#selbstbestimmungesgesetz — Public Fediverse posts
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Die dgti, Julia Steenken, zu Vornamen und SBGG:
"SBGG: Das neue Selbstbestimmungsgesetz – eine erste Einschätzung zur Vornamenswahl"
dgti.org/2024/08/30/einschaetz…
tl;dr
- Vornamen sind Ausdruck der Individuaität und damit besonders geschützt. [gerade beim SBGG]
- Die Beschränkung oder Unveränderbarkeit der Anzahl ist Unfug. Es gibt keine plausible Auslegung der Gesetze dafür. Ausserdem geht es am Sinn des SBGG vollkommen vorbei und wäre ein Rückschritt ggü TSG und §45b.
- Für "männliche" und "weibliche" Vormanen gibt es hinreichend Praxis, die auch beim SBGG gelten.
- Bei nichtbinären Optionen kann es keine Beschränkung auf eine "shortlist" geben. [auch die Schreiben des BMI erkennen an, dass Kombinationsn m/w hinreichend nichtbinär sind]
- Vornamen beizubehalten ist zulässig.
- Bei Verweigerung durch das Amt "durchaus eine gerichtliche Überprüfung eingefordert und der Rechtsweg beschritten werden"