#portalbetreiber — Public Fediverse posts
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👩⚖️ OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24
Die Zulässigkeit von Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal gelten die #Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals die vom #BGH für Online-Plattformen entwickelten Grundsätze.
Der Bewertete kann die #Löschung der Bewertung verlangen, wenn der #Portalbetreiber den Bewerter ihm gegenüber nicht so individualisiert, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann.
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Deshalb ist es nicht überraschend, dass sich 48% bei der #JustizUmfrage für das #Internetportal entschieden hätten. Der #Deal: gegen #Abtretung des #Schadenersatz #Anspruchs zahlt der #Portalbetreiber einen Großteil sofort aus. Den Rest - z.B. 30% - behält er für #Aufwand und #Prozessrisiko - das ist aber gering, weil er Zugriff auf die nötigen #Datenbanken (z.B. #Flugverspätung) hat. Viele #Verbraucher wollen aber lieber 30% weniger #Geld, dafür aber sofort den #Ärger los.