Niemand verantwortlich für Germanwings-Absturz
Das LG Braunschweig hat die Klage gegen das Luftfahrtbundesamt als unbegründet abgewiesen. Die Rechtslage sei eindeutig, die Hinterbliebenen können Ansprüche nur gegen #Germanwings geltend machen.
Die Angehörigen waren bereits mit Schadenersatz-Forderungen gegen die Germanwings-Mutter Lufthansa gescheitert. Nicht die #Lufthansa sei für die flugmedizinische Beurteilung verantwortlich, sondern das #Luftfahrtbundesamt.
Hölle