Wir kennen sie alle: Private Sicherheitsdienste auf Veranstaltungen. Aber hat sich hier schon einmal jemand gefragt, ob die eigentlich auch Waffen tragen dürfen?
Über die Frage, ob einem #Sicherheitsdienst eine sogenannte #Ausnahmegenehmigung hätte erteilt werden müssen, hatte das #Verwaltungsgericht #Schleswig kürzlich zu entscheiden. Die Klägerin begründete ihr Begehren damit, dass dies aufgrund der aktuellen Sicherheitslage erforderlich sei.
Mehr zu dem Fall hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/ZOR/vg_ovg/Sicherheitsdienst