(Nichts) neues aus der EU
In italjen sollte man sich besser nicht zu lästerlichen ausrufen hinreißen lassen, dafür werden einem schon mal wegen g’tteslästerung 102 øre bußgeld aufgebrummt.
Was wie ein schlechter Scherz klingt, ist eine Geldstrafe, die sich auf Artikel 724 des italienischen Strafgesetzbuchs gründet. Er sieht für Personen, die öffentlich mit beleidigenden Worten gegen Gottheiten fluchen, eine Verwaltungsstrafe zwischen 51 und 309 Euro vor […] Ursprünglich war die Vorschrift allerdings ausdrücklich auf die „Religion des Staates“ bezogen und damit auf die katholische Kirche […] Bemerkenswert ist, dass im beschriebenen Fall das Polizeiprotokoll von Venedig ausgerechnet noch die alte Formulierung verwendet: Der Rollerfahrer habe „die Gottheiten, die von der Staatsreligion verehrt werden“, beleidigt. Diese Wortwahl stammt aus einer Zeit, in der die katholische Religion tatsächlich noch als Staatsreligion behandelt wurde
So schade, dass diese ganzen g’tter so etwas nicht einfach selbst mal kurz mit ihrer allmacht erledigen können. Die sind vermutlich immer noch vom vielen schöpfen ein bisschen erschöpft. Da muss ihnen die staatsgewalt beistehen.
#Christentum #EU #Gotteslästerung #HPD #Italien #Katholizismus #Link #Religion