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#epetition_194747 — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #epetition_194747, aggregated by home.social.

  1. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 44 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_heute #ePetition_heute_194747 #ePetition_status #ePetition_194747

  2. Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch heute mitgezeichnet werden:

    191155: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen. Aufhebung der Kürzung des Nettoeinkommens im Krankheitsfalls bei Betreuung eigener Kinder etc. #ePetition_191155

    192128: Gesundheitsfachberufe. Aufnahme der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf #ePetition_192128

    193890: Medien. Veröffentlichung gesundheitsbezogener Inhalte nur bei deutlich erkennbarer Angabe nachvollziehbarer Quellen #ePetition_193890

    194747: Urlaubsregelung für Beamte. Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung) #ePetition_194747

    #ePetition_heute_Omnibus #ePetition_Omnibus #d21

  3. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 30 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d20 #ePetition_status #ePetition_194747

  4. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 30 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d20 #ePetition_status #ePetition_194747

  5. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 30 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d20 #ePetition_status #ePetition_194747

  6. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 29 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d19 #ePetition_status #ePetition_194747

  7. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 29 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d19 #ePetition_status #ePetition_194747

  8. Die ePetition 194747 an den Bundestag aus dem Bereich Urlaubsregelung für Beamte mit dem Titel

    Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung)

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 29 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag ePetition_neu_194747

    #ePetition_status_194747 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_194747 #d19 #ePetition_status #ePetition_194747

  9. Folgende Petitionen können auf dem Petitionsportal des Bundestags nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden:

    191155: Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen. Aufhebung der Kürzung des Nettoeinkommens im Krankheitsfalls bei Betreuung eigener Kinder etc. #ePetition_191155

    192128: Gesundheitsfachberufe. Aufnahme der Berufsausbildung zum Notfallsanitäter als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf #ePetition_192128

    193890: Medien. Veröffentlichung gesundheitsbezogener Inhalte nur bei deutlich erkennbarer Angabe nachvollziehbarer Quellen #ePetition_193890

    194747: Urlaubsregelung für Beamte. Änderung des § 21 Abs. 1 Nr. 4 SUrlV (Sonderurlaubsverordnung) #ePetition_194747

    191474: Vergabe von Studienplätzen. Bundesgesetzliche Regelung der Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge #ePetition_191474

    194467: Arbeitszeit. Keine Abschaffung/Einschränkung des Rechts auf Teilzeit #ePetition_194467

    194822: Arbeitsrecht. Stärkere Berücksichtigung von Mehrarbeit bei der Berechnung von Entgeltfortzahlung etc. #ePetition_194822

    #ePetition_5Tage_Omnibus #ePetition_Omnibus #d22