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#einwegkunststofffonds — Public Fediverse posts

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  1. Hersteller von #Einwegkunststoffprodukten wie Bechern, Zigarettenfiltern und #Folienverpackungen müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 im #Einwegkunststofffonds registrieren.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

    Ab 2024 sind sie verpflichtet, Abgaben zu leisten, um Kosten für die #Abfallbeseitigung in #Parks und #Straßen mitzutragen.

    Fehlende Registrierung kann #Geldbußen bis zu 100.000 Euro und ein #Vertriebsverbot in Deutschland nach sich ziehen. Kommunen profitieren von den Fonds-Mitteln. ♻️

  2. Ab dem 1. August 2024 ermöglicht die Onlineplattform #DIVID des #Einwegkunststofffonds nun auch die Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern. Das #Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 zur #Kostenübernahme für die #Entsorgung von #Einwegkunststoffabfällen. Die Plattform verwaltet das erwartete #Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich und unterstützt die Auszahlung an z.B. #Kommunen für Reinigungsleistungen.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

  3. Ab dem 1. August 2024 ermöglicht die Onlineplattform #DIVID des #Einwegkunststofffonds nun auch die Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern. Das #Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 zur #Kostenübernahme für die #Entsorgung von #Einwegkunststoffabfällen. Die Plattform verwaltet das erwartete #Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich und unterstützt die Auszahlung an z.B. #Kommunen für Reinigungsleistungen.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

  4. Ab dem 1. August 2024 ermöglicht die Onlineplattform #DIVID des #Einwegkunststofffonds nun auch die Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern. Das #Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 zur #Kostenübernahme für die #Entsorgung von #Einwegkunststoffabfällen. Die Plattform verwaltet das erwartete #Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich und unterstützt die Auszahlung an z.B. #Kommunen für Reinigungsleistungen.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

  5. Ab dem 1. August 2024 ermöglicht die Onlineplattform #DIVID des #Einwegkunststofffonds nun auch die Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern. Das #Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 zur #Kostenübernahme für die #Entsorgung von #Einwegkunststoffabfällen. Die Plattform verwaltet das erwartete #Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich und unterstützt die Auszahlung an z.B. #Kommunen für Reinigungsleistungen.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

  6. Ab dem 1. August 2024 ermöglicht die Onlineplattform #DIVID des #Einwegkunststofffonds nun auch die Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern. Das #Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024 zur #Kostenübernahme für die #Entsorgung von #Einwegkunststoffabfällen. Die Plattform verwaltet das erwartete #Fondsvolumen von bis zu 430 Millionen Euro jährlich und unterstützt die Auszahlung an z.B. #Kommunen für Reinigungsleistungen.

    umweltbundesamt.de/presse/pres

  7. #Einwegkunststofffonds: Hersteller sind verpflichtet, Kosten für in Straßen & Parks gesammelte #Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen. Ab sofort können sich #Unternehmen für die Onlineplattform DIVID (zur Verwaltung & Abwicklung der zu zahlenden Abgaben) registrieren. umweltbundesamt.de/presse/pres