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#preisbremse — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #preisbremse, aggregated by home.social.

  1. Man kann nicht "Muss der #Markt regeln!" schreien bei #Mieten oder #medizinischeGrundversorgung, dann aber eine #Preisbremse bei #Benzin fordern, wenn die #Marktwirtschaft macht, was die Marktwirtschaft halt macht.

    So ein Verhalten ist unlauter und fahrlässig und zerstört Vertrauen in #Demokratie und #Politik.

    Wer so handelt, wie die #CDU gerade handelt, interessiert sich nicht für "den Markt", sondern wendet #zweierleiMaß an, wie es ihm gerade passt.
    Weiter, immer weiter dem Abgrund entgegen.

  2. #GemeinsamDurchDieEnergiekrise
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    RT @vznrw_energie
    Viele Verbraucher:innen haben ihn bereits erhalten: Den neuen #Abschlag mit #Preisbremse – ist alles korrekt? Am besten den Brief genau unter die Lupe nehmen🔍 Wer die #Gas- oder #Strom-Rechnung nicht bezahlen kann, findet hier hilfreiche Tipps ⤵️ verbraucherzentrale.nrw/wissen
    twitter.com/vznrw_energie/stat

  3. #Finanztip: #Preisbremse|n-Infoschreiben kommen zu spät: Darauf solltest Du achten

    Im Schreiben muss außerdem drinstehen:

    - Die Menge an Energie in kWh, für die die Preisbremse gilt (das ist Dein sogenanntes "Entlastungskontingent")
    - Welcher monatliche Abschlag bisher fällig wurde
    - Wie hoch der Rabatt durch die Preisbremse ausfällt
    - Welcher neue, günstigere Abschlag sich daraus ergibt

    Der März-Abschlag wird zusätzlich um die Entlastungen für den Januar und Februar reduziert, die damit rückwirkend abgerechnet werden.

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  4. Preiserhöhungen für #Strom und #Gas 2023 wirklich illegal?
    Klingt zu schön, um wahr zu sein. Und ist es auch.

    Es gibt gar kein generelles Verbot
    Tatsächlich verbietet die #Bundesregierung in ihren Gesetzesentwürfen für die Strom- und Gaspreisbremsen den Anbietern eine Preiserhöhung nur, wenn sie ungerechtfertigt hoch ausfällt.
    Damit sollen Anbieter die #Preisbremse|n nicht ausnutzen könnten, um hohe #Gewinne einzusacken (#Missbrauchsverbot). Dabei geht es außerdem nur um den Arbeitspreis pro kWh, nicht um den #Grundpreis.

    Doch was heißt ungerechtfertigt?
    Das bezieht sich auf den Einkaufspreis an den Strom- und Gasmärkten. Wenn ein Anbieter den Arbeitspreis erhöhen möchte, muss er dem #Bundeskartellamt nun selbst beweisen, dass er den Strom oder das Gas nur viel teurer als bisher einkaufen konnte. Kann er das, ist es rechtlich in Ordnung, deutlich höhere Preise zu verlangen.

    finanztip.de/finanztip-email/a

    #Finanztip