#epetition_183347 — Public Fediverse posts
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:182305: Gleichstellungsrecht. Beendigung der Praxis der positiven Diskriminierung #ePetition_182305
182821: Urlaub von Arbeitnehmern. Gesetzliche Anpassung der Urlaubstage für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren #ePetition_182821
183063: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Keine Anrechnung des Steuerfreibetrages beim Einkommen bei Menschen mit Behinderungen #ePetition_183063
183197: Tierhaltung. Einführung einer verpflichtenden/sozial gestaffelten Krankenversicherung für Hunde #ePetition_183197
183347: Arbeitszeit. Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste #ePetition_183347
174803: Internationale Verträge und Abkommen. Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten #ePetition_174803
182723: Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Pkw-Parkplatz für mehrere Motorräder #ePetition_182723
182852: Verkehrsordnungswidrigkeiten. Faire Regeln für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im deutschen Straßenverkehr #ePetition_182852
183324: Straßengüterverkehr. Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer #ePetition_183324
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:182305: Gleichstellungsrecht. Beendigung der Praxis der positiven Diskriminierung #ePetition_182305
182821: Urlaub von Arbeitnehmern. Gesetzliche Anpassung der Urlaubstage für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren #ePetition_182821
183063: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Keine Anrechnung des Steuerfreibetrages beim Einkommen bei Menschen mit Behinderungen #ePetition_183063
183197: Tierhaltung. Einführung einer verpflichtenden/sozial gestaffelten Krankenversicherung für Hunde #ePetition_183197
183347: Arbeitszeit. Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste #ePetition_183347
174803: Internationale Verträge und Abkommen. Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten #ePetition_174803
182723: Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Pkw-Parkplatz für mehrere Motorräder #ePetition_182723
182852: Verkehrsordnungswidrigkeiten. Faire Regeln für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im deutschen Straßenverkehr #ePetition_182852
183324: Straßengüterverkehr. Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer #ePetition_183324
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:182305: Gleichstellungsrecht. Beendigung der Praxis der positiven Diskriminierung #ePetition_182305
182821: Urlaub von Arbeitnehmern. Gesetzliche Anpassung der Urlaubstage für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren #ePetition_182821
183063: Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Keine Anrechnung des Steuerfreibetrages beim Einkommen bei Menschen mit Behinderungen #ePetition_183063
183197: Tierhaltung. Einführung einer verpflichtenden/sozial gestaffelten Krankenversicherung für Hunde #ePetition_183197
183347: Arbeitszeit. Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste #ePetition_183347
174803: Internationale Verträge und Abkommen. Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten #ePetition_174803
182723: Straßenverkehrs-Ordnung. Ein Pkw-Parkplatz für mehrere Motorräder #ePetition_182723
182852: Verkehrsordnungswidrigkeiten. Faire Regeln für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im deutschen Straßenverkehr #ePetition_182852
183324: Straßengüterverkehr. Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer #ePetition_183324
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Die ePetition 183347 an den Bundestag aus dem Bereich Arbeitszeit mit dem TitelBereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste
kann bis zum Montag 01. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Mit der Petition wird gefordert, Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste gesetzlich klar und verbindlich zu regeln, sodass Arbeitnehmer:innen für die gesamte Zeit ihrer Bereitschaftsleistung angemessen vergütet werden. Dabei sollen diese Arbeitszeiten voll angerechnet und bezahlt werden. Ziel ist es, den Missstand zu beenden, dass Beschäftigte oft unzureichend oder gar nicht für ihre Bereitschaftszeiten bezahlt werden.
und wird begründet
Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste sind unverzichtbare Bestandteile vieler Berufe, bei denen Arbeitnehmer:innen jederzeit einsatzbereit sein müssen – oft über viele Stunden hinweg, nachts und an Wochenenden. Während beim Bereitschaftsdienst die Mitarbeiter:innen vor Ort bleiben müssen, um bei Bedarf sofort tätig zu werden, müssen sie bei der Rufbereitschaft jederzeit erreichbar und einsatzbereit sein. Trotz dieser erheblichen Belastungen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, diese Zeiten angemessen zu vergüten. Viele Beschäftigte erhalten für die gesamte Bereitschaftszeit entweder nur eine sehr geringe Vergütung oder gar keine Bezahlung. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Missstand, der die Arbeitsbedingungen erheblich verschlechtert und die Wertschätzung der geleisteten Arbeit untergräbt. Die derzeitigen Tarifverträge bieten oft nur unzureichende Regelungen und gelten nicht für alle Branchen oder Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Deshalb ist eine klare gesetzliche Regelung notwendig, die sicherstellt, dass alle Beschäftigten für ihre Bereitschaftszeiten fair und angemessen entlohnt werden – inklusive einer vollen Anrechnung der Bereitschaftszeit und eventueller Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. Nur so kann der Arbeitsschutz verbessert, die Arbeitsbelastung gerecht vergütet und die Arbeitszufriedenheit gesteigert werden. Ich fordere daher eine verbindliche gesetzliche Regelung, die diese Missstände beseitigt und faire Arbeitsbedingungen schafft. Forderung: Eine verbindliche gesetzliche Regelung, die die Vergütung von Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten mit konkreten Mindestzahlen klar festlegt. Bereitschaftsdienstzeiten, bei denen Beschäftigte vor Ort sein müssen, müssen auch als vollwertige Arbeitszeit gelten und vollständig vergütet werden. Für Bereitschaftsdienste können eventuelle Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit vorgeschrieben werden. Rufbereitschaftsdienste müssen gesetzlich mindestens mit einer Vergütung von 30 % der regulären Arbeitszeitvergütung festgeschrieben werden – als verbindlicher Mindeststandard. Diese Vergütungen dürfen keine freiwilligen Leistungen von Arbeitgebern sein, sondern müssen gesetzlich verpflichtend sein, damit alle Beschäftigten gleich und fair behandelt werden. Nur durch klare, verbindliche gesetzliche Vorgaben mit festen Zahlen kann dieser Missstand behoben und die Arbeitsleistung der Beschäftigten angemessen anerkannt werden.