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#werbeanlagensatzung — Public Fediverse posts

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  1. Beim #StUA TOP Ö 4.1 zur #Werbeanlagensatzung haben wir gefordert, dass zukünftig keine freistehenden Anlagen (#Citylights - Bsp. in Begründung Foto 44 S. 11 vor der Arbeitsagentur) mehr auf öff. #Gehwegen stehen und den Fußverkehr behindern. Altanlagen dürfen nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Verwaltung passt die Gestaltungsfibel § 6 (10) entsprechend an.

    osnabrueck.sitzung-online.de/p

  2. Beim #StUA TOP Ö 4.1 zur #Werbeanlagensatzung haben wir gefordert, dass zukünftig keine freistehenden Anlagen (#Citylights - Bsp. in Begründung Foto 44 S. 11 vor der Arbeitsagentur) mehr auf öff. #Gehwegen stehen und den Fußverkehr behindern. Altanlagen dürfen nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Verwaltung passt die Gestaltungsfibel § 6 (10) entsprechend an.

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  3. Beim #StUA TOP Ö 4.1 zur #Werbeanlagensatzung haben wir gefordert, dass zukünftig keine freistehenden Anlagen (#Citylights - Bsp. in Begründung Foto 44 S. 11 vor der Arbeitsagentur) mehr auf öff. #Gehwegen stehen und den Fußverkehr behindern. Altanlagen dürfen nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Verwaltung passt die Gestaltungsfibel § 6 (10) entsprechend an.

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  4. Beim #StUA TOP Ö 4.1 zur #Werbeanlagensatzung haben wir gefordert, dass zukünftig keine freistehenden Anlagen (#Citylights - Bsp. in Begründung Foto 44 S. 11 vor der Arbeitsagentur) mehr auf öff. #Gehwegen stehen und den Fußverkehr behindern. Altanlagen dürfen nach Ablauf ihrer Lebensdauer nicht ersetzt werden. Die Verwaltung passt die Gestaltungsfibel § 6 (10) entsprechend an.

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