#wikingecks — Public Fediverse posts
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❗ Eilmeldung:
Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_05_Entscheidung_Sanierungskosten_Wikingeck
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Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_05_Entscheidung_Sanierungskosten_Wikingeck
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Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_05_Entscheidung_Sanierungskosten_Wikingeck
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Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_05_Entscheidung_Sanierungskosten_Wikingeck
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Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.
Hier geht es zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2026_03_05_Entscheidung_Sanierungskosten_Wikingeck