervor, auf deren Basis ein Gericht später ein Kontaktverbot für Tom verhängt.

    Aiko zieht sich in dieser Zeit von Familie und Freund*innen zurück. Sie reagiert monatelang nicht auf Nachrichten und Anrufe, berichten ihre Freund*innen. „Ich hatte Angst vor dem Handy“, sagt Aiko. Eine enge Freundin fährt aus Sorge zu Aikos Wohnung.

    Die Freundin ist Ärztin in einer psychiatrischen Fachklinik. In einer Stellungnahme schreibt sie, Aiko habe ihr geöffnet und gesagt, Tom sei da und würde gegen ihren Willen bei ihr wohnen, sie habe keine Kraft mehr, sich zu wehren. Aiko bestätigt die Darstellung gegenüber netzpolitik.org.

    Aiko und die Freundin sollen Tom gebeten haben, zu gehen. Dieser soll erwidert haben, Aiko wolle doch gar nicht, dass er gehe, er liebe sie, außerdem müsse er noch Wäsche waschen. Die Freundin soll ihn schließlich dazu gebracht haben, die Waschmaschine auszuräumen und die Wohnung zu verlassen.

    Insgesamt elf Mal sucht Aiko eine eine Opfer- und Traumaambulanz auf, während Tom sie stalkt. Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung, depressive Episode, panikartige Angstzustände, emotionale Labilität, Einschlafstörungen und wiederkehrende Albträume, Schamgefühle, reduziertes Selbstwertgefühl, sozialer Rückzug, Auflösungswünsche.

    „Ein spontaner Rückgang ihrer hohen Symptombelastung ist unter der gegenwärtigen Hochstresssituation nicht zu erwarten“, so die Hilfseinrichtung. Aiko meldet sich immer wieder auf der Arbeit krank.

    Er verfolgt sie bis nach China

    Ende 2023: Aiko bucht einen Flug nach Shanghai, in die größte Stadt Chinas. Sie sagt, sie habe möglichst weit weg gewollt. Als sie ins Flugzeug steigen will, steht Tom mit ihr in der Boarding-Schlange.

    „Ich dachte, das kann doch nicht sein“, sagt Aiko. Sie zweifelt an ihrer Wahrnehmung, kann sich nicht erklären, wie Tom sie gefunden hat. „Dass es so etwas wie mSpy gibt, wusste ich nicht“, sagt Aiko. Sie fügt sich. „Ich dachte, am besten lasse ich es über mich ergehen. Alles ist besser als wieder Polizei und eskalieren und ich verpasse meinen Flug.“

    Aiko fasst die Reise so zusammen: Nach der Landung soll Tom mit ihr ins Hotel-Shuttle gestiegen sein, sich ein Zimmer in ihrer Unterkunft genommen haben. Um ihm zu entkommen, sei sie mit dem Taxi zurück zum Flughafen gefahren. Auch dort sei er aufgetaucht. Sie sei noch zwei Mal in neue Hotels geflüchtet, er habe sie jedes Mal gefunden. Er soll geweint haben und gesagt, er habe alle Hotels nach ihr abgesucht.

    Irgendwann platzt Aiko der Kragen. „Ich habe gesagt, dass er sich verpissen soll. Ihn gefragt, ob er nicht checkt, dass ich hier bin, weil ich vor ihm fliehen will.“ Tom habe China nach rund 14 Tagen verlassen, Aiko bleibt eine weitere Woche.

    Aiko sagt, dass Tom kurz nach Weihnachten bei ihren Eltern vor der Tür stand. „Ich habe hier auf dich gewartet“, soll er gesagt haben. Als sie zurück zu ihrem Wohnort fährt, soll er wieder im gleichen Zug mit ihr gesessen haben.

    Die Überwachungs-Industrie

    Fachleute aus Beratungsstellen, Forschung und Politik bezeichnen die Überwachung mit Spionage-Apps als digitale Gewalt, weil sie mit elektronischen Mitteln tief in die Selbstbestimmung eingreift. Programme wie mSpy nennen sie Stalkerware: Software für Stalking.

    mSpy ist dabei nur eines der Produkte auf diesem Markt. IT-Sicherheitsforscher*innen sprechen von einer ganzen Industrie. Neben Spionage-Apps zählen auch GPS-Tracker oder Ortungs-Tags zu den Werkzeugen, auf die Täter*innen zugreifen.

    Besonders häufig kommen Spionage-Apps in Partnerschaften und Familien zum Einsatz. Denn um sie zu installieren, brauchen die Täter*innen in der Regel einige Minuten ungestörten physischen Zugang zum Zieltelefon und den Entsperrcode des Geräts. Je näher sie einer Person stehen, desto eher haben sie beides.

    Hinter mSpy steckt ein schwer zugängliches Firmengeflecht, beworben wird die Spionage-App über ein Netz von Unternehmen, die daran mitverdienen. Der Abo-Preis hängt von Buchungsdauer, Rabatten und gewünschtem Funktionsumfang ab und kann schnell 100 Euro pro Jahr übersteigen.

    „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus“

    Immer wieder ruft Aiko in den Jahren, in denen Tom sie verfolgt, die Polizei zu Hilfe, zeigt Tom an. Anfang 2024 wird ein Verfahren wegen Nachstellung eingestellt. Es sei nicht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen“, dass Aiko den Kontakt nicht gewollt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft. Tom soll der Polizei gesagt haben, sie seien noch zusammen und Bilder gezeigt haben, auf denen er mit Aiko zu sehen war. Aiko sagt: „Ich dachte, ich komme da nie wieder raus.“

    Im März 2024 schreibt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus mehrfach an den mSpy-Kundendienst, weil bestimmte Funktionen der App ausfallen. Als der Kontakt zu Aikos Telefon für eine Weile scheinbar ganz verloren geht, fragt die Person: „can someone please help“, zig Nachrichten später: „I have to know what’s going on“.

    Am 28. April um 11:08 Uhr wird die Spionage-App auf Aikos Telefon neu installiert. Wenige Minuten zuvor fragt jemand von Toms E-Mail-Adresse aus den Kundendienst, wie man mSpy installiert und bekommt eine Anleitung zugesendet. Die Nachrichten an den Kundendienst werden laut Chatprotokoll aus der Stadt verschickt, in der Aiko wohnt.

    Am Tag davor klingelt Tom bei Aiko. Sie sagt, er habe geweint und gesagt, er habe keinen Schlafplatz und kein Geld und wolle nur eine Nacht bleiben. Aiko lässt ihn entgegen ihrer Vorsätze wieder in die Wohnung. Heute vermutet sie, dass er ihr Entsperrmuster kannte und mSpy installierte, während sie gerade nicht im Raum war.

    Was an diesem Tag mit Aikos Telefon geschah, hinterließ Spuren auf dem Gerät. Aus einer forensischen Analyse, die netzpolitik.org bei einem unabhängigen IT-Sicherheits-Experten in Auftrag gab, geht hervor, wie sich das Geschehen vermutlich zugetragen hat: Tom installiert die App und deaktiviert dafür Sicherheitsfunktionen auf dem Handy, tippt einen Registrierungscode ein und schickt dann mit Aikos Handy eine WhatsApp-Nachricht an seine eigene Nummer:

    Test Oh Keykoffer funktioniert bitte funktionieren.

    K und L, sowie F und G liegen auf der Tastatur nebeneinander, vermutlich wollte Tom in Eile „Keylogger“ tippen. Ein Keylogger erfasst alle Anschläge auf der Tastatur und damit auch Passwörter, Nachrichten und Suchbegriffe, mSpy bietet diese Funktion.

    Ein deutlicher Anstieg der Fälle

    Wie viele Menschen andere mit Spionage-Apps ausspionieren, weiß niemand. Das Bundeskriminalamt erfasst entsprechende Anzeigen nicht gesondert. Sie fallen in die Rubrik digitale Gewalt, zusammen mit Videoaufnahmen in Umkleiden und sexualisierten Deepfakes beispielsweise. 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 17.193 Fälle von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen von der Polizei bearbeitet.

    Vor wenigen Tagen veröffentlichte das BKA eine Dunkelfeldstudie, für die Menschen zu ihren Gewalterfahrungen befragt wurden. Etwa jede 45. der befragten Frauen gab an, innerhalb der vergangenen fünf Jahre von einem Partner oder Ex-Partner gestalkt worden zu sein. Eine von hundert sagte, dass dies auch mit digitalen Mitteln geschah. Weniger als jede zehnte Frau zeigte die Taten an.

    Von einem deutlichen Anstieg der Fälle von digitalem Stalking berichten Fachberatungsstellen für digitale Gewalt und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Cordelia Moore, die lange in einer Frauenberatungsstelle zu digitaler Gewalt gearbeitet hat und heute Organisationen zum Thema berät, sagt: „In Stalkingfällen ist Cyberstalking inzwischen keine Ausnahme, sondern der Standard.“

    Die Bundesregierung will den Anbietern von Spionage-Apps vorschreiben, regelmäßig das Einverständnis der Geräte-Besitzer*innen einzuholen, so steht es im Koalitionsvertrag. Eine heimliche Überwachung wie im Fall von Aikos Telefon wäre damit nicht mehr möglich – zumindest wenn sich die App-Anbieter daran halten.

    Das Justizministerium des Bundes schreibt auf Anfrage, die Umsetzung werde gerade geprüft, man stehe dazu mit dem Innen- und dem Digitalministerium in Kontakt. Allerdings sitzen die Anbieter der App nicht in Deutschland, womöglich nicht einmal in der EU. Es ist unklar, welche Auswirkungen ein deutscher Alleingang hätte.

    „Von Panikattacken gequält“

    33 Fälle von verbotener Nachstellung gibt Aiko von Mai bis Dezember 2024 bei der Polizei zu Protokoll. Tom steht immer wieder vor ihrem Haus, fängt sie vor dem Kino und am Bahnhof ab, sitzt im gleichen Zug mit ihr, hält sie fest und will mit ihr sprechen. Er ruft mit unterdrückter Nummer immer wieder an, schickt ihr WhatsApp-Nachrichten.

    Wieder bricht Aiko den Kontakt zu Freund*innen ab. Die Freundin, die im vergangenen Jahr Tom aus Aikos Wohnung verjagte, gibt sie nicht auf und fährt wieder zu ihr. In ihrer Stellungnahme heißt es:

    Ich fand sie in ihrer Wohnung auf dem Sofa liegend vor, die Wohnung war vollständig abgedunkelt, (Aiko) war in einem verwahrlosten Zustand, von Panikattacken gequält und konnte zunächst kaum berichten, was sich in der letzten Zeit zugetragen hatte. Sie hatte mehrere Tage nichts gegessen, aus Angst, die Wohnung zu verlassen.

    Mehr als ein Jahr später wird Tom für diese Taten von der Staatsanwaltschaft wegen Nachstellung angeklagt. Er wird ein umfassendes Geständnis ablegen, eine Richterin wird ihn zu mehr als einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    „Stalking ist eine Machtdemonstration“

    Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Stalking ist eine Machtdemonstration, die der betroffenen Person signalisiert, dass sie sich nicht entziehen kann.“ Mit Hilfe von digitalen Werkzeugen, die den Standort übermitteln, sei eine derartige Machtdemonstration noch einfacher geworden.

    „Kontrolle und Stalking treten vor allem dann auf, wenn der gewaltausübende, meist männliche Part einen Machtverlust verhindern will“, sagt Burkard. Eingebettet sei das Stalking in eine patriarchale Gesellschaft, in der Macht in heterosexuellen Beziehungen oft ungleich verteilt ist.

    Typisch an dem Fall von Aiko, sagt Burkard, sei das Ineinandergreifen von analogem und digitalem Stalking. „Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Fortsetzung bereits bestehender Gewaltverhältnisse, sie taucht selten isoliert auf“, sagt sie.

    Am 10. Juni 2024 erlässt das Amtsgericht ihres Wohnortes auf Aikos Betreiben eine einstweilige Anordnung gegen Tom. Sechs Monate lang muss er mindestens 50 Meter Abstand von ihrer Wohnung halten, darf auch ihren Arbeitsplatz und die Wohnung der Eltern nicht aufsuchen oder anderweitig, beispielsweise per Anruf, Sprach- oder Textnachricht, Kontakt mit ihr aufnehmen. Bei Zufallstreffen hat er sich sofort zu entfernen. Die Anordnung wird später immer weiter verlängert werden. Die Dokumente dazu liegen netzpolitik.org vor.

    Obwohl es Tom nun verboten ist, sich Aiko zu nähern, fängt er sie über den darauf folgenden Sommer vier Mal in Seitenstraßen ihrer Wohnung ab. Er rennt auf sie zu und hält sie fest. Er schreibt unzählige Nachrichten und versucht dutzende Male, sie anzurufen.

    Das Amtsgericht ihres Wohnortes verurteilt Tom Ende September zu 800 Euro Ordnungsgeld. Er hört dennoch nicht auf. Im Oktober fordert das Gericht weitere 400 Euro. Wieder lässt er sich nicht davon beeindrucken. Tom wird vorläufig festgenommen. Als er wieder frei ist, schreibt er Aiko: „gib mir nur ein Zeichen, sonst muss ich wiederkommen“.

    Die Spionage-App wird enttarnt

    Dass die Spionage-App auf Aikos Smartphone entdeckt wird, ist nicht den Ermittlungen der Polizei zu verdanken. Von den Beamt*innen, mit denen Aiko sprach, sei keine*r auf die Idee gekommen, dass Tom Aikos Smartphone verwanzt haben könnte, dass Toms ständige Präsenz dort ihren Ursprung hat, sagt Aiko.

    Am Ende ist es nicht die Polizei, sondern ein Freund, der ihr Klarheit bringt. „Als Aiko mir von dem Stalking erzählte, hatte ich schon eine Ahnung, wie das kommen könnte, dass Tom immer weiß, wo sie ist“, sagt Benjamin. Er ist Dozent für Informatik und weiß, dass es frei erhältliche Spionage-Software gibt.

    Im November 2024 besucht er Aiko und untersucht ihr Telefon. Da ist mSpy noch aktiv. Nach wenigen Minuten findet er in der App-Übersicht ein Programm mit weitreichenden Berechtigungen. Es taucht auf dem Home-Bildschirm nicht auf und verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update service“. Aiko sagt, ihr sei diese App nicht bekannt gewesen. Die forensische Analyse, die der unabhängige IT-Sicherheitsexperte für netzpolitik.org durchführte, bestätigt, dass es sich dabei um mSpy handelt.

    So hat die App sie ausspioniert

    Im Download-Ordner von Aikos Handy liegt eine Installationsdatei für die Spionage-App. Sie wurde eine Minute vor der Installation der App „Update service“ heruntergeladen. Außerdem findet sich auf dem Telefon eine Datenbank, in die mSpy Informationen kopierte: Standortdaten, Browserverlauf, Kalender, Anruflisten, Fotos und Videos, SMS und E-Mails, Chats auf verschiedenen Plattformen sowie Mitschnitte der Tastatureingaben. Auch die Testnachricht, die während der Installation an Toms Nummer verschickt wurde, findet sich in den Daten. mSpy sendet derartige Informationen in eine Cloud, wo Kund*innen sie einsehen können – übersichtlich aufbereitet über ein Browser-Tool.

    Die App habe fast alle Berechtigungen gehabt, sagt Benjamin, also nicht nur auf alle Telefoninhalte zugreifen können, sondern auch Dateien und Apps aus der Ferne löschen und installieren dürfen. Er kann dies mit Screenshots belegen. Sie zeigen auch, dass die App in den 24 Stunden vor dem Novemberabend, an dem Benjamin die App entdeckt, auf verschiedene Daten zugegriffen hatte, etwa auf den Standort, Anrufliste, Fotos und Videos, Kalender, Kontakte oder SMS.

    Um den Datenabfluss zu unterbrechen, habe er die Berechtigungen noch in derselben Nacht aufgehoben, sagt Benjamin. Über viele Monate hatte Tom Zugang zu den Informationen, die mSpy über dieses Gerät erfasste, konnte sehen, wo Aiko sich befand. Jetzt ist es vorbei. Einen Monat später kauft Aiko sich ein neues Telefon.

    Der Moment der Erkenntnis

    Zu erfahren, dass Tom sie ausgespäht hatte, war „super erschütternd“, sagt Aiko. „Er wusste meine intimsten Gedanken, er wusste immer genau, wo ich war. Und er hat die ganze Zeit meine Realität manipuliert. Ich habe ja geglaubt, dass er überall auf mich wartet.“

    Noch aus einem anderen Grund war die Erkenntnis für sie ein Schock. Kurz zuvor hatte Aiko beschlossen, die Stadt zu verlassen und nach Berlin zu ziehen, um Tom zu entkommen. Sie sagt, sie wollte ohne Angst auf die Straße gehen, normal leben. „Als ich verstanden habe, dass er all meine Kommunikation abgegriffen hat, ist mir auch klar geworden, dass er vermutlich weiß, wo ich hinziehe“, sagt sie.

    In den Daten, die mSpy mitschnitt, findet sich eine E-Mail mit der Einladung zur Wohnungsbesichtigung. Dort liegen auch die Koordinaten ihrer neuen Wohnung, abgegriffen, als Aiko die Wohnung besichtigte.

    Nachdem Benjamin die App gefunden hat, gehen er und Aiko noch in der gleichen Nacht zur Polizei. Die beiden sagen, auf der Wache habe Benjamin versucht, den Beamten die Spionage-App zu erklären, zunächst ohne Erfolg. Erst als Aiko ein Foto herumgezeigt habe, das ihr Vermieter von Tom gemacht hatte, habe ein Polizist gesagt: „Das sieht nach nem Hacker aus.“ Auf dem Foto steht Tom mit aufgeklapptem Laptop unter Aikos Fenster.

    Michaela Burkard vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sagt: „Wichtig ist, dass alle Instanzen, die mit einer gewaltbetroffenen Person zu tun haben, Fachwissen und die nötige Sensibilität für digitale Gewalt haben.“ So sollte etwa die Polizei im Rahmen einer Risikoeinschätzung bei Partnerschaftsgewalt immer auch digitale Gewalt abfragen.

    Die Polizei findet ihn in einem Gebüsch

    Februar 2025. Vier Jahre ist es her, dass sich Aiko und Tom auf Bumble getroffen haben. Das Amtsgericht verhängt weitere 3.000 Euro Ordnungsgeld gegen Tom. Die vorhergehenden 1.200 Euro hat er noch nicht gezahlt. Vor Gericht gibt er später an, weitgehend mittellos zu sein.

    Ende Februar zieht Aiko nach Berlin. Ungefähr zur gleichen Zeit zieht auch Tom dorthin. Er hat nun keinen Fernzugriff mehr auf ihr Telefon, trotzdem lauert er ihr immer wieder vor ihrem Wohnblock auf, in dessen Umgebung, an der S-Bahn. Einmal finden Polizist*innen, die zu ihrer Sicherheit vor Aikos Haus patrouillieren, Tom in einem Gebüsch. Die Szene beschreibt das Amtsgericht Tiergarten in einem Urteil, das später gegen Tom fällt.

    Das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erwirkt einen Haftbefehl gegen Tom. Von Mai bis Juni sitzt er 27 Nächte in Untersuchungshaft. Er wird nur unter der Auflage entlassen, Berlin zu verlassen und sich Aiko nicht mehr zu nähern. Und doch steht er kurz darauf wieder vor ihrer Haustür. Es ist die eingangs geschilderte Szene. Aiko ruft die Polizei und Tom landet noch einmal für fast zwei Monate in Untersuchungshaft.

    Am 24. September 2025 verurteilt das Amtsgericht Tiergarten Tom wegen Nachstellung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er gesteht die Vorwürfe, will das Urteil aber nicht akzeptieren und geht in Berufung. Das Verfahren läuft.

    Das Ende?

    Ende Januar 2026 steht Tom noch einmal vor Gericht, diesmal in der Stadt, in der er und Aiko zuvor gewohnt haben. Es geht um die Geschehnisse, die vor ihrem Umzug stattfanden. Und anders als in Berlin geht es diesmal auch um mSpy: In ihrer Anklageschrift wegen Nachstellung erwähnt die Staatsanwaltschaft auch eine Software, die Tom auf Aikos Handy installiert habe, um ihren Standort zu verfolgen und „gezielte Zusammenkünfte herbeizuführen“.

    Während ihrer Aussage kommen Aiko immer wieder die Tränen. Sie spricht dennoch weiter.

    Tom gesteht alle Vorwürfe. Er bekommt ein Jahr und vier Monate Haft, keine Bewährung. In ihrem Urteil spricht die Richterin von einer „sehr hohen kriminellen Energie“. Sie erwähnt die Spionage-Software, die Nachrichten an den Kundendienst. „Die Skrupellosigkeit, die sie da an den Tag gelegt haben, das ist besonders und zeigt eine besondere Rücksichtslosigkeit.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tom sagte bei einem Telefonat mit netzpolitik.org, dass er Berufung einlegen will. Aiko sagt, für sie sei es wichtig gewesen, dass ihre Realität anerkannt wurde. Befreit fühle sie sich aber nicht, sondern vor allem: erschöpft.

    Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.