#panoramafreiheit — Public Fediverse posts
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Nun hat der #BGH endlich Klarheit gebracht. Eine #Drohne fällt natürlich NICHT unter die #Panoramafreiheit. So ärgerlich das Urteil für Fotograf:innen auch sein mag, so folgerichtig ist es aber auch aus dem Gesetzestext. Mir fiel es immer schwer, manch vorinstanzliche Gerichtsurteile meinen Fotorechtsschülern zu erklären. Beschwerden gegenüber den Richtern halte ich da für unangebracht. Beschwert Euch beim Gesetzgeber …
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Nur mal so zur Info:
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In #Deutschland darf jeder dank der sogenannten #Panoramafreiheit von öffentlichen Gebäuden, Sehenswürdigkeiten etc. Fotos machen und diese veröffentlichen. In #Frankreich gibt es dieses #Gesetz allerdings nicht.
Vielmehr beansprucht die Betreiberfirma des #Eiffelturm|s, der Stahlriese #SETE, die Veröffentlichungsrechte für Nachtaufnahmen der #Touristenattraktion für sich.Wer also ein Bild von dem funkelnden Pariser #Wahrzeichen veröffentlichen will, muss zuvor eine #Erlaubnis einholen.
***Deshalb poste ich ein Bild vom Eifelturm bei Tageslicht, aus meinem vergangenen Besuch in Paris 2012/2013.
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Dokumentation von #Weihnachtsdeko per #Handyvideo – #Panoramafreiheit, empfindlicher Eingriff in die #Privatsphäre oder #Urheberrechtsverletzung?