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#stadtwerke — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #stadtwerke, aggregated by home.social.

  1. Die #Stadtwerke #Flensburg treiben den Bau einer #Großwärmepumpe voran.

    Ab 2027 soll sie Wärme aus dem #Fördewasser gewinnen und rund 23 Prozent des städtischen Wärmebedarfs decken. Die Anlage erhitzt das #Fernwärmenetz auf etwa 90 Grad und arbeitet auch bei minus 15 Grad zuverlässig. Perspektivisch sind eine zweite Anlage, der #Netzausbau und der Einsatz von #Wasserstoff geplant.

    tagesschau.de/inland/regional/

    #Flensburg #Wärmewende #energy #Wärmepumpe #Klimaschutz

  2. Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

    Beschlussvorschlag:

    1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
    2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
    3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

    Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
    Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

    Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

    #Geld #NEO #StaatsbadGmbH #StädtischeGesellschaftFürWohnen #Stadtrat #Stadtwerke #Transparenz
  3. Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

    Beschlussvorschlag:

    1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
    2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
    3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

    Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
    Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

    Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

    #Geld #NEO #StaatsbadGmbH #StädtischeGesellschaftFürWohnen #Stadtrat #Stadtwerke #Transparenz
  4. Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

    Beschlussvorschlag:

    1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
    2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
    3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

    Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
    Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

    Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

    #Geld #NEO #StaatsbadGmbH #StädtischeGesellschaftFürWohnen #Stadtrat #Stadtwerke #Transparenz
  5. Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

    Beschlussvorschlag:

    1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
    2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
    3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

    Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
    Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

    Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

    #Geld #NEO #StaatsbadGmbH #StädtischeGesellschaftFürWohnen #Stadtrat #Stadtwerke #Transparenz
  6. Antrag: Begrenzung der Dauer von Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlungsposten

    Beschlussvorschlag:

    1. Die Mitgliedschaft der vom Stadtrat entsandten oder benannten Personen in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher städtischer Beteiligung wird ab der nächsten Ratsperiode auf eine maximale Gesamtdauer von zehn Jahren begrenzt.
    2. Die Begrenzung gilt unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft zusammenhängend oder in mehreren Amtszeiten erfolgt.
    3. Bereits absolvierte Amtszeiten werden auf die Höchstdauer angerechnet.
    4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen in Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Entsendungsrichtlinien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Begründung:

    Aufsichtsräte städtischer Unternehmen tragen eine hohe Verantwortung für die wirtschaftliche Steuerung, Transparenz und Kontrolle kommunaler Beteiligungen. Eine zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft stärkt die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien, beugt der Verfestigung von Strukturen vor und reduziert potenzielle Interessenkonflikte.

    Regelmäßige personelle Erneuerung fördert zudem neue Perspektiven, fachliche Vielfalt und eine zeitgemäße Unternehmensführung. Gleichzeitig bleibt mit einer Höchstdauer von zehn Jahren ausreichend Raum für Kontinuität, Erfahrung und Einarbeitung.
    Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an Grundsätzen guter Unternehmensführung und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kontrolle städtischer Unternehmen.

    Durch den Antrag entstehen keine unmittelbaren finanziellen Mehrkosten. Die Regelung betrifft ausschließlich organisatorische und personelle Aspekte der Aufsichtsratsarbeit.

    #Geld #NEO #StaatsbadGmbH #StädtischeGesellschaftFürWohnen #Stadtrat #Stadtwerke #Transparenz
  7. Im #Windpark Hohfleck bei #Sonnenbühl beginnt im Herbst die Montage von fünf #Windenergieanlagen des Typs #Vestas V150.

    Die #Stadtwerke #Tübingen setzen das 21-Megawatt-Projekt gemeinsam mit #SoWiTec um. Ab September treffen die Bauteile per Schwertransport ein.

    Der Windpark soll bis Ende 2025 in Betrieb gehen und klimafreundlichen Strom für die Region liefern.

    swtue.de/unternehmen/aktuell/n

    #Reutlingen #Energiewende #OnshoreWind #Ökostrom #ErneuerbareEnergien #Windenergie #Windkraft

  8. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld startet die VSB Gruppe mit „Löberitz Wind & PV“ ein kombiniertes #Hybridprojekt aus #Windkraft und #Photovoltaik.

    Ab August 2025 beginnen erste Arbeiten entlang der A9. Der #Windpark ersetzt ältere Anlagen durch drei moderne #Vestas V172-Turbinen.

    Der PV-Park soll 2026 mit 19 MWp ans Netz gehen, davon 5 MWp für die #Stadtwerke #Bitterfeld-Wolfen.

    iwr.de/ticker/neues-gruenstrom

    #SachsenAnhalt #ErneuerbareEnergien #Repowering #Solarstrom #Netzstabilität #Energiewende

  9. ✅ Die #Stadtwerke #Stuttgart haben bei #Habscheid einen neuen #Solarpark mit 25 MWp in Betrieb genommen.

    stadt-und-werk.de/k21-meldunge

    Die Anlage mit 43.000 #Solarmodulen versorgt über 10.700 Haushalte mit grünem Strom und ist ein wichtiger Schritt Richtung #Klimaneutralität bis 2035. Auch die Gemeinde profitiert finanziell durch die EEG-Beteiligung.

    #Photovoltaik #ErneuerbareEnergien #Solarenergie

  10. Stadtwerke Tübingen GmbH @stadtwerketuebingen@bawü.social ·

    Saisonendspurt im Tübinger Freibad: Unsere Badesaison läuft noch bis zum kostenlosen "Ausbaden" am 29. September 2024. Wir sind damit eines der letzten größeren Freibäder in der Region, das noch Schwimmen unter freiem Himmel anbietet.

    Alle Infos und die Gesamtbesucherzahlen hier: swtue.de/baeder/aktuell/detail

    #tübäder #freibad #freibadsaison #schwimmen #tübingen #stadtwerke #stadtwerketübingen