#Meta #Brillen, die neuen "#Glassholes". Dazu habe ich einen interessanten Kommentar gefunden: "§ 8 TDDDG verbietet das Bereitstellen von #Telekommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstand getarnt und zum unbemerkten Aufnehmen bestimmt sind. § 27 TDDDG macht das #strafbar – bis zu zwei Jahre. Und weil die Brille auch Ton kann: § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, unbefugtes Aufnehmen nichtöffentlich gesprochener Worte – bis zu drei Jahre." #suckerberg
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