#epetition_neu_181741 — Public Fediverse posts
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Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem TitelÄnderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)
kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.
und wird begründet
Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.
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Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem TitelÄnderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)
kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.
und wird begründet
Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.
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Die ePetition 181741 an den Bundestag aus dem Bereich Mietrecht mit dem TitelÄnderung des Mietrechts (Aufnahme einer spezifischen Klausel hinsichtlich möglicher Lärmbelästigung)
kann bis zum Mittwoch 30. Juli 2025 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Mit der Petition wird eine Änderung des Mietrechts dahingehend gefordert, dass Mietverträge eine Klausel enthalten müssen, die besagt, dass der Vermieter (die Vermieterin) die vermietete Wohnung rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche daraufhin zu prüfen und dem Mieter (der Mieterin) zu bestätigen hat, dass keine Lärmbelästigung vorliegt. Sollten diese Information fehlerhaft sein, muss der Vermieter (die Vermieterin) dem Mieter (der Mieterin) eine finanzielle Entschädigung zahlen.
und wird begründet
Die Anmietung einer Wohnung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und nicht nur finanziell. Bei einer Wohnungsbesichtigung ahnt man oft nichts von Dingen, die dem (der) potenziellen Mieter (Mieterin) oft verborgen bleiben. Meiner Erfahrung nach gehört Lärmbelästigung dazu (mir ist das zweimal passiert). Der Mieter (Die Mieterin) dürfen keinen Tag in der Wohnung verbringen, bevor sie einen Vertrag über Tausende von Euro unterschreiben. Daher liegt es in der Verantwortung des Vermieters (der Vermieterin), keine Wohnung mit Lärmbelästigung oder anderen Problemen zu vermieten, die vor Einzug nicht entdeckt werden können.