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#bundeskompetenz — Public Fediverse posts

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  1. Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem #Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des #Bundesverfassungsgericht​s die #Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von #Infektionskrankheit​en beim Menschen (​#Infektionsschutzgesetz#IfSG) wegen fehlender #Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

    Die Beschwerdeführenden – #Fachärztinnen und #Fachärzte im Bereich der Notfall- und #Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der #Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer #Behandlungskapazität​en bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare #Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.

    Die #Verfassungsbeschwerde​​n haben Erfolg, der Eingriff in die #Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Es besteht keine #Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.

    Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.

    Quelle

    #CapitalismIsADeathCult

  2. Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem #Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des #Bundesverfassungsgericht​s die #Triage-Regelungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von #Infektionskrankheit​en beim Menschen (​#Infektionsschutzgesetz#IfSG) wegen fehlender #Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen für nichtig erklärt.

    Die Beschwerdeführenden – #Fachärztinnen und #Fachärzte im Bereich der Notfall- und #Intensivmedizin – wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen den neu eingeführten § 5c IfSG. Darin regelt der #Bundesgesetzgeber unter anderem, anhand welcher materieller Kriterien eine Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer #Behandlungskapazität​en bei nicht ausreichenden Ressourcen – also im Fall einer sogenannten Triage – zu treffen ist, soweit dieser Knappheitsfall durch eine übertragbare #Krankheit jedenfalls mitverursacht ist.

    Die #Verfassungsbeschwerde​​n haben Erfolg, der Eingriff in die #Berufsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Es besteht keine #Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die angegriffenen Regelungen des § 5c IfSG.

    Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen ergangen.

    Quelle

    #CapitalismIsADeathCult