»[Versammlungen sind] örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.«
(BVerfG / MOBIT) (12/2013)
»[...] Versammlungen [...] sind verboten.«
(ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO / TMASGFF) (03/2020)
Ist jegliche körperlich-kollektive Teilhabe an öffentlicher Meinungsbildung pauschal als epidemische Gefahr zu verbieten?
#vagefrage / #zitat / #politikkritik / #coronavirus / #LeaveNoOneBehind