#benutzerunfreundlichkeit — Public Fediverse posts
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Fürs Youtube-Premium-Abo müsste man sich 895 Stunden Video reinziehen
Google hat es geschafft, dass ich neulich ernsthaft über ein Premium-Abo für Youtube nachdachte. Der Grund war ein neues «Feature» bei der Werbung. Wenn man die Wiedergabe pausiert, erscheint das Standbild des aktuellen Clips nicht mehr bildschirmfüllend. Es schrumpft etwas, um einem Werbebanner Platz zu machen: Pausenanzeigen nennt Google dieses Format und rechtfertigt es wie folgt:
Mit diesem Anzeigenformat kannst du Zuschauer erreichen, ihre Aufmerksamkeit wecken und die Interaktion fördern, ohne die Wiedergabe zu unterbrechen.
Mein Eindruck ist allerdings nicht, dass Google mir einen Gefallen tut. Im Gegenteil: Typischerweise pausiere ich die Wiedergabe, weil ich meine Aufmerksamkeit in eine andere Richtung lenken will oder muss. Ich habe kein Interesse daran, dass eine ungebetene Werbung mir meinen Fokus streitig macht. Und es gibt weitere gute Gründe, sich zu ärgern, wie ein User auf Reddit darlegt.
Vielen Dank für nichts! Eine «Pausenanzeige» bei Youtube. Und nein, Hornbach, ich machs gerade deswegen nicht.Jedes Mal, wenn ich ein Video pausiere, um mir etwas genauer anzusehen oder einen Text in Ruhe zu lesen, werde ich aus dem Vollbildmodus geworfen, um mir eine beschissene Anzeige anzusehen. Warum kann da kein Pop-up in der oberen rechten Ecke oder etwas in der Art auftauchen? Youtube mit seiner Monopolstellung tut alles, auch auf Kosten der Nutzerinnen und Nutzer.
Teurer als die Konkurrenz
Spoiler: Ich habe das Abo nicht abgeschlossen. Erstens, weil es sich für mich angefühlt hätte, als würde ich einer Nötigung nachgeben. Zweitens, weil das Abo wahnsinnig teuer ist: 17.90 Franken pro Monat. Das sind zwar drei Franken weniger als Netflix, aber mehr als Disney+ (im Jahresabo 12.45 Franken pro Monat) und AppleTV+ (10.90 Franken).
Zugegeben, man kann das Angebot nicht direkt vergleichen. Allerdings spricht dieser Umstand gegen Youtube: die «richtigen» Streamingdienste bewirtschaften ihre Kataloge selbst und bieten nicht bloss das an, was eine unfassbar grosse Schar an «Content Creators» produziert.
Ein Detail am Rand: Der Schweizer Preis ist im Vergleich mit den Nachbarländern extraheftig: In Deutschland kostet das Abo 12,99 Euro (ca. 12.15 Franken). In Italien berappt man gleich viel. Bloss kann man sich dort auch für das neue Lite-Abo entscheiden, dessen Preis mit 5.99 Euro moderater ausfällt. Das gibt es allerdings nur in 19 Ländern, nicht in 120, wie das normale Abo. Über die Gründe können wir nur spekulieren, aber es ist naheliegend, dass es die Regionen sind, in denen sich im Vergleich relativ wenige Leute das normale Abo leisten wollen oder können.
Welcher Preis wäre fair?
Die interessante Frage lautet an dieser Stelle: Bin ich geizig, wenn ich dieses Abo für viel zu teuer halte? Oder lässt sich objektivieren, wie eine faire Gebühr aussehen müsste?
Die Grundlage für eine Beurteilung ist der Werbeumsatz. Ich verdiente mit meinem Kanal ein bisschen Geld, bis ich 2018 aus dem Monetarisierungsprogramm geflogen bin.
Tausende Stunden Wiedergabezeit ergeben ein paar wenige Franken Umsatz.Die Daten sind nicht mehr taufrisch, aber damals habe ich mit einer Wiedergabezeit von 1,358 Millionen Minuten einen Umsatz von 198.80 Franken erzielt: Das sind 0.88 Rappen pro Stunde. Wenn ich das grosszügig auf einen Rappen aufrunde und davon ausgehe, dass Youtube und ich bei den Einnahmen halbe halbe machen, dann ergibt sich eine eindrückliche Zahl: Man müsste 895 Stunden Youtube schauen, um einen Werbeumsatz von 17.90 Franken zu erzielen.
Das sind 37 Tage: Selbst wenn jemand keine Minute seines Premium-Monats ungenutzt lässt, verdient Youtube dennoch mehr an ihm als an einem Werbung konsumierenden Kunden. Und klar, zum Abo zählen einige Extra-Funktionen wie Youtube Music, die Offline- und die Hintergrundwiedergabe. Aber die werden nicht von allen Nutzerinnen und Nutzern benötigt. Es gibt keine Möglichkeit, auf diese Dreingaben zu verzichten und nur für die Werbefreiheit zu zahlen.
Google hat Monopoly gewonnen
Fazit: Ich schaue zwei, drei Stunden pro Woche Youtube, wenn es hochkommt. Wenn wir grosszügig mit zwanzig Stunden pro Monat rechnen, dann wäre das Premium-Abo mit einem Franken schon zu teuer. Wenn wir zusätzlich berücksichtigen, dass das Familien-Abo von Youtube Premium in der Schweiz 33.90 Franken kostet – was 1695 Stunden Konsum entspräche –, dann kommen wir unweigerlich zum Schluss, dass der oben zitierte Reddit-User recht hatte:
Youtube hat im Bereich der UGC-Videos – das Kürzel steht für User-generated content – eine Monopolstellung. Weder Videoproduzentinnen noch Zuschauer und nicht einmal die Werbetreibenden haben eine Ausweichmöglichkeit. Und das bekommen wir sehr deutlich zu spüren. Gleichgültig, ob wir seufzend das Abo lösen oder uns den nicht überspringbaren Werbeclips oder den «Pausenanzeigen» aussetzen.
Beitragsbild: Salary? Hat jemand Salary gesagt? (William Warby, Unsplash-Lizenz)
#Benutzerunfreundlichkeit #DerOnlineShitDerWoche #Enshittification #Werbung #Youtube
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Fürs Youtube-Premium-Abo müsste man sich 895 Stunden Video reinziehen
Google hat es geschafft, dass ich neulich ernsthaft über ein Premium-Abo für Youtube nachdachte. Der Grund war ein neues «Feature» bei der Werbung. Wenn man die Wiedergabe pausiert, erscheint das Standbild des aktuellen Clips nicht mehr bildschirmfüllend. Es schrumpft etwas, um einem Werbebanner Platz zu machen: Pausenanzeigen nennt Google dieses Format und rechtfertigt es wie folgt:
Mit diesem Anzeigenformat kannst du Zuschauer erreichen, ihre Aufmerksamkeit wecken und die Interaktion fördern, ohne die Wiedergabe zu unterbrechen.
Mein Eindruck ist allerdings nicht, dass Google mir einen Gefallen tut. Im Gegenteil: Typischerweise pausiere ich die Wiedergabe, weil ich meine Aufmerksamkeit in eine andere Richtung lenken will oder muss. Ich habe kein Interesse daran, dass eine ungebetene Werbung mir meinen Fokus streitig macht. Und es gibt weitere gute Gründe, sich zu ärgern, wie ein User auf Reddit darlegt.
Vielen Dank für nichts! Eine «Pausenanzeige» bei Youtube. Und nein, Hornbach, ich machs gerade deswegen nicht.Jedes Mal, wenn ich ein Video pausiere, um mir etwas genauer anzusehen oder einen Text in Ruhe zu lesen, werde ich aus dem Vollbildmodus geworfen, um mir eine beschissene Anzeige anzusehen. Warum kann da kein Pop-up in der oberen rechten Ecke oder etwas in der Art auftauchen? Youtube mit seiner Monopolstellung tut alles, auch auf Kosten der Nutzerinnen und Nutzer.
Teurer als die Konkurrenz
Spoiler: Ich habe das Abo nicht abgeschlossen. Erstens, weil es sich für mich angefühlt hätte, als würde ich einer Nötigung nachgeben. Zweitens, weil das Abo wahnsinnig teuer ist: 17.90 Franken pro Monat. Das sind zwar drei Franken weniger als Netflix, aber mehr als Disney+ (im Jahresabo 12.45 Franken pro Monat) und AppleTV+ (10.90 Franken).
Zugegeben, man kann das Angebot nicht direkt vergleichen. Allerdings spricht dieser Umstand gegen Youtube: die «richtigen» Streamingdienste bewirtschaften ihre Kataloge selbst und bieten nicht bloss das an, was eine unfassbar grosse Schar an «Content Creators» produziert.
Ein Detail am Rand: Der Schweizer Preis ist im Vergleich mit den Nachbarländern extraheftig: In Deutschland kostet das Abo 12,99 Euro (ca. 12.15 Franken). In Italien berappt man gleich viel. Bloss kann man sich dort auch für das neue Lite-Abo entscheiden, dessen Preis mit 5.99 Euro moderater ausfällt. Das gibt es allerdings nur in 19 Ländern, nicht in 120, wie das normale Abo. Über die Gründe können wir nur spekulieren, aber es ist naheliegend, dass es die Regionen sind, in denen sich im Vergleich relativ wenige Leute das normale Abo leisten wollen oder können.
Welcher Preis wäre fair?
Die interessante Frage lautet an dieser Stelle: Bin ich geizig, wenn ich dieses Abo für viel zu teuer halte? Oder lässt sich objektivieren, wie eine faire Gebühr aussehen müsste?
Die Grundlage für eine Beurteilung ist der Werbeumsatz. Ich verdiente mit meinem Kanal ein bisschen Geld, bis ich 2018 aus dem Monetarisierungsprogramm geflogen bin.
Tausende Stunden Wiedergabezeit ergeben ein paar wenige Franken Umsatz.Die Daten sind nicht mehr taufrisch, aber damals habe ich mit einer Wiedergabezeit von 1,358 Millionen Minuten einen Umsatz von 198.80 Franken erzielt: Das sind 0.88 Rappen pro Stunde. Wenn ich das grosszügig auf einen Rappen aufrunde und davon ausgehe, dass Youtube und ich bei den Einnahmen halbe halbe machen, dann ergibt sich eine eindrückliche Zahl: Man müsste 895 Stunden Youtube schauen, um einen Werbeumsatz von 17.90 Franken zu erzielen.
Das sind 37 Tage: Selbst wenn jemand keine Minute seines Premium-Monats ungenutzt lässt, verdient Youtube dennoch mehr an ihm als an einem Werbung konsumierenden Kunden. Und klar, zum Abo zählen einige Extra-Funktionen wie Youtube Music, die Offline- und die Hintergrundwiedergabe. Aber die werden nicht von allen Nutzerinnen und Nutzern benötigt. Es gibt keine Möglichkeit, auf diese Dreingaben zu verzichten und nur für die Werbefreiheit zu zahlen.
Google hat Monopoly gewonnen
Fazit: Ich schaue zwei, drei Stunden pro Woche Youtube, wenn es hochkommt. Wenn wir grosszügig mit zwanzig Stunden pro Monat rechnen, dann wäre das Premium-Abo mit einem Franken schon zu teuer. Wenn wir zusätzlich berücksichtigen, dass das Familien-Abo von Youtube Premium in der Schweiz 33.90 Franken kostet – was 1695 Stunden Konsum entspräche –, dann kommen wir unweigerlich zum Schluss, dass der oben zitierte Reddit-User recht hatte:
Youtube hat im Bereich der UGC-Videos – das Kürzel steht für User-generated content – eine Monopolstellung. Weder Videoproduzentinnen noch Zuschauer und nicht einmal die Werbetreibenden haben eine Ausweichmöglichkeit. Und das bekommen wir sehr deutlich zu spüren. Gleichgültig, ob wir seufzend das Abo lösen oder uns den nicht überspringbaren Werbeclips oder den «Pausenanzeigen» aussetzen.
Beitragsbild: Salary? Hat jemand Salary gesagt? (William Warby, Unsplash-Lizenz)
#Benutzerunfreundlichkeit #DerOnlineShitDerWoche #Enshittification #Werbung #Youtube
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Die Podcast-Regeln der Suisa sind ein einziges Ärgernis
Mit einer Fehlannahme konfrontiert zu werden, ist eine unschöne Sache: Vor allem, wenn es einem nach Jahren passiert und unangenehme Folgen hätte haben können. Mir ist das neulich passiert.
Mein Irrtum bezieht sich auf Musik in Podcasts. Ein Freund sprach das Thema auf Facebook an, weil er einen Podcast über einen Musiker plant. Dieser Musiker wird von der Suisa vertreten, der Rechteverwerterin der Schweizer Komponistinnen, Liedtextschreibern und Verlegerinnen. Da der Post meines Freundes nicht öffentlich ist, gebe ich hier keine Details. Jedenfalls meinte er, ihn ärgere, dass er wegen des Suisa-Regelwerks keinerlei Musikeinspielungen im Podcast machen könne.
Ich antwortete, er müsse die Hörbeispiele einfach kurz halten, dann ginge das schon. Denn es entspricht entsprach meiner Wahrnehmung, dass das so gehandhabt wird. Aber siehe da: Diese Wahrnehmung ist falsch.
Warum sie dennoch weitverbreitet ist, erklärt ein Medienrechtler für Deutschland: Dort existiert ein Gesetz, das den Umgang der Internet-Plattformen mit solchen Inhalten regelt¹. Es bezeichnet die Nutzung einer Tonspur bis zu 15 Sekunden als «geringfügig». Um Overblocking zu vermeiden, sollten die Plattformen sie tolerieren, wenn sie nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt.
Veröffentlichte Werke dürfen zur Erläuterung und Veranschaulichung zitiert werden
Doch «ob diese Nutzungen tatsächlich zulässig sind, ist eine andere Frage», erklärt Dr. Jasper Prigge. Denn darüber entscheide das Urheberrecht, und das lege andere Massstäbe an. Es erlaube solche Ausschnitte für Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches².
In der Schweiz ist es genauso. Artikel 25 des Urheberrechts (URG) hält klar fest:
Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
15 Sekunden Musik in einem Podcast über den Musiker sind als Veranschaulichung klar berechtigt. Wo liegt also das Problem?
Wenden wir uns an dieser Stelle der Website der Suisa zu. Bei der Gema in Deutschland ist der Sachverhalt meines Wissens ähnlich, aber ich erörtere die Details hier für die Schweiz. Die hiesige Musikverwertungsgesellschaft liefert ausführliche Erklärungen zur Musik in Podcasts. Dort heisst es:
Es spielt keine Rolle, ob der Podcast gewinnorientiert ist oder nicht. Die Musik in Podcasts muss in jedem Fall lizenziert werden.
Die Suisa macht auch keinerlei Unterschied, ob ein Titel vollständig oder nur in einem kurzen Ausschnitt zu hören ist. Ihr ist es gleichgültig, ob ein Track nur im Hintergrund dudelt oder den inhaltlichen Kern des Podcasts bildet: Also eben den Berichtsgegenstand veranschaulicht, wie es das URG fordert.
Er macht nicht nur Musik, sondern hat auch etwas zu erzählen.Das «Recht zur Online-Übertragung»
Die verlangte Lizenzierung umfasst zwei Aspekte. Die Lizenzbedingungen für Podcast führt sie im Detail aus (nebenbei, Suisa, im Dateinamen des PDFs fehlt ein G). Wir zahlen erstens …
1.40 Franken pro angebrochene Minute geschützter Musik, jedoch mindestens 34.20 Franken für die gesamte Musik, die in den im Meldehalbjahr neu produzierten Podcasts aufgenommen wurde.
Zweitens entgeltungspflichtig ist das …
Recht zur Online-Übertragung (Zugänglichmachung): 100 Franken pauschal.
Dieser Posten wird fällig, wenn wir unsere Produktion über eine eigene Website anbieten. Er fällt weg, wenn wir den Podcast ausschliesslich über Drittanbieter wie Spotify, Soundcloud und iTunes verfügbar machen.
Bürokratisch unhaltbar, medienethisch fragwürdig und unzeitgemäss
An dieser Stelle endet der sachliche Teil dieses Blogposts. Und es beginnt der Abschnitt mit meiner persönlichen, womöglich phasenweise emotionalen Meinungsäusserung.
Auch wenn die effektive Lizenzgebühr – 34.20 Franken für immerhin 24 Minuten Musik in einem gemeinnützigen Podcast, der über Spotify vertrieben wird – aus der Porto- oder Spendenkasse zu leisten wäre, habe ich prinzipielle Einwände: Der Lizenzzwang ist bürokratisch und medienethisch fragwürdig.
Er bürdet uneigennützigen Anbieterinnen und Anbietern von Gratisinhalten eine unangemessene finanzielle Last auf. Und er beschneidet eklatant das Zitatrecht, das nach meinem Verständnis jeder Hobbypodcaster ohne jegliche finanzielle Folgen ausüben können sollte³.
Nicht nur das: Er benachteiligt hiesige Medienproduzentinnen und -Produzenten gleich in doppelter Hinsicht:
- Die Regelungen von Suisa und Gema sind im internationalen Vergleich – und hier verlasse ich mich auf das Urteil von ChatGPT – restriktiv. In den USA und in Skandinavien seien die Regelungen lockerer. Aus den USA kennen wir den Fair Use-Rechtsgrundsatz, der die Musikverwendung erleichtert. Allerdings mit dem Risiko von DMCA-Takedowns und der grösseren Gefahr von Gerichtsverfahren.
- Die grossen Plattformen wie Spotify, Soundcloud oder Youtube erhalten einen unfairen Wettbewerbsvorteil, weil für die Ausspielung über die eigene Website zusätzliche Kosten fällig werden. Sie können für eine Podcast-Reihe massiv ausfallen:
Diese Bevorzugung der grossen Plattformen gegenüber Inhalten, die die Anbieter selbst bereitstellen, ist nachteilig für die digitale Souveränität. Ich bin der festen Überzeugung, dass es im gesellschaftlichen Interesse ist, wenn Podcasts nicht nur über Spotify, Deezer, Youtube ausgespielt werden, sondern der offene Weg via RSS konkurrenzfähig bleibt.
Archive werden über die Zeit sehr teuer
Dieses «Recht zur Online-Übertragung» führt faktisch dazu, dass Inhalte aus dem freien Netz verschwinden, weil es sich niemand leisten kann, ein Archiv weiterzubetreiben. Rechnen wir es durch: Die Macher einer wöchentlich erscheinenden Podcast-Reihe zur Schweizer Musikszene müssten nach zehn Jahren annähernd 2000 Franken pro Jahr allein dafür bezahlen, dass das Archiv im Netz bleibt – selbst wenn es kaum mehr genutzt wird. Die Suisa verhindert, dass ein solches Archiv als Zeitzeugnis einen gesellschaftlichen Nutzen entfalten kann.
Doch auch abgesehen von diesem Aspekt ist der Lizenzzwang unzeitgemäss.
Er missachtet den rasanten Medienwandel, zu dem auch die Podcasts und andere digitale Medienformen gehören. Heute tragen auch Leute zum kulturellen Wissen bei, die kein grosses Medienhaus im Rücken haben, das sich mit den technischen Fragen auskennt. Diese Leute haben (und ich schliesse von mir auf andere) keine Neigung, sich derlei Prozessen herumzuschlagen. Das Beispiel meines Facebook-Freundes illustriert das exemplarisch: Man hat latent das ungute Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Und weil man unsicher ist, was die Konsequenzen eines solchen Fehlers wären⁴, lässt man lieber die Finger davon.
Das schadet auch den Künstlern
Vor allem aber glaube ich, dass der Lizenzzwang den Musikerinnen und Musikern, die von der Suisa vertreten werden, wenig bis nichts nützt und in vielen Fällen sogar schadet:
- Denn wie viel bleibt wohl von den 34.20 Franken nach dem Abzug des Verwaltungsaufwands noch übrig?
- Die Künstlerinnen und Künstler haben ein Interesse, ihre Musik bekanntzumachen. Zu diesem Ziel trägt ein Podcast bei, selbst wenn nur ein paar Sekunden Schweizer Musik zu hören ist. Wenn der Podcast aus Angst vor Suisa-Komplikationen nicht produziert wird, fällt diese Werbewirkung weg.
Damit sind wir zurück bei der 15-Sekunden-Regel. Sie ist – und das sollte offensichtlich geworden sein – eine pragmatische und vernünftige Sache: 15 Sekunden sind lang genug, um Leute neugierig zu machen und potenzielle Fans dazu zu bringen, sich mehr von dieser Musik anzuhören. Aber ein solcher Höreindruck ist zu kurz, dass er die Leute davon abhalten würde, sich einen Titel oder eine ganze Platte «richtig» anzuhören. Darum wäre diese Regel im Interesse aller. Oder neudeutsch: Es ist eine Win-win-Situation.
Und schauen wir uns um: Es ist hochgradig irritierend, wenn in den sozialen Medien Inhalte geklaut, kopiert und nochmals geklaut werden, als ob es kein Morgen gäbe – aber eine ernsthafte Auseinandersetzung eines Schweizer Podcasters mit einem Schweizer Musiker nicht möglich ist, weil das schon ab dem ersten Takt etwas kosten würde.
Fussnoten
1) Es trägt den sperrigen Titel Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten und wird mit UrhDaG abgekürzt. I think that’s beautiful! ↩
2) Schon das nächste Kaninchenloch: Was sind «Pastiches»? Auf irights.info können wir das im Detail nachlesen; in der Kürzest-Zusammenfassung könnte man von einer kreativen Annäherung sprechen. ↩
3) An dieser Stelle habe ich versucht zu verstehen, wie es sein kann, dass die Suisa das Recht aufs Zitieren mit ihren Regelungen effektiv verhindert. Mein Hausjurist (ChatGPT) hat sich nach Kräften bemüht, mir das verständlich zu machen: Das Abspielen im Rahmen eines Podcasts sei nicht automatisch ein zulässiges Zitat, erklärte er mir, weil Musik auch zur reinen Illustration oder Atmosphäre eingesetzt werden könne. Und das sei kein echtes Zitat, sondern reine Musiknutzung, und darum würde das Verwertungsrecht greifen und zur Lizenzpflicht führen.
Logisch, aber Musik (oder auch Geräusche, Loops etc.), die keinen inhaltlichen, sondern einen formalen Zweck erfüllen, greifen wir natürlich zu gemeinfreien Inhalten.
Darum die klare Nachfrage, wie das im Fall eines journalistisch einwandfreien Zitats aussieht. Es ist nach Schweizer Urheberrecht erlaubt, doch die Suisa stellt trotzdem die Forderung auf, die Musik in Podcasts müsse «in jedem Fall lizenziert werden». Das ist die Antwort:
Auch in der Schweiz erlaubt das Urheberrechtsgesetz (Art. 25 URG) das Zitieren von Musik, etwa im Rahmen journalistischer Auseinandersetzungen – vorausgesetzt, das Zitat ist zweckgebunden, angemessen und mit Quellenangabe versehen. Die Suisa verlangt dennoch in der Praxis für jede öffentliche Nutzung von Musik eine Lizenzgebühr, da sie nicht prüft, ob eine Nutzung unter das gesetzliche Zitatrecht fällt. Dadurch entsteht der Effekt, dass eine gesetzlich zulässige Nutzung faktisch kostenpflichtig wird. Wer auf sein Zitatrecht pocht, muss im Konfliktfall selbst nachweisen, dass die Schranke greift – notfalls vor Gericht.
Und auch wenn mir klar ist, dass mein persönliches Rechtsempfinden nicht massgeblich ist, so finde ich falsch, dass die Praxis in dieser Form zulässig ist. Zumal es mit der 15-Sekunden-Regel eine pragmatische Alternative gäbe. ↩
4) Was diese Konsequenzen angeht: In der Schweiz bekämen wir es mutmasslich mit der Forderung zu tun, unsere Inhalte nachzulizenzieren. Wenn wir darauf nicht eingehen, könnten eine zivilrechtliche Klage und eine gerichtliche Unterlassungsverfügung die Folge sein. Dann müssten wir auch mit Schadenersatz und mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. ↩
Beitragsbild: Musiker wollen Geld verdienen – aber sie wollen auch gehört werden (Pexels, Pixabay-Lizenz)
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Wie ich Berufskollegen regelmässig zum Weinen bringe
Folgendes Szenario: Eine Person arbeitete längere Zeit für ein grosses Unternehmen. Eines Tages ergibt es sich, dass diese Person das Unternehmen verlässt. Aus welchen Gründen sie das tut, soll uns an dieser Stelle nicht beschäftigen.
Was uns vielmehr interessiert, sind die Daten und Dokumente, die die Person beim Austritt zurücklässt. Worum es sich dabei handelt, hängt natürlich entscheidend von den Aufgaben ab, die die Person zu erledigen hatte: In vielen Fällen wird es kaum Dinge von persönlichem Interesse geben, sondern lediglich Datenbestände, die einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin zu übergeben sind.
Was auf keinen Fall zurückgelassen werden darf
Anders sieht es aus, wenn die Person beispielsweise Journalistin oder Journalist ist. Dann ist es wahrscheinlich, dass sich viel Recherchematerial angesammelt hat; Notizen, Dokumente, Scans, PDFs … Und natürlich eine Unzahl von E-Mails: Bei Berufen, in denen die Beziehungspflege wichtig ist, verschwimmen die Grenzen zwischen beruflichen und persönlichen Kontakten zwangsläufig. Allein deswegen dürfte die Person manche digitalen Informationen nicht einfach zurücklassen wollen. Die Dinge, die ins Private spielen, möchte sie sicherlich behalten. Genauso all jene Informationen, die für die Fortführung ihrer Karriere wichtig sein könnten.
Wie ihr vielleicht ahnt, ist das kein hypothetisches Szenario. Im Gegenteil: Ich wurde in den letzten Jahren immer mal wieder nach Empfehlungen zur Datenmitnahme gebeten. Es ging dabei um die praktisch-logistische Seite. Natürlich hat die Sache auch einen juristischen Aspekt, indem sich die Frage stellt, ob ein privates Backup überhaupt rechtens ist.
Auch das ein kniffliges Gebiet, zu dem ich ein paar Worte verlieren möchte, obwohl zu meinem Kompetenzbereich lediglich die technische Beratung gehört: Einerseits ist es im Allgemeinen so, dass Unternehmen die Daten als ihr Eigentum betrachten, die ein Arbeitgeber im Rahmen seiner bezahlten Tätigkeit herstellt. Andererseits ist der Journalismus wie angedeutet ein Spezialfall: An seinen Texten – also auch den Entwürfen, Rohfassungen etc. besitzt die Person das Urheberrecht. Um persönliche Kontakte weiterzupflegen, sind manche Unterlagen unverzichtbar.
Damit nichts Wichtiges verloren geht
Ich kann mir ferner Situationen vorstellen, in denen die Person in der Lage sein muss, zum Schutz ihrer Quellen oder für rechtliche Belange auf altes Recherchematerial zurückgreifen zu können. Abgesehen davon würde ich auch nicht darauf wetten, dass alle Medienhäuser einen sorgfältigen Umgang mit den Daten der ausgetretenen Journalistinnen und Journalisten pflegen. Es kann daher auch ein historisches oder gesellschaftliches Interesse geben, dass die Person, die den Wert der Informationen am besten beurteilen kann, weiterhin Zugriff darauf besitzt.
Also, wie vorgehen?
Meine Erkenntnis bisher ist, dass sich die meisten Journalistinnen und Journalisten überhaupt keine Gedanken zu diesen Fragen machen. Das ändert sich schlagartig in dem Moment, in dem ihnen bewusst wird, dass sie mit ihrem Austritt den Zugang zu ihrem beruflichen Google Drive, zum Gmail-Account, zu Office 365 und zu anderen Ressourcen verlieren werden. Die Folge ist, dass oft nur kurze Zeit bleibt, eine Prozedere zur Datensicherung und -Übernahme zu entwickeln. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ablage auch nicht wohlgeordnet, sondern über die Jahre «organisch gewachsen» ist.
Nicht erst daran denken, wenn es fast zu spät ist!
Es ist also meistens fast schon zu spät, wenn ich um meine Tipps gebeten werde. Darum soll dieser Blogpost hier in erster Linie ein Plädoyer sein: Liebe Leute, überlegt euch eine kluge persönliche Strategie für eure beruflichen Daten. Organisiert sie so, dass Ihr leicht unterscheiden könnt, was einmal mitnahmewürdig sein könnte und was den Aufwand nicht lohnt. Berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen eures Arbeitgebers.
Ich finde es auch sinnvoll, das als kontinuierliche Aufgabe zu betrachten. Meine Empfehlung lautet, die wichtigen Dokumente kontinuierlich auf ein persönliches Gerät herunterzuladen und dort sicher zu archivieren. Abgeschlossene Recherchen und Projekte sollten routinemässig ins Trockene gebracht werden. Es scheint mir nicht paranoid, sich so vorzubereiten, als ob es jederzeit passieren könnte, dass wir den Zugang zu unseren geschäftlichen Daten mit wenig oder ohne Vorlauf verlieren.
Google ist schuld!
Jetzt kommen wir zum wirklich unangenehmen Teil des Themas. Das sind die technischen Hürden, die es zu überwinden gilt.
Es ist eine traurige Tatsache, dass die Anbieter der Cloud-Lösungen nur wenig Hilfestellung für Export und Datenübernahme bieten. Diesbezügliche Kritik soll in diesem Blogpost nur eine Nebenrolle spielen, aber ein paar Sätze kann ich mir nicht verkneifen: Leider ist es ein offenes Geheimnis, dass sich Unternehmen oft dann unkooperativ zeigen, wenn wir als Kundin oder Kunde unsere Geschäftsbeziehung beenden möchten. Ein gewisser Anteil der eigentlich wechselwilligen Leute werden so ausharren, weil sie den Aufwand und die Hürden scheuen.
Man nennt das Lock-In-Strategie. Im hier diskutierten Fall ist die offensichtlich völlig sinnlos, weil sich die Nutzerinnen und Nutzer nicht selbst für ein Produkt entschieden haben, sondern es vom Arbeitgeber vorgegeben wurde und auch die Schliessung des Accounts kein alleinstehender Entscheid, sondern die Folge des Austritts aus dem Unternehmen ist. Genau deswegen tritt in dieser Situation die hässliche Kehrseite der Cloud besonders deutlich zutage.
Es ist keine Freude, Kolleginnen und Kollegen diese bittere Wahrheit zu eröffnen. Ich erinnere mich an Beispiele, in denen es um Gmail-Accounts mit Zehntausenden Mails und Hunderten von Gigabytes ging. Eine simple Exportmöglichkeit gibt es nicht – geschweige denn, eine einfache Trennung von Wichtigem und Unwichtigem.
Denn es war jeweils so, dass 99 Prozent im Gmail-Account aus längst veralteten Pressemeldungen bestand, die keinesfalls gesichert werden müssten. Aber selbst wenn sich Leute, die Mühe machen, ihre Mails mit Labels zu organisieren, vereinfacht das den Export leider nicht. Allein deswegen bin ich kein Fan von Gmail: Diese Mailanwendung wird systembedingt fast automatisch zu einer digitalen Müllhalde. Die einzige Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, besteht darin, kontinuierlich alles gnadenlos zu löschen, was man in Zukunft nicht brauchen wird.
Also, abschliessend fünf Tipps zu Methoden, die wir in dieser Situation kennen sollten:
1) Der komplette Google-Datenexport
Alle Daten in einem Rutsch speichern – das geht, ergibt aber eine beträchtliche Datenmenge.Er ist auch als «Takeout» bekannt. Er erlaubt es, den ganzen Datenbestand zu exportieren – wobei ich nicht beurteilen kann, ob er bei geschäftlichen Konten immer zugänglich ist. Falls ja, finden wir unter takeout.google.com eine Auswahl der Dienste, bei denen persönliche Informationen hinterlegt sind. Wir wählen aus, was wir brauchen und können dann anschliessend alles in einem Rutsch herunterladen.
Folgende Dinge gibt es zu beachten:
- Die Daten werden «roh» in unterschiedlichen Formaten ausgeliefert. Es kann knifflig sein, sie weiterzuverwenden und z.B. in andere Programme zu importieren. Das gilt insbesondere für die E-Mails.
- Es dauert eine Weile, bis das Archiv erstellt und zum Download bereit ist. Es ist daher nötig, den Export rechtzeitig anzustossen!
- Die Datenmenge ist in den allermeisten Fällen beträchtlich. Je nach Ausstattung ist es möglich oder wahrscheinlich, dass das Archiv die Speicherkapazität des privaten Arbeitsgeräts sprengt. Es ist daher sinnvoll, ein ausreichend grosses externes Speichermedium bereitzuhalten.
2) Downloads aus Google Drive
Google Drive erlaubt es, Informationen ordnerweise herunterzuladen. Dazu begeben wir uns auf drive.google.com und klappen dort den Ast bei Meine Ablage aus. Die hier aufgeführten Unterordner halten im Kontextmenü den Befehl Herunterladen bereit.
Der Root-Ordner (Meine Ablage) lässt sich auf diese Weise nicht herunterladen. Die gewünschten Informationen sollten daher in ein Unterverzeichnis verschoben und dann heruntergeladen werden. Wie oben ausgeführt, ist es sinnvoll, diese Organisation rechtzeitig so zu pflegen.
Alternativ kann auch eine Synchronisation mittels Google Drive for Desktop eingerichtet werden. Dieses Programm gibt es für Windows und Mac.
3) Von Gmail nach Gmail
Leider gibt es keine Möglichkeit, den Inhalt des alten Gmail-Kontos (Konto A) eins zu eins in ein neues (Konto B) zu übernehmen. Ein Umweg besteht darin, Konto B so zu konfigurieren, dass es Nachrichten aus Konto A abrufen kann. Konto B kann übrigens ein neues Gmail-Konto sein – es ist aber auch möglich, eine andere Webmail-Anwendung oder ein lokales Mailprogramm zu nutzen. Voraussetzung ist, dass bei Konto B ein Abruf via Pop möglich ist.
Das funktioniert wie folgt:
- Wir richten in Konto A den Zugriff per Pop3 ein. Das bedeutet, dass mit einer externen Anwendung auf den Mailbestand zugegriffen werden kann. Wir klicken auf das Zahnrad-Symbol, dann auf die Schaltfläche Alle Einstellungen aufrufen. Wir öffnen die Rubrik Weiterleitung & POP/IMAP. Hier aktivieren wir die Option POP für alle Nachrichten (auch bereits heruntergeladene) aktivieren.
- Nun richten wir im zweiten Maildienst oder -programm (Konto B) den Zugriff auf Konto A ein. Dazu tragen wir die Log-in-Daten gemäss der Anleitung von Google ein: Gmail-Nachrichten über andere E-Mail-Clients mit POP abrufen
Das wars schon – theoretisch. In der Praxis kann die Datenübertragung sehr lange dauern und mühsam sein. Darum folgende Tipps:
- Falls es mit vertretbarem Aufwand machbar ist, empfehle ich, vorab das Gmail-Konto zu bereinigen, d.h. alles zu löschen, was nicht übertragen werden muss.
- Gmail stellt die Option Bei Zugriff auf Nachrichten per POP … zur Verfügung. Hier geben wir an, ob die nach B übertragenen Nachrichten in A verbleiben sollen. Falls wir Tabula Rasa machen möchten, wählen wir die Option Gmail-Kopie löschen.
Eine ausführliche Anleitung findet sich im Beitrag Auf dem Computer ein weiteres E-Mail-Konto hinzufügen in der Google-Hilfe.
Der Pop3-Zugriff erlaubt es, die Mails aus Google in ein anderes Mailprogramm oder Webmail zu übernehmen.4) Gmail mit einem lokalen Mailprogramm verwenden
Die Möglichkeit, Nachrichten aus Gmail weiterzunutzen, eröffnet sich in einem lokal installierten Mailprogramm. Meine Empfehlung ist für diesen Zweck Thunderbird. Dieses Programm ermöglicht es, einen Anteil der Mails oder den ganzen Bestand aus der Cloud-Ablage ins lokale Dateisystem zu verschieben. Das geht wie folgt:
- Gmail gemäss dieser Anleitung einrichten
- Die Nachrichten, die im eigenen Archiv zur Verfügung stehen sollten, aus dem Bereich des Gmail-Kontos in den Bereich lokale Ordner verschieben.
Dieser Tipp hat den wünschenswerten Nebeneffekt, dass wir die Cloud datensparsam nutzen, d.h. nur diejenigen Nachrichten online in der Webanwendung vorhalten, die wir dort auch wirklich benötigen. Alle Informationen, die wir nicht im Direktzugriff benötigen, aber aus dokumentarischen Gründen archivieren wollen, befinden sich offline auf unseren eigenen Datenspeichern. Warum das erstrebenswert ist, erkläre ich im Beitrag Drei Tipps, wie Sie Ihre Daten vor fremdem Zugriff schützen.
5) Nicht zu vergessen: das Adressbuch
Der Export des Adressbuchs ist zum Glück vergleichsweise einfach:
- Wir öffnen das Adressbuch via google.com/contacts.
- Nun wählen wir alle Kontakte aus. Dazu fahren wir mit dem Mauszeiger auf einen Kontakt, worauf sich das Bild in eine Checkbox verwandelt. Wenn wir die anklicken, erscheint oberhalb der Liste die Angabe 1 ausgewählt. Daneben gibt es einen Menüknopf, über den wir die Auswahl auf Alle ausweiten.
- Wir klicken aufs Dreipunktmenü oben rechts und dann auf den Menüpunkt Exportieren.
- Es werden drei Dateiformate angeboten: Google CSV, CSV nur für Outlook und vCard für Android oder iOS. Falls Unsicherheit besteht, welches das richtige Format ist, empfehle ich einen Export in allen dreien.
Weitere Informationen zum Thema gibt Google im Beitrag Kontakte exportieren, sichern oder wiederherstellen.
Das Adressbuch sichern: Erst alle Kontakte auswählen, dann exportieren.Beitragsbild: Ich, wie ich erkläre, warum der Export aus Gmail nicht so einfach ist – Symbolbild (Yan Krukau, Pexels-Lizenz).
#Benutzerunfreundlichkeit #Googologie #Juristerei #Kummerbox #TlDr