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Trilog zu Alterskontrollen: Warnung vor „Ausweispflicht für weite Teile des Internets“
Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Nein gesagt zur verpflichtenden Chatkontrolle. Aber die umstrittene Verordnung birgt weitere Risiken für digitale Grundrechte – und zwar flächendeckende Alterskontrollen. Worüber Kommission, Parlament und Rat jetzt verhandeln.
Es war ein merkliches Aufatmen Ende vergangenen Jahres. Nach mehr als drei Jahren Verhandlungen hatten sich Vertreter*innen der EU-Staaten im Rat auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt, einem der weitreichendsten Überwachungsprojekte der EU.
Hinter der Chatkontrolle stecken Pläne der EU-Kommission, Anbieter von Messengern wie Signal oder WhatsApp auf Anordnung dazu verpflichten zu können, die Kommunikation von Nutzer*innen zu durchleuchten. Vertrauliche Nachrichten müssten sie dann in großem Stil nach sogenannten Missbrauchsdarstellungen durchsuchen – ein fundamentaler Angriff auf sicher verschlüsselte Kommunikation. Anlass ist der Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO.
Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sind gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Mit dem Nein von Rat und EU-Parlament dürfte die Chatkontrolle vom Tisch sein. Kaum beachtet geblieben ist dabei jedoch ein weiteres Überwachungsvorhaben im Vorschlag der Kommission, und zwar die Einführung von Alterskontrollen.
Die EU-Kommission möchte Anbieter nämlich auch dazu verpflichten dürfen, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen. Betroffen sind Dienste, die Erwachsene nutzen können, um sexuelle Kontakte zu Minderjährigen anzubahnen. Das nennt sich Grooming.
Alterskontrollen laufen oftmals auf invasive Maßnahmen heraus. Nutzer*innen müssten dann zum Beispiel ihr Gesicht biometrisch vermessen lassen, damit eine Software ihr Alter schätzt, oder mithilfe von Dokumenten wie dem Ausweis belegen, dass sie erwachsen sind. Mindestens würde es damit für Millionen Nutzer*innen schwerer, sich frei im Netz zu bewegen. Wenn es nicht gelingt, solche Kontrollen sicher zu gestalten, drohen Datenschutz-Verletzungen und massenhafte Überwachung.
Kommission, Rat und Parlament haben teils widersprüchliche Positionen zu den Alterskontrollen. Aktuell verhandeln sie im sogenannten Trilog über die Verordnung – und damit auch über die Zukunft von Alterskontrollen in der EU. Wir liefern die Übersicht über die zentralen Positionen und die Risiken dahinter.
Das will die EU-Kommission
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Verpflichtung zu Alterskontrollen bei „interpersonellen Kommunikationsdiensten“ vor, einfach ausgedrückt: Anbietern mit Chatfunktion.
Sie sollen zunächst selbst das Risiko für Grooming einschätzen, also ob ihre Dienste zum Zweck des „sexuellen Kindesmissbrauchs“ eingesetzt werden könnten. Dabei spielt etwa eine Rolle, wie viele Kinder den Dienst überhaupt verwenden, wie leicht sie von Erwachsenen auf der Plattform kontaktiert werden können und welche Möglichkeiten es gibt, solche Kontakte zu melden.
Potenziell von Grooming betroffene Anbieter sollen dann das Alter ihrer Nutzer*innen überprüfen, um Minderjährige „zuverlässig“ zu identifizieren. Die Konsequenz sollen Maßnahmen zur Risikominderung sein. Zwar nennt der entsprechende Artikel im Entwurf kein konkretes Beispiel – denkbar wären aber zum Beispiel eingeschränkte Chat-Funktionen, die keine Gespräche mit Fremden erlauben.
Vergangene Recherchen über Grooming legen nahe: Diese Regelung könnte viele populäre Plattformen treffen, etwa TikTok, Instagram und Roblox oder das unter Gamer*innen beliebte Discord. Auch Messenger wie WhatsApp oder Signal könnten dazu verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer*innen zu prüfen.
Entscheidend sind hier die Worte „zuverlässig identifizieren“. Eine schlichte Altersabfrage dürfte kaum genügen. Es geht auch nicht bloß darum, dass Anbieter Schutzfunktionen für Minderjährige bereithalten müssen, damit betroffene Minderjährige (oder ihre Aufsichtspersonen) sie einsetzen können. Stattdessen könnte es sein, dass Nutzer*innen in großem Stil beweisen sollen, dass sie schon erwachsen sind.
Zusätzlich sieht die Kommission eine weitere Altersschranke vor, die noch einen Schritt früher ansetzt, und zwar bei „Stores für Software-Anwendungen“. Darunter dürften mindestens der Google Play Store und Apples App Store fallen, je nach Auslegung auch Spiele-Marktplätze wie Steam. Auch dort müssten Nutzer*innen demnach ihr Alter nachweisen, bevor sie Zugang bekommen.
Das will der Rat der EU
Der Rat der EU vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Geht es um Alterskontrollen, deckt sich die Ratsposition weitgehend mit dem Vorschlag der Kommission. Auch der Rat will, dass Anbieter, die ein Risiko zur Kontaktaufnahme mit Kindern bei sich feststellen, das Alter ihrer Nutzer*innen kontrollieren. Das Gleiche will der Rat für App Stores.
Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen stellt der Rat weitere Anforderungen auf. Demnach sollen die Maßnahmen Privatsphäre und Datenschutz wahren, transparent, akkurat und dabei auch zugänglich und diskriminierungsfrei sein. Der Rat spricht damit Aspekte an, die sich auch an anderer Stelle in EU-Regeln finden, etwa in den Leitlinien zum Jugendschutz im Netz auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).
Der Knackpunkt: Keine Technologie wird all diesen Anforderungen gerecht. Um den Anspruch zu erfüllen, akkurat zu sein, müssten Prüfungen wohl invasiv sein – sonst lassen sie sich täuschen. Typisch sind Kontrollen mit biometrischen Daten oder auf Basis von Dokumenten wie Ausweispapieren. Erstere können Menschen diskriminieren, die nicht ausreichend in den Trainingsdaten eines KI-Systems repräsentiert sind, etwa Women of Color. Letztere können Menschen ausschließen, die keine Papiere haben.
Das will das EU-Parlament
Das EU-Parlament will bei Alterskontrollen einen anderen Weg einschlagen, wie dessen Position zeigt. Streichen will das Parlament demnach die Pflichten für Alterskontrollen auf der Ebene von App-Stores.
Die Marktplätze sollen demnach bloß deutlich ausweisen, wenn Apps erst ab einem bestimmten Alter vorgesehen sind. Zudem sollen sie bei Apps, die das verlangen, die Zustimmung von Erziehungsberechtigten sicherstellen. Diese Maßnahmen könnten etwa Apple und Google bereits umgesetzt haben: Dort gibt es entsprechende Vorkehrungen für Accounts von Minderjährigen, die an Eltern-Accounts gekoppelt sind.
Für die Anbieter von Kommunikationsdiensten will das Parlament im Gegensatz zu Rat und Kommission keine verpflichtenden Alterskontrollen, sondern optionale. Risiken mindern müssen betroffene Anbieter dennoch; sie hätten allerdings die Wahl, auf welche Weise sie das tun.
Weniger invasive Methoden zur Altersprüfung haben einige Plattformen bereits heute im Einsatz. So will TikTok das Verhalten von Nutzer*innen auf Signale untersuchen, die auf ein zu geringes Alter hindeuten, etwa, mit welchen Accounts sie interagieren.
Das Parlament fordert zudem eine Reihe von Auflagen für Alterskontrollsysteme und wird dabei konkreter als der Rat. Demnach soll es für Nutzer*innen weiterhin möglich sein, anonyme Accounts einzurichten, und es sollen keine biometrischen Daten verarbeitet werden dürfen. Zudem sollen Kontrollen nach dem Zero-Knowledge-Prinzip erfolgen. Praktisch heißt das: Anbieter, bei denen man das eigene Alter nachweist, sollen nichts weiter erfahren, außer ob man die nötige Altersschwelle überschreitet. Ein mögliches Werkzeug dafür ist die von der EU in Auftrag gegebene Alterskontroll-App, die künftig Teil der digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) werden soll.
Für Dienste, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten, fordert das Parlament zusätzlich, dass sie standardmäßig in ihren Funktionen hohe Sicherheitsstandards wählen. Sie sollen etwa verhindern, dass Nutzer*innen persönliche Daten teilen oder Screenshots machen können.
Gesondert verlangt das Parlament außerdem Regeln für Pornoplattformen. Diese besondere Gruppe von Anbietern soll verpflichtend das Alter von Nutzer*innen kontrollieren. Das entspräche jedoch im Tenor den Anforderungen aus bereits bestehenden EU-Gesetzen wie der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und dem DSA.
Das steht auf dem Spiel
Alterskontrollen sind nicht nur ein Thema für Kinder und Jugendliche – es geht nämlich darum, alle Nutzer*innen zu kontrollieren, um Minderjährige herauszufiltern. Die deutsche Europa-Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) warnt: „Eine verpflichtende Altersverifikation würde eine Ausweispflicht für weite Teile des Internets bedeuten, und zwar vor allem auch für Erwachsene.“ Diese Warnung würde jedoch voraussetzen, dass die EU eine Pflicht zu Alterskontrollen sehr streng auslegt.
Wenn bei Alterskontrollen die Plattformen zum Türsteher werden und Daten auch für andere Zwecken nutzen können, wäre das „höchst problematisch“, so Sippel weiter. Deshalb brauche es Safeguards wie das Zero-Knowledge-Prinzip. „Schließlich darf die Anonymität und Nutzung von Pseudonymen nicht gefährdet werden.“ Außerdem warnt die Abgeordnete davor, Alterskontrollen als Allheilmittel zu betrachten. „Um Kinder effektiv zu schützen, braucht es eine strukturelle Reform der Plattformen, damit Profit nicht mehr aus dem Geschäft mit missbräuchlichen Inhalten geschlagen werden kann.“ Abgeordnete aus anderen Fraktionen haben sich auf Anfrage von netzpolitik.org nicht geäußert.
Für European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, beobachtet Politikberater Simeon de Brouwer das Gesetzesvorhaben. „Verpflichtende Altersverifikation bei Diensten für zwischenmenschliche Kommunikation ist gefährlich, weil sie die freie Rede unterdrückt“, warnt er. Je nach Art der Kontrollen könnten ganze Gesellschaftsgruppen ausgeschlossen werden – etwa Menschen ohne Papiere. Außerdem warnt er vor Einschüchterung („chilling effects“), wenn der Zugang zu sicherer Kommunikation hinter verpflichtenden Kontrollen steht.
Auch Alterskontrollen auf App-Marktplätzen lehnt de Brouwer ab. „Ein derartiges Maß an Kontrolle und aufdringlicher Datenverarbeitung sollte nicht normalisiert werden – besonders nicht an einem solchen Nadelöhr.“ Es entstehe keine Sicherheit, sondern Kontrolle, wenn der Zugang zu digitalen Werkzeugen vom Überwinden zentraler Prüfsysteme abhängig gemacht wird.
Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende des Vereins für progressive Digitalpolitik D64. „Alle bekannten Technologien zur Altersbestimmung im Netz weisen signifikante Schwächen auf“, schreibt sie auf Anfrage. So seien etwa KI-gestützte Altersschätzungen häufig ungenau und „bergen massive Diskriminierungspotenziale, da ihre Leistung stark von Geschlecht, Alter, Hautfarbe und anderen Merkmalen abhängt“. Verifikation anhand von Ausweisdokumenten wiederum könne „eine signifikante Barriere für gesellschaftliche Teilhabe darstellen“.
Unterm Strich würden neue Pflichten zur Altersverifikation „einen Bärendienst für die Privatsphäre von jungen Menschen im Netz“ darstellen, warnt Windwehr. Vor allem würden sie nichts an den strukturellen Problemen ändern, die Plattformen zu unsicheren Räumen für Kinder machen können. „Der politische Anspruch sollte darin bestehen, an der Wurzel des Problems anzusetzen und Plattformen für ihre Produkte zur Verantwortung zu ziehen, statt vulnerable Nutzende auszuschließen.“
So geht es jetzt weiter
Beim Gesetz steht die EU unter gewissem Zeitdruck. Obwohl viele Dienstleister wie etwa Meta bereits jetzt eine freiwillige Chatkontrolle durchführen, fehlt dafür eine dauerhafte Rechtsgrundlage. Möglich ist die Maßnahme nur durch eine vorübergehende Ausnahmeregelung mit Blick auf die Datenschutz-Richtlinie für elektronische Kommunikation. Die Frist dafür endet jedoch im April 2026. Zumindest Kommission und Rat wollen sie um zwei Jahre verlängern; das Parlament müsste dem noch zustimmen.
Weil der Rat sich jahrelang nicht auf eine Position zur Chatkontrolle einigen konnte, war das ganze Gesetzesvorhaben für lange Zeit blockiert. Erst mit der Einigung auf die Ratsposition Ende November wurde der Weg frei für die informellen Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Beim Trilog versuchen die drei EU-Organe einen Kompromiss zu finden. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen. Dauer: ungewiss; ein Ergebnis ist nicht garantiert.
„Trotz der Differenzen zeigen das Europäische Parlament und der Rat die feste Absicht, intensiv an dem Vorschlag zu arbeiten und so schnell wie möglich eine Einigung zu erzielen“, sagte jüngst der spanische Abgeordnete Javier Zarzalejos (EVP) während einer Ausschuss-Sitzung am 27. Januar. Er ist der zuständige Berichterstatter der konservativen Fraktion im Parlament.
Nach dem ersten Verhandlungstermin am 9. Dezember sollen Verhandlungen auf technischer Ebene am 15. Januar begonnen haben. Aus diesen bis dato zwei Terminen könne Zarzalejos von „guter Atmosphäre und beachtlichem Fortschritt“ berichten. Diskutiert habe man bisher insbesondere das neue EU-Zentrum – das ist die geplante zentrale Anlaufstelle zur Umsetzung der Verordnung. Der nächste Trilog-Termin soll der 26. Februar sein.
Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon. Chris Köver recherchiert und schreibt über Migrationskontrolle, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später eine eigene Zeitschrift mitgegründet. Ihre Arbeit wurden ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Ich lass’ das einfach mal hier so stehen. #CSA-VO #Chatkontrolle youtu.be/gCeJFHAsE6o?...
8. Oktober 2025 - Regierungspr... -
Chatkontrolle: Noch hält sich Widerstand
Derzeit ist eine Einigung zur Chatkontrolle auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten im Rat noch nicht absehbar.
Doch ob etwa die Ablehnung aus Deutschland zum massenhaften Scannen privater Kommunikation weiter hält, ist ungewiss. Das hat auch eine Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag gezeigt.
Ein polnischer Kompromissvorschlag zur Chatkontrolle war zuletzt im Rat gescheitert. Der hatte darauf gesetzt, dass Internet-Dienste zwar freiwillig die Inhalte ihrer Nutzer:innen auf Straftaten durchsuchen können, es aber keine verpflichtenden Anordnungen geben soll. Darauf konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht einigen. Aber auch der neue Vorschlag der aktuellen dänischen Ratspräsidentschaft findet noch keinen vollen Rückhalt. Der kehrt im Gegensatz zum Kompromissvorschlag aus Polen wieder zurück zur ursprünglichen Linie, eine umfassend verpflichtende Chatkontrolle einzuführen, um nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Grooming zu suchen.
Dass die Mitgliedstaaten sich seit mehr als drei Jahren mit dem Thema herumschlagen und nicht einfach grünes Licht für eine Massenüberwachung ohne Verdacht geben, ist einer Sperrminorität im Rat zu verdanken. Auch Deutschland hatte immer wieder Vorschläge blockiert, die vorgesehen hatten, etwa auch verschlüsselte Kommunikation zu scannen.
Bedenken gab es offenbar auch in der Sitzung der Gruppe „Strafverfolgung“ am Freitag, einem Vorbereitungsgremium des Rats. Dort hätten viele Mitgliedstaaten noch Vorbehalte angemeldet, heißt es aus EU-Kreisen.
Doch seit dem Regierungswechsel in der Bundesrepublik ist ungewiss, wie entschieden der deutsche Beitrag zur Verhinderung des anlasslosen Scannens noch ist. Federführend für die deutsche Position ist das CSU-geführte Innenministerium unter Alexander Dobrindt. Als bevölkerungsreiches EU-Land ist die hiesige Position ausschlaggebend dafür, ob eine Einigung auf Ratsebene zustande kommt.
Chatkontrolle im Digitalausschuss
Einen Einblick, wie es mit der deutschen Position zur Chatkontrolle aussieht, bot die Sitzung des Digitalausschusses im Bundestag am Mittwoch. Die fand nicht öffentlich statt, doch nach einem Bericht von „heute im bundestag“ erklärte eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums, man könne die dänische Position „nicht zu 100 Prozent“ mittragen.
Nach Informationen von netzpolitik.org wurde in der Ausschusssitzung jedoch klar, dass es Spannungen zwischen Innen- und Justizministeriums (BMJV) gibt und eine geeinte Position Deutschlands noch nicht absehbar ist. Offenbar steht das BMI zwar weiterhin gegen ein Aufbrechen von Verschlüsselung, aber im Scannen von bekanntem Material auf den Endgeräten sieht es eine zustimmungsfähige Möglichkeit.
Das entspräche einem sogenannten Client-Side-Scanning, bei dem unverschlüsselte Inhalte vor oder nach dem Versenden untersucht werden. Das widerspricht der Position der Vorgängerregierung. Sicherheitsfachleute warnen vor dieser Methode, da sie Privatsphäre, IT-Sicherheit und Meinungsfreiheit gefährde.
„Ich finde es äußerst beunruhigend, dass die Bundesregierung sich dermaßen aus ihrer Verantwortung nimmt, hier eine Position zu beziehen“, so die Linkenabgeordnete Donata Vogtschmidt, die Obfrau ihrer Fraktion im Digitalausschuss ist. „Denn im Rat der EU hängt die bisherige Sperrminorität gegen Chatkontrolle unmittelbar von Deutschland ab.“ Bleibe die Bundesregierung nicht bei der Position ihrer Vorgängerregierung, „könnte der Damm brechen und das größte Überwachungspaket wahr werden, das die EU je gesehen hat.“
Jeanne Dillschneider, Obfrau für die Grünen im Ausschuss, schreibt gegenüber netzpolitik.org zu ihrem Eindruck von der Sitzung: „Gerade die Union hat in der Vergangenheit oft gezeigt, wie wenig ihr der Schutz digitaler Grundrechte bedeutet. Ähnliches befürchte ich nun erst recht beim unionsgeführten Innenministerium.“ Sie hält es deshalb für „umso entscheidender, ob das Justizministerium auch in dieser Legislaturperiode unsere digitalen Grundrechte hochhält“.
Justiz- und Innenministerium bleiben verschlossen
Ob es das tun wird? Das Haus unter Leitung von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält sich auf Nachfrage von netzpolitik.org bedeckt und bittet darum, sich bei dem Thema an das „innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Bundesinnenministerium zu wenden“. Selbst will das Ministerium zu offenen Punkten für eine Einigung offenbar nichts sagen. Das Innenministerium hingegen teilt mit, es werde sich „zu laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung grundsätzlich nicht äußern“.
„Vorsichtig hoffnungsvoll stimmt mich, dass einige Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen meine Kritik an der Chatkontrolle offenbar teilen“, schreibt Dillschneider weiter. „Die Frage wird nun sein, ob sie sich auch zu einer tatsächlichen Ablehnung der Chatkontrolle durchringen können. Sonderlich optimistisch bin ich hier allerdings nicht.“
Dillschneiders Ausschusskollegin Vogtschmidt will dafür sorgen, dass sich der Bundestag auch über Äußerungen in Ausschusssitzungen hinaus zum Thema positionieren muss. Das ermöglicht Artikel 23 des Grundgesetzes, dementsprechend auch das Parlament europapolitische Stellungnahmen beschließen kann. Diese muss die Regierung dann in Verhandlungen berücksichtigen. Vogtschmidt findet: „Jetzt denke ich, wird die Chatkontrolle auch noch mal ins Plenum des Bundestags müssen, um diese ungeheuerliche Gefahr einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen. Dafür werde ich mich in den nächsten Tagen einsetzen!“
Ernst wird es auf EU-Ebene zum nächsten Mal Mitte Oktober, wenn die Justiz- und Innenminister:innen der EU-Staaten zusammenkommen. Die dänische Ratspräsidentschaft habe laut einem EU-Beamten trotz der Vorbehalte in der Ratsarbeitsgruppe angekündigt, den Vorschlag bei dem Treffen am 13./14. Oktober auf die Tagesordnung zu bringen. Das wäre eine Gelegenheit, eine Ratsposition abzustimmen – wenn bis dahin eine Einigung gelingt.
Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Anna Biselli - netzpolitik:
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Eine mögliche Rechtfertigung von Faeser nach der Abstimmung könnte folgendermaßen lauten:
„Der vorliegende Entwurf enthält nicht das, was wir uns wünschen, aber schlimmer wäre es, keinen Entwurf zu haben.“
Wir können hier gerne weitere Phrasen sammeln, die Faeser nach ihrer Zustimmung oder Enthaltung zur Chatkontrolle abgeben könnte.
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#EU #Chatkontrolle #CSAVO #SPD #Umfallen #SPDFälltUm #Faeser
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Eine mögliche Rechtfertigung von Faeser nach der Abstimmung könnte folgendermaßen lauten:
„Der vorliegende Entwurf enthält nicht das, was wir uns wünschen, aber schlimmer wäre es, keinen Entwurf zu haben.“
Wir können hier gerne weitere Phrasen sammeln, die Faeser nach ihrer Zustimmung oder Enthaltung zur Chatkontrolle abgeben könnte.
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#EU #Chatkontrolle #CSAVO #SPD #Umfallen #SPDFälltUm #Faeser
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Eine mögliche Rechtfertigung von Faeser nach der Abstimmung könnte folgendermaßen lauten:
„Der vorliegende Entwurf enthält nicht das, was wir uns wünschen, aber schlimmer wäre es, keinen Entwurf zu haben.“
Wir können hier gerne weitere Phrasen sammeln, die Faeser nach ihrer Zustimmung oder Enthaltung zur Chatkontrolle abgeben könnte.
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Eine mögliche Rechtfertigung von Faeser nach der Abstimmung könnte folgendermaßen lauten:
„Der vorliegende Entwurf enthält nicht das, was wir uns wünschen, aber schlimmer wäre es, keinen Entwurf zu haben.“
Wir können hier gerne weitere Phrasen sammeln, die Faeser nach ihrer Zustimmung oder Enthaltung zur Chatkontrolle abgeben könnte.
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#EU #Chatkontrolle #CSAVO #SPD #Umfallen #SPDFälltUm #Faeser
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Diese Woche stimmt der EU-Rat voraussichtlich über seine Position zur grundrechtswidrigen Chatkontrolle (CSA-Verordnung) ab.
Ich erwarte, dass die deutsche SPD-Innenministerin umfällt und entgegen der offiziellen Position der Bundesregierung entweder für die aktuelle Position stimmt oder sich enthält und damit eine Sperrminorität gegen die Chatkontrolle im EU-Rat verhindert.
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#EU #Chatkontrolle #CSAVO #SPD #Umfallen #SPDFälltUm #Faeser
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Diese Woche stimmt der EU-Rat voraussichtlich über seine Position zur grundrechtswidrigen Chatkontrolle (CSA-Verordnung) ab.
Ich erwarte, dass die deutsche SPD-Innenministerin umfällt und entgegen der offiziellen Position der Bundesregierung entweder für die aktuelle Position stimmt oder sich enthält und damit eine Sperrminorität gegen die Chatkontrolle im EU-Rat verhindert.
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Diese Woche stimmt der EU-Rat voraussichtlich über seine Position zur grundrechtswidrigen Chatkontrolle (CSA-Verordnung) ab.
Ich erwarte, dass die deutsche SPD-Innenministerin umfällt und entgegen der offiziellen Position der Bundesregierung entweder für die aktuelle Position stimmt oder sich enthält und damit eine Sperrminorität gegen die Chatkontrolle im EU-Rat verhindert.
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Diese Woche stimmt der EU-Rat voraussichtlich über seine Position zur grundrechtswidrigen Chatkontrolle (CSA-Verordnung) ab.
Ich erwarte, dass die deutsche SPD-Innenministerin umfällt und entgegen der offiziellen Position der Bundesregierung entweder für die aktuelle Position stimmt oder sich enthält und damit eine Sperrminorität gegen die Chatkontrolle im EU-Rat verhindert.
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