#davywang — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #davywang, aggregated by home.social.
-
Verhaltensscanner – „Eine reale Gefahr“
Gerade gibt es bundesweit Bestrebungen, Überwachungskameras mit Systemen zu koppeln, die vollautomatisiert erkennen, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte erklärt, warum das eine schlechte Idee ist.
Verhaltensanalyse-Software legt eine Art Strichmännchen über die Gliedmaßen abgebildeter Menschen. Anhand der Bewegungen dieses Vektorenbündels schätzt sie, welches Verhalten zu sehen ist. Bei vorab festgelegten Kategorien schlägt sie Alarm. In Mannheim sind das aktuell Schläge, Tritte, Schubser und abwehrende Körperhaltungen. In Hamburg wird auch detektiert, wenn jemand liegt.
Berlin will bald ebenfalls eine derartige Software einsetzen, Baden-Württemberg will sie auf Heidelberg ausweiten, in Bremer Tram-Bahnen läuft sie bereits. In Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Gesetzesentwürfe dazu in der Abstimmung. Es wird künftig wohl immer mehr Areale geben, in denen KI prüft, ob sich die Anwesenden artig benehmen.
Zeit also, sich die Technologie mal genauer anzuschauen: Welche Auswirkungen hat sie auf die Grundrechte der Betroffenen, wo liegen die größten Risiken bei der Implementierung und welche Rolle kann sie bei der drohenden autoritären Wende spielen? Das haben wir Davy Wang gefragt, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
„Ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins”
Herr Wang, Berlin will bald Verhaltenserkennungs-Kameras an vermeintlich besonders kriminalitätsbelasteten Orten installieren. Liegen diese Orte in Ihrem Lebensradius?
Im Görlitzer Park bin ich in meiner Freizeit gelegentlich, am Kottbusser Tor oder an der Warschauer Straße steige ich manchmal in Bahnen.
Werden Sie sich dort sicherer fühlen, wenn die Verhaltenserkennung läuft?
Ich fühle mich da aktuell nicht unsicher. Aber wenn die Verhaltenserkennung kommt, wird das sicher ein subtiles Gefühl des Überwacht-Seins auslösen.
Welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Grundrechte der Menschen, die da langlaufen?
Da ist meine Privatsphäre betroffen und die aller anderen Menschen, die sich da bewegen. Konkret bedeutet dies eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Nach dem darf eigentlich ich darüber bestimmen, wer meine Daten erfasst und nutzt. Darüber hinaus kann so eine Überwachung Menschen davon abhalten, den Ort zu besuchen, und sich darauf auswirken, wie sich Menschen dort verhalten. Das hat dann beispielsweise auch Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit.
„Keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen“
Werden da alle Passant*innen unter Generalverdacht gestellt?
Von beiden Systemen werden erst einmal alle Menschen erfasst.
Und ist das Problem, das mit der Überwachung gelöst wird, diesen massiven Grundrechtseingriff wert?
Aus den Pilotprojekten gibt es keine Zahlen, die die Wirksamkeit belegen. Dabei gibt es sehr hohe Anforderungen. Denn die Anlagen erfassen viele tausend Menschen täglich, die Betroffenen wissen nie genau, ob ihre Daten gerade verarbeitet werden, und dann wird noch ein sehr intransparentes KI-System benutzt, dessen Schlussfolgerungen nicht nachvollziehbar sind. Bei einem derart strengen Eingriff in die Grundrechte bräuchte es strenge Anforderungen und Belege, dass die Technologie wirksam ist.
Solche Systeme haben immer eine gewisse Rate von False Positives. Das sind Alarme, die auf einem Fehler, einem falschen Verdacht beruhen. Ist da die Verfolgung Unschuldiger schon eingepreist?
Es ist ein Problem, wenn ein Maximum für diese Rate nicht fest vorgegeben ist. Dann kann die Polizei frei einschätzen, wie viele Fehl-Verdächtigungen sie noch akzeptabel findet. In Berlin wurde die maximale Fehlerrate jetzt in einer Ausschreibung benannt: bis zu 25 Prozent. Jeder vierte Alarm würde dann versehentlich ausgelöst. Das ist ziemlich viel. Da werden viele Verhaltensweisen erfasst, die völlig unproblematisch sind. Und dann kann es auch sein, dass Menschen zum Opfer von Anschlussmaßnahmen werden, die gar nichts getan haben. In den Landespolizeigesetzen steht ja auch gar nicht, welche Verhaltensweisen mit dem Scanner gesucht werden können. Da steht einfach nur: Verhaltensweisen, die auf Straftaten hindeuten. Welche gesucht werden, liegt dann im Ermessen der Exekutive.
„Es gibt einen politischen Druck“
Wie kommt das eigentlich, dass diese Technologie gerade so unglaublich beliebt ist?
Die Polizeien in den Bundesländern und auf Bundesebene wollen ihre Digitalisierung vorantreiben. Die wollen jetzt auch KI-Systeme nutzen, um vermeintlich effektiver Straftaten verhüten zu können. Da sehe ich die Gefahr, dass man sich öffentlich der Rhetorik bemüht, dass die Anlage verhältnismäßig sei, weil sie beispielsweise keine Gesichter analysiert. Es gibt auch einen politischen Druck, nach öffentlichkeitswirksamen Gewaltvorfällen zu handeln und beispielsweise die Videoüberwachung weiter auszubauen.
In der Logik der Verfechter ist die Technik Privatsphäre-freundlicher als konventionelle Videoüberwachung, weil ja nicht mehr unbedingt immer ein Mensch zuschaut. Als wäre es keine Überwachung, wenn uns ein Computer analysiert. Was sagen Sie dazu?
Das ist trotzdem auch eine Überwachung und auch ein Grundrechtseingriff. Wenn die Polizei durch ein KI-System personenbezogene Daten erfasst, ist es ein Eingriff in die Privatsphäre. Und diese Überwachung kann zu Ingewahrsamnahme und anderen Anschlussmaßnahmen führen.
Müsste die Eingriffsschwelle für die Verhaltenserkennung nicht noch höher sein als die für Videoüberwachung? Immerhin ist es ja eine Art Videoüberwachung plus.
Da würde ich definitiv zustimmen. Auch aus unserer Sicht ist die Eingriffsschwelle viel zu niedrig. Durch die Nutzung des KI-Systems und die automatisierte Auswertung enthält der Eingriff eine neue Qualität. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass automatisierte Auswertungen durch selbstlernende Systeme ein spezielles Eingriffsgewicht haben können, wenn die Entscheidungsfindung und Funktionsweise weder für die Betroffenen noch für die handelnde Behörde nachvollziehbar sind.
„Das kann diskriminierend wirken“
Weil die Systeme menschliche Körper vor der Analyse in Vektoren umrechnen, also Hinweise auf Hautfarbe, Alter, Geschlecht entfernen, gelten sie nicht als diskriminierend. Was sagen Sie dazu?
Das kann man nicht pauschal so sehen. Es gibt Berichte, dass unproblematisches Verhalten wie Liegen oder Taumeln erfasst wird. Das kann diskriminierend gegenüber bestimmten Personengruppen wirken. Und durch die Trainingsdaten kann ja auch ein Bias entstehen, dass dann Bewegungen bei bestimmten Gruppen eher falsch erkannt werden.
Ein weiteres Argument für den Einsatz der Verhaltensanalyse ist die Effizienz. Führt die dann nicht automatisch zur Ausweitung – weil man mit den gleichen Kräften mehr Stadtgeschehen im Blick behalten kann?
Das sehe ich als eine reale Gefahr. Die vermeintliche Effektivität kann dazu führen, dass immer mehr Orte die Technik einführen.
Es heißt, letztlich entscheidet ein Mensch darüber, ob Einsatzkräfte zu einer Situation entsandt werden. Wie weit wird da die menschliche Verantwortung aufgelöst?
Wenn der Mensch sich auf die Technik verlässt, neigt er dazu, ihren Empfehlungen zu folgen. Und die Entscheidungsfindung des KI-Systems ist für die Beamt*innen nicht nachvollziehbar, was ein Grundvertrauen in die Richtigkeit der Entscheidung begünstigt.
„Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen angreifbar sind“
Welche Hebel hat die Zivilgesellschaft, um zu verhindern, dass die Technologie breit ausgerollt wird?
Wir als GFF betreiben strategische Prozessführung. Eine Möglichkeit ist, wenn diese Systeme im Einsatz sind, dagegen zu klagen und zu versuchen, das zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Wir glauben, dass die Rechtsgrundlagen in mehreren Bundesländern angreifbar sind. Ansonsten kann man sich auch politisch engagieren. Durch Petitionen, durch Demonstrationen oder als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren. Was auch hilft, ist parlamentarische Kontrolle, beispielsweise mit Kleinen Anfragen.
Was sagt die EU-KI-Verordnung zur Verhaltensanalyse?
Die stuft sie als Hochrisiko-KI ein. Das bedeutet, es braucht eine Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen, es gibt Sorgfalts‑, Berichts- und Aufsichtspflichten.
Welche Rolle kann die Verhaltenserkennung bei der autoritären Wende spielen?
Der Dual Use für Sicherheit und Kontrolle ist bei dieser Technologie systeminhärent. Die kann in demokratischen Staaten in engen Grenzen grundrechtsschonend eingesetzt werden, aber in autoritären Staaten auch dazu genutzt werden, marginalisierte Gruppen bei Protesten zu überwachen. Das richtet sich je nach Einsatzform aus.
Zahlen zum Erfolg der Technologie werden nicht veröffentlicht. Kann es sein, dass hier vor allem getestet wird, ob sich so eine Überwachungsmaßnahme ohne größere Widerstände durchsetzen lässt?
Das ist ein berechtigter Verdacht. Dazu passt auch, dass in keinem der Polizei-Gesetze eine unabhängige Evaluation der Verhaltenserkennung festgeschrieben ist.
Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
-
Das Handy eines Mannes, der nirgendwo hinkann
Idris lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland und soll nach Eritrea abgeschoben werden. Das gilt als praktisch unmöglich. Trotzdem durchsucht das Ausländeramt Köln sein Smartphone, während er im Gefängnis sitzt. Eine Geschichte über einen Kontrollapparat, der sich verselbstständigt hat.
Winter 2024. Idris ist gerade in der JVA Siegburg angekommen. Um seine Cracksucht zu finanzieren, war er in einen Kiosk und mehrere Gaststätten eingestiegen, hatte Parfum in einer Drogerie geklaut, war immer wieder erwischt worden. Weil er die Taten während laufender Bewährungszeiten begangen hatte, muss er jetzt für insgesamt fünf Jahre ins Gefängnis.
Ein Beamter reicht ihm die Gefängniskleidung und einem Umschlag mit seinen Wertsachen. Die Sachen sind aus der Untersuchungshaft überstellt worden, in der er vorher gewesen ist. Idris soll den Inhalt prüfen, bevor der Umschlag wieder verplombt und eingeschlossen wird. Im Umschlag liegt seine Halskette. Aber das Handy, das er beim Antritt der U-Haft Anfang des Jahres ebenfalls abgegeben hatte, fehlt.
Was damit passiert ist, erfährt er erst zwei Monate später, durch einen Brief der für ihn zuständigen Ausländerbehörde Köln. „Anbei übersende ich Ihnen den Datenträger des oben genannten Inhaftierten zurück“, heißt es darin und weiter in bestem redundanten Amtsdeutsch. „Der Datenträger wurde im Zuge einer Datenträgerauswertung ausgewertet“, er könne nun zurück in die Verwahrung.
Seit 40 Jahren geduldet
Idris, der eigentlich anders heißt, lebt seit mehr als 40 Jahren in Deutschland. Er kam als Kind, hat hier die Schule besucht, einen Hauptschulabschluss gemacht, eine Schlosserlehre begonnen. Er hat auch früh eine Karriere als Kleinkrimineller begonnen, wie er selbst sagt. All das erzählt er vom Festnetztelefon des Gefängnisses aus, das er zu vorgeschriebenen Zeiten benutzen darf.
Eine Aufenthaltserlaubnis hat er nicht, sein Antrag auf Asyl wurde bereits 1987 abgelehnt. Seit Jahrzehnten lebt er mit einer Duldung im Land, doch damit ist jetzt Schluss. Nach seiner Entlassung soll er Deutschland verlassen, das hat ihm das Ausländeramt im Herbst mitgeteilt.
Das Problem: Das Land, aus dem er mit seiner Tante einst geflohen ist, der heutige Staat Eritrea, will ihn nicht. Eine Abschiebung dorthin ist ohnehin so gut wie unmöglich. Das Land gilt als eine der brutalsten Diktaturen der Welt, Abgeschobenen drohen Folter und willkürliche Haft. Als Geflüchteter aus der ehemaligen äthiopischen Provinz besaß Idris zudem nie eritreische Papiere, Eritrea erkennt ihn nicht als Staatsbürger an. „Ich bin faktisch staatenlos, seit über vierzig Jahren“, sagt Idris zu seinem Fall.
Den deutschen Verwaltungsapparat interessiert das nicht. Für das Ausländeramt Köln ist Idris ein ausreisepflichtiger Straftäter, in so einem Fall gilt ein besonders schwerwiegendes „Ausweisungsinteresse“. Das Amt muss alles dafür vorbereiten, dass er nach seiner verbüßten Haftstrafe abgeschoben werden kann. Dazu darf es laut Aufenthaltsgesetz auch seine Datenträger durchsuchen.
Vom Gefängnis in die IT-Forensik
Während Idris in einer Zelle sitzt, geht sein Handy deswegen auf Reisen. Aus dem Umschlag mit seinen persönlichen Dingen in der Gefängnisverwahrung gelangt es an das Ausländeramt in Köln, dieses schickt es mit einem Prüfauftrag weiter an die Zentrale Ausländerbehörde in Essen.
Die Behörde ist dafür zuständig, die Ämter in Köln und Düsseldorf bei Abschiebungen zu unterstützen. Dort arbeitet seit Herbst 2023 auch die „Stabsstelle Datenforensik“. Ihre Aufgabe: Die Datenträger von Menschen durchsuchen, die „ausreisepflichtig“ sind, um darauf nach Hinweisen für ihre Herkunft oder Identität zu suchen.
Diese Abteilung eingerichtet hat das von den Grünen geführte Fluchtministerium in Nordrhein-Westfalen. In einem Erlass, der damals an alle Ausländerbehörden im Land ging, heißt es dazu: „Demnach ist ein Ausländer, der keinen Pass oder Passersatz besitzt, verpflichtet, an der Beschaffung eines Identitätspapieres mitzuwirken und alle Dokumente oder Datenträger auf Verlangen der Ausländerbehörde vorzulegen, die für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können.“ Komme die betroffene Person dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, könne die Behörde die Durchsuchung anordnen.
Die Ausländerbehörden werden in dem Schreiben gebeten, „sich bei Bedarf an einer Datenträgerauswertung“ mit der jeweils für ihren Regierungsbezirk zuständigen Zentralen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen dazu finde man unter dem Reiter „Auswertung Datenträger“ im System.
Was ein Handy über Herkunft verraten soll
Was in Essen mit seinem Handy geschieht, erfährt Idris nicht. Die Stadt Köln will dazu keine Auskunft erteilen. Ausgehend von dem, was ein Sprecher der Stadt mitteilt und was aus bisherigen Recherchen von netzpolitik.org bekannt ist, würde die Durchsuchung aber so ablaufen:
Die Abteilung soll auf Idris’ Handy nach Indizien suchen, die auf eine Staatsangehörigkeit hindeuten können. Im besten Fall – aus Sicht der Behörde – wären das Fotos von Papieren oder Passnummern. Im weniger guten Fall geht es um „sachdienliche Hinweise“: Anrufe in ein bestimmtes Land etwa, gespeicherte Kontakte oder Sprachen, die er in Chatnachrichten verwendet hat.
Um die Handys zu durchsuchen, schließen die Forensik-Fachleute die Geräte an einen Computer an, der alle Daten aus dem Gerät ausliest. Idris‘ Fotos, seine Nachrichten, wen er angerufen hat, was er auf Social Media postete – all das liegt nun bei der Behörde offen. Aus den relevanten Hinweisen, die sie in den Daten finden, erstellen Mitarbeiter*innen einen Bericht und schicken ihn zusammen mit dem Handy zurück an die Ausländerbehörde.
Dieser letzte Schritt, die Auswertung und der Bericht, werde von einer Person mit Befähigung zum Richteramt gemacht, schreibt ein Sprecher der Stadt. Letzteres schreibt das Aufenthaltsgesetz vor. Damit soll sichergestellt sein, dass keine Informationen aus dem sogenannten „Kernbereich“ der privaten Lebensgestaltung in den Akten landen.
„Was ist das für eine Verarscherei?“
Formal ist das alles korrekt, rechtlich abgesichert. Ein Paragraf im Aufenthaltsgesetz erlaubt die Handydurchsuchung bereits seit mehr als zehn Jahren, wenn die Identität nicht mit anderen „milderen Mitteln“ geklärt werden kann, etwa durch die Vorlage einer Geburtsurkunde. Die Behörde darf in so einem Fall Datenträger einziehen, auch gegen den Willen der Betroffenen. In vielen Bundesländern ist das inzwischen Standard.
Nur: Was soll das im Fall von Idris bringen? Seine Abschiebung scheitert ja nicht daran, dass seine Identität oder Staatsbürgerschaft nicht bekannt wären. Die deutschen Behörden kennen seinen Namen, sein Geburtsdatum.
Idris kann nicht abgeschoben werden, weil die eritreische Botschaft ihm keine Papiere ausstellt. Das weiß auch die Ausländerbehörde. Was erhofft sie sich von der Durchsuchung? Und warum sammelt ein Staat überhaupt digitale Daten für eine Abschiebung, die diplomatisch unmöglich ist? Einfach, weil er es kann?
„Auf meinem Handy werden sie sicher nichts finden“, sagt Idris. Darauf seien Fotos seiner drei Kinder in Deutschland. Der älteste studiert, der jüngste ist gerade zwölf Jahre alt. Von der Mutter der beiden jüngeren lebt er schon seit Jahren getrennt. „In Eritrea kenne ich niemanden, habe da niemanden.“
Die Abschiebeanordnung im Herbst 2025 kommt trotzdem. „Was ist das für eine Verarscherei?“
Zugriff aus der Haft
Nordrhein-Westfalen wird seit 2022 von einer schwarz-grünen Koalition regiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) setzt auf eine harte Abschiebepolitik. Seit dem Anschlag von Solingen wurde die Linie noch weiter verschärft. Straftäter*innen sollen noch konsequenter abgeschoben werden. Nur wohin, wenn es keinen Zielstaat gibt? Für die Politik ist Idris ein Problem ohne Lösung.
Liegt es daran, dass die Ausländerbehörden im Land derzeit besonders viele Handys einziehen? Allein in Köln hat das Ausländeramt im vergangenen Jahr mehr als 130 Datenträger eingezogen und durchsuchen lassen, teilt ein Sprecher der Stadt mit.
„Sobald andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind, wird der Person bei ihrer Vorsprache angeboten, den Datenträger freiwillig zur Durchsicht vorzulegen“, schreibt er. Weigert sie sich, darf sie auch durchsucht werden.
Bei Ausreisepflichtigen, die wie Idris in Haft sitzen, werde jeweils die zuständige Justizvollzugsanstalt angefragt. Seien dort Handys oder andere Datenträger in der Verwahrung, würden diese eingezogen.
Eigentlich hätte Idris über den Einzug seines Handys informiert werden müssen, die Ausländerbehörde stellt dafür eine Bescheinigung aus. Diese gehe in solchen Fällen an das Gefängnis, schreibt der Sprecher, mit der Bitte, den Gefangenen zu informieren. Ob das jedoch im Einzelfall geschieht, das „entzieht sich des Einflussbereichs der Ausländerbehörde“.
Öffentliche Zahlen, geheime Werkzeuge
Um Smartphones wie das von Idris durchsuchen zu können, hat NRW einigen Aufwand betrieben. Die meisten Geräte sind heute mit Zugangscodes oder per Gesichtserkennung gesichert, nicht alle Betroffenen geben die Daten heraus, auch wenn das Aufenthaltsgesetz das vorschreibt. Die Behörde braucht dann ein Werkzeug, mit dem sie die Sicherungen überwinden und sich Zugang verschaffen kann.
Die „Stabsstelle Datenforensik“, die in Essen auch Idris‘ Handy durchsucht hat, arbeitet deswegen mit einer IT-forensischen Ausstattung, die die Zentrale Ausländerbehörde eigens dafür angeschafft hat. Solche Werkzeuge funktionieren wie ein Dietrich, mit dem sich die meisten Smartphones öffnen lassen, auch ohne Zugangsdaten.
Im Jahr 2024 hat die Stabsstelle auf diesem Weg die Datenträger von 114 Personen durchsucht und 93 Auswertungsberichte erstellt. Nur in zwei Prozent der Fälle scheiterten die Durchsuchungen. Das schreibt die Stadt Essen in ihrem Jahresbericht zur Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Im Jahr darauf waren es bereits 254 durchsuchte Datenträger und 176 Berichte, teilt das zuständige Fluchtministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.
Eine weitere solche Stelle arbeitet in der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld. Zusammengenommen hätten beide Stellen im Jahr 2024 205 Datenträger durchsucht. Im Jahr darauf waren es 402.
Die Kosten dafür trägt das Land NRW. Wie viel das kostet und von welchem Hersteller die Ausstattung stammt, das hält die schwarz-grüne Landesregierung allerdings geheim. „Aus Gründen des Datenschutzes“ will das zuständige Familienministerium auf Nachfrage keine Angaben machen.
In anderen Bundesländern, die vergleichbare Software für die Durchsuchungen nach dem Aufenthaltsgesetz einsetzen, ist hingegen dokumentiert, woher die Produkte stammen: vom Unternehmen Cellebrite. Es verkauft seine IT-forensischen Produkte unter anderem an Polizeibehörden, die damit in den Handys mutmaßlicher Straftäter nach Beweisen suchen, aber auch an Geheimdienste oder das Militär. Seit einigen Jahren gehören auch Ausländerbehörden in Deutschland zum Kundenkreis. (Hier ist eine Karte, die zeigt, wo Cellebrite bereits für die Durchsuchung der Handys von Ausreisepflichtigen eingesetzt wird.)
Stellt Cellebrite auch das Produkt, mit dem die Abteilung in Essen Handys durchsucht? Dafür gibt es keinen Beleg. Im bislang aktuellsten Jahresbericht der Stadt werden jedoch die Namen von zwei weiteren Cellebrite-Produkten genannt, die 2025 eingeführt werden sollten: Sie heißen Collector und Inspector und dienen dazu, die Festplatten von Computern zu durchsuchen. Auch das sind Datenträger und sie dürfen von den Ausländerbehörden ebenfalls eingezogen werden.
Auf die Nachfrage, ob diese Werkzeuge inzwischen im Einsatz sind, antworteten die Zentrale Ausländerbehörde Essen und das Ministerium nicht.
„Strafrechtlich relevante Zufallsfunde“
Das Ministerium sieht in der Geheimhaltung offenbar auch eine Art ermittlungstaktischen Vorteil. „Konkrete Information über die verwendete Soft- und Hardware, die über Presseberichte an eine breite Öffentlichkeit gelangen, könnten den Erfolg zukünftiger digital-forensischer Maßnahmen gefährden“, schreibt es im Ablehnungsbescheid zu einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Nur: Es handelt sich streng genommen ja um gar keine Ermittlungen. Die Betroffenen sind keiner Straftat verdächtig, die Zentrale Ausländerbehörde ist auch keine Strafverfolgungsbehörde. Sie soll lediglich nach Hinweisen auf eine Nationalität suchen.
Dass die Grenzen zwischen den Aufgaben von Ausländerbehörden und der Strafverfolgung hier zunehmend aufweichen, darauf deutet auch ein weiterer Satz aus dem Jahresberichtder Stadt Essen hin. In einem Abschnitt zu den „hervorragenden Ergebnissen“, die mit der Auswertung der Datenträger hätten erzielt werden können („In 87 Prozent der Fälle zumindest identitätsklärende Hinweise“), heißt es dort auch, „entdeckte und möglicherweise strafrechtlich relevante Zufallsfunde“ seien „an die zuständige Ausländerbehörde bzw. Strafermittlungsbehörde“ gemeldet worden.
Auf Nachfrage, wie häufig es in den vergangenen Jahren zu solchen Zufallsfunden mit entsprechender Meldung kam und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht, antwortet die Behörde nicht.
Eine Maßnahme ohne Ziel
Der Berliner Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle zu eingezogenen Handys von Geflüchteten. Er hält eine solche Weitergabe für rechtswidrig. Das Aufenthaltsgesetz erlaube den Zugriff auf Datenträger ausschließlich, um Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen sowie eine Rückführung zu ermöglichen. „Eine Befugnis, dabei gefundenen Daten zu anderen Zwecken – etwa zur Strafverfolgung – an andere Behörden weiterzuleiten, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Weitergabe ist damit unzulässig.“
Rechtswidrig sei auch das Vorgehen der Ausländerbehörde im Fall von Idris, sagt Wang. „Der Zugriff auf den gesamten Datenbestand des Handys stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und darf nicht erfolgen, wenn damit der verfolgte Zweck überhaupt nicht erreicht werden kann.“
Das Aufenthaltsgesetz erlaube diesen Eingriff nur unter engen Voraussetzungen. Im Falle von Idris sei klar, dass der Zweck – das Ermöglichen einer Rückführung – nicht erreichbar sei: „Seine Rückführung scheitert an faktischen Hindernissen, die im Verantwortungsbereich der eritreischen Botschaft liegen.“ Durch das Auswerten der Handydaten könnten diese weder beseitigt noch beeinflusst werden.
„Solche Fälle zeigen, dass der Datenzugriff in der Praxis nicht als enges Ausnahmeinstrument gehandhabt wird, sondern als Routinemaßnahme“, sagt Wang, „auch dort, wo sie von vornherein nichts bewirken kann.“ Damit werde die Privatsphäre der betroffenen Personen jedoch strukturell ausgehöhlt. „Die Durchsuchung wird als Druckmittel zur Durchsetzung migrationspolitischer Ziele missbraucht.“
Clara Bünger ist fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. „Die Regierungen der letzten Jahre haben unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind, sich immer wieder neue grenzwertige oder sogar offen rechtswidrige Maßnahmen auszudenken, die den alleinigen Zweck haben, ausreisepflichtige Personen unter Druck zu setzen und sie zur Ausreise zu drängen“, sagt sie. Das ändere aber nichts daran, dass manche Menschen nicht abgeschoben werden könnten, weil sie zum Beispiel staatenlos sind.
Auch wenn es am Ende nicht zur Abschiebung komme, hätten die Maßnahmen schwere Konsequenzen. „Häufig werden solche Grundrechtseingriffe zuerst an Geflüchteten oder anderen Gruppen mit geringer Beschwerdemacht getestet“, sagt sie. „Wenn Protest ausbleibt, werden sie später ausgeweitet.“
„Bundesgebiet unverzüglich verlassen“
Idris sitzt weiterhin in Haft, inzwischen in der JVA Aachen. Er hofft darauf, dass er vorzeitig entlassen wird und einen Entzug machen kann, in einer christlichen Einrichtung für Suchthilfe. Dort war er schon einmal, bevor er rückfällig wurde.
Für ihn gilt allerdings weiterhin die Abschiebeanordnung aus Köln: „Sollten Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Haft entlassen werden, haben Sie das Bundesgebiet unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach einer eventuellen Haftentlassung zu verlassen“, steht darin. Dass er das ohne Papiere nicht tun kann, ist klar.
Idris hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen seine Abschiebeanordnung eingereicht und bittet um eine Aufenthaltserlaubnis. Nur damit kann er eine von der Krankenkasse finanzierte Therapie machen. „Nach einer erfolgreichen Drogentherapie würde die Abkehr von meinen kleinkriminellen Aktivitäten wirklich näher rücken, die mir bislang nicht gelungen ist“, schreibt er. „Genau darin setze ich meine Hoffnungen. Diesen Weg möchte ich endlich gehen. Ich bin krank. Und ich möchte meine Krankheit überwinden.“
Das Schreiben hat er selbst mit Unterstützung verfasst, einen Rechtsbeistand hat er derzeit nicht.
Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.