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#epetition_status — Public Fediverse posts

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  1. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 292 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_198725

    #ePetition_status_198725 #ePetition_heute #ePetition_heute_198725 #ePetition_status #ePetition_198725

  2. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 292 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_198725 #ePetition_heute #ePetition_heute_198725 #ePetition_status #ePetition_198725

  3. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 292 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  4. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 286 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  5. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 286 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  6. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 286 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  7. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 286 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  8. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 286 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  9. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 269 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_198725 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_198725 #d10 #ePetition_status #ePetition_198725

  10. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 269 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  11. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 269 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  12. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 269 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  13. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 256 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  14. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 256 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  15. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 256 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  16. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 256 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  17. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 248 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  18. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

    Versionierung von Änderungen an digitalen Inhalten

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 248 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  19. Die ePetition 198725 an den Bundestag aus dem Bereich Beschwerden über Bundesbehörden mit dem Titel

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    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 248 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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