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In der Beschlusserklärung des 128. Deutschen Ärztetags (Bundesärztekammer) kann man lesen, dass das #Selbstbestimmungsgesetz „logisch unschlüssig“ ist, da das binäre Geschlecht nicht mit einer subjektiv empfundenen „Geschlechtsidentität“ zu verwechseln sei. Weiter:
„Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität“.
Die Ärzte kritisieren zudem, dass das Personenstandsrecht keineswegs das richtige Instrument sei, um entsprechenden psychotherapeutische Diagnosen und die Selbstbestimmung betroffener Personen aus ärztlicher Sicht zu begleiten.
Deshalb steht im Beschlussdokument:
„Der 128. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, sogenannte Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz beziehungsweise Geschlechtsdysphorie nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethik-Kommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten“.Fazit: Das Selbstbestimmungsgesetz ist unlogisch, unwissenschaftlich, reine #Ideologie , zur Förderung von Selbstbestimmung völlig ungeeignet und zudem für Kinder gesundheitsgefährdend.