Ärztliche Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Kliniken? Das sieht ein Gesetzentwurf im Betreuungsrecht vor. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen hält ihn für unvereinbar mit den Vorgaben aus Karlsruhe. Zwang ist der tiefste Eingriff in Selbstbestimmung und Würde, den es gibt. Er darf nie zur bequemen Routine im Heim oder in der eigenen Wohnung werden. Wer Zwang erleichtert, statt ihn zu vermeiden, geht in die falsche Richtung.
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