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Erhöhter Mindestlohn führt zu Anhebung im #Minijob
Die Höchstgrenze des Einkommens beim sogenannten #Minijob wird ab 2025 angehoben. Da zum Jahresbeginn der gesetzliche #Mindestlohn auf 12,82 Euro/Stunde steigt, liegt die Schwelle zur #Sozialversicherungspflicht künftig bei 556 Euro im Monat.
Die Jahresverdienst-Grenze wird dadurch auf 6.672 Euro festgelegt. Dabei gehen die Gesetzgeber*innen von einer wöchentlichen #Arbeitszeit bis zu 10 Stunden im Durchschnitt aus, also höchstens 43 Stunden pro Monat. Sollte das #Stundenentgelt über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die Wochenarbeitszeit!
Die Minijob-Zentrale warnt daher:
"Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, müssen aufpassen. Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben dann einen Minijob aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen."Bei solchen Verhandlungen mit Arbeitgeber*innen ist es natürlich hilfreich, sich gewerkschaftliche Unterstützung im #Arbeitskampf zu holen.