#epetition_status_195780 — Public Fediverse posts
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Die ePetition 195780 an den Bundestag aus dem Bereich Rechtsanwälte mit dem TitelÜberprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Mandatsniederlegung durch Rechtsanwälte
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang58Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
ePetition_neu_195780#ePetition_status_195780#ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_195780 #d18 #ePetition_status #ePetition_195780 -
Die ePetition 195780 an den Bundestag aus dem Bereich Rechtsanwälte mit dem TitelÜberprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Mandatsniederlegung durch Rechtsanwälte
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang58Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
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Die ePetition 195780 an den Bundestag aus dem Bereich Rechtsanwälte mit dem TitelÜberprüfung der gesetzlichen Regelungen zur Mandatsniederlegung durch Rechtsanwälte
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang58Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
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