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#sozialhilfebeziehende — Public Fediverse posts

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  1. Ohne Bankkonto kein Geld

    Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:

    „Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
    (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenter​s #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgericht​en zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.

    (...)

    Quelle: Thomé Newsletter 28/2025 vom 07.09.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

  2. Ohne Bankkonto kein Geld

    Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:

    „Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
    (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenter​s #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgericht​en zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.

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    Quelle: Thomé Newsletter 28/2025 vom 07.09.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

  3. Ohne Bankkonto kein Geld

    Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:

    „Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
    (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenter​s #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgericht​en zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.

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    Quelle: Thomé Newsletter 28/2025 vom 07.09.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

  4. Ohne Bankkonto kein Geld

    Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:

    „Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
    (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenter​s #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgericht​en zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.

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    Quelle: Thomé Newsletter 28/2025 vom 07.09.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

  5. Ohne Bankkonto kein Geld

    Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:

    „Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
    (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenter​s #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgericht​en zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.

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    Quelle: Thomé Newsletter 28/2025 vom 07.09.2025

    #IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult