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#bankenregulierung — Public Fediverse posts

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  1. @diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe

    Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.

    In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"

    Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.

    #politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender

  2. @diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe

    Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.

    In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"

    Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.

    #politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender

  3. @diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe

    Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.

    In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"

    Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.

    #politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender

  4. @diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe

    Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.

    In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"

    Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.

    #politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender

  5. @diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe

    Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.

    In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)

    (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

    Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"

    Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.

    #politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender

  6. Lege allen, die sich für #Bankenregulierung interessieren, diese #Geldcast-Folge von Fabio Canetg ans Herz, in der gut verständlich über Ansatzpunkte der #Regulierung von #Banken aufgeklärt wird - auch über den Unterschied von ungewichtetem & gewichtetem Eigenkapital. #CS #AT1 #CET1

    youtube.com/watch?v=i1iAzGM0w8