#antragaufortsabwesenheit — Public Fediverse posts
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Bestimmte rechtliche Einhegungen des individuellen Lebens und damit einer systemischen, da normativen #Entindividualisierung, wurden punktuell sogar noch verschärft!
So existiert weiterhin die #Ortsanwesenheitspflicht was bedeutet, dass #Menschen im #SGBII nicht für eine Nacht ihren gemeldeten "Wohnort" für eine größere Entfernung verlassen können, ohne einen "#AntragAufOrtsabwesenheit" gestellt zu haben.
Zugleich wurde die Zahl der "Ortsabwesenheiten" auf 21 beschränkt.
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Bestimmte rechtliche Einhegungen des individuellen Lebens und damit einer systemischen, da normativen #Entindividualisierung, wurden punktuell sogar noch verschärft!
So existiert weiterhin die #Ortsanwesenheitspflicht was bedeutet, dass #Menschen im #SGBII nicht für eine Nacht ihren gemeldeten "Wohnort" für eine größere Entfernung verlassen können, ohne einen "#AntragAufOrtsabwesenheit" gestellt zu haben.
Zugleich wurde die Zahl der "Ortsabwesenheiten" auf 21 beschränkt.
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Bestimmte rechtliche Einhegungen des individuellen Lebens und damit einer systemischen, da normativen #Entindividualisierung, wurden punktuell sogar noch verschärft!
So existiert weiterhin die #Ortsanwesenheitspflicht was bedeutet, dass #Menschen im #SGBII nicht für eine Nacht ihren gemeldeten "Wohnort" für eine größere Entfernung verlassen können, ohne einen "#AntragAufOrtsabwesenheit" gestellt zu haben.
Zugleich wurde die Zahl der "Ortsabwesenheiten" auf 21 beschränkt.
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Bestimmte rechtliche Einhegungen des individuellen Lebens und damit einer systemischen, da normativen #Entindividualisierung, wurden punktuell sogar noch verschärft!
So existiert weiterhin die #Ortsanwesenheitspflicht was bedeutet, dass #Menschen im #SGBII nicht für eine Nacht ihren gemeldeten "Wohnort" für eine größere Entfernung verlassen können, ohne einen "#AntragAufOrtsabwesenheit" gestellt zu haben.
Zugleich wurde die Zahl der "Ortsabwesenheiten" auf 21 beschränkt.
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Bestimmte rechtliche Einhegungen des individuellen Lebens und damit einer systemischen, da normativen #Entindividualisierung, wurden punktuell sogar noch verschärft!
So existiert weiterhin die #Ortsanwesenheitspflicht was bedeutet, dass #Menschen im #SGBII nicht für eine Nacht ihren gemeldeten "Wohnort" für eine größere Entfernung verlassen können, ohne einen "#AntragAufOrtsabwesenheit" gestellt zu haben.
Zugleich wurde die Zahl der "Ortsabwesenheiten" auf 21 beschränkt.