#unfallschutz — Public Fediverse posts
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Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert
Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.
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Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert
Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.
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Urteil: Kaffeeholen im Betrieb nur in Ausnahmen unfallversichert
Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.
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Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.
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Wer sich beim Holen eines Kaffees im Betrieb verletzt, ist grundsätzlich erst einmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Doch es gibt Ausnahmen.