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#ehefolgen — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #ehefolgen, aggregated by home.social.

  1. #Ehefolgen

    Wer zu #Scheidung entschlossen ist, sollte überlegen, ob er zuwartet. Denn #Zustellung des #Scheidungsantrags ist idR #Stichtag für #Zugewinn- + #Versorgungsausgleich + #Erbansprüche. #Vermögensveränderung davor kann sich auswirken.

    Daher auch hier: professioneller #Rechtsrat ist sinnvolle Investition! #Beratungshilfe + #Verfahrenskostenhilfe können beim #Amtsgericht beantragt werden.

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  2. #Ehefolgen

    Noch komplexer: #Versorgungsausgleich. Vereinfacht geht es darum, dass während Ehe erworbene #Altersversorgung (#Lebensversicherung, #Rentenanwartschaften, #Betriebsrenten, #Pensionsansprüche) bei #Scheidung aufgeteilt wird.

    Auch hier gilt: nie (!) ohne professionelle rechtliche Beratung (#Rechtsanwalt, #Notar) auf #Vereinbarungen einlassen! Altersversorgung kann man nicht neu aufbauen, wenn man im Alter merkt, dass es nicht reicht!

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  3. #Ehefolgen

    Neben #Unterhalt gibt es aber noch andere finanzielle Aspekte von #Heirat + #Scheidung.

    Wer keine #Gütertrennung aktiv vereinbart, lebt in sog. #Zugewinngemeinschaft, dh.: was während Ehe erwirtschaftet wird, wird bei Scheidung wertmäßig hälftig geteilt, § #1378_BGB.

    Baut 1 Ehegatte zB. Unternehmen auf, das formal allein ihm gehört, muss er anderem halben Wert bei Scheidung auszahlen. Das kann Firmen ruinieren. Dafür ist professionelle Vorsorge sinnvoll!

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  4. #Ehefolgen

    Ab #Trennung bis #Rechtskraft der #Scheidung hat #Unterhaltsanspruch mehr Voraussetzungen: #Bedarf beim einen, #Leistungsfähigkeit beim anderen #Ehegatten, § #1361_BGB. Soweit zumutbar, besteht für beide #Erwerbsobliegenheit, auch wenn in Ehe 1 einvernehmlich "nur" Haushalt gemanagt hat. Umfang soll laut BGB "angemessen" sein, Maßstab sind eheliche Lebensverhältnisse - bleibt trotzdem schwammig.

    Ca. 1510 € müssen dem Zahlenden bleiben, Ausnahme: Kinder haben Vorrang.

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  5. #Ehefolgen

    #Ehegatten sind gegenseitig zu #Unterhalt verpflichtet, § #1360_BGB.

    Arbeit + #Haushaltsführung zählen dabei idR gleich viel. Verdient Ehefrau 5.000 € im Monat, ist #Hausmanns-Arbeit auch soviel wert, verdient Ehemann nur 1.500 €, zählt auch Haushaltsführung nur soviel.

    Ggfl. ist #Vermögen einzusetzen. Zu decken ist gesamter Bedarf entspr. Eheverhältnisse, nicht nur das Nötigste, § #1360a_BGB.

    Anspruch besteht, solange keine dauerhafte #Trennung vollzogen wird.

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