#ehegatten — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #ehegatten, aggregated by home.social.
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📝 Was für Themen wir auf so einer Autofahrt nach einem langen Drehtag manchmal noch haben…😅 Dieses Mal hat unser Teammitglied Celine, Rechtspflegerin beim Nachlassgericht, von einem Fall aus ihrem Berufsalltag berichtet und wir fanden ihn so spannend und alltagsrelevant, dass wir ihn euch - auch wenn am Ende keine Entscheidung eines Gerichts stand - nicht vorenthalten wollten. Kleiner Hinweis: Es gibt auch weitere Ausnahmen von der Bindungswirkung wie beispielsweise eine Scheidung der Ehegatten. Eine Öffnungsklausel im Testament, von der Celine am Ende des Videos spricht, durchbricht die gesetzliche Bindungswirkung und erlaubt dem überlebenden Ehegatten, Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall traf aber keine der Ausnahmen zu, so dass das gegenseitige Testament für die Erbfolge ausschlaggebend war. #Testament #Ehegatten #Erbfolge #Nachlassgericht
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Ein Ende des #Ehegatten-Splittings könnte mehr #Geburten in #Deutschland bringen. Das ist das Ergebnis einer #Studie, die die #ROCKWOOL Foundation Berlin (RFBerlin) jetzt veröffentlicht hat.
https://nachrichten.idw-online.de/2026/03/20/ende-des-ehegatten-splittings-koennte-mehr-geburten-bringen -
Wie gerecht ist das #Ehegatten-Splitting? - Exzellent erklärt - #Spitzenforschung für alle - #Podcast:
In dieser Podcast-Episode geht es um das Ehegattensplitting – ein steuerliches Verfahren, das in Deutschland seit Jahrzehnten diskutiert wird. Gemeinsam mit Felix #Bierbrauer, #Professor bei #ECONtribute an der Universität zu Köln, werfen wir einen Blick auf die wirtschaftlichen und politischen Implikationen des Splittings, beleuchten Fragen...
https://exzellent-erklaert.podigee.io/55-finanzwissenschaft-wie-gerecht-ist-das-ehegatten-splitting
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Ab #Trennung bis #Rechtskraft der #Scheidung hat #Unterhaltsanspruch mehr Voraussetzungen: #Bedarf beim einen, #Leistungsfähigkeit beim anderen #Ehegatten, § #1361_BGB. Soweit zumutbar, besteht für beide #Erwerbsobliegenheit, auch wenn in Ehe 1 einvernehmlich "nur" Haushalt gemanagt hat. Umfang soll laut BGB "angemessen" sein, Maßstab sind eheliche Lebensverhältnisse - bleibt trotzdem schwammig.
Ca. 1510 € müssen dem Zahlenden bleiben, Ausnahme: Kinder haben Vorrang.
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#Ehegatten sind gegenseitig zu #Unterhalt verpflichtet, § #1360_BGB.
Arbeit + #Haushaltsführung zählen dabei idR gleich viel. Verdient Ehefrau 5.000 € im Monat, ist #Hausmanns-Arbeit auch soviel wert, verdient Ehemann nur 1.500 €, zählt auch Haushaltsführung nur soviel.
Ggfl. ist #Vermögen einzusetzen. Zu decken ist gesamter Bedarf entspr. Eheverhältnisse, nicht nur das Nötigste, § #1360a_BGB.
Anspruch besteht, solange keine dauerhafte #Trennung vollzogen wird.
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