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#epetition_status_184328 — Public Fediverse posts

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  1. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 40 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_184328 #ePetition_heute #ePetition_heute_184328 #ePetition_status #ePetition_184328

  2. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 40 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_184328 #ePetition_heute #ePetition_heute_184328 #ePetition_status #ePetition_184328

  3. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 40 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  4. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 40 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  5. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 39 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  6. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 39 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  7. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 39 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  8. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 39 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  9. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 39 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  10. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  11. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  12. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  13. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_184328 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_184328 #d13 #ePetition_status #ePetition_184328

  14. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  15. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  16. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  17. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  18. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  19. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  20. Die ePetition 184328 an den Bundestag aus dem Bereich Recht der Schuldverhältnisse mit dem Titel

    Gesetzliche Pflicht zur transparenten Vorabinformation in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 34 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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