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#epetition_neu — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #epetition_neu, aggregated by home.social.

  1. Die ePetition 184012 an den Bundestag aus dem Bereich Steuerrecht mit dem Titel

    Umfassende Reform des deutschen Steuersystems

    kann bis zum Dienstag 07. Oktober 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, eine umfassende Reform des deutschen Steuersystems einzuleiten mit dem Ziel, es im Sinne demokratischer Transparenz, Gerechtigkeit und Bürgernähe grundlegend zu vereinfachen. Einkommensteuer soll klar gestaffelt, wirtschaftliche Erträge einheitlich besteuert, Sonderregelungen abgeschafft und Steuererklärungen für Bürger:innen verständlich und eigenständig machbar werden.

    und wird begründet

    Das deutsche Steuersystem ist über Jahrzehnte zu einem überkomplexen und intransparenten Regelwerk geworden. Selbst wirtschaftlich gebildete Bürger:innen benötigen oft professionelle Hilfe, um ihre Steuererklärung korrekt abzugeben. Damit ist ein demokratisches Grundprinzip verletzt: Gesetze sollen verständlich und zugänglich für alle sein. Die Vielzahl an Sonderregelungen, Ausnahmen, Abschreibungsmodellen und steuerlichen Privilegien führt zu systemischer Ungleichheit. Kapitalerträge werden pauschal niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Immobiliengewinne sind nach Haltefristen steuerfrei. Unternehmen mit guter steuerlicher Beratung profitieren von Konstruktionen, die Normalbürger:innen nicht einmal kennen. So entsteht ein System, in dem nicht das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz gilt, sondern das Prinzip der besseren Rechtskenntnis und des höheren Kapitals. Hinzu kommt: Die Bürokratiekosten für dieses System sind enorm – für Bürger:innen, Unternehmen und den Staat. Steuerberatung ist keine Unterstützung mehr für Einzelfälle, sondern ein Standardinstrument zur Orientierung im Systemdschungel. Die Verwaltung wiederum muss tausende Seiten Steuerrecht überwachen, kontrollieren und rechtlich auslegen. Das ist ineffizient, teuer und bremst das Vertrauen in die Institutionen. Was ich fordere, ist keine Steuervereinfachung als kosmetische Maßnahme, sondern eine strukturelle Neuausrichtung: Die Einkommensteuer soll weiterhin gestaffelt bleiben, aber in klar definierten, verständlichen Sätzen – ohne versteckte Ausnahmen. Alle wirtschaftlichen Erträge (Kapital, Unternehmensgewinne, Immobilien) sollen einem einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Steuersatz unterliegen. Sämtliche Sonderregelungen, steuerliche Schlupflöcher und nicht begründbare Ausnahmen sollen abgeschafft werden. Die private Steuererklärung soll so digitalisiert und vereinfacht werden, dass jede:r sie selbstständig abgeben kann. Ein solches System wäre nicht nur effizienter, sondern gerechter, transparenter und demokratischer. Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, hierfür den gesetzlichen Rahmen für eine überparteiliche Reformkommission zu schaffen, die gemeinsam mit Fachleuten, Bürger:innen und IT-Expert:innen ein neues Steuerkonzept erarbeitet. Diese Reform ist keine Utopie, sondern ein realistischer und notwendiger Schritt, um das Steuersystem wieder an seinen ursprünglichen Zweck anzunähern: eine faire Finanzierung des Gemeinwesens durch klare, verlässliche und gerechte Regeln. Die Entlastung von Verwaltung, Justiz und Bürger:innen wird langfristig auch wirtschaftlich messbar. Ein verständliches Steuersystem stärkt die Identifikation mit dem Staat, beugt Frust und Radikalisierung vor und ist ein Ausdruck gelebter Demokratie.

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  2. Die ePetition 183354 an den Bundestag aus dem Bereich Grundbuchrecht mit dem Titel

    Digitalisierung des Grundbuchwesen

    kann bis zum Dienstag 09. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird gefordert, die gesetzgeberischen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Immobilienbesitz in Deutschland künftig in Form sogenannter ”Token” auf einer staatlich zertifizierten Blockchain abgebildet werden kann. Ziel ist die schrittweise Digitalisierung des Grundbuchwesens in Form eines ”tokenisierten Grundbuchs”.

    und wird begründet

    Das deutsche Grundbuchwesen erfüllt eine zentrale Funktion bei der rechtssicheren Dokumentation von Eigentum an Grundstücken und Immobilien. Derzeit ist es jedoch stark papierbasiert und mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Eine Modernisierung ist dringend erforderlich, um Effizienz, Transparenz und Zugänglichkeit zu erhöhen. Die sogenannte „Tokenisierung“ von Immobilien – also die digitale Abbildung von Eigentumsanteilen als kryptografisch gesicherte Tokens – ermöglicht eine rechtssichere, transparente und manipulationssichere Eigentumsübertragung auf einer Blockchain. Dabei könnten bestehende Notar- und Behördenprozesse teilweise automatisiert oder zumindest digital unterstützt werden. Vorteile eines Blockchain-basierten Grundbuchs: Transparenz und Fälschungssicherheit: Einmal auf der Blockchain gespeicherte Informationen sind unveränderlich dokumentiert und für autorisierte Stellen jederzeit einsehbar. Effizienzsteigerung: Übertragungen von Eigentum (z. B. durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung) könnten schneller, kostengünstiger und medienbruchfrei abgewickelt werden. Teileigentum und neue Finanzierungsmodelle: Durch Tokenisierung können Immobilien einfach in kleinere Anteile unterteilt und an mehrere Investoren verkauft werden – auch in Form von Immobilien-Crowdinvesting oder dezentralen Fondsmodellen. Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Länder wie die Schweiz, Liechtenstein oder die Vereinigten Arabischen Emirate sind bereits dabei, Immobilien-Tokenisierung regulatorisch zu ermöglichen. Deutschland sollte hier nicht den Anschluss verlieren. Erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen: Anpassung des Grundbuchgesetzes zur rechtlichen Anerkennung von Blockchain-basierten Eigentumsnachweisen. Definition eines rechtssicheren digitalen Token-Standards für Immobilieneigentum. Schaffung eines staatlich geprüften Blockchain-Netzwerks, z. B. durch Bundesdruckerei oder Bundesnotarkammer. Integration mit bestehenden Notar- und Meldepflichten (Geldwäschegesetz, BaFin-Vorgaben etc.). Die Einführung eines blockchainbasierten Grundbuchs und die rechtliche Anerkennung tokenisierten Immobilieneigentums stellen einen logischen Schritt im Rahmen der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung dar. Deutschland hat die Chance, hier technologisch und rechtlich eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Ich bitte den Bundestag, diese zukunftsweisende Entwicklung aktiv zu fördern und die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

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  3. Die ePetition 174803 an den Bundestag aus dem Bereich Internationale Verträge und Abkommen mit dem Titel

    Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird gefordert, dass nach Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten das Sperren der Karten mit Sperrnotrufnummer und das Sperren der Karten über KUNO (Kartensperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen) zusammengelegt werden und damit der Aufwand für die Betroffenen, und insbesondere für ältere Menschen, reduziert wird!

    und wird begründet

    Geht die Zahlungskarte verloren, kann man die Karte mit der Sperr-Notrufnummer sperren lassen und verhindert damit das Bezahlen mittels Karte und PIN. Die Sperrung der Karte für die Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren muss aber persönlich als Meldung des Verlustes der Karte bei der Bundespolizei erfolgen. Das ist erheblicher Aufwand, da eine entsprechende Polizeidienststelle aufgesucht werden muss. Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre leider aus sicherheitstechnischen Gründen angeblich nicht möglich.

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  4. Die ePetition 174803 an den Bundestag aus dem Bereich Internationale Verträge und Abkommen mit dem Titel

    Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird gefordert, dass nach Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten das Sperren der Karten mit Sperrnotrufnummer und das Sperren der Karten über KUNO (Kartensperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen) zusammengelegt werden und damit der Aufwand für die Betroffenen, und insbesondere für ältere Menschen, reduziert wird!

    und wird begründet

    Geht die Zahlungskarte verloren, kann man die Karte mit der Sperr-Notrufnummer sperren lassen und verhindert damit das Bezahlen mittels Karte und PIN. Die Sperrung der Karte für die Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren muss aber persönlich als Meldung des Verlustes der Karte bei der Bundespolizei erfolgen. Das ist erheblicher Aufwand, da eine entsprechende Polizeidienststelle aufgesucht werden muss. Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre leider aus sicherheitstechnischen Gründen angeblich nicht möglich.

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  5. Die ePetition 174803 an den Bundestag aus dem Bereich Internationale Verträge und Abkommen mit dem Titel

    Sperrung von Karten bei Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird gefordert, dass nach Verlust von Debitkarten und anderen Zahlungskarten das Sperren der Karten mit Sperrnotrufnummer und das Sperren der Karten über KUNO (Kartensperrdienst für SEPA-Lastschriftzahlungen) zusammengelegt werden und damit der Aufwand für die Betroffenen, und insbesondere für ältere Menschen, reduziert wird!

    und wird begründet

    Geht die Zahlungskarte verloren, kann man die Karte mit der Sperr-Notrufnummer sperren lassen und verhindert damit das Bezahlen mittels Karte und PIN. Die Sperrung der Karte für die Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren muss aber persönlich als Meldung des Verlustes der Karte bei der Bundespolizei erfolgen. Das ist erheblicher Aufwand, da eine entsprechende Polizeidienststelle aufgesucht werden muss. Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre leider aus sicherheitstechnischen Gründen angeblich nicht möglich.

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  6. Die ePetition 183324 an den Bundestag aus dem Bereich Straßengüterverkehr mit dem Titel

    Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein gesetzliches, kostenfreies Recht auf Toilettennutzung bei Notdurft zu schaffen – insbesondere für Berufskraftfahrer, auch ohne Konsumzwang. Zudem soll eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer eingeführt werden, um flächendeckend kostenlose, saubere Sanitäranlagen und soziale Infrastruktur an Raststätten und Autohöfen zu finanzieren.

    und wird begründet

    Sanitäranlagen gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Dennoch ist in Deutschland der Zugang zu Toiletten – insbesondere entlang der Autobahnen – häufig kostenpflichtig, eingeschränkt oder gänzlich verwehrt. Für Menschen auf Reisen ist dies bereits unzumutbar. Für Berufskraftfahrer (BKF), die tagelang im Lkw leben, stellt dies eine tägliche Belastung und eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Besonders in der Corona-Krise wurde deutlich, wie fragil die Versorgungslage ist. Raststätten waren geschlossen, Duschen gesperrt, WC-Nutzung untersagt – selbst an Be- und Entladestellen wurde Fahrern der Zugang zu Toiletten verweigert. Fahrer wurden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Dabei sichern sie mit ihrer Arbeit das tägliche Leben und die Lieferketten in Deutschland. Dieser Zustand ist menschenrechtlich nicht haltbar. Es gibt derzeit kein einklagbares Recht auf Zugang zu Toiletten – weder für Bürger im öffentlichen Raum noch für Lkw-Fahrer an Firmen, Autohöfen oder Logistikzentren. Das ist ein strukturelles Versäumnis, das dringend behoben werden muss. Daher fordere ich: Ein gesetzlich garantiertes WC-Nutzungsrecht bei Notdurft – auch ohne Konsumverpflichtung, insbesondere bei geschäftlichen Aufenthalten, wie Belieferungen durch Lkw-Fahrer. Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), damit auch Fremdpersonal – wie Lkw-Fahrer – an Betriebsstätten Zugang zu sanitären Anlagen erhält. Eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer. Diese Einnahmen sollen für Toiletten, Duschen, Trinkwasser, Sozialräume und medizinische Hilfe entlang der Autobahnen verwendet werden – ohne Gewinninteresse Dritter. In Ländern wie Frankreich, Polen oder Schweden sind öffentliche Toiletten entlang der Fernstraßen kostenlos. Deutschland hinkt hier hinterher. Stattdessen wird mit der Not der Menschen ein Geschäft gemacht. Das widerspricht Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und stellt eine Belastung für Gesundheit, Hygiene und gesellschaftlichen Respekt dar. Fahrerinnen und Fahrer, die tage- oder wochenlang unterwegs sind, haben ein Recht auf saubere Toiletten und Duschen. Kein Mensch darf gezwungen sein, seine Notdurft in Gebüschen zu verrichten – aus Angst vor Bußgeldern oder weil er nicht genug Kleingeld hat. Diese Petition fordert deshalb nichts Ungewöhnliches, sondern Selbstverständliches: das Recht auf ein stilles Örtchen – kostenlos, sicher und sauber. Konkrete rechtliche Forderungen zur Umsetzung: 1. Ergänzung der ArbStättV (§ 1 & § 6) – Zugang zu sanitären Einrichtungen auch für nicht-betriebsangehöriges Personal (z. B. an der Rampe). 2. Einfügung einer Sozialkomponente in das Mautgesetz (§ 8a BFStrMG) – zweckgebundene Abgabe von 1 Cent/km für soziale Infrastruktur. 3. Schaffung eines WC-Benutzungsrechts im HGB (§§ 407–414 HGB) – bei Vorliegen eines Frachtvertrags. 4. Kommunale WC-Offensive analog zur „Netten Toilette“ bundesweit – ohne Kaufzwang.

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    #ePetition_neu_183324 #ePetition_neu #ePetition_183324

  7. Die ePetition 183324 an den Bundestag aus dem Bereich Straßengüterverkehr mit dem Titel

    Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein gesetzliches, kostenfreies Recht auf Toilettennutzung bei Notdurft zu schaffen – insbesondere für Berufskraftfahrer, auch ohne Konsumzwang. Zudem soll eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer eingeführt werden, um flächendeckend kostenlose, saubere Sanitäranlagen und soziale Infrastruktur an Raststätten und Autohöfen zu finanzieren.

    und wird begründet

    Sanitäranlagen gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Dennoch ist in Deutschland der Zugang zu Toiletten – insbesondere entlang der Autobahnen – häufig kostenpflichtig, eingeschränkt oder gänzlich verwehrt. Für Menschen auf Reisen ist dies bereits unzumutbar. Für Berufskraftfahrer (BKF), die tagelang im Lkw leben, stellt dies eine tägliche Belastung und eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Besonders in der Corona-Krise wurde deutlich, wie fragil die Versorgungslage ist. Raststätten waren geschlossen, Duschen gesperrt, WC-Nutzung untersagt – selbst an Be- und Entladestellen wurde Fahrern der Zugang zu Toiletten verweigert. Fahrer wurden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Dabei sichern sie mit ihrer Arbeit das tägliche Leben und die Lieferketten in Deutschland. Dieser Zustand ist menschenrechtlich nicht haltbar. Es gibt derzeit kein einklagbares Recht auf Zugang zu Toiletten – weder für Bürger im öffentlichen Raum noch für Lkw-Fahrer an Firmen, Autohöfen oder Logistikzentren. Das ist ein strukturelles Versäumnis, das dringend behoben werden muss. Daher fordere ich: Ein gesetzlich garantiertes WC-Nutzungsrecht bei Notdurft – auch ohne Konsumverpflichtung, insbesondere bei geschäftlichen Aufenthalten, wie Belieferungen durch Lkw-Fahrer. Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), damit auch Fremdpersonal – wie Lkw-Fahrer – an Betriebsstätten Zugang zu sanitären Anlagen erhält. Eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer. Diese Einnahmen sollen für Toiletten, Duschen, Trinkwasser, Sozialräume und medizinische Hilfe entlang der Autobahnen verwendet werden – ohne Gewinninteresse Dritter. In Ländern wie Frankreich, Polen oder Schweden sind öffentliche Toiletten entlang der Fernstraßen kostenlos. Deutschland hinkt hier hinterher. Stattdessen wird mit der Not der Menschen ein Geschäft gemacht. Das widerspricht Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und stellt eine Belastung für Gesundheit, Hygiene und gesellschaftlichen Respekt dar. Fahrerinnen und Fahrer, die tage- oder wochenlang unterwegs sind, haben ein Recht auf saubere Toiletten und Duschen. Kein Mensch darf gezwungen sein, seine Notdurft in Gebüschen zu verrichten – aus Angst vor Bußgeldern oder weil er nicht genug Kleingeld hat. Diese Petition fordert deshalb nichts Ungewöhnliches, sondern Selbstverständliches: das Recht auf ein stilles Örtchen – kostenlos, sicher und sauber. Konkrete rechtliche Forderungen zur Umsetzung: 1. Ergänzung der ArbStättV (§ 1 & § 6) – Zugang zu sanitären Einrichtungen auch für nicht-betriebsangehöriges Personal (z. B. an der Rampe). 2. Einfügung einer Sozialkomponente in das Mautgesetz (§ 8a BFStrMG) – zweckgebundene Abgabe von 1 Cent/km für soziale Infrastruktur. 3. Schaffung eines WC-Benutzungsrechts im HGB (§§ 407–414 HGB) – bei Vorliegen eines Frachtvertrags. 4. Kommunale WC-Offensive analog zur „Netten Toilette“ bundesweit – ohne Kaufzwang.

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    #ePetition_neu_183324 #ePetition_neu #ePetition_183324

  8. Die ePetition 183324 an den Bundestag aus dem Bereich Straßengüterverkehr mit dem Titel

    Kostenfreies Recht auf Toilettennutzung insbesondere für Berufskraftfahrer

    kann bis zum Mittwoch 03. September 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein gesetzliches, kostenfreies Recht auf Toilettennutzung bei Notdurft zu schaffen – insbesondere für Berufskraftfahrer, auch ohne Konsumzwang. Zudem soll eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer eingeführt werden, um flächendeckend kostenlose, saubere Sanitäranlagen und soziale Infrastruktur an Raststätten und Autohöfen zu finanzieren.

    und wird begründet

    Sanitäranlagen gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Dennoch ist in Deutschland der Zugang zu Toiletten – insbesondere entlang der Autobahnen – häufig kostenpflichtig, eingeschränkt oder gänzlich verwehrt. Für Menschen auf Reisen ist dies bereits unzumutbar. Für Berufskraftfahrer (BKF), die tagelang im Lkw leben, stellt dies eine tägliche Belastung und eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar. Besonders in der Corona-Krise wurde deutlich, wie fragil die Versorgungslage ist. Raststätten waren geschlossen, Duschen gesperrt, WC-Nutzung untersagt – selbst an Be- und Entladestellen wurde Fahrern der Zugang zu Toiletten verweigert. Fahrer wurden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Dabei sichern sie mit ihrer Arbeit das tägliche Leben und die Lieferketten in Deutschland. Dieser Zustand ist menschenrechtlich nicht haltbar. Es gibt derzeit kein einklagbares Recht auf Zugang zu Toiletten – weder für Bürger im öffentlichen Raum noch für Lkw-Fahrer an Firmen, Autohöfen oder Logistikzentren. Das ist ein strukturelles Versäumnis, das dringend behoben werden muss. Daher fordere ich: Ein gesetzlich garantiertes WC-Nutzungsrecht bei Notdurft – auch ohne Konsumverpflichtung, insbesondere bei geschäftlichen Aufenthalten, wie Belieferungen durch Lkw-Fahrer. Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), damit auch Fremdpersonal – wie Lkw-Fahrer – an Betriebsstätten Zugang zu sanitären Anlagen erhält. Eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer. Diese Einnahmen sollen für Toiletten, Duschen, Trinkwasser, Sozialräume und medizinische Hilfe entlang der Autobahnen verwendet werden – ohne Gewinninteresse Dritter. In Ländern wie Frankreich, Polen oder Schweden sind öffentliche Toiletten entlang der Fernstraßen kostenlos. Deutschland hinkt hier hinterher. Stattdessen wird mit der Not der Menschen ein Geschäft gemacht. Das widerspricht Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und stellt eine Belastung für Gesundheit, Hygiene und gesellschaftlichen Respekt dar. Fahrerinnen und Fahrer, die tage- oder wochenlang unterwegs sind, haben ein Recht auf saubere Toiletten und Duschen. Kein Mensch darf gezwungen sein, seine Notdurft in Gebüschen zu verrichten – aus Angst vor Bußgeldern oder weil er nicht genug Kleingeld hat. Diese Petition fordert deshalb nichts Ungewöhnliches, sondern Selbstverständliches: das Recht auf ein stilles Örtchen – kostenlos, sicher und sauber. Konkrete rechtliche Forderungen zur Umsetzung: 1. Ergänzung der ArbStättV (§ 1 & § 6) – Zugang zu sanitären Einrichtungen auch für nicht-betriebsangehöriges Personal (z. B. an der Rampe). 2. Einfügung einer Sozialkomponente in das Mautgesetz (§ 8a BFStrMG) – zweckgebundene Abgabe von 1 Cent/km für soziale Infrastruktur. 3. Schaffung eines WC-Benutzungsrechts im HGB (§§ 407–414 HGB) – bei Vorliegen eines Frachtvertrags. 4. Kommunale WC-Offensive analog zur „Netten Toilette“ bundesweit – ohne Kaufzwang.

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  9. Die ePetition 183057 an den Bundestag aus dem Bereich Spätaussiedler und Vertriebene mit dem Titel

    Altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre

    kann bis zum Mittwoch 27. August 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre gefordert. Der Erwerb dieser Sprachkenntnisse ist in hohem Alter kaum realistisch und stellt eine unzumutbare Hürde dar. Die aktuelle Regelung benachteiligt ältere Menschen und widerspricht dem humanitären Grundgedanken des Bundesvertriebenengesetzes.

    und wird begründet

    Ich reiche diese Petition ein, um auf eine gravierende Benachteiligung älterer Menschen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren aufmerksam zu machen. Konkret geht es um den verpflichtenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – eine Anforderung, die für viele Antragsteller über 70 Jahre eine unüberwindbare Hürde darstellt. Das Bundesvertriebenengesetz sieht vor, dass Spätaussiedler deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. In der Praxis wird oft das Niveau B2 gefordert. Für jüngere Antragsteller ist das unter entsprechenden Bedingungen sicher zu bewältigen. Doch für hochbetagte Menschen ist es realistisch kaum möglich, in diesem Lebensabschnitt eine Fremdsprache auf so hohem Niveau zu erlernen – sei es aus gesundheitlichen Gründen, kognitiven Einschränkungen oder fehlenden Lernmöglichkeiten. Diese Situation führt dazu, dass ältere Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft und Geschichte eigentlich Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler hätten, vom Verfahren faktisch ausgeschlossen bleiben. Das ist weder menschlich noch gerecht – und widerspricht dem historischen und humanitären Zweck des Bundesvertriebenengesetzes: nämlich Deutschen aus dem Ausland die Rückkehr zu ermöglichen, auch im hohen Alter. Ich fordere daher, dass der Gesetzgeber eine klare und gerechte Ausnahmeregelung schafft – etwa für Antragsteller ab einem bestimmten Alter (zum Beispiel 70 Jahre), bei denen der Sprachnachweis nicht oder nur in vereinfachter Form verlangt wird. Alternativ könnte eine individuelle Prüfung erfolgen, bei der gesundheitliche und altersbedingte Umstände berücksichtigt werden. Ziel ist nicht, die sprachliche Integration auszuklammern, sondern den Zugang zum Aufnahmeverfahren für ältere Antragsteller zu ermöglichen – unter fairen Bedingungen, die ihrer Lebenssituation Rechnung tragen. Diese Petition steht stellvertretend für viele ältere Menschen, deren Anträge seit Jahren unbearbeitet bleiben oder abgelehnt werden, weil sie eine realitätsferne Sprachvorgabe nicht erfüllen können. Ich bitte daher um eine gesetzliche Änderung im Sinne von Gerechtigkeit, Menschlichkeit und dem ursprünglichen Geist des Spätaussiedlerrechts.

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    #ePetition_neu_183057 #ePetition_neu #ePetition_183057

  10. Die ePetition 183057 an den Bundestag aus dem Bereich Spätaussiedler und Vertriebene mit dem Titel

    Altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre

    kann bis zum Mittwoch 27. August 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre gefordert. Der Erwerb dieser Sprachkenntnisse ist in hohem Alter kaum realistisch und stellt eine unzumutbare Hürde dar. Die aktuelle Regelung benachteiligt ältere Menschen und widerspricht dem humanitären Grundgedanken des Bundesvertriebenengesetzes.

    und wird begründet

    Ich reiche diese Petition ein, um auf eine gravierende Benachteiligung älterer Menschen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren aufmerksam zu machen. Konkret geht es um den verpflichtenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – eine Anforderung, die für viele Antragsteller über 70 Jahre eine unüberwindbare Hürde darstellt. Das Bundesvertriebenengesetz sieht vor, dass Spätaussiedler deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. In der Praxis wird oft das Niveau B2 gefordert. Für jüngere Antragsteller ist das unter entsprechenden Bedingungen sicher zu bewältigen. Doch für hochbetagte Menschen ist es realistisch kaum möglich, in diesem Lebensabschnitt eine Fremdsprache auf so hohem Niveau zu erlernen – sei es aus gesundheitlichen Gründen, kognitiven Einschränkungen oder fehlenden Lernmöglichkeiten. Diese Situation führt dazu, dass ältere Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft und Geschichte eigentlich Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler hätten, vom Verfahren faktisch ausgeschlossen bleiben. Das ist weder menschlich noch gerecht – und widerspricht dem historischen und humanitären Zweck des Bundesvertriebenengesetzes: nämlich Deutschen aus dem Ausland die Rückkehr zu ermöglichen, auch im hohen Alter. Ich fordere daher, dass der Gesetzgeber eine klare und gerechte Ausnahmeregelung schafft – etwa für Antragsteller ab einem bestimmten Alter (zum Beispiel 70 Jahre), bei denen der Sprachnachweis nicht oder nur in vereinfachter Form verlangt wird. Alternativ könnte eine individuelle Prüfung erfolgen, bei der gesundheitliche und altersbedingte Umstände berücksichtigt werden. Ziel ist nicht, die sprachliche Integration auszuklammern, sondern den Zugang zum Aufnahmeverfahren für ältere Antragsteller zu ermöglichen – unter fairen Bedingungen, die ihrer Lebenssituation Rechnung tragen. Diese Petition steht stellvertretend für viele ältere Menschen, deren Anträge seit Jahren unbearbeitet bleiben oder abgelehnt werden, weil sie eine realitätsferne Sprachvorgabe nicht erfüllen können. Ich bitte daher um eine gesetzliche Änderung im Sinne von Gerechtigkeit, Menschlichkeit und dem ursprünglichen Geist des Spätaussiedlerrechts.

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    #ePetition_neu_183057 #ePetition_neu #ePetition_183057

  11. Die ePetition 183057 an den Bundestag aus dem Bereich Spätaussiedler und Vertriebene mit dem Titel

    Altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre

    kann bis zum Mittwoch 27. August 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine altersgerechte Ausnahmeregelung vom Sprachnachweis B2 im Spätaussiedlerverfahren für Antragsteller über 70 Jahre gefordert. Der Erwerb dieser Sprachkenntnisse ist in hohem Alter kaum realistisch und stellt eine unzumutbare Hürde dar. Die aktuelle Regelung benachteiligt ältere Menschen und widerspricht dem humanitären Grundgedanken des Bundesvertriebenengesetzes.

    und wird begründet

    Ich reiche diese Petition ein, um auf eine gravierende Benachteiligung älterer Menschen im Spätaussiedleraufnahmeverfahren aufmerksam zu machen. Konkret geht es um den verpflichtenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – eine Anforderung, die für viele Antragsteller über 70 Jahre eine unüberwindbare Hürde darstellt. Das Bundesvertriebenengesetz sieht vor, dass Spätaussiedler deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. In der Praxis wird oft das Niveau B2 gefordert. Für jüngere Antragsteller ist das unter entsprechenden Bedingungen sicher zu bewältigen. Doch für hochbetagte Menschen ist es realistisch kaum möglich, in diesem Lebensabschnitt eine Fremdsprache auf so hohem Niveau zu erlernen – sei es aus gesundheitlichen Gründen, kognitiven Einschränkungen oder fehlenden Lernmöglichkeiten. Diese Situation führt dazu, dass ältere Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft und Geschichte eigentlich Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler hätten, vom Verfahren faktisch ausgeschlossen bleiben. Das ist weder menschlich noch gerecht – und widerspricht dem historischen und humanitären Zweck des Bundesvertriebenengesetzes: nämlich Deutschen aus dem Ausland die Rückkehr zu ermöglichen, auch im hohen Alter. Ich fordere daher, dass der Gesetzgeber eine klare und gerechte Ausnahmeregelung schafft – etwa für Antragsteller ab einem bestimmten Alter (zum Beispiel 70 Jahre), bei denen der Sprachnachweis nicht oder nur in vereinfachter Form verlangt wird. Alternativ könnte eine individuelle Prüfung erfolgen, bei der gesundheitliche und altersbedingte Umstände berücksichtigt werden. Ziel ist nicht, die sprachliche Integration auszuklammern, sondern den Zugang zum Aufnahmeverfahren für ältere Antragsteller zu ermöglichen – unter fairen Bedingungen, die ihrer Lebenssituation Rechnung tragen. Diese Petition steht stellvertretend für viele ältere Menschen, deren Anträge seit Jahren unbearbeitet bleiben oder abgelehnt werden, weil sie eine realitätsferne Sprachvorgabe nicht erfüllen können. Ich bitte daher um eine gesetzliche Änderung im Sinne von Gerechtigkeit, Menschlichkeit und dem ursprünglichen Geist des Spätaussiedlerrechts.

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  12. Die ePetition 182174 an den Bundestag aus dem Bereich Außenpolitik mit dem Titel

    Schaffung einer deutschen Luftbrücke zur humanitären Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen

    kann bis zum Donnerstag 31. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine deutsche Luftbrücke für den Gazastreifen gefordert. Sie soll notleidende Zivilisten mit lebenswichtigen Hilfsgütern wie Nahrung, Wasser und Medizin versorgen. Angesichts zerstörter Infrastruktur und eingeschränkter Zugänge bietet sie eine schnelle, unbürokratische Hilfe aus der Luft. Ziel ist es, humanitäres Leid zu lindern, das Überleben vieler zu sichern und ein starkes Zeichen internationaler Solidarität und Verantwortung zu setzen.

    und wird begründet

    Begründung für eine deutsche Luftbrücke zur humanitären Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen bedarf es sofortiger, wirksamer und sichtbarer Maßnahmen zur Unterstützung der notleidenden Zivilbevölkerung. Die Einrichtung einer deutschen Luftbrücke zur Versorgung mit Hilfsgütern wäre ein starkes humanitäres, politisches und moralisches Signal – und eine konkrete Maßnahme, um Leben zu retten. 1. Humanitäre Notlage vor Ort Seit Beginn der Eskalation im Nahostkonflikt hat sich die Situation im Gazastreifen drastisch verschärft. Laut Angaben der Vereinten Nationen leiden über 2 Millionen Menschen unter extremem Mangel an Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung und sicherem Wohnraum. Krankenhäuser sind überlastet oder zerstört, Hilfskonvois kommen nur schleppend voran oder werden blockiert. Viele Familien leben in improvisierten Unterkünften, ohne Zugang zu Strom oder Trinkwasser. Die humanitäre Lage ist katastrophal und verschlechtert sich täglich. 2. Warum eine Luftbrücke? Der Landweg nach Gaza ist stark eingeschränkt, politische Spannungen und Sicherheitsbedenken behindern die Versorgung durch Hilfsorganisationen. Eine Luftbrücke würde es ermöglichen, unabhängig von politischen Blockaden, gezielt und regelmäßig lebenswichtige Güter zu transportieren – etwa Nahrung, Medikamente, Wasseraufbereitungsanlagen, Baby- und Hygieneartikel. Deutschland hat mit der Berliner Luftbrücke 1948/49 bewiesen, dass solche humanitären Operationen auch unter schwierigen Bedingungen erfolgreich umgesetzt werden können. 3. Deutschland als glaubwürdiger Akteur Deutschland genießt international hohes Ansehen in der humanitären Hilfe und verfügt über die nötige Logistik, das Know-how und die politischen Beziehungen, um eine solche Luftbrücke glaubwürdig und effektiv umzusetzen. Eine deutsche Initiative könnte auch andere europäische Länder oder internationale Partner dazu bewegen, sich zu beteiligen – sei es logistisch, finanziell oder diplomatisch. 4. Ein Zeichen der Menschlichkeit – unabhängig von politischer Positionierung Eine Luftbrücke ist kein parteipolitisches oder ideologisches Projekt. Sie ist eine konsequente Umsetzung des humanitären Völkerrechts und ein Ausdruck universeller Werte wie Mitgefühl, Verantwortung und Menschenwürde. Sie entzieht sich parteipolitischen Lagern und richtet sich ausschließlich an das Leid unschuldiger Zivilisten, insbesondere Kinder, Alte und Kranke, die am stärksten unter der aktuellen Situation leiden. 5. Politische Wirkung Die Luftbrücke wäre auch ein deutliches Zeichen an alle Konfliktparteien: Die Welt sieht nicht weg. Ziviles Leid wird nicht hingenommen. Humanitäres Völkerrecht gilt auch im Krieg. Deutschland würde damit Verantwortung übernehmen und auf friedliche Weise Einfluss nehmen – mit einem klaren Fokus auf das Wohl der Zivilbevölkerung.

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  13. Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem Titel

    Änderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)

    kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.

    und wird begründet

    Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.

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  14. Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem Titel

    Änderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)

    kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.

    und wird begründet

    Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.

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  15. Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem Titel

    Änderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)

    kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.

    und wird begründet

    Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.

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  16. Die ePetition 181764 an den Bundestag aus dem Bereich Inklusion und Teilhabe mit dem Titel

    Gleichstellung aller Assistenzhunde bei der gesetzlichen Anerkennung und Prüfung

    kann bis zum Dienstag 29. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Gleichstellung aller Assistenzhunde bei der gesetzlichen Anerkennung und Prüfung Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Assistenzhunde – unabhängig von ihrer Spezialisierung – rechtlich gleichgestellt werden und einheitliche, bundeseinheitlich geregelte Prüfverfahren zur Anerkennung erhalten. Es soll ermöglicht werden, dass auch andere Assistenzhundearten neben Blindenführhunden eine anerkannte Abschlussprüfung ablegen und damit rechtlich gleichgestellt genutzt werden können.

    und wird begründet

    Derzeit können ausschließlich Blindenführhunde eine gesetzlich anerkannte Abschlussprüfung ablegen, wodurch ihre Eignung nachgewiesen und eine offizielle Anerkennung nach § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ermöglicht wird. Andere Arten von Assistenzhunden – wie Signalhunde, Epilepsiewarnhunde, Mobilitätsassistenzhunde oder Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)-Assistenzhunde – haben diese Möglichkeit aktuell nicht mehr. Die bis zum 30. Juni 2024 geltende Übergangsregelung erlaubte es Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, ihre Ausbildung mit anschließender Abschlussprüfung noch anzuerkennen. Seit Ablauf dieser Frist ist es für alle Assistenzhundearten außer Blindenführhunden nicht mehr möglich, eine gesetzlich anerkannte Prüfung abzulegen – und damit auch keine offizielle Anerkennung zu erlangen. Das bedeutet: Betroffene Menschen haben keine Möglichkeit mehr, ihre Assistenzhunde rechtssicher im Alltag einzusetzen – selbst wenn diese vollumfänglich ausgebildet sind. Diese faktische Gesetzeslücke führt zu einer strukturellen Benachteiligung vieler Menschen mit Behinderungen. Sie widerspricht dem Gleichstellungsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz und den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention. Daher ist eine gesetzlich klar geregelte, diskriminierungsfreie Anerkennung aller Assistenzhundearten – inklusive bundeseinheitlicher Prüfverfahren und Zulassungsstellen – dringend erforderlich, um Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe für alle Betroffenen sicherzustellen.

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  17. Die ePetition 180110 an den Bundestag aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe mit dem Titel

    Gesetzliche Klarstellung & Entlastung für Eltern hinsichtlich finanziell erlittenen Schadens wegen fehlender Kitaplätze

    kann bis zum Montag 28. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine gesetzliche Klarstellung und Entlastung für Eltern gefordert, die wegen fehlender Kitaplätze finanziellen Schaden erlitten haben – und im Vertrauen auf den Staat – auf eine Klage verzichtet haben.

    und wird begründet

    Es darf nicht sein, dass nur die lautesten und rechtlich bewaffneten Familien ihre Rechte durchsetzen können, während andere mit Schulden und Enttäuschung zurückbleiben. Wir sind Eltern, die arbeiten, Steuern zahlen, sich an Gesetze halten – und dafür bestraft werden. Unser Sohn erhielt von seinem zweiten bis zum dreieinhalbten Lebensjahr keinen regulären Betreuungsplatz, obwohl wir schon nach seiner Geburt einen Antrag gestellt hatten. Monate später bekommt unsere Nachbarin einen Platz im selben Kindergarten, obwohl sie ihren Antrag deutlich später stellte. Der Unterschied? Sie hatte von Anfang an einen Anwalt. Erst als wir – ihrem Beispiel folgend – ebenfalls einen Anwalt nahmen, bekamen auch wir wie durch ein Wunder einen Platz. Das ist kein Einzelfall – das ist ein System. Wir zogen vor Gericht, weil wir glaubten, dass ein Staat, der sich „Rechtsstaat“ nennt, das Wort Recht ernst nimmt. Wir forderten keine utopischen Summen, sondern schlicht den Schaden ersetzt, der uns entstand, weil unsere Familie über ein Jahr lang keine reguläre Betreuung hatte – und ein Elternteil deshalb nicht arbeiten konnte. Doch das Gericht entschied nicht für uns. Nicht, weil unser Anspruch unrechtmäßig war – sondern weil wir, laut Gericht, nicht früh genug geklagt hätten. Als Bürger, die dem Staat vertraut haben, wurden wir abgestraft – mit einem Schuldenberg von über 6.000 €. Für den Versuch, unser Recht zu bekommen. Wie kann es sein, dass man für einen gesetzlich garantierten Anspruch einen Anwalt braucht – und wer das nicht weiß oder sich das nicht leisten kann, wird systematisch benachteiligt? Das ist nicht nur ungerecht – das ist eine stille, legale Form sozialer Auslese. Gleichzeitig ruft die Politik zu mehr Geburten auf, beklagt den Fachkräftemangel und ruft Familien dazu auf, Kinder zu bekommen. Doch wie soll das gehen, wenn man als arbeitende Familie bestraft wird – nicht nur durch fehlende Betreuung, sondern auch durch Gerichte, die lieber Verwaltung als Menschen schützen? Ein Staat, der sich „sozial“ nennt, darf seine Bürger nicht für Vertrauen bestrafen.

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  18. Die ePetition 177441 an den Bundestag aus dem Bereich Datenschutz mit dem Titel

    Transparente und faire Bonitätsprüfungen durch eine zentrale Stelle

    kann bis zum Montag 28. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Bonitätsprüfungen transparenter und fairer werden. Derzeit speichern viele private Auskunfteien unabhängig voneinander Daten, oft falsch oder veraltet. Dies führt zu Nachteilen bei Krediten und Mietverträgen. Nur eine zentrale Stelle soll Bonitätsdaten verwalten, mit klaren Löschfristen, Transparenz und Verbraucherschutz.

    und wird begründet

    Begründung der Petition 1. Problemstellung: Unkontrollierte Bonitätsspeicherung in Deutschland In Deutschland gibt es zahlreiche private Bonitätsauskunfteien, die unabhängig voneinander Daten über Verbraucher speichern, bewerten und weitergeben. Während eine zuverlässige Bonitätsprüfung sinnvoll ist, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, führt die derzeitige Situation zu erheblichen Problemen für Verbraucherinnen und Verbraucher. 1.1. Fehlende zentrale Kontrolle Derzeit existiert kein einheitliches System, das sicherstellt, dass gespeicherte Bonitätsdaten korrekt, aktuell und gerecht bewertet werden. Jede dieser privaten Auskunfteien speichert ihre eigenen Daten und nutzt individuelle Algorithmen zur Bonitätseinstufung. Dadurch entstehen für Betroffene erschwerte Bedingungen, um ihre eigene Bonitätsbewertung zu verstehen oder Fehler korrigieren zu lassen. 1.2. Veraltete oder falsche Daten schaden Verbrauchern Viele Bürgerinnen und Bürger berichten davon, dass veraltete oder fehlerhafte Einträge nicht gelöscht werden. Ein Beispiel hierfür sind Unternehmen, die nicht mehr existieren, aber weiterhin in den Bonitätsakten geführt werden. Auch falsche Adressen oder Verträge können dazu führen, dass eine Person als nicht kreditwürdig eingestuft wird, obwohl sie nie eine Zahlung versäumt hat. 1.3. Mangelnde Transparenz Verbraucher haben oft keine Möglichkeit zu erfahren, welche Auskunftei welche Daten über sie speichert. Selbst wenn eine Korrektur bei einer Stelle durchgeführt wird, bleibt die fehlerhafte Information oft bei einer anderen bestehen. Dieses undurchsichtige System führt dazu, dass sich Betroffene in einer Schleife aus Anfragen, Berichtigungen und Verzögerungen befinden, die schwer aufzulösen ist. 1.4. Unfaire wirtschaftliche Nachteile für Verbraucher Eine negative Bonitätsbewertung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere in den Bereichen Wohnungssuche, Kreditanträge, Handyverträge und Finanzierungsanfragen. Besonders problematisch ist dies, wenn negative Einträge falsch oder veraltet sind, aber dennoch wirtschaftliche Konsequenzen haben. 1.5. Missbrauch und Handel mit sensiblen Daten Ein weiteres Problem ist der Handel mit Bonitätsdaten. Viele dieser privaten Auskunfteien verkaufen oder tauschen Daten untereinander – ohne Zustimmung der betroffenen Person. Dadurch kann es passieren, dass selbst gelöschte oder korrigierte Informationen weitergegeben und erneut gespeichert werden, was für Verbraucher eine endlose Spirale bedeutet. 2. Forderungen der Petition: Für eine gerechte Bonitätsbewertung 2.1. Eine einzige zentrale Stelle für Bonitätsbewertungen Nur eine staatlich regulierte und kontrollierte Auskunftei soll für die Speicherung und Verwaltung von Bonitätsdaten zuständig sein. Alle anderen privaten Auskunfteien müssen abgeschafft oder strikt reguliert werden.

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    #ePetition_neu_177441 #ePetition_neu #ePetition_177441

  19. Die ePetition 177441 an den Bundestag aus dem Bereich Datenschutz mit dem Titel

    Transparente und faire Bonitätsprüfungen durch eine zentrale Stelle

    kann bis zum Montag 28. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Bonitätsprüfungen transparenter und fairer werden. Derzeit speichern viele private Auskunfteien unabhängig voneinander Daten, oft falsch oder veraltet. Dies führt zu Nachteilen bei Krediten und Mietverträgen. Nur eine zentrale Stelle soll Bonitätsdaten verwalten, mit klaren Löschfristen, Transparenz und Verbraucherschutz.

    und wird begründet

    Begründung der Petition 1. Problemstellung: Unkontrollierte Bonitätsspeicherung in Deutschland In Deutschland gibt es zahlreiche private Bonitätsauskunfteien, die unabhängig voneinander Daten über Verbraucher speichern, bewerten und weitergeben. Während eine zuverlässige Bonitätsprüfung sinnvoll ist, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, führt die derzeitige Situation zu erheblichen Problemen für Verbraucherinnen und Verbraucher. 1.1. Fehlende zentrale Kontrolle Derzeit existiert kein einheitliches System, das sicherstellt, dass gespeicherte Bonitätsdaten korrekt, aktuell und gerecht bewertet werden. Jede dieser privaten Auskunfteien speichert ihre eigenen Daten und nutzt individuelle Algorithmen zur Bonitätseinstufung. Dadurch entstehen für Betroffene erschwerte Bedingungen, um ihre eigene Bonitätsbewertung zu verstehen oder Fehler korrigieren zu lassen. 1.2. Veraltete oder falsche Daten schaden Verbrauchern Viele Bürgerinnen und Bürger berichten davon, dass veraltete oder fehlerhafte Einträge nicht gelöscht werden. Ein Beispiel hierfür sind Unternehmen, die nicht mehr existieren, aber weiterhin in den Bonitätsakten geführt werden. Auch falsche Adressen oder Verträge können dazu führen, dass eine Person als nicht kreditwürdig eingestuft wird, obwohl sie nie eine Zahlung versäumt hat. 1.3. Mangelnde Transparenz Verbraucher haben oft keine Möglichkeit zu erfahren, welche Auskunftei welche Daten über sie speichert. Selbst wenn eine Korrektur bei einer Stelle durchgeführt wird, bleibt die fehlerhafte Information oft bei einer anderen bestehen. Dieses undurchsichtige System führt dazu, dass sich Betroffene in einer Schleife aus Anfragen, Berichtigungen und Verzögerungen befinden, die schwer aufzulösen ist. 1.4. Unfaire wirtschaftliche Nachteile für Verbraucher Eine negative Bonitätsbewertung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere in den Bereichen Wohnungssuche, Kreditanträge, Handyverträge und Finanzierungsanfragen. Besonders problematisch ist dies, wenn negative Einträge falsch oder veraltet sind, aber dennoch wirtschaftliche Konsequenzen haben. 1.5. Missbrauch und Handel mit sensiblen Daten Ein weiteres Problem ist der Handel mit Bonitätsdaten. Viele dieser privaten Auskunfteien verkaufen oder tauschen Daten untereinander – ohne Zustimmung der betroffenen Person. Dadurch kann es passieren, dass selbst gelöschte oder korrigierte Informationen weitergegeben und erneut gespeichert werden, was für Verbraucher eine endlose Spirale bedeutet. 2. Forderungen der Petition: Für eine gerechte Bonitätsbewertung 2.1. Eine einzige zentrale Stelle für Bonitätsbewertungen Nur eine staatlich regulierte und kontrollierte Auskunftei soll für die Speicherung und Verwaltung von Bonitätsdaten zuständig sein. Alle anderen privaten Auskunfteien müssen abgeschafft oder strikt reguliert werden.

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    #ePetition_neu_177441 #ePetition_neu #ePetition_177441

  20. Die ePetition 177441 an den Bundestag aus dem Bereich Datenschutz mit dem Titel

    Transparente und faire Bonitätsprüfungen durch eine zentrale Stelle

    kann bis zum Montag 28. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Bonitätsprüfungen transparenter und fairer werden. Derzeit speichern viele private Auskunfteien unabhängig voneinander Daten, oft falsch oder veraltet. Dies führt zu Nachteilen bei Krediten und Mietverträgen. Nur eine zentrale Stelle soll Bonitätsdaten verwalten, mit klaren Löschfristen, Transparenz und Verbraucherschutz.

    und wird begründet

    Begründung der Petition 1. Problemstellung: Unkontrollierte Bonitätsspeicherung in Deutschland In Deutschland gibt es zahlreiche private Bonitätsauskunfteien, die unabhängig voneinander Daten über Verbraucher speichern, bewerten und weitergeben. Während eine zuverlässige Bonitätsprüfung sinnvoll ist, um Zahlungsausfälle zu vermeiden, führt die derzeitige Situation zu erheblichen Problemen für Verbraucherinnen und Verbraucher. 1.1. Fehlende zentrale Kontrolle Derzeit existiert kein einheitliches System, das sicherstellt, dass gespeicherte Bonitätsdaten korrekt, aktuell und gerecht bewertet werden. Jede dieser privaten Auskunfteien speichert ihre eigenen Daten und nutzt individuelle Algorithmen zur Bonitätseinstufung. Dadurch entstehen für Betroffene erschwerte Bedingungen, um ihre eigene Bonitätsbewertung zu verstehen oder Fehler korrigieren zu lassen. 1.2. Veraltete oder falsche Daten schaden Verbrauchern Viele Bürgerinnen und Bürger berichten davon, dass veraltete oder fehlerhafte Einträge nicht gelöscht werden. Ein Beispiel hierfür sind Unternehmen, die nicht mehr existieren, aber weiterhin in den Bonitätsakten geführt werden. Auch falsche Adressen oder Verträge können dazu führen, dass eine Person als nicht kreditwürdig eingestuft wird, obwohl sie nie eine Zahlung versäumt hat. 1.3. Mangelnde Transparenz Verbraucher haben oft keine Möglichkeit zu erfahren, welche Auskunftei welche Daten über sie speichert. Selbst wenn eine Korrektur bei einer Stelle durchgeführt wird, bleibt die fehlerhafte Information oft bei einer anderen bestehen. Dieses undurchsichtige System führt dazu, dass sich Betroffene in einer Schleife aus Anfragen, Berichtigungen und Verzögerungen befinden, die schwer aufzulösen ist. 1.4. Unfaire wirtschaftliche Nachteile für Verbraucher Eine negative Bonitätsbewertung kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere in den Bereichen Wohnungssuche, Kreditanträge, Handyverträge und Finanzierungsanfragen. Besonders problematisch ist dies, wenn negative Einträge falsch oder veraltet sind, aber dennoch wirtschaftliche Konsequenzen haben. 1.5. Missbrauch und Handel mit sensiblen Daten Ein weiteres Problem ist der Handel mit Bonitätsdaten. Viele dieser privaten Auskunfteien verkaufen oder tauschen Daten untereinander – ohne Zustimmung der betroffenen Person. Dadurch kann es passieren, dass selbst gelöschte oder korrigierte Informationen weitergegeben und erneut gespeichert werden, was für Verbraucher eine endlose Spirale bedeutet. 2. Forderungen der Petition: Für eine gerechte Bonitätsbewertung 2.1. Eine einzige zentrale Stelle für Bonitätsbewertungen Nur eine staatlich regulierte und kontrollierte Auskunftei soll für die Speicherung und Verwaltung von Bonitätsdaten zuständig sein. Alle anderen privaten Auskunfteien müssen abgeschafft oder strikt reguliert werden.

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  21. Die ePetition 179869 an den Bundestag aus dem Bereich Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit dem Titel

    Forderung nach Veränderungen bei der Durchführung von Integrations- und Sprachkursen

    kann bis zum Mittwoch 23. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition werden Veränderungen bei der Durchführung von Integrations- und Sprachkursen gefordert hinsichtlich verbesserter Planung, Dauer und Wiederholungsmöglichkeiten von Kursen, Streichung einzelner Niveaustufen, Fahrkostenerstattung für Teilnehmende sowie Anpassung der Trägerpauschalen und verbesserter Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte.

    und wird begründet

    Die aktuellen Veränderungen in den Integrations- und Berufssprachkursen gefährden die erfolgreiche sprachliche und berufliche Integration. 1.Bereich Integrationskurse Die Abschaffung der Wiederholerstunden und die Beschränkung auf eine einzige Prüfungsgelegenheit für das B1-Niveau im Integrationskurs – ausgenommen Alphabetisierungskurse – erschweren besonders Teilnehmenden mit Lernschwierigkeiten den erfolgreichen Spracherwerb. Besonders problematisch ist zudem die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten für Spezialkurse. Dies führt zu: • einer erheblich verringerten Chance für Lernende mit Förderbedarf, das für den Arbeitsmarkt erforderliche Sprachniveau zu erreichen. • einer Verdrängung vieler Teilnehmender in Hilfstätigkeiten, da qualifizierte Berufe ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht zugänglich sind. • einem erhöhten Konkurrenzdruck auf die wenigen verfügbaren Helferstellen • einer langfristigen Abhängigkeit von sozialpädagogischer Unterstützung und Beratungsstellen Auch die neuen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung sind problematisch: Die Anhebung der Mindestentfernung auf 5 km sowie der Nachweis einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung benachteiligen insbesondere Teilnehmende mit eingeschränkter Mobilität. Das bedeutet eine Stunde zu Fuß. Daraus resultiert, dass die meisten Teilnehmenden sich das Ticket nicht leisten können und damit nicht mehr zum Deutschkurs gelangen. 2. Erhalt zentraler Berufssprachkurse für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration Die Streichung wichtiger Berufssprachkurse schränkt die Möglichkeiten der Teilnehmenden erheblich ein. Besonders betroffen sind: • Berufssprachkurse auf Sprachniveau A2 • Berufssprachkurse auf Sprachniveau B1 • Berufssprachkurse auf Sprachniveau C1. Die verbliebene Alternative Job-BSK ist kein gleichwertiger Ersatz, da: • die Kursdauer zu kurz ist, um eine fundierte Sprachförderung sicherzustellen. • die fehlende Abschlussprüfung den Teilnehmenden keine anerkannte Qualifikation und berufliche oder aufenthaltsrechtliche Perspektive bietet. • Bildungsträger aufgrund hoher administrativer Hürden und mangelnder Planbarkeit erheblich belastet werden, ohne adäquaten Kosten-Ausgleich oder Anreiz. • Lehrkräfte durch den steigenden Arbeitsaufwand unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen (vor-Ort-Besuche in den Betrieben) 3.Unzureichende finanzielle Anpassung für Träger und Lehrkräfte Seit Jahren bleiben die pauschalen Kostenerstattungssätze für Bildungsträger unverändert, obwohl die Betriebskosten stetig steigen. Ohne eine Anpassung droht ein Qualitätsverlust in der Sprachförderung, da Träger unter zunehmend prekären Bedingungen arbeiten müssen. Im Falle einer Nichtanpassung der Kostenerstattungssätze. Kostenerstattungssätze werden die Träger gezwungen, an anderen Stellen einzusparen. Besonders problematisch ist zudem die sofortige Festlegung von 29 Unterrichtseinheiten pro Woche für Lehrkräfte in Vollzeit. Diese Vorgabe ist wirtschaftlich für viele Bildungsträger kaum zu leisten.

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  22. Die ePetition 168560 an den Bundestag aus dem Bereich Einkommensteuer mit dem Titel

    Befreiung von der Einkommensteuer für mindestens drei Jahre im Falle einer Klimakatastrophe

    kann bis zum Donnerstag 11. Juli 2024 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit der Petition wird eine Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert, die allen Bürgern Deutschlands im Falle einer Klimakatastrophe eine Befreiung von der Einkommensteuer für mindestens drei Jahre gewährt. Diese Maßnahme soll den Betroffenen die notwendige finanzielle und zeitliche Unterstützung bieten, um die durch die Katastrophe entstandenen Schäden zu bewältigen und ihre Lebensgrundlagen wiederherzustellen.

    und wird begründet

    **Begründung:**

    1. **Finanzielle Entlastung für Betroffene:**
    Eine Klimakatastrophe kann verheerende Auswirkungen auf das Leben der Menschen haben. Häuser werden zerstört, Infrastruktur wird beschädigt und wirtschaftliche Existenzen stehen auf dem Spiel. In solchen Zeiten ist es essenziell, dass die Betroffenen finanziell entlastet werden, um die notwendigen Reparaturen und Wiederaufbauarbeiten durchführen zu können. Die Befreiung von der Einkommensteuer stellt sicher, dass die Bürger die Mittel haben, um schnell und effizient auf die Schäden zu reagieren.

    2. **Staatliche Unterstützung bei Vorsorgeversagen:**
    Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor solchen Katastrophen zu schützen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Wenn es jedoch zu einer Klimakatastrophe kommt, zeigt dies, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend waren. In solchen Fällen muss der Staat die Verantwortung übernehmen und die Bürger unterstützen, die unter den Folgen leiden. Eine Steuerbefreiung ist eine angemessene und notwendige Form dieser Unterstützung.

    3. **Ermöglichung von Selbsthilfe und Gemeinschaftsprojekten:**
    Die Befreiung von der Einkommensteuer würde es den Betroffenen ermöglichen, ihre finanziellen Ressourcen in die Selbsthilfe und gemeinschaftliche Wiederaufbauprojekte zu investieren. Dies fördert nicht nur den Zusammenhalt der Gemeinschaft, sondern beschleunigt auch den Wiederaufbau und die Rückkehr zur Normalität.

    4. **Anpassung an die Realität des Klimawandels:**
    Der Klimawandel führt zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen und Naturkatastrophen. Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die auf diese Realität reagiert, ist dringend erforderlich. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Gesellschaft auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet ist und die notwendigen Mittel hat, um darauf zu reagieren.

    epetitionen.bundestag.de/petit

    #ePetition_neu_168560 #ePetition_neu #ePetition_168560

  23. Die ePetition 162601 an den Bundestag aus dem Bereich Einschränkung von Grundrechten mit dem Titel

    Befassung mit dem Verfahren der Grundrechtsverwirkung gegen offen rechtsextrem auftretende Personen

    kann bis zum Mittwoch 06. März 2024 02:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem Entzug der Grundrechte von offen rechtsextremistisch auftretenden Personen gemäß Art. 18 Grundgesetz (GG) befasst. Sie soll der Bundesregierung und dem Bundestag ermöglichen, sich tatsächlich mit Art. 18 GG auseinanderzusetzen.

    und wird begründet

    Kein Platz für Rechtsextremisten! „Nie wieder“ ist jetzt!

    Personen verhalten sich offen rechtsextremistisch.
    Sie bedienen sich an Ideologie, Sprachgebrauch und Auftreten der Nationalsozialisten, verharmlosen den Holocaust und sollten in diesem Land kein weiteres politisches Gehör finden!
    Es ist wichtig diese Faschisten vor der anstehenden Landtagswahl in Thüringen zu stoppen und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, die diese Personen offen mit Füßen treten, zu vereidigen!

    Die Grundrechtsverwirkung gem. Art. 18 GG ermöglicht es, derjenigen Person, welche einzelne Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“, eben diese zu entziehen.
    Dazu zählen unter anderem die Wählbarkeit, das Wahlrecht und die Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter.
    Genau dies ist grade notwendig, damit sich Geschichte nicht wiederholt.

    Auf Namensnennung wird aufgrund der Richtlinien für öffentliche Petitionen bewusst verzichtet.

    epetitionen.bundestag.de/petit

    #ePetition_neu_162601 #ePetition_neu #ePetition_162601