#epetition_5tage_191093 — Public Fediverse posts
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Die ePetition 191093 an den Bundestag aus dem Bereich Straßenverkehrs-Ordnung mit dem TitelAufhebung und Reformierung des Fahrverbots für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO)
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang14Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
ePetition_neu_191093#ePetition_status_191093#ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_191093 #d15 #ePetition_status #ePetition_191093 -
Die ePetition 191093 an den Bundestag aus dem Bereich Straßenverkehrs-Ordnung mit dem TitelAufhebung und Reformierung des Fahrverbots für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO)
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang14Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
ePetition_neu_191093#ePetition_status_191093#ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_191093 #d15 #ePetition_status #ePetition_191093 -
Die ePetition 191093 an den Bundestag aus dem Bereich Straßenverkehrs-Ordnung mit dem TitelAufhebung und Reformierung des Fahrverbots für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO)
kann nur noch
weniger als 5 Tagemitgezeichnet werden und hat bislang14Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.Ein dauerhafter Tröt mit Beschreibung der Petition und einem QR-Code zum Mitzeichnen findet sich unter dem Hashtag
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