✅️ PRÜFbericht Nr. 5/2026:
„Ein Verbotsverfahren ist undemokratisch?“ Das Grundgesetz sieht es vor. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können den Antrag stellen. Entscheiden kann allein Karlsruhe. [https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html]
🧐 #pruef_facts: Du musst nicht wissen, ob ein Verbot richtig wäre. Dafür gibt es die Prüfung.
Ordnung muss sein!
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