#rechtfertigungsanforderungen — Public Fediverse posts
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#Selbstbestimmungsgesetz - #Juristin sieht verfassungsrechtliche Probleme: >>Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens wird eine Liste von Daten an Sicherheitsbehörden übermittelt, darunter sind der abgelegte und jetzige Vorname, der abgelegte und korrigierte Geschlechtseintrag, die Anschrift und weitere Informationen. Die Daten werden pauschal übermittelt, also auch, wenn die Person noch nie mit den Sicherheitsbehörden in Berührung gekommen ist.[...] Das geht an eine Reihe von Sicherheitsbehörden, darunter sind etwa das Bundeskriminalamt, die Generalzolldirektion oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, insgesamt elf Behörden. Dadurch wird die geschlechtliche Identität einer Person gegenüber einem breiten Personenkreis in den Sicherheitsbehörden offenbart. Das schreckt zurecht viele Betroffene ab. Zum Vergleich: Wenn eine Person heiratet und dabei ihren Nachnamen ändert, findet keine automatisierte Übermittlung statt. Auch nicht, wenn man über das Namensänderungsgesetz den Vor- oder Nachnamen ändert. [..]
Das #Grundgesetz schützt die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person grundsätzlich selbst zu bestimmen, welche Daten sie preisgibt und wie diese verwendet werden. Durch die automatische Datenübermittlung wird in dieses Recht eingegriffen. Für eine automatisierte #Datenübermittlung müssten hohe #Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sein, was nicht der Fall ist. Denn die Behörden haben auch so schon durch verschiedene Gesetze Auskunftsansprüche. Zum Beispiel kann die Polizei nach dem #Bundesmeldegesetz zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bei der Meldebehörde ein Auskunftsansuchen stellen und bekommt die Daten dann. Ich habe deswegen große Zweifel, ob diese Regelung #verfassungskonform ist. <<
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstbestimmungsgesetz-ich-habe-zweifel-ob-diese-regelung-verfassungskonform-ist.e51fb89f-2bf8-43d0-9122-c1530e96e8c6.html -
#Selbstbestimmungsgesetz - #Juristin sieht verfassungsrechtliche Probleme: >>Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens wird eine Liste von Daten an Sicherheitsbehörden übermittelt, darunter sind der abgelegte und jetzige Vorname, der abgelegte und korrigierte Geschlechtseintrag, die Anschrift und weitere Informationen. Die Daten werden pauschal übermittelt, also auch, wenn die Person noch nie mit den Sicherheitsbehörden in Berührung gekommen ist.[...] Das geht an eine Reihe von Sicherheitsbehörden, darunter sind etwa das Bundeskriminalamt, die Generalzolldirektion oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, insgesamt elf Behörden. Dadurch wird die geschlechtliche Identität einer Person gegenüber einem breiten Personenkreis in den Sicherheitsbehörden offenbart. Das schreckt zurecht viele Betroffene ab. Zum Vergleich: Wenn eine Person heiratet und dabei ihren Nachnamen ändert, findet keine automatisierte Übermittlung statt. Auch nicht, wenn man über das Namensänderungsgesetz den Vor- oder Nachnamen ändert. [..]
Das #Grundgesetz schützt die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person grundsätzlich selbst zu bestimmen, welche Daten sie preisgibt und wie diese verwendet werden. Durch die automatische Datenübermittlung wird in dieses Recht eingegriffen. Für eine automatisierte #Datenübermittlung müssten hohe #Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sein, was nicht der Fall ist. Denn die Behörden haben auch so schon durch verschiedene Gesetze Auskunftsansprüche. Zum Beispiel kann die Polizei nach dem #Bundesmeldegesetz zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bei der Meldebehörde ein Auskunftsansuchen stellen und bekommt die Daten dann. Ich habe deswegen große Zweifel, ob diese Regelung #verfassungskonform ist. <<
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstbestimmungsgesetz-ich-habe-zweifel-ob-diese-regelung-verfassungskonform-ist.e51fb89f-2bf8-43d0-9122-c1530e96e8c6.html -
#Selbstbestimmungsgesetz - #Juristin sieht verfassungsrechtliche Probleme: >>Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens wird eine Liste von Daten an Sicherheitsbehörden übermittelt, darunter sind der abgelegte und jetzige Vorname, der abgelegte und korrigierte Geschlechtseintrag, die Anschrift und weitere Informationen. Die Daten werden pauschal übermittelt, also auch, wenn die Person noch nie mit den Sicherheitsbehörden in Berührung gekommen ist.[...] Das geht an eine Reihe von Sicherheitsbehörden, darunter sind etwa das Bundeskriminalamt, die Generalzolldirektion oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, insgesamt elf Behörden. Dadurch wird die geschlechtliche Identität einer Person gegenüber einem breiten Personenkreis in den Sicherheitsbehörden offenbart. Das schreckt zurecht viele Betroffene ab. Zum Vergleich: Wenn eine Person heiratet und dabei ihren Nachnamen ändert, findet keine automatisierte Übermittlung statt. Auch nicht, wenn man über das Namensänderungsgesetz den Vor- oder Nachnamen ändert. [..]
Das #Grundgesetz schützt die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person grundsätzlich selbst zu bestimmen, welche Daten sie preisgibt und wie diese verwendet werden. Durch die automatische Datenübermittlung wird in dieses Recht eingegriffen. Für eine automatisierte #Datenübermittlung müssten hohe #Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sein, was nicht der Fall ist. Denn die Behörden haben auch so schon durch verschiedene Gesetze Auskunftsansprüche. Zum Beispiel kann die Polizei nach dem #Bundesmeldegesetz zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bei der Meldebehörde ein Auskunftsansuchen stellen und bekommt die Daten dann. Ich habe deswegen große Zweifel, ob diese Regelung #verfassungskonform ist. <<
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstbestimmungsgesetz-ich-habe-zweifel-ob-diese-regelung-verfassungskonform-ist.e51fb89f-2bf8-43d0-9122-c1530e96e8c6.html -
#Selbstbestimmungsgesetz - #Juristin sieht verfassungsrechtliche Probleme: >>Nach einer Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens wird eine Liste von Daten an Sicherheitsbehörden übermittelt, darunter sind der abgelegte und jetzige Vorname, der abgelegte und korrigierte Geschlechtseintrag, die Anschrift und weitere Informationen. Die Daten werden pauschal übermittelt, also auch, wenn die Person noch nie mit den Sicherheitsbehörden in Berührung gekommen ist.[...] Das geht an eine Reihe von Sicherheitsbehörden, darunter sind etwa das Bundeskriminalamt, die Generalzolldirektion oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, insgesamt elf Behörden. Dadurch wird die geschlechtliche Identität einer Person gegenüber einem breiten Personenkreis in den Sicherheitsbehörden offenbart. Das schreckt zurecht viele Betroffene ab. Zum Vergleich: Wenn eine Person heiratet und dabei ihren Nachnamen ändert, findet keine automatisierte Übermittlung statt. Auch nicht, wenn man über das Namensänderungsgesetz den Vor- oder Nachnamen ändert. [..]
Das #Grundgesetz schützt die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person grundsätzlich selbst zu bestimmen, welche Daten sie preisgibt und wie diese verwendet werden. Durch die automatische Datenübermittlung wird in dieses Recht eingegriffen. Für eine automatisierte #Datenübermittlung müssten hohe #Rechtfertigungsanforderungen erfüllt sein, was nicht der Fall ist. Denn die Behörden haben auch so schon durch verschiedene Gesetze Auskunftsansprüche. Zum Beispiel kann die Polizei nach dem #Bundesmeldegesetz zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bei der Meldebehörde ein Auskunftsansuchen stellen und bekommt die Daten dann. Ich habe deswegen große Zweifel, ob diese Regelung #verfassungskonform ist. <<
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