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#wikingecks — Public Fediverse posts

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  1. ❗ Eilmeldung:
    Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

    Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.

    Hier geht es zur Pressemitteilung: schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH

  2. ❗ Eilmeldung:
    Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

    Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.

    Hier geht es zur Pressemitteilung: schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH

  3. ❗ Eilmeldung:
    Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

    Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.

    Hier geht es zur Pressemitteilung: schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH

  4. ❗ Eilmeldung:
    Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

    Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.

    Hier geht es zur Pressemitteilung: schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH

  5. ❗ Eilmeldung:
    Das #Oberverwaltungsgericht #Schleswig hat gestern über den Streit um die Kostentragung für die Sanierung des #Wikingecks in Schleswig entschieden. Danach müsse der Bund keine Kosten erstatten. Es fehle für die Forderung des Kreises an einer ausreichenden Rechtsgrundlage.

    Vorangegangen war ein Urteil des #Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach der Bund die Sanierungskosten zu 64,25 % hätte tragen müssen.

    Hier geht es zur Pressemitteilung: schleswig-holstein.de/DE/justi

    #GerichteSH