#epetition_153167 — Public Fediverse posts
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 74 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen finder sich unter dem Hashtag ePetition_neu_153167
#ePetition_status_153167 #ePetition_heute #ePetition_heute_153167 #ePetition_status #ePetition_153167
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 74 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen finder sich unter dem Hashtag ePetition_neu_153167
#ePetition_status_153167 #ePetition_heute #ePetition_heute_153167 #ePetition_status #ePetition_153167
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 74 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen finder sich unter dem Hashtag ePetition_neu_153167
#ePetition_status_153167 #ePetition_heute #ePetition_heute_153167 #ePetition_status #ePetition_153167
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 74 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen finder sich unter dem Hashtag ePetition_neu_153167
#ePetition_status_153167 #ePetition_heute #ePetition_heute_153167 #ePetition_status #ePetition_153167
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 67 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen finder sich unter dem Hashtag ePetition_neu_153167
#ePetition_status_153167 #ePetition_heute #ePetition_heute_153167 #ePetition_status #ePetition_153167
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:
156895: Umsatzsteuer. Dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent #ePetition_156895
151786: Ärzte. Alternativwege zur Erlangung einer Berufserlaubnis/Approbation für MedizinerInnen aus dem europäischen und nichteuropäischen Ausland #ePetition_151786
153167: Grundgesetz. Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG) #ePetition_153167
156335: Deutscher Bundestag. Einrichtung eines im Internet einsehbaren Lobby-Gesprächsregisters. #ePetition_156335
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 61 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html
#ePetition_status_153167 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_153167 #d8 #ePetition_status #ePetition_153167
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Die ePetition 153167 an den Bundestag aus dem Bereich Grundgesetz mit dem Titel
Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 GG (Unzulässigkeit der Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG)
kann bis zum Mittwoch 11. Oktober 2023 01:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet
Mit der Eingabe wird eine Ergänzung von Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz gefordert. So soll die Übertragung der Ermächtigung auf Stellen außerhalb des Grundgesetzes unzulässig sein. Des Weiteren sollen Grundrechte durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden können. </p>
und wird begründet
Der Bundestag möge die Ermächtigung Rechtsverordnungen zu erlassen (Artikel 80 Abs. 1 GG) in der Übertragbarkeit und Mächtigkeit durch Ergänzung des GG wie folgt beschränken: <br/><br/>Artikel 80 GG: <br/>(5) Die Übertragung der Ermächtigung nach Artikel 80 Abs. 1 auf Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist unzulässig. <br/>(6) Grundrechte können durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden.<br/><br/>Das Grundgesetz sieht den Bundestag als gesetzgebende Instanz vor. Mit der Übertragbarkeit der Ermächtigung Rechtsverordnungen zu erlassen, entsteht ein unklarer Kreis möglicher Adressaten mit der Fähigkeit Rechtsverordnungen zu erlassen und quasi-legislative Fähigkeiten zu erlangen. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist es notwendig, dies auf Stellen zu begrenzen, die ihrerseits an das Grundgesetz und die Verfassungsgerichtsbarkeit gebunden sind.<br/><br/>Die Einschränkung von Grundrechten per "Pauschalermächtigung", mit dem Ziel dies per Rechtsverordnung zu konkretisieren, konterkariert in erheblicher Weise die Schutzwirkung der Grundrechte und sollte unterbunden werden.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_03/Petition_153167.nc.html