#ismsblog — Public Fediverse posts
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EuGH legt Begriff der berechtigten Interessen eng aus
https://www.dr-datenschutz.de/eugh-legt-begriff-der-berechtigten-interessen-eng-aus/
Gemäß EuGH-Urteil kann sich ein Sportverband bei der entgeltlichen Weitergabe von personenbezogenen Mitgliedsdaten zu Marketing- und Werbezwecken auf seine berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berufen. Doch der Teufel steckt im Detail. Dieser Artikel geht darauf ein inwiefern auf die sonstigen Grundsätze der DSGVO zu achten ist.
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CUII-Liste: Internetprovider heben 39 Netzsperren auf
https://netzpolitik.org/2024/cuii-liste-internetprovider-heben-39-netzsperren-auf/
Ein Schüler hat die geheime Liste der Websites veröffentlicht, die nach Absprache von Unternehmen und Verbänden in Deutschland gesperrt werden – viele davon offenbar zu Unrecht. Jetzt haben Internetprovider 39 der gesperrten Domains wieder freigegeben. Zwei Seiten sind weiterhin grundlos mit einem DNS-Block versehen.
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Ich höre und lese im Zusammenhang mit dem NIS2UmsuCG immer von einem "neuen IT-Sicherheitsgesetz".
Das ist falsch - das NIS2UmsuCG wird das BSIG ersetzen, nicht das IT-SiG! -
Open Source: EU veröffentlicht Tool, das den Datenschutz von Websites prüft
https://t3n.de/news/open-source-eu-tool-datenschutz-websites-1601656/
Die Europäische Datenschutzbehörde hat ein neues Tool vorgestellt, mit dem Nutzer die Datennutzung auf Websites überprüfen können. So soll die Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze sichergestellt werden – und bietet Entwicklern noch weitere Möglichkeiten.
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Wusstet ihr es?
OSINT (Open Source Intelligence) ist ein inzwischen bekannter Begriff, aber wisst ihr auch was HUMINT, IMINT, SIGINT, GOINT und SOCMINT sind?
Nein(?) - dann lest mal hier nach:
https://www.bnd.bund.de/DE/Die_Arbeit/Informationsgewinnung/informationsgewinnung_node.html -
Internationale Cybersicherheitsbehörden veröffentlichen Leitfaden zur Entwicklung sicherer KI-Systeme
Das heute veröffentlichte Dokument „Guidelines for Secure AI System Development“ der Partnerbehörden des BSI aus UK und USA stellt einen Leitfaden zur Entwicklung sicherer KI-Systeme bereit. 23 internationale Cybersicherheitsbehörden aus 18 Ländern unterstützen den Leitfaden, an dem auch das BSI mitgewirkt hat.
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Bestellung eines Sonderbeauftragten durch das BaFin
-> Eine Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags; von generellem Interesse, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bei der Deutschen Bank.
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Anhörung zum Digitalgesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-pa-gesundheit-digitalgesetz-976508
Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 15. November 2023, mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist u.a. der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG, 20/9048).
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Die Staats- und Regierungschefs der Gruppe der sieben größten demokratischen Volkswirtschaften der Welt (G7) haben sich auf neue Leitlinien für Künstliche Intelligenz (KI) geeinigt.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g-7-staaten-einigen-sich-auf-leitlinien-fuer-ki-19278653.html
-> Die neuen G7-Leitlinien und die Reaktion der EU:
- https://germany.representation.ec.europa.eu/news/enormer-potentieller-nutzen-von-ki-kommission-begrusst-g7-einigung-auf-leitlinien-2023-10-30_de
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/g7-leaders-statement-hiroshima-ai-process -
Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung
https://www.dr-datenschutz.de/abgrenzung-zwischen-verantwortlichkeit-und-auftragsverarbeitung/
Das Datenschutzrecht sieht verschiedene Formen der Datenverarbeitung unter Beteiligung mehrerer Unternehmen vor, die mit unterschiedlichen bußgeldbewehrten Pflichten einhergehen.
-> Wie alles von Dr. Datenschutz: Gut, verständlich, mehr Info brauch man nicht.
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Kritik an DSGVO wächst - EU-Datenschutz ist kompliziert und praxisfern
Das Regelwerk sei zu komplex und gehe an der Geschäftsrealität vorbei, lautet die Kritik.
-> Aus meiner Sicht stellen die in dem Artikel dargestellten Sachverhalte keine Probleme der DSGVO dar, sondern zeigen vielmehr die Unfähigkeit (besser: die Unwilligkeit) der Unternehmen, diese - sehr sinnvollen - Vorgaben umzusetzen.
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Überraschungs-Urteil: DSGVO doch nicht anwendbar bei Pseudonymisierung?
Anonyme Daten unterliegen nicht der DSGVO. So weit, so sicher. Werden hingegen pseudonymisierte Daten verarbeitet, handelt es sich grundsätzlich um personenbezogene Daten. Daher sollte die DSGVO anwendbar sein. Oder doch nicht? Es kommt nach dem jüngsten Urteil des des Gerichts der Union (EuG) darauf an, wer welches Wissen hat. Und und bricht damit mit der bisherigen Rechtspraxis.
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Der Ausschuss für Digitales befasst sich am Mittwoch, 1. März 2023, 14 Uhr, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema Chatkontrolle.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-digitales-928540
-> Auf der Seite sind auch die Sachverständigenliste, der Fragenkatalog sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen einzusehen. I.d.R. sind die Anhörungen immer ganz interessant - für den/die, der/die Zeit und Lust hat.
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Ich möchte auf folgende Sitzung des #Digitalausschusses des #Bundestags hinweisen:
Anhörung zur Cybersicherheit - Zuständigkeiten und Instrumente
in der Bundesrepublik Deutschland (Mittwoch, 25. Januar 2023, 14-16 Uhr)Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet übertragen.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/Anhoerungen/928388-928388
Die zur Verfügung gestellten Stellungnahmen der einberufenen Experten versprechen eine interessante Diskussion/Fragerunde.