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#buchungsportale — Public Fediverse posts

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  1. 15 Millionen Euro Strafe soll Booking.com in Russland zahlen. Die Behörde sieht wettbewerbsfeindliche Klauseln, die die Firma trotz Verbots beibehält.
    Russische Millionenstrafe für Booking.com wegen hartnäckiger Bestpreisklauseln
  2. Auch die enger gefasste Bestpreisklausel auf dem Buchungsportal ist wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof hat das Verbot des Kartellamts wieder eingesetzt.​ BGH: Bestpreisklausel von Booking.com ist wettbewerbswidrig​